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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.11.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-11-14
- Erscheinungsdatum
- 14.11.1903
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19031114
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265, 14. November IS02. Nichtamtlicher Teil. 387 und zwar beträgt sie 469 gegen 454 im Vorjahr. Leider hatten wir in der Berichtsperiode auch schmerzliche Ver luste durch den Tod zu beklagen. Es starben von ehe maligen und aktiven Mitgliedern die Herren Hermann Blömer (Leitmeritz), — Karl Blumrich «so. <Wr.-Neustadt), — Theodor Demuth (Wien), — Jo hann Huber (Wien), — Arthur Fleischanderl (Steyr), — Friedrich Tempsky (Prag). »Ich bitte Sie, sich zum Zeichen der Trauer von den Sitzen zu erheben. — — »Einige Mitglieder hatten im abgelaufenen Jahr Gelegenheit, Jubiläen zu begehen, und zwar die Firma Joh. Leon sen. in Klagenfurt das Fest einer 100jährigen Bestandzeit; Herr Alfred Ritter von Hölder in Wien seine 40jährige Thätigkeit als Verleger; Herr Theodor Noseda in Budapest die 30. Jahres wende seiner buchhändlerischen Thätigkeit; Herr Karl Schwarz in Oedenburg den 25. Jahres tag der Uebernahme seines Geschäfts; und der Vorsitzende sein 25jähriges Jubiläum als Chef der Firma R. Lechner (Wilh. Müller). »Allen Firmen wurden von Seiten des Vorstandes Glückwünsche übersendet, und ich selbst nehme auch an dieser Stelle Veranlassung, Ihnen für die vielfachen Glück wünsche nochmals Dank zu sagen. »Ein weiterer Rückblick auf das verflossene Vereins jahr zeigt uns, daß der Vorstand auch in diesem Jahre eine angestrengte Thätigkeit im Interesse der Vereins mitglieder sowohl wie des österreichischen Buchhandels überhaupt entwickelt hat. Seit der letzten Hauptversamm lung gelangten 540 Geschäftsstücke zur Erledigung und wurden 8 Ausschußsitzungen abgehalten, über deren Ver handlungen Sie durch die in der »Buchhändler-Korre spondenz« veröffentlichten Protokoll-Auszüge in Kenntnis gesetzt worden sind. Der engere Vorstand hielt außerdem eine Anzahl von Sitzungen ab, um Vorberatungen zu pflegen und die laufenden, immer sehr zahlreichen Ge schäfte zu erledigen. »Die von unsrer Hauptversammlung beschlossene Neu formulierung der im Jahre 1889 beschlossenen Verkaufs bestimmungen hat am 25. September 1901 die Ge nehmigung des Börsenvereins erhalten, jedoch knüpfte dieser hieran die Bedingung, daß —- mit Rücksicht aüf die im Gesamtgebiete des Börsenvereins in Angriff genommene Neuregelung der Verkaufsbestimmungen sämtlicher Orts und Kreisvereine — unser Verein zu der Zeit, wo diese Neuregelung zustande kommt, auch in seinem Gebiet eine entsprechende Herabminderung des Kundenrabatts durch führe. Inzwischen ist die vom Börsenvereiu angekündigte Regulierung der Rabattverhältnisse thatsächlich zu stände gekommen, und auch wir werden uns in der heutigen Hauptversammlung mit der die vitalsten Interessen unsers Standes berührenden Frage des Kundenrabatts ausführ lich zu beschäftigen haben. Wir entsprechen damit auch einem Wunsche der Korporation der Wiener Buch-, Kunst- und Musikalienhändler, welche in ihrer diesjährigen Haupt versammlung beschlossen hat, unsern Verein um Abänderung der Verkaufsbestimmungen, und zwar in der Ihnen vom Vorstand vorgeschlagenen Richtung zu ersuchen. — In der abgelaufenen Vereinsperiode kamen wiederholt Ueber- tretungen unsrer Verkaufsbestimmungen vor. Der Vor stand ist gegen solche stets streng eingeschritten und hat in drei Fällen auch die Hilfe des Börsenvereins in Anspruch genommen Im allgemeinen muß jedoch konstatiert werden, daß die im vorigen Jahre beschlossene Neuformulierung anstandslos durchgeführt werden konnte. »Bezüglich des Anschlusses der österreichisch-ungarischen