Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.11.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1904-11-22
- Erscheinungsdatum
- 22.11.1904
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19041122
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190411227
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19041122
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1904
- Monat1904-11
- Tag1904-11-22
- Monat1904-11
- Jahr1904
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
^ 271, 22. November 1904. Nichtamtlicher Teil. 10415 Sammlung von Materialien über die wirtschaftliche Lage der Juden in Rußland. 2 Bde. 6 R. Schachturnier, Das dritte allrussische. Eine Sammlung von Partien, mit Bemerkungen und Diagrammen, nebst Bericht über die Teilhabergruppen. Herausgegeben von M. Tschi- gorin. 3 R. Scherschenewitscb, G, Geschichte der Rechtsphilosophie. Lsg. 1. 1 R. Schpakow, A., Staat und Kirche in ihren gegenseitigen Beziehungen im Moskowiterreiche. Die Regierung Wassilijs des Blinden. 1. Tl. 1 R. 50 K. Skopin, W., Zentralasien und Indien. 75 K. Ssabanejew, L., Jagdkalender. Nachschlagcbuch für Jäger. з. Ausl. 5 R. Ssabinin, L., Juridisches Handbuch für Gutsverwalter und Forst beamte. 2 R. Sseliwanow, A., Erstes Supplement zu dem Buche »Porzellan und Fayence des russischen Reichs-. 1 R. Ssologub, F, Erzählungen: Der Todesstachel. Der Erde das Irdische. Der Reif. Der kleine Hammel. Schönheit. Trost. 1 R. 50 K. Ssuwirow, N, Japans Vergangenheit u. Gegenwart. 75 K. Ssuworow, Charakteristik der japanischen Armee nach Berichten von Augenzeugen u. Mitteilungen der russischen u. aus ländischen Literatur. 75 K. Tan, Skizzen u. Erzählungen. Vd. IV. 1 R Timirjasew, K., Das Leben der Pflanzen. 6. Ausl. m. 83 Abbildgn. и. 2 Phototypien. 2 N. Tolftoj, Graf L., Die Ehe u. die geschlechtliche Liebe. 40 K. Tschechow, A., Der Kirschengarten. Lustspiel in 4 Aufzügen. 40 K. Von der Entschädigung der verstünimeltcn Arbeiter. Text des Gesetzes vom 2. Juni 1903 nebst Erklärung und Reglement. 1 R. Vorschriften, Die, beim Empfange der Waren in den Zoll behörden: Besichtigung, Zollgebühren, Befreiung und all gemeine Instruktion für die Anwendung dieser Vorschriften vom 29. Mai 1904. 1 R. Wcngerow, S., Kritisch-biographisches Wörterbuch der russischen Schriftsteller und Gelehrten. Vd. VI. nebst Alphabet. Register zu allen sechs Bänden. 2 R. 50 K. Wertischew, CH., Materialien zur Geschichte der grusinisch- armenischen Beziehungen. 1 R. Wojejkow, A., Meteorologie. 4. Tl. Witterung. Klima. Me teorologische Anstalten. 1 R. Wolossatow, I., Was ist die Seele? Das organische Leben in den Äußerungen der Seele. Ein Vortrag aus der allgemeinen, vergleichenden Biologie. Mit Jllustr. 1 R. Unter der Presse: Antokolskij, sein Leben, sein Briefwechsel und seine Aussätze Herausg. von Wl. Stassom. Mit Bildnissen u. Illustrationen. Dahl, Wl., Die Sprüchwörter des russischen Volks. Eine Samm lung von Sprllchwörtern, Redensarten, Aussprüchen, Volks legenden u. dgl. 3. Ausl. 8 Bde. Golowatschow, Rußland im fernen Osten. Golowin, N., Der Münzensammler. Handbuch der Numismatik. M>t Jllustr. Kamarowskij, Die Organisation des internationalen Rechts. Lukjanow, Die Pathologie des Athmens. Miljukow, Die Staatswirtschaft Rußlands. 2. Ausl. Pypin, Über Nekrassow. Ssolodownikow, Kursus der Gesctzeskunde. — Handelsrecht. Tschulkow, Alphabetisches Register zum Reichsgesetzbuch. Kieme Mitteilungen Gläubigerschutz in Uruguay. — Wie wir der National zeitung vom 15. d. M. (Beilage: »Nation und Welt«) ent nehmen, ist zum Schutz der Gläubiger von zahlungsunfähigen Ladeninhabern, die sich ihren Verpflichtungen durch Veräußerung ihres Geschäfts zu entziehen versuchen, in Montevideo ein neues Gesetz vom 22. September d. I. veröffentlicht worden, wo nach der Veräußerung eines kaufmännischen Geschäfts Bekannt machungen vorangehen sollen und der Erwerber eines solchen in weitgehendem Maße für die Schulden des Veräußerers haftet. Das Gesetz lautet: Artikel 1. Jeder auf Grund eines besondern Rechtsgeschäfts erfolgenden Veräußerung eines Handelsgeschäfts sollen Bekannt machungen vorangehen, die während 20 Tagen in zwei von, Plenar-Gerichtshof jedes Jahr bczeichneten Blättern der Haupt stadt zu veröffentlichen sind, und worin die Gläubiger aufge- sordert werden, sich an der in den Bekanntmachungen angegebenen Stelle zu melden, um den Betrag ihrer Forderung innerhalb einer vom Tage nach der ersten Veröffentlichung an laufenden dreißigtägigen