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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.05.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-05-05
- Erscheinungsdatum
- 05.05.1903
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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102, 5. Mm 1903. Nichtamtlicher Teil. 3569 Bittner, Ludwig, i. H. Halm L Goldmann seit September 1876. Pitzl, Alois, i. H. Artaria L Co. seit Oktober 1876. In der Besetzung unsers Sekretariats ist eine Ver änderung eingetreten. Wir sahen nns veranlaßt, Herrn H. Bonts die von ihm innegehabte Stellung zu kündigen, und es hat Herr Carl Hinrichs provisorisch die Führung der Geschäfte übernommen. Die Bestellanstalt hat im vorigen Jahr in befriedigender Weise funktioniert. Sie stand unter der Leitung des Herrn Carl Hinrichs, der auch die Stellenvermittlung, und zwar, soweit uns bekannt, zur allgemeinen Zufriedenheit besorgt hat. Es fanden durch sie 48 Besetzungen statt. Im Gehilfenausschuß sind mehrfache Veränderungen eingetreten. Der bisherige Obmann Herr Hugo Heller hat Wien verlassen; an seine Stelle wurde Herr Rudolf Schrei) zum Obmann und Herr Karl Kotzurek zum Obmann-Stell vertreter gewählt. Seitens des Gehilfenausschusses sind im Lauf des verflossnen Jahrs der Korporation mehrfache Wünsche ausgesprochen worden, die zum Teil erfüllt werden konnten, zum Teil aber abgelehnt werden mußten. Hin sichtlich der Sonntagsruhe, bezüglich der auch eine Resolution der Hilfsarbeiter-Versammlung übergeben wurde und auf die ich nach Punkt 4 der Tagsordnung noch besonders zurückkommen werde, steht der Ausschuß nach wie vor auf dem Standpunkt, diese gewiß nicht unberechtigte Bewegung zu fördern, und ich möchte auch bei dieser Gelegenheit den Herren Kollegen ans Herz legen, ihrem Personal die Sonntagsruhe zu gewähren, soweit das nach dem Stand ihrer Geschäfte nur möglich ist. Zu einem Beschluß in dieser Hinsicht wird sich jedoch meines Erachtens die Korporation nicht wieder verstehen dürfen. Es muß einem allgemeinen, alle Geschäfte betreffenden Gesetz Vorbehalten bleiben, hier definitive Gestaltung zu bringen. Der Wunsch, einen Mindest gehalt von 120 L zu normieren und einen unter diesen Be trag sinkenden Gehalt als »Verstoß gegen die Standesehre« zu proklamieren, mußte natürlich abgelehnt werden; dagegen wurde dem Gehilfen-Obmann die Ermächtigung gewährt, in die Gebarung der Stellenvermittlung Einblick zu nehmen. Die Folgerungen allerdings, die der frühere Gehilfen-Obmann aus dieser Einsichtnahme konstruiert hat und in welchen aus den naturgemäß häufiger vorkommenden Ausschreibungen gering dotierter Stellen ein Schluß auf die Besoldung der gesamten Gehilfenschaft versucht wird, scheinen mir an der gleichen Unrichtigkeit zu leiden, wie die seinerzeit im Börsen blatt behandelte einseitige Darstellung der Hamburger Ver hältnisse, die nach eingehender Erörterung der beteiligten Faktoren ein ganz andres Aussehen gewonnen hat. Auch mit dem heute auf der Tagesordnung stehenden Antrag der Vorstehung auf obligatorischen Besuch der Gremialhandelsschule seitens aller Lehrlinge wird einem oft geäußerten Wunsche der Gehilfenschaft entsprochen. Die Gehilfenkrankenkasse hat auch im abgelaufnen Jahr einen günstigen Erfolg zu verzeichnen. Der Rechen schaftsbericht derselben ist noch nicht erschienen; die nähern Daten werden später veröffentlicht werden. Der Reserve fonds ist auf die Höhe von etwa 36 000 X angewachsen, trotz der ausgiebigen Unterstützungen, die die Kasse ihren Mitgliedern gewährt. In der Hilfsarbeiter-Versammlung vom 1. März d. I. wurde der bisherige bewährte Obmann Herr Karl Rehm neuerdings zum Obmann gewählt. Die Hilfsarbeiter-Krankenkasse hat ihren Rech nungsabschluß pro 1902 vorgelegt. Der Reservefonds be trägt 6310 X 41 b. Wenn dieser für 1902 auch nicht mit der wünschenswerten Summe dotiert werden konnte, so ist der ganze Bericht doch ein Beweis für die Lebensfähig- Börsenblatt s!ir den deutschen Buchhandel. 