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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.01.1903
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- 1903-01-15
- Erscheinungsdatum
- 15.01.1903
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- Deutsch
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11, 15. Januar 1903. Nichtamtlicher Teil. 403 Benennung einer der vorbenannten Personen als Täter würden die andern von der Strafbarkeit befreit. Mit der Bestrafung des Redakteurs entfalle also ohne weiteres die des Verlegers. Die ganze Begründung der Verurteilung des Beschwerdeführers sei unrichtig und widerstreite vollkommen der Praxis des Reichs gerichts. Das Landgericht bewege sich in einem Zirkel. Bei Bobowski sage es, er weroe als Täter verurteilt, weil für ihn die gesetzliche Vermutung spreche. Ohne daß der subjektive Tatbestand und der Dolus geprüft wäre, verurteile ihn oas Gericht. Bei Soltys sage aber das Gericht, Bobowski sei lediglich Schein- Redakteur gewesen, er sei gar kein verantwortlicher Redakteur; Saltos sei Verleger und Redakteur zugleich. Die Revision betone mit Recht, daß dann doch Bobowski hätte freigesprochen werden müssen. Mit der Tatsache, daß der Redakteur Bobowski als Täter bestraft sei, müsse aber jetzt gerechnet werden. Die notwendige Folge davon sei, daß Soltys freigesprochen werden müsse. Das Reichsgericht erkannte auf Aufhebung des Urteils, soweit cs angefochten ist, und sprach Soltys von Strafe und Kosten frei. Das Historische Institut in Rom. — Im amtlichen »Centralblatt für das gesamte Unterrichtswesen in Preußen« (Dezemberheft 1902) bringen durch Bekanntmachung vom 22. No vember 1902 der Präsident des Staatsministeriums Graf von Bülow und der Minister der geistlichen rc. Angelegenheiten Ur. Studt das neue Statut für das vom preußischen Staat er richtete Historische Institut in Rom bekannt. Es lautet: K 1. Zweck des Historischen Instituts ist die wissenschaftliche Erforschung deutscher Geschichte und aller hiermit in Verbindung stehenden historischen Aufgaben, sowohl im vatikanischen Archiv wie in den übrigen römischen und italienischen Archiven und Bibliotheken. Z 2. Das Historische Institut ist einem Kuratorium unter stellt, welchem zur Beratung in wissenschaftlichen Fragen ein wissen schaftlicher Beirat zur Seite steht. Z 3. Das Kuratorium besteht aus dem General - Direktor der Staatsarchive als Vertreter des Präsidenten des Staatsministe riums und aus einem Vertreter des Unterrichtsministers; außer dem bleibt dem Herrn Minister der auswärtigen Angelegenheiten Vorbehalten, einen Vertreter in das Kuratorium zu entsenden. Der General-Direktor der Staatsarchive führt den Vorsitz. tz 4. Der wissenschaftliche Beirat setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen, welche jeweilig auf die Dauer von drei Jahren aus der Zahl der deutschen Gelehrten durch den Präsidenten des Staats ministeriums im Einvernehmen mit dem Unterrichtsminister be rufen werden. Für zwei dieser Stellen steht der Königlichen Akademie der Wissenschaften in Berlin, für eine weitere der König lichen Gesellschaft der Wissenschaften in Göttingen die Befugnis zu, dem Präsidenten des Staatsministeriums Vorschläge zu machen. Der Beirat wählt eines seiner Mitglieder zum Vorsitzenden, welcher in Verhinderungsfällen seinen Stellvertreter bezeichnet. tz 5. Das Kuratorium führt im Auftrag der beteiligten Minister und, soweit erforderlich, unter Mitwirkung