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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.04.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-04-11
- Erscheinungsdatum
- 11.04.1903
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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^ 83. 11. April 1903. Nichtamtlicher Teil. 2909 während allerlei Blumen und Früchte, Vierfüßler, Vögel, Fische, kurz alle Naturerzeugnisse eingeschaltet sind. Auch finden sich kleine Gebäude, zierliche Landschaften, Gärten architektonische Verzierungen, Bilder, Vasen von allerlei Formen, Kirchengeräte, kleine Rahmen, Kameen, Rundbilder, Vorfälle aus der Heiligengeschichte und aus dem Leben. Die geistreiche Feinheit der Künstler, die so ausgezeichnet mit ihren Darstellungen abwechseln konnten, ohne sich zu wieder holen, kommt vorzüglich zur Geltung. Die Gebete und Initialen sind ebenfalls bewunderns wert, denn sie sind mit einer außerordentlichen Sorg falt und Gewandtheit angefertigt. Über die vollendete Ausführung der Miniaturen, über die Schönheit der Farben gebung und über die wahrhaft erhabenen Empfindungen, die sich unserm Auge darbieten, kann man nicht genug Worte des Lobes und der Bewunderung finden. Alles, was die flämische Schule jener Zeit Schönes geben konnte, findet sich hier, und Morelli konnte mit Recht sagen, daß das Griinanische Breviar das schönste Werk seiner Art ist, die echteste und wunderbarste Sammlung von Miniaturen, die diese Schule hervorgebracht hat. Kleine Mitteilungen. Gegen den Zoll auf Bücher in Österreich. (Vergl> Börsenbl. 1901, Nr. 83, 100, 146 u. 1903, Nr. 32, 36, 43, 45, 49, 55, 56, 61, 64, 66, 67, 68, 71, 73 u. 74.) — Im Verein für kauf männische Interessen in Wien hielt am 2. April Herr Kommerzial rat und Handelskammerrat Hofbuchhändler Wilhelm Müller einen sehr beifällig aufgenommnen Vortrag über den im Zoll entwurf vorgesehnen Zoll auf gebundne Bücher. Der Vortragende schilderte, welcher große Schaden durch die Aufrechterhaltung dieser Zollposition dem Buchhandel, der Volksbildung und dem bücher kaufenden Publikum erwachsen würde, und wendete sich sehr nach drücklich gegen die Bestrebungen der Papicrfabrikanten, die am liebsten sehen würden, daß Bücher überhaupt als bedrucktes Papier verzollt würden. Vom Hydrasystem. Entscheidung des Reichsgerichts. (Nachdruck verboten.) — Wegen unerlaubter Veranstaltung einer Lotterie sind am 9. Dezember v. I. vom Landgericht I in Berlin verurteilt worden die unverehelichte Geschäftsführerin Klara Hermann und der Kaufmann Ludwig Sachs zu je drei Monaten Gefängnis und 150 ^ Geldstrafe, der Direktor der Verlags-Anstalt Quickborn, Theodor Schuppli, und der Kaufmann Rosenau in Hachenburg zu je 500 Geldstrafe. Sachs und die Hermann hatten ein Fahrrad eschäft begründet, das von der H. geleitet wurde. Der Absatz er Räder erfolgte auch durch das Hyorasystem, sodaß jemand für 8 ^ ein Rad erhalten konnte. Schuppli und Rosenau hatten Geld im Geschäft angelegt. Sch. hatte außerdem ein Interesse an dem Geschäft, da er als Direktor der Verlagsanstalt Quickborn die Inserate vertrieb und da er die Seele des Geschäftsbetriebs der Fahrradfirma war. Rosenau war dadurch interessiert, daß er die Räder lieferte. Das Gericht hat die H. und Sachs als Täter, Sch. und