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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.05.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-05-04
- Erscheinungsdatum
- 04.05.1903
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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3533 ^»5 101, 4. Mm 1903. Nichtamtlicher Teil. Der in Berlin vor kurzem gegründete »Bund der Kaufleute« forderte uns gleichfalls zur Unterstützung seiner Bestrebungen und zum Beitritt auf. Wir befanden uns in Übereinstimmung mit den andern hiesigen buchhändlerischen Vereinen, wenn wir vorläufig von irgend einer Kundgebung für oder gegen den Bund der Kaufleute absahen. Der Staatssekretär des Innern hat es nach einer Zuschrift v. 5. Juni v. I. für wünschenswert erkannt, ein möglichst vollständiges und zuverlässiges Verzeichnis der im Reich bestehenden wirtschaftlichen Vereine auf zustellen, der zugleich nähere Angaben in Bezug auf den Zweck, das Jahr der Gründung und die Anzahl der Mit glieder enthalten soll. Die erforderten Angaben sind von uns gemacht und zugleich die Bereitwilligkeit mitgeteilt, spätere Änderungen dem Herrn Staatssekretär anzuzeigen. Die Satzungen der Vereinigung schreiben in ihrem ersten Paragraphen die Überwachung der Durchführung der Börsenvereins-Satzungen und die auf Grund der selben genehmigten Besümmungen bei Verkäufen an das Publikum vor, und so haben wir auch im verflossenen Jahr es als unsre vornehmste Pflicht erachtet, den Börsenverein in seinen Bestrebungen zu unterstützen und das satzungstreue Berliner Sortiment gegen Übergriffe einzelner Firmen zu wahren. Auch in diesem Jahr war die Zahl der vom Vor stand bearbeiteten Beschwerden wegen Verfehlungen gegen die Satzungen des Börsenvereins und die Verkaufs bestimmungen immerhin noch eine große. Aber mit wenigen Ausnahmen waren die behandelten Verstöße nur solche leichter Art, die als Schleuderfälle wohl kaum angesehen werden können. U. a. wird von seiten des Börsenvereins das Angebot und die Gewährung von Gratiszngaben auf Einkäufe von Schulbüchern als Rabatt angesehen, und dem gemäß mußten wir mit Handlungen, die bis jetzt anstandslos solche Zugaben anpriesen und gewährten, in Verbindung treten. Nahezu der vierte Teil der von uns bearbeiteten Klagesachen bezog sich auf Gratiszugaben. Sonst aber können wir die Schleuderei im Berliner Buchhandel, sowie den unlautern Wett bewerb, soweit er sich nicht auf die gesperrten Warenhäuser bezieht, als fast gänzlich beseitigt bezeichnen. Eine Hauptarbeitslast verursachte uns der Bazar Tietz, der durch Preisunterbietung in noch nicht dagewesener Weise das Berliner Sortiment schädigte. Ist es uns auch gelungen, eine Anzahl der Quellen, die die Versorgung der Bücherlager in den Warenhäusern, insoweit diese als vom Börsenverein gesperrte zu betrachten sind, übernommen hatten, zu verstopfen, so ist es uns doch nicht möglich ge wesen, einen vollen Erfolg zu erzielen, weil die Gesetzgebung nicht ausreicht, unsre Einrichtungen in jedem Falle zu schützen. Eine hiesige Firma, deren Bücherbestellzettel wider rechtlich zu Bestellungen für ein Warenhaus benutzt worden waren, hatte gegen die Urheber dieses Mißbrauchs bei der Königlichen Staatsanwaltschaft Strafantrag gestellt. Leider scheinen die Unterlagen für eine Anklage nicht ausgereicht zu haben, da sie ohne jede weitre Mitteilung an uns zurückgesandt worden sind. Das Gebaren skrupelloser Warenhauslieferanten, die selbst vor Fälschungen nicht zurückschrecken, und denen das Gesetz nichts anhaben kann, ist für unsre Bestrebungen, das Berliner Sortiment vor dem Wettbewerb der gesperrten Warenhäuser zu schützen, bedauernswert, und wir müssen denjenigen Herren Verlegern, die in gegebnen Fällen bei uns anfragten, ob größre bei ihnen eingegangne Aufträge ihnen Börsenblatt sür den deutschen Buchhandel. 