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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.05.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-05-04
- Erscheinungsdatum
- 04.05.1903
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19030504
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ftF 101, 4. Mai 1903, Nichtamtlicher Teil. 3531 Unterzeichneten Vorstand zur Genehmigung einreichen zu wollen. »Sobald dies geschehen ist, werden wir die sämt lichen Verkaufsbestimmungen der Orts- und Kreis vereine drucken und den Abdruck den Mitgliedern des Börsenvereins zur Verfügung stellen. Außerdem werden wir einen vertraulichen Abdruck nur für den Vorstand des Börsenvereins, den Vereins-Ausschuß und die Vor stände der Orts- und Kreis-Vereine Herstellen lassen, der auch die genehmigten übergangsweisen Ausnahmebestim mungen der Orts- und Kreisvereine enthält. »Wir benutzen diese Gelegenheit, um Ihnen die Bitte auszusprechen, die Einzelnen besondern Ausnahmen', die übergangsweise zwischen dem Orts- und Kreisvereine und dem Börsen-Vereine zu vereinbaren sind, auf das Mindest maß beschränken und, soweit dies noch nicht geschehen, dem Vorstand zur Genehmigung einreichen zu wollen unter Angabe der für den Bezug von Zeitschriften und Büchern gewährten ausnahmsweisen Rabatte.« — Ihr Vorstand antwortete dem Börsenverein, daß unsre am 21. April und 30. Oktober 1902 beschlossenen Verkaufs bestimmungen im Verkehr mit dem Publikum die uns ge machten Vorschläge in der Hauptsache bereits enthielten und die noch nicht geregelten Punkte so geringfügig seien und uns so selbstverständlich erschienen, daß wir gegenwärtig nicht den umfangreichen Apparat, wie er bei einer Änderung der Verkaufsbestimmungen notwendig sei, in Bewegung setzen möchten. Als Berliner Vertreter hatten an der Sach- verständigen-Konferenz teilgenommen Herr R. L. Prager als Vorstandsmitglied des Berliner Sortimenter-Vereins und Herr Karl Sie gismund als Mitglied des Vereins ausschusses. In den einzelnen Kreis- und Ortsvereinen ist im vergangnen Jahre die Kundenrabattfrage derart geregelt, daß fast überall an Privatkunden ein Rabatt von 20/j,, an Bibliotheken und Behörden dagegen ein solcher von 5Po ge währt wird, bis auf die besondern Ausnahmen, die mit Genehmigung des Börsenvereins-Vorstandes zugestanden worden sind. In einer Broschüre, die der Börsenvereins- Vorstand am 15. März 1903 unter dem Titel »Der Schutz des Ladenpreises« an die Vorstände der Kreis- und Orts vereine versandt hat, werden die genehmigten Ausnahmen für öffentliche und Anstaltsbibliotheken bekannt gegeben, zu gleich werden die Organe des Börsenvereins ersucht, zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen: Punkt 1) Erscheint es angezeigt, denjenigen Kreis- und Ortsvereinen, in deren Gebiet für Bibliotheken und Behörden »einzelne besondre Ausnahmen zu Recht bestehen, anzuraten, dieselben per 31. Dezember 1903 oder spätestens 1. April 1904, jedenfalls zum erst möglichen Termine, zu kündigen«? Ihr Vorstand beantwortete diese Frage mit »Nein«, da in Berlin erst im vorigen Jahr eine Rabattregulierung stattgefunden habe und es nicht angezeigt erscheine, einerseits mit neuen Forderungen an die Kundenkreise heranzutreten, andrerseits neue Beunruhigung in den Buchhandel hinein zutragen. Punkt 2) Erscheint es angezeigt, dem Vorstand des Börsen vereins anzuraten, die bisher übergangsweise geneh migten Ausnahmebestimmungen vom obigen Zeitpunkt an nur