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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.08.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1904-08-13
- Erscheinungsdatum
- 13.08.1904
- Sprache
- Deutsch
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6764 Nichtamtlicher Teil. Gerichtliche Gutachten der Handelskammer zu Berlin. — Handlungsgehilfen. Der Bewerber um eine ausgeschriebene Stelle kann nach allgemeinem Handelsgebrauch Ersatz der Reisekosten nur dann verlangen, wenn er sich auf aus drückliche Aufforderung zur Vorstellung an den Wohnort des Ausschreibenden begeben hat. Im Anzeigen-Geschäft ist es üblich, daß das Verhältnis zwischen einem nicht ausdrücklich fest angestellten Anzeigen-Akqui- siteur und dem Geschäftsherrn beiderseits ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist jederzeit aufgehoben werden kann, und zwar in der Weise, daß erstcrer Geschäfte, die er eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen hat, noch zu Ende führen darf. Buchbinderei. Eine Bestellung auf Abruf ist auch im Ver kehr zwischen Verlagsbuchhändler und Buchbinder eine feste Bestellung, bei der es in das Belieben des Auftraggebers gestellt ist, innerhalb einer angemessenen Frist zu jedem Zeitpunkte die Lieferung im ganzen oder in Teilen zu verlangen. Plakate, a) Im Plakatfach ist es Handelsbrauch, Plakat entwürfe, die auf Erfordern behufs Erteilung eines in Aussicht stehenden Auftrages angefertigt werden, auf Grund deren aber ein Auftrag nicht erteilt wird, zu berechnen, sofern der Besteller nicht zu erkennen gegeben hat, daß er den Entwurf ohne Be rechnung erwarte. b) Nach der Verkehrssitte wird es als ein Verstoß gegen Treu und Glauben angesehen, wenn derartige Plakatentwürfe zur Kenntnis einer Konkurrenzfirma gebracht oder einer solchen zur Anfertigung des in Aussicht genommenen Plakats übergeben werden. o) Da ein Sachverständiger imstande ist, nach einem vor gelegten Plakatentwurf in der gleichen Idee einen ähnlichen, aber doch abweichenden Entwurf anzufertigen, so ist ein Plakatentwurf, der einer Konkurrenzfirma vorgelegt worden ist, in der Mehrzahl der Fälle für die Verfertiger des Öriginalentwurfs wertlos. (Papier-Zeitung.) Festschrift. — Die Museumsgesellschaft zu Plauen im Vogtland hat aus Anlaß ihres zehnjährigen Bestehens eine Fest schrift herausgegeben. Seit zehn Jahren sammelt sie Kunstgegen stände, und mit Eifer und Sorgfalt hat sie die zur Verfügung stehenden Räume zu füllen gewußt. Die Festschrift bildet einen fein ausgestatteten, reich illustrierten Band, der außer historischen Überblicken auch das Sehenswerteste der Stadt außerhalb des Museums (historisch und stilistisch interessante Gebäude usw.) hervorhebt. Den Schwerpunkt bildet der Abschnitt, der durch das Museum geleitet, in dem zur »Pflege der Volkskunde», zur »Er weckung und Pflege der Heimatslicbe- wertvolle Gegenstände aus vergangenen Zeiten aufbewahrt werden. Dem Kunstgewerbe in erster Linie gilt das Streben der Plauener Sammler. Die Abbildungen, die die Festschrift bietet, zeigen, daß die Gesellschaft auf diesem Gebiet mit Glück tätig gewesen ist. Graphische Lehr- und Versuchsanstalt in Wien. — Am 15., 16. und 17. September d. I. finden die Schülerauf nahmen an dieser Anstalt für das Schuljahr 1904/05 statt. Aus kunft und Lehrplan von der Direktion. Verband deutscher Architekten- und Ingenieur- Vereine. — Der Verband deutscher Architekten- und Ingenieur- Vereine wird sich in den Tagen vom 12.—14. September zu seiner diesjährigen Hauptversammlung in Düsseldorf versammeln. Der Verband umfaßt zurzeit 37 Vereine und hat etwa 7500 Einzel mitglieder. Vorsitzender ist Herr Baurat Neher-Frankfurt a. M., Stellvertreter Herr Wasserbaudirektor Geheimer Baurat Buben- dey-Hamburg; Beisitzer sind die Herren Professor Freiherr v. Schmidt-München und Ingenieur Haag-Berlin. Handelsrechtliche Haftung für telephonische Er klärungen. — Wie die Berliner Börsenzeitung meldet, hat das Oberlandesgericht Hamburg, 3. Senat, mit Urteil vom 21. De zember 1903 folgenden Rechtssatz ausgesprochen: »Im kaufmännischen Verkehr haftet der Inhaber eines Telephon-Anschlusses für die mittels desselben abgegebenen Er klärungen keineswegs unbedingt, sondern nur dann, wenn der jenige, der die Erklärung mittels des Telephons abgegeben hat, zur Abgabe der Erklärung seitens des Inhabers des Telephon- Anschlusses bevollmächtigt war.» Plakate in den Reichslanden. — Die -Straßburger Neuesten Nachrichten» berichten folgenden auffallenden Vorgang: Folgender Prozeß wurde vor einigen Tagen vor dem Schöffengericht zu Saarunion verhandelt: Der Buchdruckerei- besitzer Nusbaum mar angeklagt, Plakate auf weißes Papier gedruckt zu haben. Es besteht nämlich ein altes französisches Gesetz vom Jahre 1791, das vorschreibt, daß alle Anschläge auf ^ 187, 13. August 1904. farbigem Papier gedruckt sein müssen, und daß weißes Papier für Bekanntmachungen der Behörden Vorbehalten ist. Während in Frankreich selbst jenes Gesetz bereits abgeschaft ist, steht es in den Reichslanden noch in Kraft. Gegen die Bestimmung wird zwar oft gehandelt; in den meisten Fällen erfolgt jedoch keine Strafanzeige. Hier erstattete ein Gendarm Anzeige. Nus baum kam vors Schöffengericht und wurde zu 40 Geldstrafe nebst Kosten verurteilt. Er legte sofort Berufung ein und will den Fall vor den Landesausschuß bringen, damit die veraltete Bestimmung endlich in die Rumpelkammer befördert werde. X. Die Papierzeitung, deren Nr. 64 wir diese Mitteilung ent nehmen, verweist im Anschluß an die Mitteilung auf ein in ihrer Nr. 60 vom 28. Juli d. I. bekannt gegebenes Schreiben, das ihr von einem Plakatdrucker zugegangen war und folgenden Wort laut hat: »Ein Kunde im Elsaß, Besitzer einer Apotheke, schreibt mir folgendes: »Einen Auftrag auf Plakate bedaure Ihnen z. Zt. nicht erteilen zu können, nachdem durch ein Schreiben des Ministeriums (das eventuell zu Ihrer Einsicht einsende) die Apotheker aufgefordert werden, das Ausstellen von Plakaten in Schaufenstern zu unterlassen, andernfalls nach eineni noch gültigen französischen Gesetze vom Germinal Jahr XI (!!) der Verkauf des betreffenden Mittels verboten werden könnte!« — Im deutschen Reichslande erläßt also ein kaiserliches Ministerium eine Verfügung, die sich auf ein Gesetz der französischen Revo lution stützt! Der Fall hat aber auch eine wirtschaftliche Seite und schädigt nicht nur die Fabrikanten der betreffenden Ware, sondern auch das Plakat-Geschäft, das in letzter Zeit ohnedies außerordentlich schwierig geworden ist. Der Auftrag war mir ohne Dazwischenkommen der Verordnung sicher, und jetzt habe ich Reisespcsen, Zeit und Mühe umsonst aufgewendet. Aus welchem Grunde die Verordnung erlassen worden ist, und warum gerade das Reichsland einer solchen bedarf, ist mir nicht bekannt. —er.« Comenius-Gesellschaft. — Zur Hauptversammlung der Comenius-Gesellschaft, die am 13. und 14. August in Jena tagt, sind Vertreter der deutschen Bücherhallenbewegung, des -Volks heims» in Hamburg, des Vereins »Gasthausreform«, der Land erziehungsheime, des Vereins »Frauenbildung, Frauenstudium«, des -Vereins gegen den Mißbrauch geistiger Getränke«, des »Zentralausschusses für Volks- und Jugendspiele«, des akademischen Bundes »Ethos« des »Vereins für Knabenhandarbeit«, des »Deutschen Frauenbundes« und viele andre angemeldet. Durch die gemeinsamen Beratungen der Vertreter von Vereinigungen, die in der Hauptsache gleiche Ziele verfolgen, hofft man einen dauernden Zusammenschluß der bisher in unvorteilhafter Weise zersplitterten Bestrebungen zu erreichen. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. Nsxers Ilistorisoll-OlsoAraxllisoller Xalsnder kür 1905. IX. dallrAanA. Nit 365 Xandsollakts- uvck 8ta,dtsansiolltsn, kortratsn, llulturllistorisellsn unä llunstASsolliolltliollsu Oar- stellunASn sowie einer dallresüllsrsiollt (auk dem küelrdsellel). 2unr ^ukllävASn als ^.llreisslralender sinAsriolltst. kreis 1 75 VsrlaA des HilllioArapllisollsn Instituts in XsipriA und IVisn. Der IX. Jahrgang von Meyers Historisch-Geographischem Kalender für das Jahr 1905 ist uns soeben in seiner be kannten schönen Ausstattung zugegangen. Die Vielseitigkeit dieses dem praktischen Gebrauche dienenden und dabei zugleich belehrenden und unterhaltenden Abreißkalenders ist in diesem Jahrgang noch reicher ausgestaltet. Der Buchhändler kann ihn als vornehmes Vertriebsmittel verwenden, da er am Fuße eines jeden Blattes eine kurze, und vor allen Sonn- und Feiertagen eine doppelseitige Anzeige der Verlagswerke des Bibliographischen Instituts bringt. Xarl (deoiAS 8ollIaAvort-Xo.to.IoA. Vsrrsiellnis der iw deutsollsu Luollllandel srsolliensnsn Lüoller und Xandlcartsn in saolllioller XnordnunA. IV. Land 1898—1902, bearbeitet von Karl LlsorA. Hannover 1903, VerlaA von dsllrüdsr dänsolls. Xsx.-8". 52. InsksrunA. 8. 1645 —1676. 8ollütrsn bis 8opllolllss. ^ 1.30 ord., 1.— bar. llrsellsint in oa. 60 XiekerunAen. Nontlllzr (laeetts ok kurrent Interature oontaininA a elassiüed bist ok kulllioations issued durinA tlls rnontll ok dul/ 1904. 8old bzr XsAan kaul, Rrsnoll, krübnsr L 6o. Xiwited in I-ondon. 8". 16 8. XuAust 1904. Nonatlielle Üllersiollt der bedeutenderen XrsolleinunASn des deutsollen Luollllandels. IIsrausAeAsllsn und verlebt von der d. 0. Hinriollssollen Luollllan dlunA in XsipiÜA. 39. dallrA. Xr. 8 (1. änAust 1904). 8". 8. 113—128. Nit klatr: kür Xukdruell der Xirwa.
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