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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.02.1903
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- 1903-02-03
- Erscheinungsdatum
- 03.02.1903
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- Deutsch
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940 Nichtamtlicher Teil. 27. 3. Februar 1903. in den Wahlausschuß: Herr Ernst Stahl, Herr Georg Thieme. Herr Konsul Otto Harrassowitz: Er empfinde es als Ehrenpflicht, die Aufmerksamkeit der Hauptversammlung auf die Tatsache hinzulenken, daß mit dem Schluß der heutigen Versammlung der Vereinsvorsteher Herr Hofrat Credner aus seinem Ehrenamt scheide, das er lange Jahre hindurch mit Aufopferung verwaltet habe. Nicht gering sei die Arbeit, die dem Vorsteher des Vereins der Buchhändler zn Leipzig die gewissenhafte Erfüllung der Pflichten seines Amts auferlege. Herr Hofrat Credner habe sich seiner Auf gabe stets mit der ganzen Kraft seiner Persönlichkeit ge widmet, und der Verein habe unter seiner zielbewußten Leitung Erfolge erzielt, deren er sich wohl rühmen dürfe. Er fordre die Versammlung auf, sich zu Ehren des aus dem Amt scheidenden Herrn Vorstehers und zum Ausdruck ihres Danks von den Sitzen zu erheben. (Bravo!) (Geschieht.) Herr Hofrat Credner: Er danke für die freundlichen Worte des Herrn Vorredners und für die ehrende Zu stimmung der Versammlung. Insbesondre danke er für das ihm in reichem Maß gewährte Vertrauen der Vereinsgenossen. Wenn nicht alles immer so gegangen sei, wie er selber und die Vereinsmitglieder es gewünscht und erwartet hätten, so habe er sich doch immer ernstlich bemüht, alles zu gutem Ende zu führen. Er danke nochmals herzlich. (Lebhafter Beifall und Händeklatschen.) Nach Verlesung und Unterzeichnung des durch Herrn Rechtsanwalt vr. Anschütz geführten Protokolls erfolgte der Schluß der Hauptversammlung. Kleine Mitteilungen Verlagszeichen. — Vom Kaiserlichen Patentamt zu Berlin ist auf Anmeldung vom 9. September 1902 am 3. Januar 1903 unter Nr. 57 414 V. 1803, Klasse 28, das nebenstehende Warenzeichen für R. Voigtländer's Verlag in Leipzig in die Zeichenrolle eingetragen worden. Geschäftsbetrieb, in dem das Zeichen Verwendung finden soll: Verlagsbuchhandlung. Waren, für die das Zeichen bestimmt ist: Bücher und Zeitschriften. Begründung von Volksbibliotheken. — Die Gesell schaft für Verbreitung von Volksbildung (Bureau: Berlin dH, Lübecker Straße 6) hat im Jahr 1902 im ganzen Deutschen Reich 1809 Bibliotheken mit 58 264 Bänden begründet und unterstützt. Die Leistungen der Gesellschaft haben sich gegen die Vorjahre bedeutend erhöht. Es wurden im Jahr 1901 1221 Bibliotheken mit 44 967 Bänden, im Jahr 1900 647 Biblio theken mit 31637 Bänden begründet und unterstützt. Von den im Jahr 1902 begründeten und unterstützten Bibliotheken entfällt die Mehrzahl, 313 mit 9999 Bänden, auf Brandenburg. Dann folgt Schlesien mit Hessen-Nassau Westprcußen Hannover . Posen . . Ostpreußen . Provinz Sachsen Westfalen . . Pommern. . . Schleswig-Holstein Rheinprovinz Bayern . . Großherzogtum Hessen Elsaß-Lothringen Thüringische Staaten Württemberg . . , Von den übrigen Staaten erhielt u. a. Waldeck 21 Biblio theken mit 809 Bänden. Besonders erfreulich entwickeln sich die von der Gesellschaft ins Leben gerufenen Wanderbibliotheken. Jur Jahr 1902 sind 314 Wanderbibliotheken mit 15556 Bänden be gründet worden. Die Gesellschaft hat jetzt 358 Wanderbibliotheken mit 17 756 Bänden, die alljährlich gewechselt werden können. Von l60 Bibliotheken und 4726 131 3769 106 3526 92 3177 86 3069 81 „ 2837 82 2755 62 2343 98 „ 2312 53 „ 2265 70 2083 96 3171 80 3035 34 1667 48 1539 40 „ 1075 Sr. Majestät dem Kaiser und dem preußischen Kultusministerium erhielt die Gesellschaft erhebliche Zuwendungen. Der Vorstand beabsichtigt, im laufenden Jahr die Gründung von Volks bibliotheken in verstärktem Maß fortzusetzen. Litterarische Kritik. — Die örtliche Vereinigung des Goethe-Bundes in Kiel hielt, wie sich die »Voss. Ztg.