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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.11.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-11-05
- Erscheinungsdatum
- 05.11.1903
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- Deutsch
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Hassell, Ulrich von, öffentliche Bücher- und Lesehallen als Bildungsmittel für das Volk. Gr. 8". 47 S. Stuttgart 1903, Chr. Belser'sche Verlagshandlung. Preis 80 (Einzel-Ausgabe fBd. XXVIII, Heft 7f der Zeitfragen des christlichen Volkslebens.) ^imsiAsr von UnAO UslbivA in Nünsüsn: Hr. 2, 3, 4: Usus DrvsrbuvASn in Ruxksrskiobsn, RaäisrunAsn, lütüoArapüisn, DaniDsioünunAsn, L.gug.rsRen sko. 8". 8. 17—64. blr. 303—1287. Hr. 4: Rüvüsr aus vsrsollisäsnsn WIsssnsAsbistsn. Heus Rr- wsrbunAsn. 8". 20 8. 478 Xrn. Usmorial äs la librairis kravyaiss. Rsvus üsbäomaäairs äs8 Iivrs8. 8ommairss äs8 rsvus8 importantes. Xomsnolaturs äs nouvsautss kran<;aises st stranAsres. Verlag von 8. Ds 8ouäisr in Raris. 10. äaüiAavA. Xr. 40—44, Oktober 1903. L1.-4». 8. 517—588. Lüobsr aus vsrsoüisäsnsn VVisssusAsdistsn. X ssvsntü list ok boolr8 ollsrsä tor sals at tüs nst prioss aküxsä b^ IV. M. Vo vnioü, 1 8oüo 8guars, Oxkorä 8trsst, Douäon IV. 6r.-8". 8. 741—896 u. 7 8. Daesimilv-Druoüs. Xr. 2687—3163. Blätter für Bücherfreunde. (Intsr kolia kiuotus.) Periodische Übersicht über die Neuerscheinungen der Literatur. Heraus geber: Julius R. Haarhaus. Verlag von F. Volckmar in Leipzig: HI. Jahrgang, Nr. 3, Oktober 1903. 4". S. 81— 116 mit Probe-Illustrationen. Inhalt: Eduard Mörikes Briefe. — Auslese aus John Rus- kins Werken. — Heinrich Sohnrep. — Personalchronik. — Bibliographie. — Proben aus neuen Büchern. — Anzeigen. Düs liürarx äourual. Oktieial orgau ok tüs Xmsrisau I.iürar^ Xssooiatiou, süisä/ äsvotsä to Diürarz» Iloonom^ auä Liülio- Arapü^. (Xsv Vorlr: Ruülisation Okkios, 298 Rroaävaz». Vo>. 28. No. 10. Oütoüsr 1903. Oou ts uts. Oüarles Xrumi Outtsr. Drontispisos. Räitorials: Ruülio Diürariss auä Ruülio Räuoation. — »üiürar^ Wesir» at Dalrs Rlaoiä. — Ivo Xspsots ok Diürarz» DraiuiuA. Oorumunioatious: Rro Rouo Ruülioo. — Diürarz» Ditsraturs äs8irsä. — Outtsr's Rulss auä tüs sxpausivs Olassiüoatiou. Oüarlss Xrumi Outtsr: a Memorial 8lrstoü. W. R. Rostsr. Düs Da^'s Worlr: 8oms Lonäitions auä 8oms läsals. X. X. Rostvioü. Report on tüs Oarä Distribution Worb ok tüs Diürar^ ok Oou- ^rsss. 0. D. DastiuAs. Roouom^ in Xoosssiou Rsooräs. D. R. Rliss. Düs tzusstiou ok Ruülio Dibrarz» Dxpausiou. 8oms lutrioaoiss ok InäsxinA. Düs Relation ok Diürariau auä ^.ssistauts. Marz» Mao Millau. Düs Oxkorä Oonksrsnos on Ruülio Räuoatiou auä Ruülio Diürariss. "Diürarz» Wesir" ok Xsv Vorlr Diürar^ Xssooiatiou. 8uMSstious kor Distriot Diürarz» Oluüs. Diürarz» Xssooiatiou ok tüs Dnitsä Liu^äom. Xuuual MsstiuA, Dssäs. 8tats Diürarz» Oommissions: Oonnsstiout. — Xsv Isrssz». 8tats Diürarz» Xssooiatious. Massaoüusstts. — Missouri. — Xsv Isrssz». — Xsv Damxsüirs. — Wssteru Massaoüusstts. — Rüoäs Islauä. Diürar^ Oluüs: Xsv Vorlr. Diürarz» 8süools auä DraiuivA Olassss: Drsxsl. — lova 8ummsr 8vüool. — Xsv Vorlr. — Rratt. — Illinois. Rsvisvs: HurAsr, Rriutsrs auä Ruülisüsrs ok tüs 15. Osntur^. — Donäon Dibrar^ OataloAus. Diürar^ Roonom^ anä Ilistor^. .— Oikts anä Dsgussts. — Diürarians. — OatalvAinA anä Olassiüsation. Rull Namss. — LiülioArapü^. — Notss anä ()usriss. — Humors anä Rlunäsrs. (Sprechsaal.) Was ist unter der Bezeichnung »neuste Auflage« zu verstehen? Im ersten Augenblick glaubt wohl jedermann, daß darüber gar kein Zweifel bestehen könne, und doch ist die Frage für den Ausgang einer Forderungsklagc von großer Bedeutung. In meinem Verlag erscheinen die im Großherzogtum Baden amtlich eingeführten Volksschullesebücher. Anläßlich der Einführung der neuen Orthographie verfügte der Großhcrzogliche badische Oberschulrat, daß die Schulbücher in der alten Schreibweise bis auf weiteres in Gebrauch bleiben dürften, wie auch mir ge stattet war, die noch vorhandenen Vorräte aufzubrauchen. Selbst verständlich mußten aber auch Vorkehrungen getroffen werden, um im Augenblick des Vergriffenseins der bisherigen Auflage eine im Druck vorbereitete Auflage zum Versand zu bringen. So mußte es kommen, daß heute das letzte Exemplar in alter, morgen die erste Sendung in neuer Schreibweise mein