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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.11.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-11-14
- Erscheinungsdatum
- 14.11.1903
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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268, 14. November 1S02. Amtlicher Teil. 9388 nicht zu dauernden Unterstützungen verwendet werden; die andre Hälfte soll zu einmaligen Bei hülfen zur Abwendung besondrer Notstände zur Verfügung des Vorstandes bleiben. 5. Falls die Zinsen eines Jahres nicht auf gebraucht werden, soll der verbleibende Rest auf das nächste Jahr übertragen werden. Sollte sich aber durch mehrere Jahre ein Ueberschuß ergeben, so ist dieser zum Kapital zu schlagen, sobald er die Höhe von 1000 erreicht hat. Punkt 48: Der Vorstand hat beschlossen, dem Verein der Buchhändler zu Leipzig zu der am 2. Januar 1903 stattfiudenden Feier des fünfzigjährigen Be stehens der Buchhändler-Lehranstalt die Summe von 1000 zu überweisen, über deren Ver wendung noch Bestimmung getroffen werden soll. Punkt 49: Anläßlich der Vollendung des III. Bandes des Verzeichnisses der Sammlungen der Bi bliothek des Börsenvereins hat der Vorstand dem Bibliothekar seinen Dank ausgesprochen. Die Nachträge zu dem Verzeichnis werden nunmehr allmonatlich im Börsenblatt veröffentlicht werden. Punkt 52: Der Vorstand hat davon abgesehen, das Signet des Börsenvereins, wie ursprünglich beab sichtigt war, als Warenzeichen zur Eintragsrolle beim Kaiserlichen Patentamt in Berlin anzu melden, da er sich überzeugt hat, daß das Signet durch seine bisherige allgemeine Benutzung im Buchhandel als Freizeichen anzusehen ist. Punkt 57: Ans das Gesuch des Central-Vereins Deut scher Kolportagebnchhändler, zu vermitteln, daß allen seinen Mitgliedern der volle buchhänd lerische Rabatt gewährt werde, beschließt der Vor stand zu antworten, daß als Buchhändler, der einen Anspruch auf vollen Rabatt bei direktem Bezug vom Verleger habe, nur der angesehen werden könne, der den Buchhandel als Lebens beruf selbständig betreibe und zu seiner Vertretung einen Kommissionär in Leipzig habe. ^Soweit die Mitglieder des Central-Vereins diese Vor aussetzungen erfüllen, werde ihnen vermutlich von den Verlegern direkt mit Buchhändlerrabatt geliefert werden. Punkt 67: Auf die Beschwerde eines Buchhändlers, daß der Kreisverein seines Bezirks ihm den Eintritt in den Kreisverein und dadurch auch in den Börsenverein versagt habe, da er nicht gelernter Buchhändler sei, hat der Vorstand dem Kreisverein mitgeteilt, daß es wünschenswert sei, alle Firmen, die den Buchhandel gewerbsmäßig betreiben, als Mitglieder des Börsenvereins zu gewinnen, um dadurch den Satzungen des Börsenvereins immer wetteren Einfluß zu verschaffen. Punkt 71: Die nächste Sitzung des Vorstandes soll voraussichtlich gegen Ende Januar 1903 stattfinden. II. Laufende Registrande. 13 September 1902. Nr. 1400. Der Deutsche Verein für den Schutz des gewerblichen Eigentums in Berlin hat den Vorstand des Börsenvereins mit Rück sicht auf die bevorstehende Reform des Gesetzes, betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste, gebeten, eine EnquSte behufs Erweiterung und Verbesserung des Schutzes der kunstgewerblichen Erzeugnisse zu unterstützen. Der Vorstand hat die Angelegenheit an den Außer ordentlichen Ausschuß für Urheber- und Verlags recht überwiesen mit dem Ersuchen, sich darüber zu äußern, ob es angebracht erscheine, daß der Börsenverein diese Enquöte für den Deutschen Verein oder für sich selbst veranstalte. Der Aus schuß ersucht beides zu unterlassen. 15. September 1902. Nr. 1411. Auf Antrag des Außer ordentlichen Ausschusses für Urheber- und Ver lagsrecht hat der Vorstand das Reichsamt des Innern in einer Eingabe auf diejenigen Punkte besonders hingewiesen, auf die der Aus schuß bei der Neuregelung der Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Photographien gegen unbefugte Nachbildung hauptsächlich Ge wicht legt. Die Wünsche des Ausschusses sind in Nr. 212 vom 12. September 1902 des Börsen blatts bekannt gegeben. 6. Oktober 1902. Nr. 1519. Die Buchhändler-Bild nisse im großen Saale des Deutschen Buch händlerhauses, die im Laufe der Jahre gelitten hatten, sind restauriert worden, um einer dro henden Zerstörung vorzubeugen. 13. Oktober 1902. Nr. 1547. Aus eine Beschwerde eines Buchhändlers, daß ihm mehrere Firmen ihre Verlagsartikel nicht liefern wollten, hat der Vor stand erwidert, daß eine allgemeine Liefe rungspflicht ebensowenig im Buchhandel wie in andern Handelszweigen bestehe, und der Vorstand demnach nicht in der Lage sei, einen Zwang nach dieser Richtung hin auszuüben. 17. Oktober 1902. Nr. 1569. Auf eine Anfrage des Vor standes bei der Vereinigung der Berliner Mit glieder des Börsenvereins, zu welchem Vereins gebiet Spandau gehöre, hat die Vereini gung mitgeteilt, daß am 9. Februar 1899 beschlossen sei, Spandau nicht in das Berliner Vereinsgebiet einzubeziehen. Dieser Beschluß gelte jetzt noch, und Spandau gehöre also zum Gebiet des Brandenburgischen Buchhändlerveceins. 20. Oktober 1902. Nr. 1584. Auf Wunsch des Vorstandes hat sich eine Verlagssirma bereit erklärt, den Verkauf ihrer Verlagsartikel in Warenhäusern auf Grund des Gesetzes betr. das Urheberrecht an Werken der Litteratur und der Tonkunst vom 19. Juni 1901 zu verbieten. 29. Oktober 1902. Nr. 1635. Durch freundliche Vermitt lung eines dänischen Kollegen ist der Vorstand in den Besitz des Entwurfs des Gesetzes betr. Urheberrecht an Werken der Litteratur und Kunst für Dänemark in dänischer und deutscher Sprache gelangt, den er wegen des großen Inter esses an dem Beitritt Dänemarks zur Berner Konvention im Börsenblatt abdrucken lassen wird. 1235
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