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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.05.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-05-04
- Erscheinungsdatum
- 04.05.1903
- Sprache
- Deutsch
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8528 Nichtamtlicher Teil. ^ 101, 4. Mai 1908. In gut vorbereiteten Boden war die Saat gelegt worden. Glatt und ohne irgend welche Erschütterungen hat das Berliner Sortiment die neuen Verkaufsbestimmungen, soweit solche den Verkehr mit Privatkunden betreffen, ein geführt, und als ein besonders günstiges Zeichen muß es be trachtet werden, daß bis heute, nach fast Jahresfrist, gegen keine Firma eine Klage bei dem Vorstand eingelausen ist, die sich auf Verletzung der neuen Rabattbestimmungen gestützt hätte. Schwieriger als bei den Privatkunden gestaltete sich die Durchführung der gefaßten Beschlüsse bei den beteiligten Behörden, besonders bei dem Berliner Magistrat. Alle Versuche, die in frühem Jahren gemacht worden waren, den Magistrat zu veranlassen, von der Forderung des gradezu verderblichen Rabatts von 16^/gO/o Abstand zu nehmen, waren stets ge scheitert, einesteils an der ablehnenden Haltung der städtischen Behörden, andernteils an der unzuverlässigen Haltung einiger Berliner Sortimentsfirmen und den nicht ausreichenden Mitteln des Börsenvereins. In der Erwägung, daß dem Berliner Magistrat die Vereinigung der Berliner Mitglieder des Börsenvereins der deutschen Buchhändler weniger be kannt ist als die Korporation der Berliner Buchhändler, die die offizielle Vertreterin der Interessen der Buchhändler den Behörden gegenüber ist und also legitimiert ist, setzten wir uns mit dem Vorstand der Korporation in Verbindung, der dem Berliner Magistrat unterm 30. Mai 1902 von den ge änderten Lieferungsbedingungen durch nachstehendes Schreiben Kenntnis gab: »Dem Magistrat hiesiger Kgl. Haupt- und Residenz stadt erlaubt sich der Unterzeichnete Vorstand der Korpo ration der Berliner Buchhändler als berufener Vertreter der Interessen des gesamten Berliner Buchhandels fol gendes ganz ergebenst milzuteilen. »Dem Berliner Sortimentsbuchhandel war es von dem Börsenverein der deutschen Buchhändler in Leipzig bisher gestattet worden, im Geschäftsverkehr mit dem Berliner Magistrat auf Bücher, Landkarten und Lehrmittel 16^/zO/o, auf Zeitschriften 150/g Rabatt zu gewähren, während der höchste zulässige Rabatt allen übrigen Behörden und Bibliotheken gegenüber bereits seit dem Jahr 1888 auf 100/o festgesetzt worden ist. Die Erkenntnis, daß es dem Sortimentsbuchhandel bei den immer schwieriger werdenden Erwerbsverhältnissen, bei der seit Jahren eingetretenen Verteuerung aller Lebensbedürfnisse und der Erhöhung aller Geschäftsspesen nicht mehr möglich ist, von dem ihm zufallenden, an sich nicht hohen Verdienst auch fernerhin noch diesen ungewöhnlich hohen Rabatt in Abzug zu bringen, hat den Börsenverein im Einverständnis mit der Vertretung des Berliner Buchhandels veranlaßt, neue Verkaufsbestimmungen festzusetzen, die vom I.Juli 1902 an auch für die Lieferungen an den Berliner Magistrat in Wirksamkeit treten sollen. Diese bestimmen: I. Bei Bücherlieferungen ist in Zukunft nur noch ein Rabattabzug von 100/^ zulässig. II. In einzelnen Exemplaren, nicht in Partien, bezogene Schulbücher, Karten und sonstige Lehrmittel, sowie Zeitschriften, die mehr als zwölsmal jährlich erscheinen, sind zu dem von den Verlegern festgesetzten Verkaufs preise anzusetzen. »Bereits im Jahr 1886 hatte der Berliner Sorti mentsbuchhandel sich an den hiesigen Magistrat mit dem Ersuchen gewendet, den Rabatt für die Lieferungen an die Stadt auf 10 o/, herabsetzen zu wollen. In dem ab lehnenden Bescheid vom 18. Dezember 1886 heißt es: »»Wir verkennen nicht, daß bei diesen Sätzen, zumal es sich bei der Verwaltung der höhern Schulen um gelehrte Werke handelt, bei denen der Verleger schwerlich mehr als 250/0 dem Sortimenter bewilligt, diesem letztem nur ein sehr geringer Gewinn verbleibt.«« »»Eine Reform des Rabattwesens, die auch wir im Interesse des Berliner Buchhandels für sehr wünschenswert halten, wird unter diesen Umständen nicht aus der Initiative der Konsumenten, sondern aus der der Produzenten und Händler dieser Ware hervorgehen müssen.«« Wir beziehen uns auf diese Antwort, um daraus zweierlei herauszuheben. I. Wenn der Magistrat schon im Jahr 1886 aner kannte, daß dem Sortimenter bei einem Rabatt von 162/gO/o nur ein sehr geringer Gewinn bleibe, so werden die städtischen Behörden dies heute um so mehr tun müssen, als nicht erst bewiesen zu werden braucht, daß seit jener Zeit die einem Geschäftsmann erwachsenden Un kosten an Ladenmiete, Gehältern u. s. w. ganz wesentlich gestiegen sind. Der bei einem Rabatt von 16^/,o/o ver bleibende Gewinn ist in der Tat so gering, daß er auch nicht annähernd ein Entgelt für die zu leistende Arbeit darstellen kann. Und doch ist jede Arbeit ihres Lohnes wert, und der Berliner Magistrat wird sicher mit uns der Meinung sein, daß es im wirtschaftlichen und geistigen Interesse unsrer Stadt wünschenswert ist, daß die hier bestehenden Buchhandlungen nicht dem Ruin entgegen geführt, sondern leistungsfähig erhalten werden. II. Wenn der Magistrat im Jahr 1886 die Ansicht aussprach, daß die wünschenswerte Reform des Rabatt wesens aus der Initiative der Produzenten und Händler dieser Ware hervorgehen müsse, so ist der deutsche Buch handel diesem Rat gefolgt und hat die Regelung der Rabattfrage durch den ihn vertretenden Börsenverein der deutschen Buchhändler in die Hand genommen. Ihm hat die große Mehrzahl der deutschen Verleger sich an geschlossen, und mit deren Hilfe ist es möglich geworden, die durch eine rücksichtslose Konkurrenz verfahrenen Ver hältnisse im deutschen Sortimentsbuchhandel einer lang samen Gesundung entgegenzuführen. »Wir erlauben uns, in der Anlage ein Verzeichnis derjenigen Verleger zu überreichen, die sich verpflichtet haben, Sortimentern, die die vom Börsenverein festgesetzten Verkaufsbestimmungen nicht innehalten, ihren Verlag entweder gar nicht oder nur zum Ladenpreis zu liefern. Sollte sich nun die eine oder andre Berliner Firma, verlockt durch die Aussicht, die ganze städtische Lieferung zu erhalten, dennoch bereit erklären, auch ferner noch mit 16ft,o/o Rabatt zu liefern, fo würde sie durch die Maßregeln des Börsenvereins sehr bald belehrt werden, daß ihr dies unmöglich ist, und es würde sich Heraus stellen, daß in der Tat keine leistungsfähige Firma im stande ist die Lieferungen zu den bisherigen Bedingungen zu übernehmen. »Wenn hier ein Zwang ausgeübt wird, so geschieht dies, weil wir uns für verpflichtet halten, dazu mitzu helfen, daß einem großen Teil unsrer hiesigen Berufs genossen die notwendigsten Lebensbedingungen nicht völlig verkümmert werden, und weil eine übelwollende Kon kurrenz nur durch Zwang von Übergriffen zurückgehalten werden kann. Zu unfern städtischen Behörden haben wir aber das Vertrauen, daß sie die für die hiesigen Sortimenter ganz besonders schwierigen Verhältnisse wohlwollend berücksichtigen werden, und wir richten des halb an den Berliner Magistrat das ergebenste Ersuchen, verfügen zu wollen, daß vom 1. Juli d. I. an die nach den neuen Bestimmungen rabattierten Rechnungen der hiesigen Sortimentsbuchhandlungen unbeanstandet aner kannt werden.« — Bei der Lieferung an den Biagistrat sind beteiligt 37 ordentliche Sortimentshandlungen und 93 Buchbinder
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