Nrscilblitt siir ilni Kiiislljc» Lichts Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage und wird nur an Buchhändler abgegeben. — Jahrespreis für Mitglieder des Börsenvereins ein Exemplar 10 für Nichtmitglieder 20 Beilagen werden nicht angenommen. Nr. 90. Leipzig, Dienstag den 21. April 1903. 70. Jahrgang. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. In der diesjährigen BuchhändleriNtsse findet die Abrechnung am Montag nach Kantate, ft. Mai sy03, vormittags 9 Uhr bis mittags 12 Uhr zm Deutschen Buchhändlerhause zu Leipzig statt. Die sämtlichen Leipziger Kommissionäre, die Mitglieder des Börsenvereins sind, wollen sich zu diesen Tages stunden zur Abrechnung einfinden (8 49 der Satzungen). Sie sind verpflichtet, die Zahlzettel für diejenigen aus wärtigen Verleger zur Stelle zu haben, die sich rechtzeitig als selbst bezw. durch einen beglaubigten Angestellten abrechnend bei der Geschäftsstelle des Börsenvereins angemeldet haben und in dem von dieser anzufertigenden Fremdenverzeichnis aufgefllhrt sind. Diejenigen Mitglieder, die durch einen 'Angestellten abrcchnen und Zahlungen in Empfang nehmen lassen wollen, haben ihm eigenhändig eine Vollmacht auszustellen. Formulare hierzu sind von der Geschäftsstelle rechtzeitig zu beziehen. Es ist hierbei folgendes zu beachten: Der Firmeninhaber oder sein gesetzlicher Vertreter- Hat zunächst die eigenhändige Unterschrift des mit der Abrechnung betrauten Herrn unter Hinznsügung des Firmenstempels zu bestätigen; die Vollmachten sind dem Syndikus des Vörsenvereins zur Prüfung einzureichen, der alsdann eine Legitimationskarte ausstellt. Es ergeht das Ersuchen, diese Vollmachten so rechtzeitig an die Geschäftsstelle des Vörsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig einznsenden, dafi die Legitimationskarten spätestens am Donnerstag vor Kantate durch eingeschriebenen Brief an die Aussteller zur Abgabe an ihren Bevollmächtigten abgesandt werden können. Nur die bis einschließlich Donnerstag vor Kantate bei der Geschäftsstelle eingegangenen Vollmachten werden auf diese Weise behandelt. Später eingehende Vollmachten müssen gerichtlich oder- notariell beglaubigt sein. In diesem Falle erfolgt die Übergabe der Vollmachtskarte nur persönlich an den 'Ab rechnenden in der Geschäftsstelle, wenn er sich durch Paßkarte über seine Person ausweisen kann. Den selbstrechnenden Mitgliedern wird empfohlen, sich zur Abrechnung ebenfalls mit Paßkarte zu versehen, um sie nötigenfalls, wenn sie einem Abrechnenden nicht persönlich bekannt sein sollten, vorzeigen zu können. Es wird gebeten, die Angaben über die Abrechnung, ob die Abrechnung selbst oder durch Bevollmächtigten erfolgen wird rc., recht bald einzusenden, damit die Zusendung der Vollmachtsformulare rechtzeitig erfolgen kann. Nichtmitglieder des Börsenvereins dürfen die Abrechnung nur mit Genehmigung des Vorstandes und durch solche Leipziger Kommissionäre bewirken, die Mitglieder des Börsenvereins sind. Für ausgeschlossene Mitglieder und solche Firmen, denen die Benutzung aller Vereinsanstalten und -Einrichtungen versagt ist, darf im Buchhändlerhause nicht abgerechnet werden. Ans Antrag des Vereins Leipziger Kommissionäre werden während der Dauer der Abrechnung die Abrechnnngsräume nur für diejenigen Mitglieder des Börsenvereins, die selbst rechnen, nnd für die zur 'Abrech nung Bevollmächtigten zugänglich sein. Eintrittskarten werden von der Geschäftsstelle ansgefertigt und den Mitgliedern, die sich als selbstrcchnend augemeldet haben, mit den für die Hauptversammlung erforderlichen Drucksachen übergeben. Für die zur Abrechnung Bevollmächtigten dient die Legitimationstarte gleichzeitig als Eintrittskarte. Den Kommissionären, die Abrechnnngstische innehaben, werden je 2 Eintrittskarten zugestellt werden, Börsenblatt stir den deutschen Buchhandel. 70. Jahrgang. Anzeigen: die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum 30 Pfg.: Mitglieder des Börsenvereins zahlen für eigene Anzeigen 10 Pfg., ebenso Buchhandlungsgehilfen für Stellegefuche. Rabatt wird nicht gewährt.