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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.07.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-07-02
- Erscheinungsdatum
- 02.07.1903
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19030702
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190307020
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für iltü IcMcii Bilchljai Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage und wird nur an Buchhändler abgegeben. — Jahrespreis für Mitglieder des Börsenvereins ein Exemplar 10 für Nichtmitglieder 20 Beilagen werden nicht angenommen. Anzeigen: die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum 30 Pfg.; Mitglieder des Börsenvereins zahlen für eigene Anzeigen 10 Psg., ebenso Buchhandlungsgehilfen für Stellegesuche. Rabatt wird nicht gewährt. Nr. 150. Leipzig, Donnerstag den 2. Juli 1903. 70. Jahrgang. Amtlicher Teil. Bestimmungen Uber die Aufnahme in das Verzeichnis der erschienenen üikchlciin! ks SkMkü Bch liü MknitchM. s > Alle Neuigkeiten, Fortsetzungen und neuen Auflagen des deutschen Buch- und Landkartenhandels sind an die I. C. Hin- richs'sche Buchhandlung (Katalogs-Konto) in Leipzig, Blumen gasse 2, sofort bei Erscheinen behufs Aufnahme in das Ver zeichnis der »Erschienenen Neuigkeiten des deutschen Buch- und Landkartenhandels« im Börsenblatte für den Deutschen Buch handel mit der Bezeichnung »Für das Neuigkeiten-Verzeichnis« in einem Exemplare unverlangt einzusenden. Die I. C. Hinrichs'sche Buchhandlung haftet für diese Einsendungen in demselben Umfange und in derselben Weise, wie für die ihrer Handlung sonst zugehenden Neuigkeiten des deutschen Buchhandels. 8 2. Jedes aufzunehmende Werk muß bei der Anfertigung des Verzeichnisses im Original vorliegen; einfache Titeleinsendungen bleiben ohne Berücksichtigung. 8 3- Die Werke sind berechnet zu senden und werden berechnet zurückgesandt. Die Rücksendung erfolgt in der Regel allmonat lich. Auf besondern, aus der Begleitfaktur zu bezeichnenden Wunsch findet die Rücksendung alsbald nach der Aufnahme in das Verzeichnis statt. 8 4. Die Aufnahme in das Verzeichnis erfolgt unmittelbar nach Empfang seitens der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung; in der Regel erfolgt der Abdruck im Börsenblatte (nach dem Alphabete der Verleger geordnet) zwei Tage später, als die I. C. Hinrichs'sche Buchhandlung in den Besitz des Werkes gelangt ist. 8 5. In das Verzeichnis werden die eingesandten Werke dem Wortlaute ihres Titels entsprechend ausgenommen. Außerdem werden Format und Ladenpreis vermerkt. Der Abdruck erfolgt in der Schriftgattung (Fraktur, Antiqua, Griechisch u. s. w.), die zum Texte des betreffenden Werkes verwendet worden ist. 8 6. Die Einsendungen müssen von Fakturen begleitet sein, die genaue Angaben über den Ladenpreis und den Nettopreis in laufender Rechnung enthalten. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 70. Jahrgang. Gicbt der Einsender ein Werk nur bar, so wird »bar« vor den Preis gesetzt. Artikel, die mit wenigstens 33ffg0)g vom Ladenpreise in laufender Rechnung abgegeben werden, sind mit keiner Bezeichnung, Artikel, bei denen 25 — 30«/o Rabatt in Rechnung gewährt wird, mit n. vor dem Preise zu versehen; den Preisen von Artikeln, die mit weniger als 25 rabattiert werden, sind mm vorzusetzen, Artikel, die ohne Rabatt an Buchhändler geliefert werden, sind mit mmm zu bezeichnen. Bei Artikeln, die ohne Angabe eines Ladenpreises entgehen, ist ein Ladenpreis zu bilden, der durch ein fi zu kennzeichnen ist; in der Regel soll der Aufschlag rund den dritten Teil des Nettopreises betragen, dem Ermessen der I C. Hinrichs'schen Buchhandlung aber sollen Ausnahmen davon anheimstehen. Bücher, auf denen die Firma des Ein senders nicht gedruckt angegeben ist, werden mit ^ bezeichnet. Bei Werken, die außer in geheftetem Zustande auch kartoniert oder gebunden abgegeben werden, sind die Preise für Kartonnage oder Einband, falls sie auf den Begleitfakturen vermerkt sind, ebenfalls anzugeben. Der Beifügung kartonierter oder gebundener Exemplare bedarf es nicht. Bereits verzeichnete Artikel, die mit unverändertem Texte, aber mit anderm Titel oder Vorwort von neuem aus gegeben werden, sogenannte Titelauflagen, werden mit „(Titel)" nach der Zahl der Auflage bezeichnet. 8 7. Von Zeitschriften, die ganz-, halb- oder vierteljährlich berechnet werden, wird nur das erste Heft oder die erste Nummer eines Bandes, Quartals, Semesters oder Jahrgangs ausgenommen mit Angabe der Zahl der einen Band rc. bildenden Nummern oder Hefte; Monats-, Wochen- und Tagesblätter höchstens viermal im Jahre, auch wenn sie öfter oder einzeln berechnet werden. 8 8. Zur Aufnahme berechtigt sind: »,) sämtliche in den Staaten des Deutschen Reiches, Oester reich-Ungarns und in der deutschen Schweiz erscheinenden buchhändlerischen Neuigkeiten, Fortsetzungen und neuen Auflagen, gleichviel in welcher Sprache sie verfaßt sind, ausgenommen die slavische und ungarische Litteratur, welche in der Oesterreich-ungarischen Buchhändler-Corre- spondenz zum Abdruck gelangt, d) die Erzeugnisse aller anderen Staaten in deutscher oder einer toten Sprache. 8 s. Von der Aufnahme ausgeschlossen sind: g,) alle Artikel, die nicht innerhalb eines halben Jahres L90
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