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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.11.1904
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- 1904-11-29
- Erscheinungsdatum
- 29.11.1904
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- Deutsch
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10726 Nichtamtlicher Teil. 277, 29. November 1904. Novellen und Theaterstücke an Stelloroskij und Hieroglifow für die Gesamtsumme von 8000 Rubel, jedoch mit der Be dingung, daß er, Pissemskij, nach Ablauf von fünf Jahren vom Tage der Unterzeichnung des Vertrags wieder das Recht habe, das Recht auf die Herausgabe eben derselben Werke, zusammen oder getrennt an eine andere Person zu verkaufen. Im Falle aber Pissemskij selbst vor Ablauf dieser fünfjährigen Frist irgend eins von seinen in die Gesamt ausgabe aufgenommenen Werken herausgeben sollte, so unterwirft er sich einer Konventionalstrafe von 20 000 Rubel zugunsten der Herren Stellowskij und Hieroglifow und überläßt den beiden außerdem noch das Recht, die von wem auch immer gegen den Vertrag gedruckten Exemplare seiner Werke zu ihrem Nutzen zu verwenden. Die vereinbarte Summe von 8000 Rubel erhielt Pissemskij nicht auf einmal, sondern in sechs Raten im Laufe von drei Jahren. Pissemskij war mit diesem Verkauf, den er für vorteil haft für sich hielt, sehr zufrieden und schrieb mit Stolz, die russische Belletristik habe augenscheinlich festen Fuß gefaßt, wenn sich Leute fänden, die es wagten, für das Recht einer Sonderausgabe der Werke eines russischen Belletristen 8000 Rubel zu zahlen, ohne Besorgnis, daß das Publikum diese Werke schon in den Zeitungen lesen könne. Sonach erhielt der populärste russische Belletrist in den siebziger Jahren für das Recht der Herausgabe seiner Werke 8000 Rubel. Wenn man diese Summe mit den 75 000 Rubeln vergleicht, die Tschechow für das Recht der Herausgabe seiner Werke erhielt*), so muß man bekennen, daß sich die Verhältnisse der russischen Belletristen in den letzten dreißig Jahren gebessert haben. Die Besserung ist aber schon bedeutend früher eingetreten. Gontscharow ver kaufte in den achtziger Jahren an Glasunow das Recht der Herausgabe seiner Werke für 50 000 Rubel, und einige Jahre später fand es derselbe Glasunvw für möglich, Tur genjew für dasselbe Recht 75 000 Rubel zu zahlen. Sonach werden die Werke der russischen Belletristen schon bis zu einem gewissen Grad zu einem großen Kapital. Die Summe von 75 000 Rubel, die Tschechow für die Sonderausgabe seiner Werke erhielt, und dieselbe Summe, die Turgenjew für seine vollständigen Werke zuteil wurde, scheint auf den ersten Blick weit größer zu sein, als die 8000 Rubel, die Pissemskij 1860 für die Sammlung seiner Werke von Stellowskij und Hieroglifow erhielt. Tatsächlich ist aber das Honorar Pissemskijs bedeutend höher als die Honorare, die Tschechow, Gontscharow und viele andere erhielten. Pissemskij verkaufte nämlich das Recht der Heraus gabe seiner Werke nur auf fünf Jahre und hatte nach Ab lauf dieser fünf Jahre die Möglichkeit, dieses Recht wieder an Stellowskij und Hieroglifow. oder an einen beliebigen andern Verleger zu verkaufen. Im übrigen blieb Pissemskij der rechtmäßige Eigentümer seiner gesammelten Werke, indem er nur deren Ausbeutung sozusagen auf fünf Jahre in *) Nach der Polemik, die sich gleich nach Tschechows Tode in der russischen Presse entspann, hat A. F. Marcks in St. Peters burg die Werke Tschechows, die bis Januar 1899 gedruckt waren, für 75000 Rubel übernommen und zahlt für die folgenden Werke, nachdem sie erst zu Nutzen Tschechows in den Zeitungen erschienen sind, ein Ergänzungshonorar bis zu 1000 Rubel für den Druck bogen. (Eigene Angabe des leider auch inzwischen verstorbenen Marcks.) Nach andern soll der ursprüngliche Bogensatz nur 250 Rubel betragen, dann allmählich (alle fünf Jahre) durch Zu lage von 200 Rubel wachsen, so daß er erst 1919 1000 Rubel er reichen würde. Soviel scheint sicher zu sein, daß die Erben Tschechows keine weiteren Nutznießungen aus den Werken Tschechows zu erwarten haben. Nur das Theaterhonorar für die Ausführung seiner Werke hat Tschechow, wie aus einem seiner Briefe zu ersehen ist, sich und seinen Erben Vorbehalten. Pacht gab. Stellowskij und Hieroglifow halten zwar das Recht, während dieser Zeit eine Menge von Exemplaren zu drucken, wie es ihnen beliebte; aber immerhin war das Abkommen auf fünf Jahre beschränkt. Turgenjew und Gontscharow hatten dagegen das Recht ihrer Werke vollständig, auf immer verkauft. Sie hatten ihr literarisches Eigentum abgetreten, was sie nach präziser Bestimmung des Gesetzes, die noch dazu durch einen besondern Paragraphen in dem notariellen Vertrag mit dem Verleger Glasunow bekräftigt war, für immer der Möglichkeit beraubte, noch irgend einen materiellen Nutzen auS ihren Werken zu ziehen, sie an einen andern Verleger zu verkaufen, sie selbst herauszugeben, usw. Unter ebensolchen Bedingungen, »für immer« hat, soviel man weiß, auch Tschechow seine Sammlung von Werken verkauft. Gibt man zu, daß sich Verleger hätten finden können, die wie Stellowskij und Hieroglifow die Werke Pissemskijs aller fünf Jahre unter denselben Pachtbedingungen wie 1860 gedruckt hätten, so hätte Pissemskij, der nach 1860 noch zwanzig Jahre lebte (er starb 1881), bei Lebzeiten aus dem Verkauf seiner gesammelten Werke 40000 Rubel lösen können. Dazu kommen seine Erben, die gesetzlich noch fünfzig Jahre Nutznießer des Urheberrechts blieben; sie hätten unter gleichen Bedingungen noch 80 000 Rubel zu erhalten gehabt, also zusammen eine Nutznießung von 120 000 Rubel. Aber auch das ist noch nicht alles. Die Gesamtausgabe der Werke Pissemskijs, die 1860—61 erschien, umfaßte nur drei Bände, d. h. den vierten Teil dessen, was Pissemskij überhaupt geschrieben hat. Wäre es ihm ge lungen, auch die übrigen drei Viertel seiner Werke so unter zubringen wie das erste Viertel, so würde die von ihm und seinen Erben gelöste Summe auf mindestens 350 000 bis 400 000 Rubel steigen, abgesehen noch von den Einnahmen aus dem Einzelverkauf und aus der ersten Veröffentlichung der Werke in den Zeitungen. Diese letzteren erreichten bei Pissemskij 10 bis 12 000 Rubel für den Roman. Mit einem Wort: die vollständige Sonderausgabe der Werke Pissemskijs würde nach den Bedingungen Stellowskijs und Hieroglifows ein Kapital von 350 000 bis 400 000 Rubel repräsentieren. Aber diese Rechnung stimmt leider nur in der Theorie. In der Praxis hat sich erwiesen, daß eine solche Berechnung des Werts der gesammelten Werke eines russischen Autors nicht möglich ist infolge des noch sehr beschränkten Absatzes, den solche Werke finden. Stellowskij und Hieroglifow haben sich bei ihren Be rechnungen auf einen beträchtlichen Gewinn an den Werken Pissemskijs bitter getäuscht. Obgleich man damals Pissemskij mehr las und kaufte als andre Schriftsteller, obgleich die Zeitungen voll kritischer Artikel über ihn waren, sein Name wirklich berühmt war — gelang es dennoch nicht, in fünf Jahren mehr als 1000 Exemplare seiner gesammelten Werke abzusetzen, was zum Preise von 9 Rubel für das Exemplar im ganzen 9000 Rubel und nach Abzug des üb lichen Rabatts an die Buchhändler gegen 7000 Rubel ergab, so daß Stellowskij (Hieroglifow hatte sich gleich nach Abschluß des Vertrags zurückgezogen) nicht einmal das Pissemskij ge zahlte Honorar decken konnte, von den Kosten für Druck, Papier, Anzeigen rc. gar nicht zu reden. Das russische Publikum hatte, wie Pissemskij betrübt bemerkte, damals noch nicht gelernt, die Werke russischer Schriftsteller zu kaufen, fand es nicht für nötig, sie in seinen Bibliotheken zu besitzen An einen neuen Verkauf der gesammelten Werke war sonach nicht zu denken. Aber Stellowskij ließ den Mut nicht sinken. In der Hoffnung, daß das Erscheinen neuer Werke Pissemskijs, besonders des Romans »Das aufgeregte Meer«, von dem man damals in den Petersburger Leserkreisen viel Lärm machte, den Absatz der gesammelten Werke beleben würden
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