10440 Künftig erscheinende Bücher. 271, 22. November 1904. I. Schweitzer Verlag (Arthur Sellier) München Herausgegeben von Th. voii der Pfordteu K. 1l- Staatsanivalt ini K. Bayer. Staaisministerium der Justiz. Monatlich 2 Nummern in Quartformat. Abonnementspreis vierteljährlich Mk. 3.— ord., Mk. 2.25 netto bar In den Kreisen der bayerischen Juristen mach! sich schon seit längerer Zeit das Bedürfnis nach einer gehaltreichen größeren Zeitschrift geltend, die Gelegenheit zur Erörterung der auf sämtlichen Gebieten der Rechtsprechung in Bayern auftauchende» Fragen gibt und ihre Leser über die Ergebnisse der wissenschaftlichen Forschungen der bayer. Juristen und die Rechtsprechung der bayer. Gerichte auf dem laufenden hält. Der bayer. Beamte empfindet den Mangel einer solchen vor allem deswegen, weil der Rechtszustand in Bayern immer noch mancherlei Eigentümlichkeiten aufweist, so insbesondere auf den Gebieten der freiwilligen Rechtspflege. Aber auch die Art und Weise» wie die Reichsgesepgebung in der bayer. Praxis behandelt und ausgestaltet wird, ist für ihn von besonderem Interesse. Dieses Interesse wird sich noch steigern, wenn demnächst das Grundbuch für einen größeren Teil Bayerns als angelegt erklärt werden wird, und damit an den bayer. Juristen die Ausgabe herantrelen wird, eine große Anzahl von Rechtssätzen praktisch zu handhaben, mit denen er zur Zeit noch wenig vertraut ist. Die Zeitschrift soll in folgender Weise gestaltet werden: 1. Den Hauptinhalt sollen größere und kleinere wissenschaftliche Abhandlungen aus allen Gebieten des bürgerlichen Rechts (Reichs- und Landesrechis), des Zivilprozesses (einschließlich des Vollstreckungs- und Konkursrechts), des Strafrechts und des Strafprozesses bilden. Die Erörterung von Gegenständen ans den Grenzgebieten des bürgerlichen und öffent lichen Rechts soll so wenig ausgeschlossen sein wie die Behandlung rechtspolitischer Fragen. 2. Daneben soll besonderer Wert auf die Besprechung möglichst zahlreicher Fälle aus der Praxis des Alltags in der Form kurzer Mitteilungen gelegt werden. Diese Mitteilungen sollen Gelegenheit zu einem Meinungsaustausch unter den bayer. Juristen über häufig vorkommende oder besonders lehrreiche und schwierige Rechtsfragen geben. 3. Entscheidungen des bayer. Obersten Gerichtshofs und der bayer. Oberlandesgerichte sollen unter gedrängter Anführung des Tatbestandes und des wesentlichen Teils der Gründe niit möglichster Schnelligkeit zur Kenntnis der Leser gebracht werden. (Die Veröffentlichung von Entscheidungen ohne Begründung soll ausgeschlossen sein.) 4. Es soll eine fortlaufende Übersicht über die neuesten Erscheinungen der Literatur und über die wichtigsten Neuerungen ans dem Gebiete der Gesetzgebung und der Justizverwaltung gegeben werden. Der Zeitschrift ist vom K. Bayer. Staatsministerium der Justiz die Genehmigung erteilt worden, Entscheidungen bayer. Gerichte und Mitteilungen aus der Praxis der bayer. Justizbehörden zu veröffentlichen. Die Zeitschrift wird in einem Hellen Umschlag erscheinen, der zur Aufnahme von Inseraten bestimmt ist. Die Jnsertionsgebühr ist so niedrig als möglich bemessen; sic betragt für die halbgespaltene Petitzeile oder deren Raum 30 Pf. Beilagen nach Übereinkunft. Die erste demnächst zur Ausgabe gelangende Nummer wird als Probe nummer in einer sehr hohen Auflage versandt werden, weshalb sie sich ganz besonders für Jnsertionszwecke eignet. Beilagen können in diese Nummer nicht aus genommen werden. Zur Gewinnung von Abonnenten liefere ich diese Probcnummer in jeder gewünschten Anzahl gratis. Ich bitte um tätigste Verwendung.