Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.11.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1904-11-01
- Erscheinungsdatum
- 01.11.1904
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19041101
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190411011
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19041101
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1904
- Monat1904-11
- Tag1904-11-01
- Monat1904-11
- Jahr1904
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
^ 254, 1. November 1904. Nichtamtlicher Teil. 9517 und begann dann vermutlich bald selbst das Vermögen zu sammeln, das der unglückliche Verleger bisher verdient haben sollte. Er brauchte sich nicht zu quälen und hatte keine Sorgen, er brauchte keine Überstunden zu machen und kein großes Personal zu halten, er brauchte keine Konten zu führen und sein Lager nicht herabzusetzen, er hatte kein Risiko; alles, was er hereinbekam, war barer Gewinn; Verluste kannte er nicht. »Alles verstand der Agent — nur eins nicht: junge, un versuchte Autoren hochzubringen; für diese verschwendete er seine Beredsamkeit vergeblich, wenn er sich überhaupt so weit mit ihnen abgab. Junge Autoren hatten ihren Ruf aus schließlich durch irgend einen freundlichen Verleger zu be gründen. Wenn er dann später hinlänglich bekannt war, fand ihn der Vermittler schon, setzte ihn auf seine Liste, und der Verleger hatte das Nachsehen. »Doch das war nur der erste Schritt der neuen Bewegung; ein weiterer folgte, und den muß mau als durchaus kair und gerechtfertigt anerkennen — die Etablierung der Inoorporatsä Looist,/ ok ^.utüors. Es war, glaube ich, im Jahre 1877, als sie ihre Operationen ansingen, indem sie höchst unkair alle Verleger angriffen und von der Vor aussetzung ausgingen, daß diese allesamt Räuber und Betrüger seien. Durch Abschlüsse, die ihre reiche Phan tasie ihnen vorspiegelte, suchten sie zu beweisen, daß Verleger überhaupt keine Verluste haben könnten. Diese Anmaßung fachtechnischer Kenntnisse, die nur ihre absolute Unkenntnis auf diesem Gebiet erwies, war natürlich durch aus nicht geeignet, freundliche Gefühle bei den Verlegern zu wecken. Viele von uns waren damals sehr ungehalten, und auf beiden Seiten wurde viel — getadelt. Im Jahre 1891 schrieb mir Sir W. Besant einen sehr liebenswürdigen Brief, dem ich folgende Zeilen entnehme: »»... Ich möchte hinzu fügen, daß wir alle uns sehr freuen würden, Ihnen beweisen zu können, daß die 8ooi«k/ den Verlegern durchaus nicht und in keiner Weise feindlich gesinnt ist oder gewesen ist. Wir wollen nur ehrliche Verträge ehrlich durchgeführt sehen.«« — Das war natürlich ganz das, was auch die Verleger wollten. Ich bin überzeugt, daß die Erfahrung beide Parteien lange schon ge lehrt hat, sich gegenseitig gerechter und objektiver zu beurteilen. »Ich gehe zu einem andern Stadium dieser unaufhalt samen, ruhelosen Ära über. (Wir haben es mit der Periode der Abzahlungsgeschäfte zu tun.) Das große Publikum sowohl als auch die steten Käufer von Büchern wurden in auffallen den Annoncen aufgefordert, teure Literatur zu fast beispiel losen Bedingungen zu erstehen; die Veranstalter setzten ein fast absolutes Vertrauen in jeden Abonnenten und in jede Unterschrift und lieferten ihnen sogleich ein komplettes Werk, ganz unbekümmert um den Preis; die Zahlung wurde dann durch über Monate sich hinziehende Raten vereinbart. »Dieses von Amerika, eingewanderte System erwies sich für eine gewisse Zeit außerordentlich zugkräftig. Tausende von Pfunden, die in normalen Verhältnissen zum großen Teil wohl durch die Hände der Sortimenter in Stadt und Provinz gegangen wären, wurden ihnen entzogen, ihre Ein nahmen somit geschmälert. Das System muß während seiner Blüte den Unternehmern Vermögen eingebracht haben; aber es entspricht durchaus nicht dem Geiste der Zeit, anzunehmen, daß diese sich auch uur im geringsten darum gekümmert hätten, daß sie andern Nachteile zufügten, indem sie sich ihre Taschen füllten. »Das Publikum scheint jetzt der Sache müde zu sein, und die unternehmenden Händler sind auf der Suche nach einer andern zugkräftigen Vertriebsart. »Es kann kein Zweifel darüber bestehen, daß diese Wechsel in der alten und neuen Methode des Verlegens die Interessen der altmodischen Autoren und Verleger arg ge- Börienblatt für den deutschen Buchhandel. 