70. Jahrgang. unbekannter Firmen für gesperrte Bazare und dergl. be stimmt sein könnten, zu um so größerm Danke verpflichtet sein. Die schon öfters an unsre Verlegerkollegen gerichtete Bitte, Bestellungen unbekannter Handlungen eine sorgfältige Prüfung angedeihen zu lassen, wiederholen wir auch hier. Nur wenn die Warenhausbesitzer sehen, daß der solide Buchhandel dauernd bereit ist, die unzulässige Konkurrenz zu unterbinden, werden sie sich herbeilassen, unsre Organisationen anzuerkennen, und wir hoffen, in nicht allzuferner Zeit in die Lage zu kommen, auch nach dieser Richtung hin einen Schritt weiter tun zu können. Es wurden bei dem Vorstand 63 Klagen gegen Ber liner Handlungen wegen angeblicher Verletzung der Ver kaufsbestimmungen, der Satzungen des Börsenvereins und der Restbuchhandelsordnung, teils durch den Börsen vereinsvorstand, teils durch einen Kreisverein, teils auch durch einzelne Firmen anhängig gemacht. Von diesen 63 Klagen konnten wir 21 ohne weitres zurückweisen, weil nach unsrer Überzeugung eine Übertretung der Satzungen überhaupt nicht vorlag. Behandelt wurden von uns 42 Klage sachen und zwar auf Grund des Z 3 Ziffer 4 u. 5 der Börsenvereins-Satzungen 35 " § o ,, 6 ,, ,, „ 6 „ 8 3 „ 5b ,, „ „ 1 Beteiligt waren hierbei 31 Nichtmitglieder und 11 Mit glieder unsrer Vereinigung. Von den 31 gegen Nichtmitglieder gerichteten Klagen waren 25 wegen Verstoßes gegen Z 3 Ziffer 4 und 5 der Satzungen, öffentliches Angebot oder Gewährung von unzulässigem Rabatt, zumeist Gratiszugaben betreffend, 6 wegen Verstoßes gegen Z 3 Ziffer 6 der Satzungen, Vermittlung von Bezügen gegen den Willen des Ver legers, in allen Fällen Warenhauslieferungen betreffend, begründet. Von den 11 gegen Mitglieder erhabnen Beschwerden waren 10 wegen Verfehlung gegen Z 3 Ziffer 4 und 5 der Satzungen, öffentliches Angebot oder Gewährung von unzulässigem Rabatt, 1 begangen durch einen Verleger wegen Verfehlung gegen Z 3 Ziffer 5 b, den sogenannten Verleger-Paragraphen, der das Angebot zu ermäßigten Preisen nur in Ausnahme fällen und nur in größern Partien gestattet, veranlaßt. Von 35 Berliner Handlungen zur Last fallenden Ver stößen gegen die Rabattbestimmungen, die zu unsrer Be arbeitung gelangten, handelte es sich in nur 4 Fällen, von denen 2 Mitglieder betrafen, um Angebote oder Lieferung mit unzulässigem Rabatt nach auswärts. Die 31 Klagen gegen Nichtmitglieder wurden erledigt 21 mal durch Abgabe uns genügend erscheinender Er klärungen, 8 mal durch Vollziehung des vorgeschriebnen Verpflich tungsscheins und Hinterlegung von 1200 in Kau- tions-Accepten, sowie Zahlung von 90 ^ als Buße, 2 mal, Warenhauslieferungen betreffend, durch Verhängung der Sperre. Die gegen unsre Mitglieder anhängig gemachten 11 Klagen wurden, soweit sie Verstöße gegen die Rabattbe stimmungen betrafen, in 7 Fällen durch Abgabe uns befriedigender Erklä rungen, in 3 Fällen durch Zahlung von Bußen in Höhe von je 30 47 t
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