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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.11.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1904-11-29
- Erscheinungsdatum
- 29.11.1904
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19041129
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277, 29. November 1904. Nichtamtlicher Teil. 10729 Fall ist? Uns selbst sind im Laufe der Jahre zahlreiche Über setzungen Reuters ins Hochdeutsche angetragen worden, die ihre Aufgabe lediglich darin erblickten, unter Preisgabe der köstlichen plattdeutschen Originaifiguren, Reuter von A—Z glatt zu ver hochdeutschen. Wir haben sie sämtlich abgelehnt, können aber deren Erscheinen nach Freiwerden Reuters nicht verhindern. Mehrere sind bereits für nächstes Jahr angekündigt. Alle diese Fragen hat der Vorstand des plattdeutschen Verbands nicht er wogen. Wir meinen, es wäre billig gewesen, mit der Veröffent lichung der Entschließung wenigstens bis zum Erscheinen des Buchs zu warten. (gez.) Hinstorffsche Hofbuchhandlung Verlagskonto in Wismar. AugustScherl Deutsche Adreßbuch-Gesellschaft m. b. H. — Das Königliche Amtsgericht I zu Berlin, Abteilung L, gibt folgenden Handelsregister-Eintrag bekannt: In dem Handelsregister 8 des Königlichen Amtsgerichts I zu Berlin ist am 21. November 1904 folgendes eingetragen worden: Bei Nr. 1435. Berliner Adreßbuch-Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Durch Beschluß vom 11. November 1904 ist die Firma in: »August Scherl Deutsche Adreßbuch-Gesellschaft mit beschränkter Haftung geändert. Durch Beschluß vom 11. November 1904 ist das Stammkapital um 250000 erhöht und beträgt jetzt 1750000 Durch Be schluß vom 11. November 1904 ist der Gesellschaftsvertrag ab geändert. Außerdem wird hinsichtlich dieser Gesellschaft bekannt gemacht: Der Gesellschafter Verlagsbuchhändler August Scherl in Berlin überträgt der Gesellschaft August Scherl Deutsche Adreßbuch- Gesellschaft mit beschränkter Haftung 1. das von ihm durch Vertrag mit der Firma Alexander Edelmann zu Leipzig vom 6. Februar 1904 erworbene Urheber- und Verlagsrecht des Leipziger Adreßbuchs, 2. das von ihm durch Vertrag mit dem Buchdruckereibesitzer Reinhold Mahlau zu Frankfurt am Main vom 16. April 1903 erworbene Urheber- und Verlagsrecht des Adreßbuchs für Frankfurt am Main, 3. das von ihm durch Vertrag mit Herrn William Kutschbach in Halle an der Saale vom 6. Februar 1904 erworbene Urheber- und Verlagsrecht an dem Adreßbuch für Halle an der Saale, 4. das von ihm durch Vertrag mit der offenen Handels- 30. Juni gesellschaft Otto Hendel in Halle an der Saale vom ^ 1904 erworbene Adreßbuch für Halle an der Saale, 5. das von ihm durch Vertrag mit der offenen Handelsgesell schaft »Adreßbuch von Breslau Friedrich L Lehmann« vom 20. August 1904 erworbene Urheber- und Verlagsrecht des Adreßbuchs von Breslau, und zwar mit allen für ihn durch die bezeichneten Verträge be gründeten Rechte und Verbindlichkeiten; mit veräußert sind alle zur Herstellung der erwähnten Adreßbücher nachträglich ange schafften Schriften und sonstigen Materialien gegen eine Ver gütung von 725 000 wovon 250 000 ^ auf die Stammeinlage, die er auf das erhöhte Stammkapital übernommen hat, ange rechnet werden. Warenverkehr nach Rußland. — 1. Einlaß von Büchern und andern Drucksachen. — Laut Zirkulars des Zoll- departemcnts vom 2. Oktober 1904, Nr. 26 177, sind Bücher jeder Art und andre Drucksachen, die aus dem Ausland auf den Namen solcher wissenschaftlichen und Lehranstalten eingehen, die laut Gesetzes das Recht zum zollfreien Bezug von Lehrmitteln haben, ohne vorherige Verständigung zwischen der beziehenden Anstalt und dem Zollamt zollfrei einzulassen, wenn aus den Fracht papieren oder aus der Postdeklaration sicher hervorgeht, daß die Kisten, Ballen oder Pakete nur die betreffenden Gegenstände ent halten. 2. Zollfreier Einlaß von Gegenständen für die Kriegsgefangenen. —Auf Grund des Art. 16 des in Nr. 91 der russischen Gesetzsammlung von 1904 (Art. 935) veröffentlichten zeitweiligen Reglements, betreffend die Kriegsgefangenen im russisch-japanischen Kriege, sind Gegenstände, die zugunsten und zur Unterstützung von Kriegsgefangenen gespendet werden, gemäß Art. 16 der Haager Konvention vom Jahre 1999 von allen Zöllen und andern Gebühren befreit. Infolgedessen hat das Zoll- dcpartement angeordnet, sür die Kriegsgefangenen eingehende Gegenstände unter der Bedingung zollfrei abzulassen, daß eine Bescheinigung des Zcntralbureaus für Erkundigungen über die Kriegsgefangenen vorgelegt wird, wonach die aus dem Ausland eingetroffenen Gegenstände tatsächlich für Kriegsgefangene be- BSrsenblalt sür den deutschen Buchhandel. 71. Jahrgang. stimmt sind. (Zirkular des Zolldepartements vom 6. Oktober 1904, Nr. 26 429.) Aus »Nachrichten für Handel und Industrie«, zu sammengestellt im Reichsamt des Innern, Berlin.) Kunstanstalt Grimme L Hempel Aktien-Gesell- schaft in Liquidation, Leipzig. — Laut Bilanz vom 18. Juni 1904 betrug der Fabrikationsgewinn (in runden Ziffern) 35000 diesem stehen 14000 ordentliche Abschreibungen und 73000 >6 Geschäftsunkosten gegenüber, so daß sich ein Verlust von 52000 ergibt. Dieser erhöht sich durch Herabsetzung der Bilanz werte um 233000 auf 285000 Hiervon gehen 6000 Ge winn aus der Beamten- und Arbeiter-Unterstützungskasse ab; dem nach werden 279000 ^ Verlust aufs nächste Geschäftsjahr vor getragen. Anlagen, Bestände und sonstige Aktiven stehen nach der Minderbewertung mit 1 190000 zu Buch, während sich unter den Passiven folgende Hauptposten befinden: Aktienkapital 500000, Guthaben der Allgemeinen Deutschen Kreditanstalt 484000, Buchgläubiger 133000, Hypotheken 327000, Rücklage für Außenstände 22000 (Papier-Ztg.) Vom Reichsgericht. — Preisrätsel in Zeitungen. (Nachdruck verboten). — Wegen Beihilfe zum Lotterievergehen ist am 20. Juni vom Landgerichte Posen der verantwortliche Redakteur der »Poscner Neuesten Nachrichten», Paul Ehren traut, zu einer Geldstrafe von 5 verurteilt worden. Im redaktionellen Teile des genannten Blattes hatte der Verleger ein Preisrätsel veröffentlicht, ohne eine polizeiliche Erlaubnis zur Veranstaltung einer Lotterie eingeholt zu haben. Das Gericht hat festgcstellt, daß der Angeklagte dies gewußt hat. Der Lösung des übrigens sehr leichten Rätsels war die Quittung über die Zahlung des Abonnements für das nächste Vierteljahr beizulegen. Als Preise waren eine Büste, ein Photographiealbum und ein Buch ausgesetzt. Aus den ein gegangenen Lösungen wurden drei ausgewählt, ohne daß die Einsender etwas dazu tun konnten. »Jeder normale Leser», so heißt es im Urteil, »findet die Lösung fast unmittelbar ohne Nachdenken«. Daher ist eine Ausspielung beweglicher Sachen ohne obrigkeitliche Erlaubnis angenommen worden. Ob die Auf forderung zur Teilnahme an der Ausspielung ein Inserat war, darauf komme es nach Ansicht des Gerichts nicht an, sondern nur darauf, daß der Angeklagte verhindern konnte, daß das In serat in seinem Teil der Zeitung erschien. Der Inseratenteil untersteht einem andern Redakteur; im Inseratenteil ist aber das Inserat nicht erschienen. Die Revision des Angeklagten, die am 25. d. M. vor dem Reichsgericht zur Verhandlung kam, rügte Verkennung der ZZ 286 und 49 des Strafgesetzbuchs und H 20 des Preßgesetzes. Der Reichsanwalt erklärte die Beihilfe und die Verant wortlichkeit des Angeklagten sür ausreichend festgestellt, da der andre Redakteur ausdrücklich nur sür den Inseratenteil ver antwortlich sei. Aber die Feststellung, daß eine Lotterie vorliege, scheine nicht ausreichend begründet zu sein. Cs sei nicht fest gestellt, daß der Gewinn abhängig war von einem ungewissen zufälligen Ereignis. Es handle sich lediglich um die Inaussicht stellung eines Geschenks, da die Auswahl nur vom Willen des Verlegers abhing. Das Reichsgericht gelangte entgegen den Aus führungen des Reichsanwalts zur Verwerfung der Revision, da anzunehmen sei, daß die Verteilung der Gewinne vom Zufall abhing. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. — Literarischer Ratgeber für Weihnachten 1904. 3. Jahrgang. Hcrausgegeben von der Redaktion der »Literarischen Warte». München 1904, Allgemeine Verlags-Gesellschaft m. b.H. Lex -8". 112 S. u. Jnseraten-Anhang. Fest-Geschenke für Jung und Alt, Verzeichnis einer Auswahl empfehlenswerter Bücher aus dem Verlage Artistisches Institut Orell Füßli in Zürich. Kl.-8°. 22 S. Katalog über juristisvke Riteraiur aus ckew Verlag ^.rtistisobes Institut Orell Küssli in 2üriob. 8". 32 8. lnvrss d'Ktrennes 1905. Rublication du Oerels cks la Kibrairie, Loulevard 8aint-6ermain, 117, a Raris. Kl. 4". 300 Leiten. Ossobiobts äer ckeutsobsn Kinbsitsbevegung. I. Lis 1850. Lüeber, ^.utograpbsn, Lilder und Rortiaits, Laricaturen, Rbigldatter u. -8ebriktsn, Leitungen sto. Nit ^nbang: Kranrösisobe Re volution unä Revolutionen in alter unck neuer 2eit. — Lntigu.- Katalog Ko. 266 von Krnst Oarlebaeb in Heidelberg. 8". 16 8. 223 Krn. Untiguariats-Katalogs von N. Kdel mann in Rsiprig: Ho. 23: Oesebiokts, Kultur- und Litten-Oesebwbte. Luriosa. 8°. 102 8. 2626 Krn. 1405
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