71. Jahrgang. schädigt haben. Sie haben beide gelitten und verloren — und einige der letztem vielleicht unersetzlich — doch bin ich noch der Meinung, daß den Verlegern guter Literatur eine gute Zukunft bevorsteht« . Das Kapitel über »lös intornakional 6op/riAÜk vvitli ^.msrlos anä tbs Oolooiol Oop/riZbk«, dem Edward Marston seine stete Aufmerksamkeit gewidmet hat, bietet noch sehr viel des Interessanten; doch müssen wir uns auf die vorstehend herausgegriffenen Abschnitte beschränken. Das Privatleben Edward Marstons tritt in den vor liegenden Erinnerungen, die seinen Kindern und Groß kindern gewidmet sind, ganz in den Hintergrund. Wir hören wohl von seinen Reisen, in der Einleitung auch von seinen Vorfahren, und er gibt uns ein paar Skizzen aus seinem väterlichen Hause und später aus seinem eignen Heim, aus den Korrespondenzen lernen wir ihn als einen begeisterten Naturfreund und Angler kennen, wir wissen auch, daß er Glück und Zufriedenheit dann weit ab von dem eouutivA üou88 gefunden hat; doch kommt das üome-liks, das im Leben eines jeden Engländers vielleicht markanter als sonst irgendwo hervortritt, in diesen Erinnerungen nur ganz beschränkt zum Ausdruck; — vielleicht wollte er es in seinen Buchhändler-Erinnerungen nicht betonen. Er gab, als er in der Einleitung sagte: »I sboulck liks to 886 LN/ mun's bioArapü/ »VI tb oorrookions nnä 6rn6näkckioll8 ok lÜ8 AÜ08t.« (0. IV. llolw68) — wohl dem Geibelschen Gedanken Ausdruck: Doch kann dies Buch von einem vollen Leben Zuletzt nur einen schönen Auszug geben. Und wieviel Holdes auf den Seiten steht. Von Lieb' und Freundschaft — sonnenhellen Tagen, Was unsichtbar dazwischen geht, Ist köstlicher, als was die Blätter sagen. Edward Marston steht jetzt, in voller, fast jugendlicher Frische, an der Schwelle des achtzigsten Lebensjahres. Daß er uns aus dem Schatze seiner reichen Erfahrungen noch oft durch literarische Gaben erfreuen möge, und daß es ihm vergönnt sei, im Kreise seiner Kinder und Kindeskinder einen langen, glücklichen Lebensabend zu genieße«, das ist unser aufrichtigster Wunsch. London, im Oktober 1904. Bruno Conrad. Kleine Mitteilungen. Rechtsprechung. — Zu Z 377 des Handelsgesetzbuchs. Die Mangelanzeige trifft auch beim Werk zu; indessen kann von der Ablieferung im Sinn des H 377 erst nach völliger Herstellung die Rede sein. Wird ein Werk stufenweise, wie z. V. die Bunt drucke von Steinabzügen, hergestellt, so tritt die Untersuchungs pflicht nicht schon mit dem zugehenden Abzug einer der dem Schlußdruck vorangehenden Farben ein. Beim Werk kann auch von einem Ausfallsmuster selbst dann nicht die Rede sein, wenn das Werk vervielfältigt abzuliefern ist. Ober-Landesgericht Breslau, II. C.-S., 4. Juli 1904. (Schönfeld in »Das Recht« (Hannover, Helwingf. 8. Jahrg. Nr. 20 v. 25. Oktober 1904.) Zu K 193 der Konkursordnung. — Nach heutigem Recht ist die Frage, ob der nach dem 1. Januar 1900 in einem Konkurse zustande gekommene Zwangsvergleich eine Anstandspflicht des bisherigen Schuldners zur Tilgung des erlassenen Teils der Konkursforderungen hat bestehen lassen, unbedenklich zu bejahen. (Reichsgericht I., 8. Februar 1904. 490/03. Holdh. Bd. 13 S. 130.) (Aus »Das Recht« (Hannover, Helwingf. 8. Jahrg. Nr. 20 v. 25. Oktober 1914.) Zu HA 765, 766, 127 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. — Eine schriftliche Bürgschaft liegt nur dann vor, wenn aus der Bürgschafts-Urkunde selbst unmittelbar hervorgeht, daß dadurch der Aussteller, der sie unterzeichnet hat, sei es persönlich, sei es namens und in Vertretung andrer Personen, das Einstehen für eine fremde Schuld dem Gläubiger des Dritten gegenüber erklären will, sowie ferner, für welche Schuld gebürgt werden soll. Der Briefwechsel genügt nicht zur Erfüllung der gesetzlich vor geschriebenen schriftlichen Form. (Reichsgericht VII, 8. März 1904. Franks. Rundsch. Bd. 38, S. 32 ff.) (Aus »Das Recht« (Hannover, Helwingf 8. Jahrgang Nr. 20 v. 25. Oktober 1904.) 1250
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder