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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.11.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1904-11-15
- Erscheinungsdatum
- 15.11.1904
- Sprache
- Deutsch
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10132 Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. Das fordert zu einer Richtigstellung an dieser Stelle heraus. Sind denn wirklich die vom Reisebuchhandel gebotenen Vor teile so fraglich, wie es in Nr. 252 des Börsenblatts dargestellt wird? Bleiben wir bet dem Beispiel des Herrn Or. H. Vor 8 Jahren hat er bei einer Reisebuchhandlung Eulenburgs Real enzyklopädie bestellt. Damals waren 10 Bände erschienen, deren Preis 175 beträgt. Vis zum Jahre 1901 erhielt er, einen regelrechten Verkehr vorausgesetzt, nach und nach die übrigen 16 Bände nachgeliefert, so daß sich dann sein Gesamt-Soll auf 461 belief. Monatlich wurden 5 abgezahlt. Was bringt nun dem Käufer mehr Vorteil: die monatliche Absendung mit 10 ^-Portokosten von 5 ^ oder die sofortige Bezahlung des Er haltenen unter Abzug von 2 Prozent oder — in der Provinz Brandenburg und in Leipzig — von 5 Prozent Skonto? Ich bitte nachzurechnen! Ist übrigens jeder Arzt so vermögend, daß er umfangreiche Werke sogleich bar bezahlen kann? Vermag jeder Sortiments buchhändler so günstige Abzahlungssätze einzuräumcn, wie sie im Reisebuchhandel nun einmal Gebrauch geworden sind? Ist schon der angeführte Fall, bei dem teilweise Nachlieferung später er scheinender Bände in Frage kommt, typisch für die bestehenden Verhältnisse, so muß doch noch hervorgehoben werden, daß es auch jetzt noch die Haupttätigkeit des Reisebuchhandels ist, abge schlossen vorliegende größere Werke zu vertreiben, und er hat nach wie vor dort noch befriedigende Erfolge aufzuweisen, wo die eigentliche sortimenterliche Tätigkeit nach Erscheinen der ersten Bände überhaupt aufgehört hat. Daß der Reisebuchhändler oft noch Interessenten für dieses und jenes Werk ermittelt, wo sie vom Sortiinentsbuchhändler nicht gefunden wurden, ist wohl auch keine gegen seine Tätigkeit sprechende Tatsache. Aber längst liefert er ja nicht blos umfangreiche Nachschlage- und Sammelwerke, sondern alles, was der Buchhandel bietet; er ist in immer wachsender Ausdehnung auch Sortimenter, der ohne örtliche Beschränkung -an alle liefert, die seine Dienste schätzen. Die Kulanz darf ihm dabei ebensowenig fehlen, wie jedem andern Geschäftsmann, will er seine Kundschaft fesseln. Er tut das durch Rundschreiben, Kataloge, Fachbibliographien und auch — wo es genehm ist — durch Ansichtssendungen, kurz, er sucht sich dasselbe Lob zu verdienen, wie der Sorti mentsbuchhändler im engern Sinne. Mit diesem teilt er das Los, durch viele Mühe zu einem bescheidenen Gewinne zu gelangen. Aus dem Sortimentsbuchhandel hervorgegangen, ist es dem Reisebuchhändler ebensowenig wie dem Sortimenter ge gönnt, in quietistischcr Selbstgenügsamkeit dahinzuleben. Beide sind gleichberechtigte Glieder der gegenwärtigen Organisation des deutschen Buchhandels. Warum also ein anderer Ton gegen dieses eine Glied? Das Publikum muß die Leistungen des Reise buchhandels im allgemeinen doch wohl schätzen, das beweisen seine Erfolge, und deshalb werden seine Bemühungen voni einsichts vollen Verlagsbuchhandel auch nach Möglichkeit unterstützt. Mit dieser aus der Zeit heraus geborenen Entwicklung wird sich der Sortimentsbuchhandel wohl abfindcn müssen, ebenso wie sich der Reisebuchhandel ganz unnützerweise abmühen würde, wollte er Einspruch dagegen erheben, daß auch nach einem weiteren Wirkungskreis strebende eigentliche Sortimenter mit ihrem Ladengeschäft einen Reisevertricb verbinden. Gesetzlich geschützte Schranken bestehen für beide Teile nicht. Somit ist persönlicher Rührigkeit also nach beiden Seiten vollständig un behindert freier Lauf gelassen, nicht zum Schaden des Gesamt buchhandels und damit der deutschen Literatur. Oft wird dem Reisebuchhandel oorgeworfen, daß er vielfach da ernte, wo der Sortimentsbuchhandel gesät habe. Könnte nach gerechnet werden, in welchem Maße die Nebenwirkungen der reise buchhändlerischen Tätigkeit wieder dem Sortimentsbuchhandel zu gute kommen, so würde er sicher diese weniger scheel ansehen, als es so oft zum Ausdruck kommt. Auf die merkwürdigen Ansichten des Herrn Or. H. über das Halten eingegangener Verpflichtungen braucht wohl nichts gesagt zu werden. Daß der vielbeschäftigte Herr vr. H. Jahre hindurch nicht aus den Gedanken verfiel, statt der monatlichen Abzahlungen weniger Mühe verursachende viertel- oder halbjährige Teil zahlungen zu vereinbaren oder die nach seiner Ansicht allein richtige einmalige Begleichung des Ganzen gegen Barnachlaß zu bewerkstelligen, wird wohl jeden Leser seiner Ermahnungen ge wundert haben. Den zulässigen Barskonto gewährt der Reise buchhandel ganz genau so gern wie das Sortiment, und es ist deshalb kaum anzunehmen, daß sich die betreffende Reisebuchhand lung gegen dahingehende Vorschläge des Herrn Or. H. gewehrt haben würde. Stuttgart, 11. November 1904. H. O. Sperling, Verlags-, Reise- und Kommissionsbuchhändler. 