Frist in Empfang zu nehmen. Artikel 2. Haben die Veräußerungen nach den Veröffent lichungen und nach Ablauf der Frist des Artikels 1 stattgcfunden, so hastet der Erwerber als Gesamtschuldner mit dem Veräußerer für dessen Schulden, die sich aus den Handelsbüchern ergeben, so wie für diejenigen, die innerhalb der in demselben Artikel vor gesehenen Frist angemcldet worden sind. Artikel 3. Wenn die Veräußerung erfolgt, ohne daß die Zahl der in Artikel 1 angeordneten Bekanntmachungen stattge- funden hat, oder bevor die daselbst bestimmte dreißigtägige Frist abgelaufen ist, so haftet der Erwerber als Gesamtschuldner für alle von dem Veräußerer vor der Veräußerung gemachten Schulden, und auch für diejenigen Schuldverbindlichkeiten, die dieser eingeht, so lange nicht die angegebene Zahl von Bekanntmachungen be wirkt worden ist. Artikel 4. In den in den vorstehenden Artikeln aufge führten Fällen der Haftung des Erwerbers gelten die Zwangs vollstreckungstitel gegen den Veräußerer in gleicher Weise gegen den Erwerber. Artikel 5. Durch die Vorschriften der vorangehenden Artikel werden die Bestimmungen des Artikels 229 des Handelsgesetzbuchs nicht berührt. Handelsgesetzbuch. Artikel 228. Auch können die Gläubiger die Rechtshand lungen, die die Schuldner in der unredlichen Absicht, deren Rechte zu verkürzen, vorgenommen haben, unbeschadet der besonderen Entscheidungen im Falle eines Konkurses in eigenem Namen anfechten, und zwar innerhalb eines Jahres, das seit dem Tage läuft, an dem jene Rechtshandlungen zu ihrer Kenntnis gelangen. Für die Zulässigkeit ist es erforderlich, daß auf seiten des Schuldners die unredliche Absicht der Schädigung und auf seiten der Gläubiger tatsächlicher Verlust vorliegt (Artikel 229.) Artikel 229. Die unredliche Absicht, zu schädigen, liegt vor, wenn der Schuldner, der seine Zahlungsfähigkeit kennt oder kennen muß, sein Vermögen verringert oder Vcrmögens- stücke veräußert, wenn er auch hierbei nicht den Zweck verfolgen sollte, seine Gläubiger zu beeinträchtigen. Trotzdem können die entgeltlichen Veräußerungen an gut gläubige Personen nicht widerrufen werden, selbst wenn der Schuldner die unredliche Absicht der Benachteiligung gehabt haben sollte. Es ist außerdem erforderlich, daß der Erwerber Kenntnis von der unredlichen Absicht hatte. Dieser Beweis ist bei Geschenken oder unentgeltlichen Ab tretungen nicht nötig, gleichviel welchen Glaubens der Em pfänger gewesen sein sollte. Beschlagnahme. — Das Königliche Amtsgericht zu Jnow- razlaw hat durch Beschluß vom 6. November 1904 die Beschlag nahme folgender Druckschriften: 1. Uoisira rbior pissvi Hardckorvz'di, 2. lesecLS kolslnr vis ^Zinsla, Üolono?, 3. Ha pamiatiro, III o. alotu Lolrolov rv. Lrakovie, auf Grund des tz 130 des Strafgesetzbuchs angeordnet. Die drei Druckschriften, Lieder und Musikstücke, sind im Ver lage der Buchhandlung von S. A. Krzyzanowski in Krakau erschienen, als Komponist ist Adam Wronski angegeben. Die Druckschrift zu 1 enthält die Melodien verschiedener verbotener polnischer Lieder. Das Titelblatt zu 2 stellt einen polnischen Krieger dar, der in der Rechten einen Säbel hält, mit der Linken eine rote Fahne mit dem polnischen weißen Adler schwingt und mit der Unterschrift »Noch ist Polen nicht verloren» umgeben ist. Die dritte Druckschrift enthält Seite 5 ein zum Kampf für das Vaterland aufforderndes Lied. Verlorene Briefmarkensammlung. — Das k. Polizei- Präsidium zu Berlin teilt folgendes mit: »Abhanden gekommen ist am 29. Oktober d. I, nachmittags gegen 5st, Uhr in der Lcipzigerstraße, zwischen Potsdamerplatz und Wilhelmstraße, eine schwarze Ledcrtasche, enthaltend in einem Heft eine Briefmarkensammlung im Werte von 1000 darunter Marken der Staaten Antioquia, Mexiko, Hannover, Hamburg und der Insel Helgoland Die Mappe enthielt ferner einen Briefumschlag mit zehn Satz türkischen, zehn Satz persischen, sowie kretische, griechische und belgische Marken im Werte von 24 Sollten diese Marken zum Kauf angeboten werden oder bereits angckauft sein, so wird um Nachricht an das nächste Polizei-Revier oder an die Kriminal polizei zur Nr. 9906 IV. 6. 04. gebeten.« Beschlagnahme. — Durch Beschluß des Königlichen Amts gerichts zu Pleschen vom 22. September 1904 und des König lichen Amtsgerichts zu Jarotschin vom 8. November 1904 ist die Beschlagnahme folgender Ansichtspostkarten angeordnet worden, soweit sie sich im Besitze des Verfassers, Druckers, oder im Buch- 1364
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder