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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.11.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1903-11-05
- Erscheinungsdatum
- 05.11.1903
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- Deutsch
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Kleine Mitteilungen. Vom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) 1. Unzüchtige Schrift. — Vom Landgericht I in Berlin sind am 8. Mai d. I. der Redakteur des »Satyr« Eduard Rentzcl (wegen Vergehens gegen K 184,1 Str.-G.-B.) zu 500 und der Schriftsteller Knopf zu 300 ^ Geldstrafe verurteilt worden. Die Mitangeklagten Redakteur Szafranski inCbers- walde und Günther sind freigesprochen worden. In Nr. 17 der »Satyr« hat Rentzel »Aufzeichnungen einer Sechzehnjährigen« von Knopf veröffentlicht, in denen das Gericht die Kriterien einer unzüchtigen Schrift gefunden hat. Szafranski war als Redakteur angeklagt, eine unzüchtige Schrift Knopfs veröffentlicht zu haben. Das Landgericht hat ihn freigesprochen, da er nur g elegentlich von Eberswalde nach Berlin komme und den »Satyr« redigiere. Cr habe zwar besonders auch die Artikel von Knopf und Günther auf ihre Un züchtigkeit geprüft, sich aber an der Herstellung der Nummern nicht beteiligt. Er habe nur die Aufgabe gehabt, die eingehenden Artikel auf ihre Verwendbarkeit für den »Satyr» zu prüfen. Nach außen hin habe er nichts zu vertreten gehabt; er sei lediglich Be rater gewesen. — Die Revision der beiden verurteilten Ange klagten wurde am 3. November d. I. vom Reichsgericht ver worfen. Außerdem wurde aber auf die Revision des Staats anwalts das freisprechende Urteil gegen Szafranski aufgehoben und die Sache insoweit an das Landgericht zurückverwiescn. Zu prüfen sei noch, so wurde ausgeführt, ob Szafranski die Ver öffentlichung gefördert hat, darauf komme es bei Beurteilung der Frage, ob er sich der Beihilfe schuldig gemacht habe, an. 2. Unzüchtige Ansichtspostkarten. (Vgl. Nr. 73, 124, 177 d. Bl.) — Die geschmacklosen »Fleischnot-Ansichtspostkarten«, die das Reichsgericht schon früher beschäftigt haben (vgl. Nr. 124, 177 d. Bl. 1903), beschäftigten am 3. November d. I. wieder das Reichsgericht. Der Buchhändler Albert Brinitzer und drei Mit angeklagte sind am 14. März vom Landgericht I in Berlin von der Anklage der Verbreitung unzüchtiger Abbildungen freigesprochen worden. Die von Brinitzer herausgegebenen Postkarten stellen Dirnen dar, die in einem bekannten Berliner Nacht-Cafe sitzen. Das Landgericht hält die Karten nicht für unzüchtig, da die Dekolletage nicht tiefer sei als in Ballsälen. — Auf die Revision des Staatsanwalts hob jedoch am 3. d. M. das Reichsgericht das Urteil auf, da das, was in Ballsälen nicht anstößig sei, auf bild lichen Darstellungen in hohem Grade das Schamgefühl verletzen könne. 3. Unzüchtiges Bild in einer Zeitungsanzeige. — Wegen Verbreitung unzüchtiger Schriften und Abbildungen ist am 23. Juni d. I. vom Landgericht I in Berlin der Buchhändler Richard Judith zu einer Geldstrafe von 150 verurteilt worden. Im »Satyr« und ähnlichen Blättern veröffentlichte er Inserate, in denen »hochinteressante Bücher und Akt-Photographien« em pfohlen wurden. Das Klischee der Inserate zeigt das Brustbild eines nackten Mannes und eines Weibes, die sich eng umschlungen halten, so daß (wie das Urteil ausspricht) der Eindruck des Bei schlafes hervorgerufen wird. Das empfohlene Verzeichnis ver sandte der Angeklagte auf Verlangen verschlossen gegen 20 ^ Porto. Der Inhalt dieses Verzeichnisses ist ebenfalls als un züchtig charakterisiert worden. — Die Revision des Angeklagten wurde am 3. November d. I. vom Reichsgericht verworfen. 4. Urheberrechtsstreit. — Das Niederwalddenkmal bildete die Veranlassung zu einem Prozesse, der am 28. März d. I. vor dem Landgericht Görlitz zur Verhandlung kam. Professor Schilling in Dresden, der Schöpfer des Denkmals, hat ein ver kleinertes Modell des Denkmals bei der Firma Brockmann Nachf. in Dresden erscheinen lassen und es mit einem von einem andern Künstler entworfenen Hintergrund, einem Waldsaume, versehen lassen. Dieses gesamte Kunstwerk widerrechtlich nachgebildet zu haben, war der Galanteriewarenhändler Hugo Gutte beschuldigt, der solche Modelle, mit Perlmutter hinterlegt, hergestellt und ver trieben hat. Das Landgericht hat auf Freisprechung erkannt, da ein Schutzrecht für öffentliche Denkmäler nicht bestehe und der plastische Hintergrund dem Ganzen nicht den Charakter einer neuen selbständigen Kunstschöpfung gebe. — Die Revision des Staats anwalts, die am 3. November d. I. vor dem Reichsgericht zur Verhandlung kam, wurde vom Reichsanwalt nicht vertreten. Es sei nicht rechtsirrtümlich, anzunehmen, daß Modelle und die eigentlichen Werke identisch seien. Das Kunstwerk solle für sich selbst wirken. Im vorliegenden Fall sei nun aber festgestellt, daß der Hintergrund einen selbständigen künstlerischen Zweck nicht hatte und nur zur Verdeutlichung des Denkmals dienen sollte. — Das Reichsgericht verwarf unter Billigung dieser Ausführungen die Revision des Staatsanwalts. Ausstellung. — Die Stuttgarter Ortsgruppe der All gemeinen Vereinigung Deutscher Buchhandlungsgehilfen beabsichtigt, während des Monats Dezember im kgl. Landesgewerbemuseum, zu Stuttgart eine Ausstellung von deutschen Büchern in modern künstlerischer Ausstattung zu veranstalten. Cs sind ihr für diese Ausstellung solche Bücher erwünscht, deren innere oder äußere Ausstattung künstlerisch und mustergültig ist, und sie bittet Verlagsfirmen, die sich daran beteiligen wollen und denen nicht bereits eine besondere Einladung zugegangen ist, ihre Sendungen bezw. Anfragen an Herrn K. Ad. Emil Müller (i/H. Fr. Grub, Verlag), Stuttgart, der mit der Anordnung der Ausstellung betraut ist, zu richten. Ein russisches Buchhandlungsjubiläum. — Die Buch handlung des Nowoje Wremja*) in St. Petersburg hat am 1. (14.) Juni 1903 das Fest ihres fünfundzwanzigjährigen Be stehens gefeiert. Sie wurde an dem genannten Tage 1878 neben dem Kontor des politischen Tageblatts »Nowoje Wremja« (Neue Zeit) von dem Inhaber des letztem, Alexej Sergijewitsch Suworin, gegründet und hatte anfangs nur einen kleinen Raum inne, in dem etwa zehn Personen arbeiteten. Der Umsatz im ersten Jahre er reichte die Summe von 56 000 Rubel, wovon ungefähr 40000 auf den Absatz in St. Petersburg und 16 000 auf den in den Provinzen kamen. Cr stieg von Jahr zu Jahr und hat sich jetzt fast ver zehnfacht; im letzten Jahre betrug er 456 000 Rubel, die zumeist