Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.03.1903
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- 1903-03-21
- Erscheinungsdatum
- 21.03.1903
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- Deutsch
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Nichtamtlicher Teil. 2327 ^ 66, 21. März 1903. fähigkeit besteht. Wenn wir uns in diesem Sinne engagieren, so wird das Geld nicht unnütz aus dem Fenster hinausgeworfen sein, wie von einer Seite in der Kommission gesagt worden ist, sondern wird dreifachen Nutzen tragen, und deshalb bitten wir dringend um Bewilligung. Abgeordneter Frese: Ich habe zu erklären, daß meine poli tischen Freunde für die Forderung stimmen werden. Es handelt sich wesentlich um Kunstgewerbegegenstände, und ganz besonders kommt in Betracht, daß in St. Louis ein starker deutscher Cha rakter herrscht und unsre Ausfuhr dorthin einer großen Aus dehnung fähig ist. Staatssekretär des Innern, Staatsminister vr. Graf von Posadowsky-Wehner: Ich möchte nur eine kurze Bemerkung machen gegenüber den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Müller-Meiningen. Welche zivilrechtlichen Folgen in Amerika diese Borschriften des Ausstellungsrcglcmcnts, die ich vorhin an geführt habe, haben werden, kann ich selbstverständlich nicht erklären; dazu würde ein sehr eingehendes Studium des amerika nischen Privatrechts notwendig sein, eventuell auch des amerika nischen Strafgesetzes. Die Eingabe der Vereinigungen des deut schen graphischen Kunstgewerbes zum Schutz der Urheber- und Verlagsrechts ist mir auch Angegangen. Unsre Bernühungen können sich meines Erachtens gegenüber der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika nur in zwei Richtungen bewegen; das Wünschenswerteste wäre, daß für die Ausstellung durch ein Spezialgesetz die Gegenstände, welche ausgestellt werden, von den Vorschriften der Uanukaotorz- Olauss der Oopz-rigllt ^.ot vom 3. März 1891 ausgenommen werden und diesen Gegenständen die volle Schutzfrist des amerikanischen Gesetzes gewährt wird, auch wenn die Bestimmungen der iVIannkaetorz- Llauss nicht erfüllt sind. Sollte man das nicht erreichen können, so muß man doch ver suchen, wenigstens eine Zusicherung der Vereinigten Staaten von Amerika dahin zu erhalten, daß die Gegenstände vor der Nach bildung während der Ausstellung und einer bestimmten Schutzfrist nach der Ausstellung geschützt sind. In dieser Richtung werden wir unsre Bemühungen ansetzen, und ich will mich der Hoffnung hingeben, daß bei der Regierung der Vereinigten Staaten unser meines Erachtens gerechtes Ansuchen ein wohlwollendes Gehör finden wird. (Bravo!) Nach dieser Debatte wurde die Regierungsforderung ge nehmigt. österreichischer Bücherzoll. (Vergl. Börsenbl. 1991, Nr. 83, l00, 146 u. >903, Nr. 32, 36, 43, 45, 49, 55, 56, 61 u. 64.) — Die bereits in Nr. 64 erwähnte Eingabe der Wiener Genossenschaft der Buchbinder, die an das Ministerium und wohl auch an den Reichsrat geleitet werden soll, tritt nach der Veröffentlichung im «Neuen Wiener Tagblatt-- in folgenden Ausführungen für einen Zoll auf gebundne Bücher ein: »Die Regierung hat sich gewiß nicht von dem Bestreben leiten lassen, der Einfuhr literarischer Erzeugnisse und Kunstprodukte Erschwernisse zu bereiten oder der -Öffentlichkeit irgend ein Recht zu geben, von einem »Zoll auf Bildung- sprechen zu können, denn die Einfuhr aller literarischen Gegenstände, wie Bücher, Druck schriften, Kalender, Zeitungen, Karten und Musikalien, bleibt nach wie vor ebenso