R. als Gehilfen nach H 286 des Strafgesetzbuchs verurteilt. — Die Revision der vier Angeklagten kam am 7. d. Mts. vor dem Reichsgericht zur Verhandlung. Es wurde behauptet, Gutscheine seien gar nicht ausgegeben worden, sondern nur derjenige, welcher Bestellscheine von seinen Freunden unterschreiben lassen wollte, habe einen Rabatt bekommen. Das sei also gewissermaßen das Gegenteil vom Hydrasystem. — Der Rcichsanwalt betonte, daß es sich hier lediglich um ein abgeändertes Hydrasystem handle, fest gestellt sei, daß 13 Fahrräder durch dieses System abgesetzt worden sind. —Das Reichsgericht erkannte auf Verwerfung der Revision. Königliche Akademie für graphische Künste und Buch gewerbe zu Leipzig. — Für das bevorstehende Sommersemester 1903 (20. April bis 31. Juli) macht die Akademie die Fächer be kannt, in denen Unterricht erteilt wird. Es sind dies in der Tagesschule von 8—12 und 2—6 Uhr. Vorschule: Zeichnen un beweglicher Modelle. Malen unbeweglicher Modelle. Modellieren unbeweglicher Modelle. Zeichnen lebender Modelle. Malen lebender Modelle. Modellieren lebender Modelle. — Fachschule: Entwerfen von textlosen graphischen Einzelblattkunstwerken und Bilderbüchern. Entwerfen von bildlich und textlich einheitlichen Werken kleinen Maßstabes. Entwerfen von bildlich und textlich einheitlichen Werken großen Maßstabs, Wandwerken, Plakaten u. a. Entwerfen Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 70. Jahrgang. von Dekorationen für Buchbinderei. Lithographieren. Lylo- graphieren. Radieren. Kupfer- und Stahlstechen, Photographieren von Flächenkunstwerken. Herstellen von photographischen Druck- und Prägeplatten. Bemalter Bild-, Buch- und Jllustrationsdruck von Handpressen in diesen Werkstätten. — Hülfsschule: Pflanzen zeichnen und Komponieren. Schriftzeichnen. Chemie u. Phrffik für Photographen, mit Experimenten. Mythologie und Archäologie. Kunstgeschichte. Architektur- und Ornamentformenlehre. Anatomie des Menschen. Normalformen des Menschen. Proportionsstudien. Tierkunde. Pflanzenkunde. Geometrisches Zeichnen. Projektions- und Schattenkonstruieren. Konstruieren perspektivischer Bilder. — Abend schule von 6—8 Uhr: Zeichnen nach unbeweglichen Modellen. Zeichnen und Malen nach unbeweglichen Modellen. Modellieren nach unbeweglichen Modellen. Rundstudien, Zeichnen nach lebenden Modellen, Halbfiguren. Zeichnen und Malen nach lebenden Modellen, Vollfiguren. Modellieren nach lebenden Modellen. Rund- und Relief studien. Kompositionsübungen für Buchdrucker, Schriftsetzer und Schriftgießer 7—9 abends. — Zur Aufnahme ist erforderlich ein Alter von mindestens 15 bis 16 Jahren. Der Angemeldete hat sich einer Aufnahmeprüfung zu unterziehen, ausgenommen sind die in die unterste Klasse der Vor- und Abendschule und in den Kursus anfang der Hülfsschulklassen Eintretenden. Anmeldungen sofort 4—5 Uhr nachmittags in der Kanzlei der Akademie Wächterstraße 11. Vorzeitige Veröffentlichung von amtlichen Akten. Vergehen gegen K 17 des deutschen Preßgesetzes. Ent scheidung des Reichsgerichts. (Nachdruck verboten.) — Über die Pflichten des Redakteurs hatte das Landgericht Heilbronn am 3. Dezember v. I. sein Urteil abzugeben. Angeklagt war der Redakteur der Neckarzeitung, Or. Jäckh, und zwar wegen vor zeitiger Veröffentlichung der Anklageschrift im Heilbronner Bank krachprozesse. Er wurde zu 25 ^ Geldstrafe verurteilt. In einem am 18. September v. I. in der Neckarzeitung erschienenen Artikel wurden sehr genaue Mitteilungen über die Höhe der Tantiemen des Aufsichtsrats gemacht und viele einzelne Handlungen der Bankdirektoren erwähnt. Dann hieß es: »Auf diese Tatsachen baut sich die Anklage auf.