des wissen schaftlichen Beirats die Aufsicht über die Verwaltung des Instituts und stellt die Grundsätze fest, nach welchen diese zu erfolgen hat. Für die Besetzung der Stellen des Direktors und der sonstigen Jnstitutsbeamten hat es dem Präsidenten des Staatsministeriums Vorschläge zu machen. Es genehmigt den von dein Direktor vorzu legenden Plan zur Verwendung der für wissenschaftliche Zwecke zur Verfügung stehenden Mittel und empfängt die Berichte der Jnstitutsbeamten über den Fortgang der Arbeiten, sowie am Schluß des Ctatsjahrs einen Hauptbericht des Direktors über die Tätigkeit des Instituts im abgelaufenen Jahr, welcher dem wissenschaftlichen Beirat mitzuteilen und mit etwaigen Bemerkungen desselben dem Präsidenten des Staatsministeriums vorzulegen ist. Anträge und Berichte des Direktors an den Präsidenten des Staats ministeriums sind durch Vermittlung des Kuratoriums, Berichte in Kassen- und Rechnungssachen unmittelbar einzureichen. Z 6. Die wissenschaftliche und administrative Leitung des Instituts nach Maßgabe der vom Kuratorium gefaßten Beschlüsse steht dem Direktor zu, welcher sich hierzu der Hilfe der andern Jnstitutsbeamten bedient. H 7. Das Institut ist verpflichtet, auf wissenschaftliche An fragen deutschen Forschern Auskunft zu erteilen, deren Arbeiten in Rom zu unterstützen und eintretendenfalls die Auffindung von Hilfsarbeitern zu verniitteln, soweit dies alles ohne Beeinträch tigung seiner Hauptaufgabe geschehen kann. 8 8. Mit dem Kaiserlichen Archäologischen Institut und mit den in Rom bestehenden sonstigen historischen und verwandten Instituten wird das Institut in Einvernehmen zu gegenseitiger Unterstützung, namentlich in Bezug auf Bibliotheksangelegenheiten, zu treten suchen. 8 9. Die wissenschaftlichen Beamten des Instituts verpflichten sich, während der Dauer ihrer Zugehörigkeit zum Institut außer der in ihrer amtlichen Eigenschaft ihnen obliegenden Tätigkeit keine andre wissenschaftliche Arbeit in Angriff zu nehmen oder 'ortzusetzen. Ausnahmen zu gestatten, bleibt dem Kuratorium Vorbehalten. ß 10. Bei Rückkehr der wissenschaftlichen Beamten aus Italien ind sämtliche dort gemachten Abschriften, Regesten und Kollcktaneen ohne Unterschied an das Institut abzuliefern, in dessen Eigentum ie verbleiben. Z 11. Das Kuratorium hat freie Verfügung über die von den Mitgliedern des Instituts gelieferten Arbeiten; es übt das Autor recht daran aus, sofern dasselbe nicht in einzelnen Fällen den Ver fassern überlassen wird; es wird nach Prüfung der Manuskripte, soweit tunlich, für deren Publikation Sorge tragen und nötigen falls darüber an den Präsidenten des Staatsministeriums berichten. Kunstausstellung. — In Del Vecchios Ausstellung für Kunst aller Art und Zeit in Leipzig ist am 11. Januar vor einer beschränkten Öffentlichkeit geladener Kunstfreunde und Künstler, darunter die Spitzen der Behörden, eine große Sonderausstellung des holländischen Malers Hobbe-Smith eröffnet worden. Diese umfaßt sämtliche Räume und wird, wie in Holland, so gewiß auch in Deutschland, allgemeines Interesse erregen, zumal es die erste Ausstellung ist, die der Künstler in Deutschland veranstaltet. In seiner Heimat hat Hobbe-Smith außerordentliche Erfolge erzielt. Holländische Zeitungen stellen ihn als den bedeutendsten unter den jetzt lebenden holländischen Malern hin. Die Ausstellung fand bei ihrer Eröffnung allgemeine Anerkennung. Handelshochschule in Berlin. — Es besteht der Plan, in Berlin eine Handelshochschule zu gründen. Die Ältesten der dortigen Kaufmannschaft find dem Plan nähergetreten und haben zunächst einen Ausschuß zur Prüfung der Angelegenheit eingesetzt. Vücherversteigerung im Hotel Drouot in Paris. — Vor und nach den Weihnachtsfeiertagen war es recht still in den Räumen des Hotel des Ventes geworden, wie alljährlich um diese Zeit. Auch jetzt herrscht noch tiefer Friede und öde Langeweile in den Sälen mit Ausnahme desjenigen, wo während sechs Tagen, vom 5.