frei wie bisher. Diese Zollfreihcit geht bei Büchern und Bilderwerken so weit, daß auch in dem Falle, als dieselben broschiert oder in Pappe oder Papier gebunden, also in vollkommen gebrauchsfähiger Form, zur Einfuhr gelangen, noch immer Zoll freiheit genießen werden. Dagegen wird gewiß mit vollster Be rechtigung und in Würdigung des heimischen Gewerbes die Be stimmung aufgestellt, daß Bücher, Kalender, Bilder, Musiknoten und dergl. in Einbänden, ganz oder teilweise mit Geweben, Buch- binderlcinwand, Wachstuch, Leder, Zelluloid rc. überzogen oder damit ausgestattet, nach Beschaffenheit des Einbands zu verzollen sind. Diese neue Bestimmung hat nun eine Agitation der Buch händler veranlaßt, der entgegenzutreten nicht nur patriotische Pflicht unserseits ist, sondern auch in Rücksicht auf die Existenz und die Ausbildung unsers heimischen Gewerbes vollauf geboten erscheint. Wir sehen uns aber auch veranlaßt, gegen die Be hauptung aufzutretcn, als ob die Einführung eines Zolls auf gebundne Bücher lediglich einigen Großbuchbindereien zum Vor teile gereichen würde. Wäre dies auch tatsächlich der Fall, so könnte das gestellte Verlangen nach Einführung des in Rede stehenden Zolls ebenso als patriotisch und im wirt schaftlichen Interesse unsers Vaterlands gelegen bezeichnet werden. Wir können aber diese Behauptung des alleinigen Nutzens für einige Großbuchbindereien darum nicht als richtig anerkennen, weil es zweifellos ist, daß, im Fall Bücher mit feincrn und kost- spieligern Einbänden zollpflichtig zu behandeln sind, grade der bessersituierte Teil des Publikums veranlaßt würde, sich den Ein band wertvoller Bücher nach eignem Geschmack und Ausführung, nach spezieller Angabe durch die heimische Buchbinderei Herstellen zu lassen und dadurch die Entwicklung und Ausbildung derselben wesentliche Förderung erhalten würde. Schließlich erlauben wir uns noch auf einen schwerwiegenden Umstand aufmerksam zu machen. Bei allen industriellen und gewerblichen Erzeugnissen ist das inländische Produkt durch einen den bestehenden Verhältnissen entsprechenden Zollsatz geschützt; jeder Händler, der daher fertige Ware von auswärts bezieht, hat mit der Zollbehandlung derselben zu rechnen. Nur der Buchhandel hatte bisher zum unberechenbaren Schaden unsers Gewerbes eine Ausnahmestellung, die eigentlich noch dazu zum größten Teil den ausländischen Verlegern zugute kam.« Diesen Äußerungen trat ebenfalls im «Neuen Wiener Tag blatt« ein Buchhändler sehr treffend durch die nachfolgenden Ausführungen entgegen: »Nun wissen wir doch endlich einmal, was die Buchbinder veranlaßt, sich in dem seit zwei Jahren geführten Kampf gegen die Buchhändler auf seiten der Papierfabrikanten zu stellen. Die Eingabe der Genossenschaft der Buchbinder, Ledergalanterie warenerzeuger rc. an das Handelsministerium hat uns ihren Standpunkt kennen lernen lassen und wir müssen gestehen, wir sind überrascht über die geringen Vorteile, die sogar die Buch binder selbst aus diesem Zoll auf gebundne Bücher für sich er warten. Daß die Papierfabrikanten einen unnachgiebigen Stand punkt einnehmen und an den Forderungen von Zoll auf gebundne Bücher festhalten, ist den Buchhändlern bekannt: sie geben sich keiner Hoffnung hin, daß die Papierfabrikantcn andrer Meinung werden. Es wird aber zu bedenken sein, ob sich nicht schließlich die leistungsfähigen österreichischen Verlagsbuchhändler veranlaßt sehen werden, jenen Teil ihres wissenschaftlichen Verlags, der zum größten Teil im Ausland abgesetzt wird, nicht