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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.02.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1904-02-03
- Erscheinungsdatum
- 03.02.1904
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- Deutsch
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^ 27, 3. Februar 1904. Nichtamtlicher Teil 1119 ^orlr Hsralck«, »Drills Ksvs«, »'iVorlä«, »Hrnss«, »Uornin^ ckournal«, »8un« ganz gewaltige Auflagen haben. Schon 1889 wurden 120 Zeitungen von Negern herausgegeben und redigiert. Nach einer französischen Zusammenstellung erscheinen ferner in Italien 2200 Zeitungen, darunter 537 politische, von denen 160 täglich herauskommen. Spanien zählt etwa 850, Rußland nur etwa 800 Zeitungen, Griechenland 53, wovon 38 politische, Rumänien 80 politische Tages zeitungen. Auf Asien kommen insgesamt etwa 3000 regel mäßig erscheinende Zeitungen, Japan soll allein etwa 2000 Zeitungen haben, Persien 6. Auf Afrika entfallen kaum 300 Zeitungen, 30 davon auf Ägypten. Ordnet man sämtliche auf der Erde erscheinenden Zeitungen, deren Zahl auf 35 000 geschätzt wird, nach den Sprachen, so entfällt der Löwenanteil mit 16 500 Blättern auf die englische, hierauf folgt die deutsche Sprache mit 7800, die französische mit 6850, die spanische mit 1600 Blättern. 20 000 Zeitungen entfallen auf Europa. Von den europäischen Großmächten weist im Verhältnis zur Be völkerung Deutschland die höchste, Rußland die niedrigste Zahl auf. Deutschland wieder wird von europäischen Kultur- staaten bei weitem durch die Schweiz übertroffen. Unsre größten Tageszeitungen von heute sind wahre Wunderwerke der intellektuellen, mechanischen, kapitalistischen und volkswirtschaftlichen Arbeitsteilung. Die Gesamtheit der Zeitungen begreift in sich eine größere Macht, als je ein Staatswesen besessen hat. Ihre berufenen Vertreter leisten mehr für die Weiterentwicklung der geistigen Kultur der ge samten Menschheit als sämtliche Hochschulen der Welt. Da bei darf keineswegs verkannt werden, daß nur die Heran ziehung von hervorragenden Männern fast aller Wissenschafts gebiete imstande war, das geistige Niveau der obenan stehen den Zeitungen aus die jetzige Höhe zu bringen. Paul Hennig. Kleine Mitteilungen. Schwedens Urheberrecht. (Vergl. Nr. 18 d. Bl.) — Zu den in Nr. 18 d. Bl., Seite 759, mitgeteilten Änderungen, die der Entwurf zu einem neuen schwedischen Urheberrecht bringt, ist nach »Svensk Bokhandels - Tidning« noch folgender Schlutzsatz nach zutragen) »Dieses Gesetz soll auch auf früher veröffentlichte Schriften Anwendung finden. Übersetzungen, die vor Erlaß des Gesetzes bewerkstelligt waren und gemäß dem früher geltenden Recht ohne Einwilligung des Verfassers im Druck herausgegeben worden sind, dürfen jedoch auch weiter frei herausgegeben werden. Hat jemand vor Inkrafttreten des Gesetzes auf Grund des früher geltenden Rechts dramatische, musikalische oder musikalisch - dramatische Arbeiten rechtmäßig aufgeführt oder vorgetragen, so soll er ungehindert dieses Recht weiter ausüben dürfen.« Um nun auf die frühere Fassung einzugehen, so ist in Kapitel I H 3 neu der Zusatz: »oder im Anfänge der Schrift«. Der zweite Satz lautete bisher: »Hat der Verfasser bei Ausgabe der Schrift durch Anzeige auf dem Titelblatt sich das ausschließliche Recht zur Übersetzung derselben in einer oder mehreren angegebenen Sprachen Vor behalten und hat er innerhalb zweier Jahre, nachdem die Schrift zuerst gedruckt wurde, eine solche Übersetzung heraus gegeben, so ist es innerhalb fünf Jahre von genanntem Zeit punkt an andern verboten, eine Übersetzung davon in der oder den Sprachen, für welche das Übersetzungsrecht dergestalt Vor behalten wurde, herauszugeben.« (Kgl. Verordnung vom 10. Januar 1853.) In Kapitel II A 14 hieß es bisher (statt: »und dreißig Jahre nach seinem Tode-): »und fünf Jahre nach seinem Tode«. Ferner ist jetzt die Form der Veröffentlichung: »durch Vor trag« neu hinzugekommen. Die lange erwartete Vorlage über Schwedens Beitritt zur Berner Literatur-Konvention ist mit Anschluß an obigen Entwurf in diesen Tagen beim schwedischen Reichstag eingebracht worden. L. Dänemarks Bücher-Erzeugung. — Nach Angaben des vom dänischen Staat herausgegebenen statistischen Jahrbuchs, Jahrgang 1903, erschienen in Dänemark in der Zeit vom 1. April 1902 bis 31. März 1903 und wurden als Pflichtexemplare an die Große Königliche Bibliothek in Kopenhagen abgeliefert: 