—10. Januar, unter der Leitung des unermüdlichen Bücher versteigerers Delestre die gegen 50 000 Bände zählende Bibliothek eines großen Pariser Verlegers, A. Quantin, der sich von den Geschäften zurückgezogen hat und etwas Luft in den ihn um gebenden Bücherüberfluß schaffen will, zum Teil unter den Hammer kam. Wir müssen uns selbstverständlich darauf beschränken, nur das wichtigste und interessanteste hervorzuheben. 5. Januar: -I/4crt äu äix - üuitiews sisols- von Edmond und Jules de Goncourt, Paris, Quantin, 1880, 2 Bände in Quart in schönem blauen Maroquineinband, eines der beiden nicht in den Handel gebrachten Exemplare auf Japanpapier, mit 70 Helio gravüren, 215 Frcs., — dasselbe Werk auf Whatman-Papier, Ein band von Engel, 180 Frcs., — -Uistoirs äs l'art clu ckapou», karto nierter Quartband, von der kaiserlich japanischen Kommission für die Weltausstellung von 1900 herausgegeben, nicht in den Handel gebracht, mit zahlreichen, die japanische Kunst seit den ältesten Zeiten behandelnden schwarzen oder farbigen Illustrationen ver sehen, 280 Frcs., — »Uss Auvussrits äs Usonarä äs Vinsi«, in Faksimiles veröffentlicht von CH.Ravaisson-Mollien, Paris, Quantin, 1883—1891, 6 kartonierte Foliobände, 220 Frcs., — -Uss 8aiuts Lvau»iiss», übersetzt von Bossuet, Paris, Hachettc, 1873, 2 karto nierte Bände, Illustrationen von Bida, 136 Frcs., — »6rauäs Vis äss 8aiuts« von de Plancy und Abbs Darras, Paris, Vivss, 1872 —1878, 26 kartonierte Oktavbände, 200 Frcs., — »l/Vrt«, illu strierte Revue, 1875—1893, 45 Bände, 465 Frcs., — »Ua 6urstts äss Lsaux-^rts» von 1859—1887, 67 Oktavbände, 202 Frcs., - »Uistoirs äss Usintrss« von Charles Blanc, Paris, Renouard, 14 kartonierte Quartbände, 170 Frcs., — »Vis äss ksiutrss, 8sulp- tsurs st Vrolutsstss« von Vasari, übersetzt von Leclanchs, Paris, 1841, 10 Oktavbände, 78 Frcs. 6. Januar: «Hans Holbein« von Paul Mantz, Paris, Quantin, 1879, roter Maroquineinband, ein Unikum, das die 300 Stiche in verschiedenen Stadien auf Japan-, China-, holländischem Papier und Velin enthält, 215 Frcs., — ein andres Exemplar desselben Werks auf China-Papier, 172 Frcs., — »Ua ksuaissauos eu lü-auos« von Lson Palustre, Paris, Quantin, 1879—1885, 3 Bände mit Illustrationen von Eugsne Sadoux auf Whatman-Papier, 235 Frcs., — -Oiotiormairs raisonns äu Llotülisr Vranqais, äs l'spoqus sarlovivAisnus s, ls, ksnaissauss« von Violet-Le Duc, Paris, Bance, 1868—1875, 6 Bände, 185 Frcs., — »Öiotioima.irs äs 1'^.rolri- tsoturs Urauqaiss« von Violet-Le Duc, Paris, Morel, 1875, 10 Bände, 176 Frcs., — »ll'itisu« von Georges Lasenestre, Paris, Quantin, Exemplar auf Japanpapier, 102 Frcs., — »^lbsrt vursr st sss vsssins« von Charles Ephrussi, Paris, Quantin, 1882, Maroquin einband, Japanpapier, 101 Frcs., — «Iw Oostums bistoriqus», fünfzig farbige Bilder von Racinet, Paris, Didot, 1888, 6 Bände, 112 Frcs.,^— »Oa Vis äs Lsuvsuuto Oslliui», übersetzt von Leclanchs, 54*
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