mehr im Inland, sondern im Ausland Herstellen zu lassen. Jene Verleger, die ihren Verlag nur gebunden auf den Markt bringen, werden direkt dazu gezwungen werden, weil sie sich nicht der Gefahr aussetzen können, für ihren eignen, in Deutschland nicht abgesetzten Verlag, der als Retour ware wieder ins Land kommen würde, Zoll zu bezahlen. Sie würden ihre Verlagsauslieferung nach Leipzig verlegen, wo ohne hin jeder Verleger eine Vertretung hat. »Einzig dürfte im wirtschaftlichen Kampfe die Thatsache da stehen, daß ein Produzent gegen den Konsumenten arbeitet. Seinerzeit standen die Buchbinder noch auf seiten der Papier fabrikanten, in einer spätern Enguete, die im Handelsministerium stattfand, zog der Vertreter der Buchbinder, der inzwischen zur Erkenntnis gekommen war, daß für den kleinen Buchbinder der erwartete Vorteil ausbleiben würde, den großen Buchbindern aber nur eine unbequeme Konkurrenz neuer ausländischer Firmen erstehen könnte, es vor, in offizieller Form die Regierung zu er suchen, von dem den Buchbindern in Aussicht gestellten Schutz Abstand nehmen zu wollen. Heute stehen die Buchbinder wieder auf seiten der Papierfabrikanten. Es war begreiflich, daß die Buchhändler gespannt waren, endlich zn erfahren, welche Vorteile die Buchbinder von dem Zoll aus gebundne Bücher erwarten; nun kommen wir zu der merkwürdigen Erkenntnis, daß die Buchbinder cs für eine patriotische Pflicht erachten, gegen die Ausführungen der Buchhändler Stellung zu nehmen. Sie ziehen zunächst in Zweifel, daß nur Großbuchbinder einen Vorteil davon hätten, und halten es für zweifellos, daß, im Fall Bücher mit seinern und kostspicligern Einbänden zollpflichtig zu behandeln wären, gerade der besser situierte Teil des Publikums veranlaßt werden würde, sich den Einband wertvoller Bücher nach eignem Geschmack und Ausführung, nach spezieller Angabe durch die heimische Buch binderei Herstellen zu lassen, so daß dadurch die Entwicklung und Ausbildung des Gewerbes wesentliche Förderung erhalten würde. Es scheint den Buchbindern nicht bekannt zu sein, daß besser situierte Kreise auch heute in der Lage sind, jene Werke, die sie ihrer Bibliothek einverlciben wollen, broschiert zu beziehen und einen eleganten Einband dazu machen zu lassen; ebensowenig wird berücksichtigt, daß die breite Schicht der literaturfreundlichen, bildungsbedürftigen Bevölkerung ihre wohlfeile Lektüre jetzt in billigen Einbänden erhalten kann und daß diese billige Lite ratur, wenn sie verzollt oder bei den inländischen Buchbindern einzeln eingebunden werden würde, oft doppelt so hoch zu stehen kommen würde wie jetzt. Ebensowenig scheint den Buchbindern bekannt zu sein, daß der größte Teil der von Studenten gebrauchten Bücher in guten, aber außerordentlich billigen Einbänden bezogen werden kann, wie auch, daß die gesamte Jugend- und Geschenkliteratur, fowie Prachtwerke in gefchmackvollen, dabeiaber billigen Originaleinbänden in Kommission ins Land kommen, die, wenn sie nicht verkauft werden, zurück gesandt werden können Auch wäre interessant zu erfahren, ob die Buchbinder nicht doch auch eine Gefahr für sich darin erblicken, wenn die Bibliotheken genötigt werden, zunächst ihren ganzen Be darf an gebundnen Büchern, dann wohl aber auch an broschierten Werken aus dem Ausland zn beziehen und wenn der Export nach den Donauländern aufhört, da die Bücher in Deutschland um den österreichischen Zoll billiger zu haben sein würden als bei uns?« 310"
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