« von dort berichten läßt, am Sonnabend abend im Saale des Hotel Germania eine Versammlung ab, die einen sehr interessanten Verlauf nahm. Professor Or. Kauffmann suchte die litterarische Bedeutung von Gustav Frenssens »Jörn Uhl- darzustellen, und im Anschluß daran entwickelte sich eine sehr lebhafte Unterhaltung. Daß das vielgelesene Buch in seiner Disposition und im Überwuchern des Episodenhaften nicht den strengen Anforderungen entspricht, die an ein Kunstwerk gestellt werden müssen, würde wohl allseitig zu gegeben. Die Hauptsache aber ist, daß das Werk von Frenssen das Werk eines Dichters, d. h., daß es wahr ist. Die Generation, welche bei Gravelotte gefachten, und die nunmehr im Aussterben begriffen ist, die Zeit des Übergangs aus den stillen Verhält nissen und der Weltabgeschiedenheit des kleinstaatlichen Ländchens ist von keinem Dichter mit solcher Kraft und Anschaulichkeit wieder gegeben worden wie von Frenssen. Er ist nicht nur ein Kenner der Menschen, sondern alles, was auf diesem reichen Lande der Marschen fleucht und kreucht, ist von ihm belebt worden, und so wenig Verwandtschaft er mit den Naturalisten hat, so wahrheits getreu ist das Milieu, in dem sich die Handlung abspielt. Die Debatte in dem Verein über das Frenssensche Buch nahm einen so breiten Raum ein, daß für den zweiten Gegenstand der Tages ordnung, betreffend Stellungnahme zu dem Verbot der Aufführung von Paul Heyses »Maria von Magdala- nicht mehr Zeit für eine gründliche Besprechung verblieb, so daß die Verhandlung auf die nächste Sitzung, die voraussichtlich in dieser Woche statt finden wird, vertagt werden mußte. Der Geheime Justizrat Pro fessor Lr. Hänel, der das Referat übernommen hatte, bemerkte nur in aller Kürze, daß ihm nach der Lektüre des beanstandeten Stücks jedes Verständnis für das Verbot, sowohl vom juristischen wie vom literarischen Standpunkt betrachtet, abgehe, und der Vorsitzende Professor vr. Kauffmann bekundete seinen Unwillen über das, was man Paul Heyse angetan habe. (Sprechsaal.) Ladenpreis. (Vcrgl. Nr. 16 n. 24 d. Bl.) III. Herr Ur. Lehmann in Danzig hat mit seinem Artikel un zweifelhaft vielen, vielleicht den meisten Sortimentern aus der Seele gesprochen. Gibt, wie Herr Or. Lehmann dort bereits ausge führt hat, die Verkehrsordnung deni Verleger das Recht, den Laden preis des von ihm verlegten Buchs zu bestimmen, so sollte sie ihm zugleich auch die Verpflichtung auferlegen, dem Sortimenter bei allen Büchern, also auch bei Schulbüchern, einen solchen Rabatt zu ge währen, daß auch letzterer an dem Verkauf seinen bescheidnen Gewinn hat. So aber, wie es besonders in den letzten Jahren von seiten einiger Schulbücherverleger gehandhabt wird, ist die angeführte Bestimmung der Verkehrsordnung eine einseitige und un gerechte, da sie lediglich für das Interesse des Verlegers sorgt. Denn die ganzen 18-20 Prozent Rabatt (zuweilen noch weniger), die heutzutage vielfach als »Verdienst« für den Sortimenter üblich geworden sind, die Inkasso- und Emballagespesen, das Liegen bleiben von ältern Auflagen und außer Gebrauch gesetzten Schul büchern — die nur in den seltensten Fällen von den Verlegern umgetauscht werden — und andre Übclstände mehr machen tat sächlich einen Nutzen des Sortimenters im Schulbücherverkauf illusorisch. Bei solcher Sachlage halte ich es im Interesse einer gedeih lichen Zukunft des deutschen Sortiments für unerläßlich, daß die Kollegen sich endlich zu einem Sortimenterverein zusammentun, um gegen die hier gerügten Mißstände, sowie auch gegen andre Schäden, die das wirtschaftliche Leben des Sortimenters bedrohen, energisch Front zu machen. Diesen Gedanken von neuem angeregt zu haben, ist der Zweck dieser Zeilen. Potsdam, 28. Januar 1903. Richard Frank. Warenhaus-Mnsikalienhandel. Wir haben festgestellt und bringen zu allgemeinen Kenntnis, daß durch Vermittlung der Firma H. Scheibenhofer L Co. i» Berlin IV., Kurfürstenstraße 146, unausgesetzt Musikalien in die Warenhäuser gelangen. Berlin, 1. Februar 1903. Der Vorstand des Vereins der Berliner Musikalienhändler. W. Challier. B. Scheithauer. M. Raabe.
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