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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.06.1904
- Strukturtyp
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- 1904-06-02
- Erscheinungsdatum
- 02.06.1904
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- Deutsch
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4790 Nichtamtlicher Teil. 125, 2. Juni 1904. aber auch dazu führte, daß er sich öfter vor den Geheimen Räten zu verantworten hatte. Aufgefundene Reste beweisen, daß er 1677 noch einen »Sonntagischen« und »Mittwochischen Postilion«, sowie die auch wöchentlich zweimal erschienene »Fama« verlegte und so dem Publikum wöchentlich 24 Quart seiten Lesestoff verschaffte. Runge starb 1681 und hinter ließ das Geschäft seiner Witwe, auf die auch das Zeitungs- privileg überging. Nachdem diese die Druckerei dem Kurfürsten vergeblich zum Kauf angeboten hatte, heiratete sie den Buch drucker David Salfeld und setzte nach dessen bereits nach vier Jahren erfvlgtcm Tode das Geschäft fort. Das Privileg mußte nach jedem Besitz- und Regierungswechsel neu bestätigt werden, und so wurde auch ihr nach des großen Kurfürsten Tode 1688 die Bestätigung neu erteilt. Die Witwe Salfeld verstand jedoch nicht, die Zeitungen auf der erreichten Höhe zu halten; sie gingen mehr und mehr zurück und verloren erheblich an Ansehen. Endlich im Jahre 1704 fand sie in dem Buchdrucker Johann Lorentz einen Käufer, der die Druckerei um 2500 Taler übernahm. Das Druckerei- und Zeitungsprivileg wurde ihm und seinen Erben ausdrücklich bestätigt. Die Verlagsvorräte, worunter das Crügersche Gesangbuch, behielt die Witwe Salfeld jedoch für sich. Es durfte von Lorentz erst neu aufgelegt werden, wenn sie ihre Vorräte ausverkauft hatte. Hatten schon seine Vorgänger durch die Zensur mancherlei Beschwerlichkeit gehabt, so gesellte sich für Lorentz noch eine neue Zensur, die des Oollexium meckieuw hinzu. Anscheinend betrieb er nebenbei einen lebhaften Handel mit Geheim mitteln. So bot er in seiner Zeitung ein aurum vitas jedermann zum Kauf an und brachte »LlsäiLivalisebs klotiü- oalloE von Eisenbarths und andrer großen Thaten«. Da er die Einwendungen des Kollegiums gegen diese An preisungen nicht beachtete, so erfolgte seine Bestrafung und eine Verordnung von 1709 befahl ihm dann, bei medizi nischen Schriften und Anzeigen die Zensur der genannten Behörde nachzusuchen. Die Vorschrift wurde oft umgangen, aber ihre Beseitigung gelang ihm trotz aller Bittgesuche nicht. Inzwischen hatten sich auch die Inserate vermehrt; es finden sich jetzt Bücheranzeigen, Lotterieanzeigen, Ankündigungen von Versteigerungen, Hausverkäufen, Gutsverpachtungen und dergleichen. »Gute neue Betten und neue Harne Madratzen — 8z»ppol)cki Opera owvia Araeoe sk lstive in II. lloiu. I?ol., 23 Rthlr. — Frische Holsteinische Austern« usw. wurden angezeigt, von Lorentz: »Beym Verlage dieser Zeitung ist zu bekommen .... frischer Edler Kräuter- oder Gesundheits-Thee das Pfund L 2 Rthlr. 12 Gr.« Amtliche Bekanntmachungen erschienen an der Spitze der Nummer und Lokalartikel sind jetzt öfter anzutreffen. Die »Berlinische ordinäre Zeitung« erschien 1715 dreimal wöchentlich; es erwuchs ihr aber auch in den auswärtigen Blättern eine immer stärkere Konkurrenz. Neben dem Zeitungsgeschäft bemühte sich Lorentz lange Jahre um ein Privileg zu einem Buchladen, jedoch immer vergeblich. Mit dem Hofbuchdrucker Johann Wessel, der eine französisch und deutsch erscheinende Gazette herausgab, führte er einen langen Kampf, in dem er schließlich formell unterlag und materiell Sieger blieb, indem sich die Gazette nicht halten konnte, so daß sein Monopol vorläufig unbeschränkt war. Dies sollte sich indes mit dem Regierungsantritt des Königs Friedrich Wilhelm I. ändern; durch diesen wurde sein Privileg nur mit dem Vorbehalt bestätigt, es erweitern, schmälern oder ganz aufheben zu können. Nur zu bald, im Februar 1721, sollte er die Wirkung dieses Vorbehalts an sich erfahren: Der Zeitungsdruck wurde ihm untersagt, »maßen S. K. Mt den Buchführer Rüdiger über dergleichen privative privilegiret«. Das war für ihn ein schwerer Schlag, den kein Bittgesuch rückgängig machen konnte. Er widmete sich nunmehr umso eifriger dem Druck und Vertrieb seiner Gesang- und Schulbücher und seiner Bibelausgaben. Da in Berlin schon damals auch auswärts gedruckte Bibeln ver kauft wurden, bemühte er sich unter Hinweis auf den Verlust eines Zeitungsprivilegs ein Einfuhrverbot fremder Bibeln zu erwirken, was ihm auch gelang. Die Verfügung des Königs lautete: »gut fremden sollen verbohten sein. — F W.