2225 Bücher, 14 493 Broschüren (»Lmaaslrriktsr«), 230 Zeitungen und 673 Zeitschriften. Die entsprechenden Zahlen für das vorhergehende Be richtsjahr sind 1980 Bücher; 3837 Broschüren; 221 Zeitungen; 604 Zeitschriften. Die starke Zunahme in der Anzahl der Broschüren ist eine Folge des Gesetzes vom 2. Mai 1902 über das Recht öffent licher Bibliotheken auf Freiexemplare von Drucksachen. Danach sind nämlich von allem, was gedruckt wird, abzuliefern 2 Frei exemplare an die Große königliche Bibliothek, 1 an die Staats bibliothek in Aarhus und 1 an die Universitätsbibliothek und die Provinzarchive zusammen, nämlich so, daß diese ein Exemplar der außerhalb Kopenhagens erscheinenden Zeitungen bekommen, die Universitätsbibliothek den Rest. Die Ablieferungspflicht liegt dem Buchdrucker ob, jedoch auf Rechnung des Verlegers. Norwegische Literatur in dänischem Verlage. — Im Jahre 1903 erschienen nicht weniger als 47 Bücher von 82 nor wegischen Schriftstellern in dänischen Verlagen. 12 von diesen Büchern waren neue Auflagen oder Ausgaben, der Rest ganz neue Arbeiten. (kloräistz Uopb.-tiäencio.) Preußische »Eisenbahnfrachtmarken-. — Am 1. Februar sind im preußischen Eisenbahnverkehr neue Frankierungsmarken eingeführt worden. Die »Nationalzeitung» berichtet darüber: Es sind im ganzen neun verschiedene Sorten, in allen Regenbogen farben: zu 5 rotbraun, zu 30 ^ grün, zu 40 zinnoberrot, zu 50 -- violett, zu 60 ^ blau, zu 70 braun, zu 80 H orangefarben, zu 90 sepiabraun und zu 1 grau. Die versuchsweise einge führt gewesenen sieben Gütermarken (zu 1, 2, 10 und 20 A zu 2, 5 und 10 ^ sind völlig ausgeschaltet worden, weil das Fran kierungs-Verfahren im Eisenbahnfrachtverkehr einerseits nur für Sendungen zulässig ist, die nicht mehr als 1 Gebühren er fordern, und weil anderseits diejenigen Eil- und Frachtstückgüter, die mit Nachnahme belastet sind, vom Markenverfahren aus geschlossen bleiben. Die Gütermarken sind etwas höher und breiter als die gewöhnlichen Postfreimarken; sie tragen in großen Zahlen die betreffenden Werte in Pfennigen oder Mark, darunter das geflügelte Rad und oben die Umschrift »Königl. Preußische Staats eisenbahnen«. Die vier Ecken sind durch Sterne ausgefüllt. Diese »Eisenbahn-Frachtmarken«, wie die neuen Wertzeichen amt lich bezeichnet sind, werden auf die begleitenden Frachtbriefe auf geklebt und von den Güterabfertigungsstellen entwertet. Zur schleunigen Berechnung der Frankatur-Gebühren sind »Frachten- Tabellen« hergestellt, aus denen sofort zu ersehen ist, wieviel Kilogramm Stückgut der verschiedenen Klassen gegen Zahlung einer Fracht von 30 ^ bis zu 1 auf die einzelnen Entfernungen be fördert werden. Zweck des neuen Marken - Verfahrens ist, wie schon angedeutet, eine wesentliche Vereinfachung und damit auch Beschleunigung der Güter - Abfertigung und -Beförderung zu erzielen. Zu Kants Todestage, 12. Februar 1804. — In der Königlich privilegierten (Vossischen) Zeitung, die damals wöchent lich dreimal, im Format von kaum über Handgröße erschien, findet sich in der Nummer vom 18. Februar 1804 die folgende Mitteilung; »Königsberg, den 13. Februar. Gestern Nachmittags 11 Uhr starb hier an völliger Entkräftung im 80sten Jahre seines Lebens der durch ganz Europa berühmte Immanuel Kant. Seine Verdienste und die Revision der spekulativen Philosophie kennt und ehrt die Welt. Königsberg hat einen seiner edelsten Bewohner an ihm verloren. Seine Treue, sein Wohlwollen, seine Rechtschaffenheit und Umgänglichkeit werden noch lange Gegenstände schmerzlich-süßer Erinnerungen für alle diejenigen bleiben, die ihn näher gekannt haben.« In der Nummer vom 8. März 1804 erschien noch folgende bezügliche Korrespondenz vom 28. Februar aus Königsberg: «... Die Leiche Kants wurde von Studierenden getragen. Auf der Sargdecke von schwarzem Manchester stand mit vergol deten Buchstaben: Linsres mortalss immortslis Xanti. Am Fuß ende stand: Orbi äatus ä. XXII Xprilis 1724, srsxtns ä. XII. I'sbr. 1804. Nach 2 Paar Verwandten des Verstorbenen und seinen vertrautesten Freunden, welche unmittelbar den Sarg beglei teten, folgte der Ehrenzug, angeführt von 2 Hauptmarschällen. Der Zug ging unter dem Geläute aller Glocken der Stadt, zu deren unentgeltlichem Gebrauche das Staats-Ministerium und der Magistrat die Erlaubniß ertheilt hatten, durch die Junker gasse, deni Schloß vorbei, durch die mit Tausenden von Zu- 148'
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