aus St. Petersburg kamen (305 000); 151000 kamen aus der Provinz. Die Tätigkeit des Geschäfts erweiterte sich besonders, als F. I. Kolessow die Leitung übernahm. Die Firma nimmt auch Abonnements auf verschiedene Zeitungen an. Dieser Zweig ergab im ersten Jahr eine Summe von 12000 Rubel, im fünf undzwanzigsten eine solche von 115000 Rubel. In den fünfund zwanzig Jahren hat das Geschäft im ganzen umgesetzt: an Büchern 6028188, an Zeitungen 1747188 Rubel. Gleichzeitig wuchs das Personal der Firma und besteht jetzt aus 50 Personen. Die Entwicklung der Beziehungen mit der Provinz machte die Gründung von Zweiggeschäften nötig; nach und nach wurden »Buchhandlungen des Nowoje Wremja« eröffnet in Moskau, Charkow, Odessa, Saratow. Diese arbeiten alle selbständig, stehen aber unter der Kontrolle des Hauptgeschäfts. Das Jubiläum wurde im engsten Kreise der Angestellten der Buchhandlung, der Mitarbeiter des »Nowoje Wremja« und der Personen gefeiert, die in der Buchdruckerei, dem Kontor und in andern Instituten der Zeitung (alles das ist auch jetzt noch im Besitz von A. S. Suworin) angestellt sind. (Knishnij Wjestnik.) Neue Bücher, Kataloge re. für Buchhändler. Rsobtswisssnsobakt: Rsobtspbilosopbis, keobtsgsscbicbts, ksobts- yusllsn, Brivatrecbt, 8trakrsobt, Das Rsobt Ossterrsiob-ldngarns. Ratalog D des 8üddeutsoben lintiyuariats in Nünobsn. 8». 93 8. 2673 dlrn. Dibri d'Xrts. ^rcbsologia. Xraldica s Osnsalogia. Dumismatioa, Libliograüa. Latalog Dr. 40 (Dovsmbsr 1903) dsr Vntigua- riatsbandlung Duigi Battistslli in Nailand, 3 Via 8olkerino. Or.-8°. 98 8. 2031 kirn. Nonatliober ^iweigsr über kllovitäten und Vntlguaria aus dem Oebists der Nsdwin und Daturwisssnsobakt, ?u belieben darob (Blatr: kür Xukdruok dsr Birma). Verlag der Dirsob wald'soben Luobbandlung in Berlin. 1903, dir. 10. Oktober. 8». 8. 69—76. Rarl Osorgs 8oblagwort-Latalog. Vsrrsicbnis dsr iw dsutsobsn Luobbandel srsobisnsnen Lüobsr und Dandkartsn in saobliobsr Unordnung. IV. Land 1898—1902, bearbeitet von Xarl Oeorg. Hannover 1903, Verlag von Oebrüdsr dänsoks. 25. Diekrg.: dosepb — dugsndscbriktsn. Iler.-8". 8. 769—800. Vsrlagsvertrag mit sinsw Ausländer von Dr. Nartin Isaao, Rsobtsanwalt in Berlin. 8". 20 8. in Dwsoblag. Sonderdruck aus »2sitscbrikt kür Internationales Brivat- und Ökkentliobes Rsobt» Ld. XIII.j Vuswabl wertvoller Werke aus allen Wissensobakten, besonders aus der Ossobiobts. Xlte Drucks, dlumismatik. Xlts Nsdwin. 8sltsns und vergrikksns Werks, ^ntiguariats-Ratalog dir. XXHl von du lins Xopxe's Bucbbandlung in diordbaussn. 8". 27 8. Nsdwinisobs Ditsratur. Bin Verreicbnis dsr neuesten dsutsobsn u. ausländisobsn Brsobsinungen auk dem Oebiets der gesamten Nedirän (sinsobl. dsr Dissertationen) nebst kritisobsn Le- sxrsobungsn. Verlag und Redaktion: Benno Xonegen in Deixräg. ID. dabrgang, Xr. 11, 4. diovsmbsr 1903. 8". 8. 321— 352. dir. 3905—4280. Nit vielen Büobsrbssprecbungsn. *) Nowoje Wremja ist nicht Femininum sondern Neutrum; also muß man bei Anwendung des Artikels sagen: das N. W., nicht, wie häufig geschieht, die N. W. Besser ist es, den Artikel überhaupt wegzulassen, also z. B. »Nowoje Wremja schreibt . . .«, nach Angabe von Nowoje Wremja« usw. (Der Übersetzer.)
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