«. Auch das Privileg über seine Gesang- und Schulbücher, das nur für je 12 Jahre gewährt wurde, blieb seiner Familie noch lange erhalten, wenn auch die Erneuerung jedesmal von einer Steuer an die Rekrutenkaffe abhängig gemacht wurde, die seit 1739 jährlich 25 Taler betrug. Johann Andreas Rüdiger, der nunmehr mit dem Privileg Bedachte, war der Sohn Johann Michaels, der nach der Verwüstung Heidelbergs 1689 nach Berlin ge kommen war und dort ein Privileg als Buchführer erhalten hatte. Auch ein wöchentliches Diarium hatte er verlegt, was ihm indessen 1706 auf Lorentz' Betreiben untersagt worden war. Johann Andreas, der Sohn, war bereits 1713 in Cölln als Buchführer angesessener Bürger, der es verstand, sich in der Gunst des Königs festzusetzen, ein Geschäftsmann, der zäh und rücksichtslos seine persönlichen Interessen wahr zunehmen verstand. Er muß sehr bemittelt gewesen sein, denn es war besonders seine Baulust, die ihn beim König wohlgelitten machte. Jahrelang hatte er das alleinige Recht, Bücherauktionen abzuhalten, die er nach Möglichkeit, auch mit unlautern Mitteln, zu seinem Vorteil ausnutzte. Er mißbrauchte seine Machtstellung, um die Bücher, auch »gantze llibliotbsgvkv« billiger an sich zu bringen und sie in seinem Laden oder auf der Leipziger Messe zu »hohern preiß« zu verhandeln. Die andern Buchhändler Berlins vereinigten sich zu Beschwerden dagegen, jedoch vergeblich. Rüdiger rechnete schlau mit des Königs Freude an seiner Baulust und fand reichlichen Gewinn dabei. 1724 suchte er um ein Verlagsprivileg nach, bat zugleich für einen seiner unmündigen Söhne um die »^.äjuvetion als Hofbuchdrucker« und endlich darum, den Verlag der bisher von Nicolai verlegten königlichen Verordnungen ihm zu übertragen, wofür er sich erbot, auch »ein Hauß zu Potstam aufzubauen« und einen Buchladen darin einzurichten. Und er hatte sich nicht verrechnet: er erhielt die Privilegien ohne die übliche Zahlung an die Rekruten kasse und eine Papiermühle dazu geschenkt, die er bald vorteilhaft weiter verkaufte. Der Hofbuchdrucker Schlechtiger starb 1724 und sogleich kaufte Rüdiger die Druckerei, um sie für den unmündigen »Hofbuchdrucker« Daniel Andreas Rüdiger einstweilen fortführen zu lassen. Skrupel kannte Johann Andreas R. nicht einmal seinem eigenen Vater gegenüber, denn er druckte widerrechtlich dessen Porstsches Gesangbuch nach. Er erwirkte ferner für seinen Sohn Johann Heinrich das Privileg eines Buchführers für Halle und verkaufte es sofort wieder; er errichtete in Berlin einen zweiten Buchladen, obwohl er nur für einen die Ge rechtsame besaß; weiter behandelte er das seinem Sohne er worbene Patent als Hofbuchdrucker und das alte Schlechtigersche Privileg als zwei besondere Privilegien und trat letzteres seinem Schwiegersohn Christian Ludwig Kunst ab. Die Buchdrucker und Buchhändler Berlins wandten sich in wiederholten Beschwerden gegen dieses eigenmächtige, widerrechtliche Vorgehen —, indessen blieb alles ohne Erfolg. Wie fest Rüdiger in des Königs Gunst stand, zeigt folgender Vorfall am besten. Der Edle von Plothow hatte 1724 als Präsident des Geh. Justiz-Kollegiums dem Könige berichtet, daß Rüdiger »mit Misbranch Ew. Königl. Maj. allerhöchsten Rahmens die Hypothequen Ordnung,« die Nicolai privilegiert war, Nachdrucke und bat um den Be fehl des Königs, was deshalb geschehen solle. Die Antwort lautete: »Der wieder meine orärs Reso-mieren wierdt daß
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