Monarchie an die Berner Konvention hat das Perma nente Bureau des internationalen Verleger-Kongresses im Sinne unserer Bitte an den Präsidenten des IV. inter nationalen Verleger-Kongresses, Herrn Albert Brockhaus, sich in einer motivierten Eingabe an die k. k. österreichische und kgl. ungarische Regierung gewandt und auf Grund des Kongreßbeschlusses um den Anschluß der Monarchie an die Berner Konvention gebeten. Was Ungarn betrifft, so muß leider gesagt werden, daß die ungarische Regierung — gestützt auf die Haltung einflußreicher Kreise, ins besondre der Presse — nicht gewillt zu sein scheint, in absehbarer Zeit der Berner Konventton beizutreten. Man fürchtet, daß eine Erweiterung des internationalen Urheber rechtsschutzes in Ungarn die für die dortige Bevölkerung notwendige Entlehnung geistiger Produkte aus dem Aus lande erschweren, das heißt verteuern würde, ein Opfer, das aber wohl in keinem Verhältnis stände zu dem Vor teil, der dadurch der heimischen, verhältnismäßig noch un bedeutenden Produktion erwachsen würde. In Oesterreich steht es diesbezüglich etwas besser. In der Sitzung des Abgeordnetenhauses am 23. Mai d. I. befürwortete Ab geordneter Or. Ritter von Roszkowski den Beitritt der Monarchie zur Berner Konvention. Oesterreich-Ungarn habe sich bisher stets passiv und ablehnend zur Konventton ver halten und als Motiv Differenzen zwischen den Bestimmungen der Konvention und den Bestimmungen des österreichischen Urheberrechtsgesetzes angegeben. Das letztere enthalte aber in Bezug auf die internationalen Verhältnisse ganz ungenügende Bestimmungen und basiere auf einem anachronistischen Stand punkt. Unsere litterarische Produktion mit dem Handel mit Werken der Kunst und Litteratur erfahre dadurch eine große Schädigung. — Es ist erfreulich, daß sich das Par lament endlich mit der Frage des Anschlusses Oesterreichs an die Berner Konventton zu beschäftigen beginnt. Die Regierung scheint ihre ablehnende Haltung aufgeben zu wollen, und wenn auch Ungarn nicht zu der Einsicht ge langt, daß es in seinem eignen Interesse liegt, der Union beizutreten, so muß wenigstens dafür gesorgt werden, daß die litterarisch-artistischen Interessen Oesterreichs im inter nationalen Staatenverhältnisse gesichert werden. »Hinsichtlich der Neuregelung der Schulorthographie fand am 7. November v. I. unter dem Vorsitz Sr. Ex- cellenz des Herrn Unterrichtsministers eine Enquete statt, welcher ich in meiner Eigenschaft als Ihr Vorsitzender bei gewohnt habe. Ich hatte dabei Gelegenheit, die Interessen unsers Standes zu vertreten und bezüglich der Zeit des Inkrafttretens der neuen Rechtschreibung zu verlangen, daß auf die berechtigten Forderungen und Interessen der Privatschulbücher-Verlöger Rücksicht genommen werden möge. Auf Veranlassung des Vorstands fand ant 20. Novettiber eine Versammlung der bedeutendsten Schulbücherverleger Oesterreichs statt; das Resultat derselben wurde dem Herrn Minister mitgeteilt. Am 24. FebrÜat 1902 erschien die Verordnung des Ministers für Kultus und Unterricht, mittels welcher die Neuregelung der Schulotthographie un geordnet und bestimmt wurde, daß bisher approbierte Lehr bücher und Lehrmittel für die erste Unterrichtsstufe bei Vor nahme entsprechender Auslassungen, beziehungsweise Ver besserungen einzelner Lesestücke, Sätze und Wortformen durch den Lehrer auch noch im Schuljahre 1902/03 in Verwendung bleiben. Rückstchtlich der übrigen approbierten Lehrbücher und Lehrmittel wurde ein Uebergangsstadium von fünf Jahren festgesetzt. Um Schwierigkeiten bezüglich des textlich unveränderten Neudrucks von Lehrbüchern nach der neuen Rechtschreibung hintanzuhalten, haben wir im Verein mit dem Reichsverband österreichischer Buchdruckereibesitzer an 1236"
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