Haus verließ. Nebenbei möchte ich noch erwähnen, daß ich jeder Firma, die vor Erscheinen der Auflage in neuer Orthographie ausdrücklich »mit neuer Schreibweise« bestellte, die Mitteilung zugehen ließ, der betreffende Teil des Lesebuchs sei in neuer Orthographie noch nicht erschienen, und es sei auch unbestimmt, wann die Ausgabe erfolge, da ich ja selbst nicht wußte, wann das letzte Exemplar der im Gebrauch befindlichen Auflage verlangt werde. Dem entsprechend habe ich aber alle Bestellungen, die z. B. den Vermerk »neuste Auflage« trugen, unbedenklich und in Anlehnung an den Z 16 der Verkehrsordnung*) sofort expediert und Exemplare ge sandt, die damals im Versand waren, weil diese eben zu jener Zeit noch die -neuste Auflage- waren. Ich habe vor Gericht die Ansicht vertreten, daß eine in Vor bereitung befindliche Auflage, oder selbst wenn sie fertig gedruckt vorliegen sollte, aber noch nicht offiziell ausgegeben wurde, nicht als die »neuste Auflage- betrachtet werden kann; sonst müßte der der Verleger, um sich vor Schaden zu bewahren, erst mit dem Neudruck beginnen, wenn das letzte Exemplar der letzten Auf lage verkauft ist. Das würde zu großen Störungen führen, und deshalb muß die nächste Auflage rechtzeitig vorbereitet werden. Ist der Druck beendet, bevor die letzte Auflage abgesetzt ist, so kann meines Erachtens von keiner Verpflichtung, diesen vor bereiteten Neudruck als »neuste Auslage« auszuliefern, die Rede sein, wenn dieser Neudruck noch nicht offiziell ausgegeben ist. Liefert ein Verleger demnach auf Bestellungen mit der Bezeichnung »neuste Auflage« diejenige, die z. Zt. noch im Versand ist, so dürfte dagegen, vom buchhändlerischen Standpunkt aus betrachtet, kaum etwas einzuwenden sein. Welche Meinung vertreten die Herren Kollegen, oder sind ge richtliche Entscheidungen für einen solchen Fall bereits vorhanden? Lahr i/B., 2. November 1903. Moritz Schauenburg. Achtung! (Vergl. Börsenblatt Nr. 165 v. 20. Juli 1903.) Von zwei Firmen sind uns in diesen Tagen wieder Klagen zugegangen über das bedenkliche Treiben der Firma: Vertriebsstelle für christliche Literatur in Hagen-Delstern (Westfalen). Der Inhaber dieser Firma ist der im Buchhandel leider nicht unbekannte C. Glörfeld, der neuerdings wieder lebhaft bemüht ist, Bücher-Ware auf Kredit zu erlangen, diese aber, wenn er sie erhält — und daran scheint es trotz der vielfachen Warnungen im Börsenblatt nicht zu fehlen — zu Spottpreisen losschlägt. Im Börsenblatt Nr. 165 vom 20. Juli d. I. warnte die Firma Otto Janke vor ihm. Jetzt sind es zwei Leipziger Firmen, die unsre Aufmerksamkeit erneut auf sein Treiben hinlenken. In der Hoffnung, daß unsre Mitteilung möglichst allgemein Beachtung finde, halten wir für nützlich, hier zu wiederholen, was wir in Nr. 165 d. Bl. (1903) im Anschluß an die Warnung der Firma Otto Janke über Glörfeld berichtet haben: Im Börsenblatt ist vor C. Glörfeld, der in den Jahren 1897 und 1898 eine »Christliche Buchhandlung Immanuel« in Lage (Lippe), auch eine »Westdeutsche Schriftenverkehrs anstalt« in Delstern betrieb, mehrfach zur Vorsicht geraten worden (vergl. die Nrn. 1897, 304; 1898, 62, 66, 219). In Nr. 66 vom 22. März 1898 ist u. a. auch der vom Fürstlichen Amts anwalt in Lage hinter Glörfeld erlassene Steckbrief zum Ab druck gebracht. In Nr. 219 vom 21. September 1898 findet sich ein ausführlicher Bericht über Glörfelds Verurteilung vor der 1. Strafkammer des Fürstlichen Landgerichts zu Detmold. Glör feld wurde des Betrugs im Rückfalle in 33 Fällen und des Be trugsversuchs in 4 Fällen schuldig befunden und zu 3 Jahren Zuchthaus, 5175 Geldstrafe (cvent. weiterer Zuchthausstrafe von einem Tage für je 15 sowie zur Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von 5 Jahren verurteilt. In der Verhandlung wurde aus seinem Vorleben festgestellt, daß er damals 13 mal vorbestraft war. An Freiheitsstrafen hatte er bereits 8 Jahre verbüßen müssen, zuletzt 1 Jahr und 2 Monate Zuchthaus. (Red.) *1 H 16. Neueste Auflagen. Der Verleger ist verpflichtet, von bestellten Werken die neuesten Auflagen in unbeschädigten und vollständigen Exemplaren zu liefern; er hat aber ohne be sonderes Befragen nicht die Pflicht, bei Ausführung von Be stellungen von dem bevorstehenden Erscheinen neuer Auflagen Mitteilung zu machen.
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