« Das Urteil sagt inbezug hierauf: Ein Vergleich zeigt, daß die Anklageschrift als Unterlage für den Ar tikel durchweg benutzt worden ist, zum Teil wörtlich. Der Ange klagte hat den Inhalt der Anklageschrift nicht gekannt, aber bei einiger Aufmerksamkeit mußte er zu der Annahme gelangen, daß die Anklageschrift vom Verfasser des Artikels benutzt worden war. Wenn er aber auch nur Verdacht schöpfte, so konnte er sich leicht bei dem Verfasser erkundigen, ob die Anklageschrift benutzt worden war. — In seiner Revision behauptete der Angeklagte, es sei nicht festgestellt, daß ein »Auszug« aus der Anklageschrift vorlag; er bestritt auch, daß einem Redakteur eine so weitgehende Er kundigungspflicht obliege. — Das Reichsgericht war jedoch andrer Ansicht und verwarf am 6. d. Mts. die Revision. Versteigerung im Hotel Drouot zu Paris. — Eine interessante Auktion von Autographen und geschichtlichen Dokumenten aus der Kollektion Paul Dablin lockte vom 23. bis 26. März zahlreiche Liebhaber nach der Rue Drouot. Zunächst kamen Autographen von Königen und Königinnen von Frank reich unter den Hammer, die keine besonders hohen Preise erzielten. Zu nennen sind: ein Brief Franzs I., 21 Frcs., — ein Brief der Königin Katharina von Medici an den Connetable de Montmorency, 33 Frcs., — ein Brief Hein- rich's IV. an de Matignon, 15 Frcs., — ein Brief Ludwigs XV. an Kardinal de Bissy, in dem der König diesen zu seiner Abstimmung im Konklave beglückwünscht, 20 Frcs., — ein von Ludwig XVI. unterzeichnetes Schriftstück, 13 Frcs. Dann kamen Autographen der sieben Präsidenten der französischen Republik an die Reihe. Thiers, der verdienstvollste von allen, mußte sich mit den geringsten Preisen beanügen: vier Briefe von ihm erreichten noch nicht 9 Frcs. Mac Mahon brachte mit einem Brief an den General de Sissey 14 Frcs., Jules Grövy 15 Frcs., Carnot 17 Frcs., Casimir-Perier sogar nur 2 Frcs., Fölix Faure 6 Fres. und Emile Loubet 11 Frcs. In hohen Ehren scheinen, nach diesen Preisen zu schließen, weder Könige noch Präsidenten in Frankreich zu stehen. Auch ein Brief von Leopold, König der Belgier, brachte es nur auf 10 Frcs. Bessere Preise setzten mit Napoleon I. ein, dessen Kultus bekanntlich seit mehreren Jahren in Frankreich wiederum an der Tagesordnung ist. Ein von Napoleon de Buonaparte, Oberstkommandierendem der italienischen Armee, unter dem 2. prairial an II unterzeichnetes Schriftstück wurde mit 100 Frcs. bezahlt, ein handschriftliches Ausgabenbuch des Kaisers, die Haushaltung in Sankt Helena betreffend, mit 485 Frcs. Dieses vom März 1818 bis zum 30. April 1821 reichende Heft trägt auf vielen Seiten Bleistiftkorrekturen von der Hand des Kaisers, der sich bis ins einzelne mit der Rechnungs führung seines -Hofstaates« beschäftigte, nicht verschmähte, am Rand die englische Münze in französisches Geld umzurechnen und alle Noten 386
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