dann ferner zu genehmigen, wenn sie: in Berlin, Leipzig, Österreich-Ungarn für Zeit schriften 5o/o, für neue deutsche Bücher loo/j,, im übrigen Gebiet des Börsenvereins für Zeit schriften 0"/o, für neue deutsche Bücher 50/0 nicht übersteigen? Hierauf antwortete Ihr Vorstand mit »Ja«, da die jetzigen Ausnahmebestimmungen in Berlin, Leipzig und Österreich das äußerste bilden sollen, was an Rabatt ge währt wird. Als 3. Punkt war die Börsenblattfrage aufgeworfen: Erscheint es angezeigt, dem Vorstand des Börsenvereins anheim zu geben, um ein Abbröckeln der neuerdings errungnen Vorteile im Behördenverkehr und auch im Ladenverkehr zu verhindern, in einzelnen Fällen solchen Nichtbuchhändlern den Bezug des Börsenblatts zu ge nehmigen, die -st sich verpflichten, sich von einem festzusetzenden Zeitpunkte an mit dem unter 2 genannten Rabatt zu begnügen, b) sich verpflichten, das Börsenblatt nur für die eigne Verwaltung zu benutzen und es nur in Ausnahme fällen einzelnen Personen, die dasselbe für rein wissenschaftliche Zwecke bedürfen, mitzuteilen, allen andern Nichtbuchhändlern gegeniiber aber unbedingt geheim zu halten? Auf diese Frage antwortete Ihr Vorstand, daß diese der Entscheidung der ordentlichen Vereinsversammlung der Vereinigung überlassen werden wird. Als Antrag Behrend wird diese Angelegenheit heute zur Beratung kommen. Mit Zuschrift vom 3. Juni 1902 ersuchte uns der Börsenvereins-Vorstand unter Einsendung einer Liste derjenigen Verleger, die die letzte Verlegererklärung unter schrieben hatten, und einer zweiten von solchen, deren Er klärung noch ausstand, mündlich oder schriftlich an letztre heranzutreten mit der Bitte, dem Börsenverein ihre Unter schrift zur Verfügung zu stellen. Wir kamen diesem An suchen gern nach und hatten die Freude, dem Börsenvereins- Vorstand weitre 18 Erklärungen überweisen zu können. Nun mehr gibt es in Berlin wohl keine bedeutendere Verlags- Handlung mehr, die nicht ihre Bereitwilligkeit, die Maß nahmen des Börsenvereins-Vorstands gegen schleudernde Fir men zu unterstützen, durch Abgabe der Verlegererklärung betätigt hätte. Aus Anlaß der Bekämpfung des unlautern Waren hausbücher Handels waren Mißbräuche in die Erscheinung getreten, die es wünschenswert und notwendig erscheinen ließen, die Trennung von Buchhändlern und Nichtbuchhänd lern bei ihren Bezügen von hiesigen Groß- und Bar-Sorti- mentern schärfer durchzuführen und in Beratungen über Maßnahmen zu treten, die zum Schutz des Buchhändler- Nettopreises ergriffen werden könnten. In verschiednen Verhandlungen zwischen den beteiligten Herren Groß- und Bar-Sortimentern und dem Vorstand wurden bestimmte Grundsätze festgelegt und eine Liste solcher Bücherverkäufer aufgestellt, die nicht im Hilfsbuch für den Berliner Buchhandel ausgenommen sind, aber als Wieder verkäufer Rabatt erhalten. Diese Liste wird von Zeit zu Zeit ergänzt und verbessert werden. Die Liste der vom Börsenverein gesperrten Firmen wurde im letzten Jahr nur einmal ausgegeben. Bis auf die Firma S. Basch waren nur solche Berliner Handlungen auf ihr verzeichnet, die für Warenhäuser oder gesperrte Firmen Vernnttlerdienste geleistet hatten. Zu unsrer großen Freude wird von der nächst-erscheinenden Liste die Firma S. Basch abgesetzt werden können, nachdem diese Firma sich auf die Satzungen des Börsenvereins verpflichtet und Unterlagen ge geben hat, aus denen wir ersehen dursten, daß es ihr damit 470*
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