266, 15. November 1904 Doppelte amerikanische Buchführung. (Bgl. Nr. 253, 258, 263 d. Bl.) V. Ich habe in meinem Gutachten über die doppelte amerikanische Buchführung in Nr. 258 d. Bl. gesagt: »Wenn ich auf Grund meiner langjährigen praktischen Er fahrung das amerikanische Kolonnen - System bei der doppelten Buchführung in irgend einer Weise vertreten sehen möchte, so wäre das nur in der Eigenschaft als Hauptbuch«. Zum Beweise dieser meiner Ausführung habe ich gesagt: -In dieser Eigenschaft hat die doppelte amerikanische vor der doppelten italienischen Buchführung den Vorzug, daß 1. die Debiticrung bezw. Kreditierung der verschiedenen Aus züge aus den Verkaufs-, Einkaufs - Kassabüchern und dem Memorial auf die lebenden und toten Konti (beispielsweise am Ende eines Monats) nur summarisch erfolgt, wodurch Zeit erspart und insbesondere auch manche irrtümliche Buchung vermieden wird; 2. jederzeit ein klares, übersichtliches Gesamtbild, sowohl des gesamten Geschäftsbetriebs, als auch des ganzen Geschäfts standes gegeben ist.« Nun kommt Herr Hugo Goeze in Berlin IV. 57 und bestätigt in Nr. 263 d. Bl., indem er meine Anschauungen als irrig er klärt und das Gegenteil von dem, was ich gesagt habe, zu be weisen sucht, in seiner Ausführung voll und ganz meine Ansicht. Herr Goeze möge doch meine Zeilen in Nr. 258 d. Bl. erst aufmersam lesen, ehe er sich zu Äußerungen, wie: ich schiene von einer unrichtigen Grundauffassung auszugehen, oder: mir stünden allem Anschein nach unpraktische Formularien zu Gebote, bewegen läßt. Ich bin versichert, daß jeder, der meinen Artikel in Nr. 258 d. Bl. aufmerksam gelesen und in das Wesen der doppelten Buch führung eingeweiht ist, zugeben muß, daß Herr Goeze unbewußt, wenn auch mit andern Worten, meine Ausführung bestätigt. Oder sollte Herr Goeze wirklich nicht wissen, daß einer gut angelegten doppelten Buchführung, heiße sie nun italienisch oder amerikanisch, auch System zugrunde liegen muß? In richtig organisierten Geschäftsbetrieben, gleichviel ob deren Betrieb größer oder kleiner ist, unterscheidet eine gute doppelte Buchführung stets zwischen: toten und lebenden bezw. zwischen: Sach- und Personenkonten. Während nun für die lebenden oder Personenkonten ein Debitoren- bezw. Kreditoren - Konto-K orrentbuch vorhan den ist und vorhanden sein muß, hat das Hauptbuch der doppelten Buchführung in seiner Eigenschaft als Reprä sentant des gesamten Geschäftsbetriebs und Geschäftsstandcs allein die Bestimmung, alle Sachkonti (zu denen beispielsweise das Waren-, Fabrikations-, Kassa-, Geschäfts- oder Betriebs unkosten-, das Gewinn- und Verlust-Konto usw. gerechnet wird) in sich aufzunehmen. Die Zuführung bezw. die Übertragung der einzelnen Posten in dieses Hauptbuch geschieht je nach Art und Charakter des Geschäftsbetriebs entweder in wöchentlichen oder aber, was besser und zweckmäßiger, in monatlichen Zeiträumen, und gerade für letzteres Hauptbuch Habs ich dem doppelten ameri kanischen System das Wort geredet. Herr Goeze scheint, nach seinen Ausführungen zu urteilen, weder das doppelt amerikanische, noch das doppelt italienische System in seinem Wesen recht zu verstehen; denn wie wäre es sonst möglich, daß er sich zu folgender Behauptung vcrsteigen könnte: »Das amerikanische System kommt eben mit einer bedeutend geringeren Kontenzahl aus als das italienische, weil sich jedes Konto sehr leicht und schnell in beliebige Unterabteilungen zer legen läßt, für die das italienische System selbständige Haupt buch-Konten verlangt.« Auf diese Behauptung hin möge Herr Goeze sich sagen lassen, daß das Wesen einer jeden doppelten Buchführung darin besteht, daß für jeden Geschäftsvorfall ein Geber und ein Nehmer, bezw. ein Credit or und ein Debitor ermittelt werden muß. Es muß daher sowohl in der doppelten amerikanischen, als auch in der doppelten italienischen Buchführung für jede Buchung ein Geber und ein Nehmer gefunden werden. Wenn Herr Goeze diesen Prinzipien in seiner Buchführung bis heute nicht gefolgt ist, so beweist er eben damit, daß er keine doppelte ameri kanische Buchführung in seinem Betrieb hat, sondern ein System, für dessen Güte und Brauchbarkeit es ihm wohl nie gelingen wird, in der Öffentlichkeit mit Erfolg eine Lanze zu brechen. Bühl (Baden). Anton Oser
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