70. Jahrgang. keil und die gesunde Gebarung der Kasse. Das Resultat würde ein günstigeres gewesen sein, wären nicht die An sprüche so große, namentlich von Personen, die oft nur Tage oder Wochen in einer Buchhandlung tätig sind und dann viele Wochen lang von der Kasse unterstützt werden müssen. Es erübrigt mir noch, allen, die bei der Geschäftsführung mich unterstützt haben, namentlich Herrn Vorsteherstellvertreter Heck, Herrn Dachauer und Herrn Kassierer Friese, den Herren der verschiedenen Ausschüsse und besonders jenen, deren Amts dauer mit heutigem Tag erlischt, herzlichsten Dank zu sagen. (Schluß folgt.) Ladenpreis. (Vgl. Börsenblatt 1903 Nr. 40, 44, 46, 48, 50, 53, 54, 58. 64, 69, 74, 77, 81, 85, 97, 100.) XXII. Den Antrag vr. Lehmann betreffend Minimalrabatt unterstützt ferner A. Frees, in Fa. Großh. Hessische Hof- und Ilniversitätsbuch- und Kunsthandlung. Gießen, 30. April 1903. Zur Restbuchhandels-Ordnung. Weiteres zur Anfrage aus dem Antiqariat. (Vgl. Nr. 82, 92, 96 d. Bl.) Der Ansicht der Herren H. Wetter in Paris und Friede- Feesche in Hannover wird gewiß jeder Sortimenter gern zustimmen; nur muß, um Mißbrauch zu verhüten, eine Preis grenze nach oben gezogen werden, die den Nachbezng weitrer Exemplare und deren Verkauf als angeblich antignarischer ans Publikum unmöglich macht. Das würde durch eine Bestimmung, etwa wie folgende, zu erreichen sein: »Zu beliebigen Preisen dürfen verkauft werden ein zelne Bücher, deren Rückgabe an die Bezugsquelle oder deren Verwertung zum Ladenpreise dem Buchhändler un möglich ist; doch darf der Preis, zu dem sie ans Publikum abgegeben werden, nicht höher sein als der Barauslieferungs preis, und wenn für ein Buch Partiebezugspreise existieren, nicht höher als der Durchschnittspreis eines Exemplars bei Partiebezug.« Wenn leider jetzt z. B. die neuste Auflage von Andrees Handatlas in Katalogen und Schaufenstern »wie neu statt 32 für 24 oder 23 50 H« angeboten werden kann, so würde das künftig unzulässig sein, da der durch schnittliche Einkaufspreis von Andrees Handatlas bei Bezug von 5/4 Exemplaren für 99 nur 19 80 H beträgt. Gerade jetzt, wo der Rabatt, der dem Publikum früher gewährt werden durfte, beschränkt oder aufgehoben ist, be deutet die Schaffung einer solchen Preisgrenze in Bezug auf Antiquaria geradezu eine Lebensfrage für die satzungstreuen Sortimenter. Wer sollte es dem Publikum verdenken, wenn es einen Handatlas, ein Konversations-Lexikon oder andre bekannte Werke »wie neu« nach solchen Angeboten erwirbt? Ist es ein Wunder, wenn die satzungstreuen Sortimenter nur verhältnismäßig gerungen oder gar keinen Bedarf von solchen Werken haben? Mir haben dergleichen Angebote Vorgelegen, die erst nach Einführung der neuen Verkaufsbestimmungen im Publikum verbreitet worden sind. Darum scheint mir ein xerioulum in mora. vorhanden, und die Sortimenter, die sich das seit 1. Januar 1903 schwer Errungene erhalten wollen, werden die alsbaldige Einführung von Schutzbe- 475
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