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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.12.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1904-12-06
- Erscheinungsdatum
- 06.12.1904
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19041206
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^ 283, 6. Dezember 1904. Nichtamtlicher Teil. 11009 Beschlagnahme. — Durch Beschluß des Amtsgerichts I Berlin vom 26. November 1904 ist die Beschlagnahme des Heftes 21 der Wochenschrift »Das neue Magazin« (Verlag von Jacques Hegner in Berlin) wegen der Erzählung »Eine Nacht« auf Grund des H 184^ R.-St.-G.-B. (unzüchtige Schrift) angeordnet worden. Ein Nachschlagewerk über reichsgerichtlichc Ent scheidungen. — Bei dem stets wachsenden Stoff von Ent scheidungen wird es für die Mitglieder der Zivilsenate unsers Reichtsgerichts immer schwieriger, sich eine ausreichende Kenntnis von der Rechtsprechung der einzelnen Senate zu verschaffen. Hier durch wird die Einheitlichkeit der Rechtsprechung mehr und mehr beeinträchtigt. Zur Beseitigung dieses Mißstandes ist nun, wie im Etat der Reichsjustizverwaltung mitgeteilt wird, die Her stellung eines umfassenden Nachschlagewerkes in Aussicht genommen. Dieses soll sich auf die Zeit vom 1. Januar 1900 ab (Inkrafttreten des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs) erstrecken und alle Entscheidungen der Zivilsenate berücksichtigen, mit Aus schluß derjenigen, die Gcsetzesvorschriften betreffen, die an dem genannten Tage außer Geltung getreten sind. Die Arbeit soll von heranzuziehenden Hilfskräften ausgeführt werden, und es ist zu diesem Zweck ein Betrag von 10 000 ^ in den Etat einge stellt worden. Die Weiterführung des Werks soll dann durch die ständigen Kräfte des Reichsgerichts erfolgen. (Leipziger Tageblatt.) Eine Briefmarken-Statistik. — 19 242 bekannte Arten von Briefmarken werden zurzeit nach einer englischen Statistik von allen Regierungen der Welt ausgegeben. Davon werden 205 Arten in Großbritannien und 5711 in den verschiedenen britischen Ko lonien und Schutzgebieten ausgegeben. Verteilt man die Anzahl der Arten auf die fünf Erdteile, so entfallen 4089 auf Europa, 3628 auf Asien, 4055 auf Afrika, 6095 auf Amerika mit Westindien, und 1425 auf Australien. Die meisten Arten Briefmarken, mehr als jedes andre Land, hat San Salvador ausgegeben, und zwar 450. (Allg. Ztg. (Münchens.) Weltausstellung in St. Louis. — Die Weltausstellung in St. Louis ist am 1. Dezember geschlossen worden. Leider hat in der letzten Nacht noch ein bedrohlicher Brand in der »Pike», der Hauptstraße der Ausstellung, gewütet. Unter andern Ausstellungswerken sollen auch mehrere Gemälde, die Szenen aus dem Roman »Huo vaäis?« von Henryk Sienkiewicz zur Darstellung bringen, verbrannt sein. In bezug auf die Preisverteilung sollen zwischen der Aus stellungsbehörde und der Vundesausstellungskommission Meinungs verschiedenheiten entstanden sein, so daß die Ausfolgung der Preise an die Aussteller vielleicht erheblich verzögert werden dürfte. Die Bundeskommission weigere sich angeblich, die Diplome zu unterfertigen, bevor die Jurybefunde einer Nachprüfung unter zogen worden seien. Die »Daily Mail« meldet aus St. Louis: Der Überschuß der jetzt geschlossenen Ausstellung wird auf 200000 Pfund Sterling geschätzt, was eine Dividende von 6A ergeben würde. Im ganzen wurde die Ausstellung von 19 Millionen Personen besucht. Die Ausgaben betragen 10 Millionen Pfund Sterling. Der Regie rungsvorschuß von 200 000 Pfund Sterling wurde zurückgezahlt. Zur Handhabung der Steuergesetze in Österreich. — Eine merkwürdige Ansicht österreichischer Steuerbehörden hat am 30. November 1904 der Verwaltungsgerichtshof in Wien berichtigt. Die »Neue Freie Presse« berichtet darüber wie folgt: Ein Finanzsenat des Verwaltungsgerichtshofs hatte am 30. November d. I. unter dem Vorsitz des zweiten Präsidenten v. Lemayer zum erstenmal über die Frage zu entscheiden, ob der Dienstgeber auch für die seinem Angestellten auf erlegte Steuer strafe haftpflichtig sei. Mehreren frühern Bediensteten der Firma Hutter L Schranz wurden, da sie ihre Bezüge nicht ordnungsgemäß einbekannt hatten, von den Steuerbehörden Steuerstrafen auferlegt, die nicht eingebracht werden konnten. Die Steuerbehörden, in letzter Instanz die Finanz-Landesdirektion, machten die Firma Hutter L Schranz nicht nur für die Eindringlichkeit der ihren Bediensteten vorge schriebenen Steuern, sondern auch für die den Bediensteten auf- erlcgten Steuerstrafen verantwortlich und forderten die Firma zum Erläge der viele tausend Gulden betragenden Steuerstrafen auf. Die Firma erhob gegen die Entscheidung der Finanz-Landes direktion die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof. In der Verhandlung führte der Berschwcrdevertreter Or. Thumin aus, daß Steuerstrafen, wie alle andern Strafen, Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 71. Jahrgang. nur denjenigen treffen können, dem sie auferlegt werden. Ebenso wenig wie der Arbeitgeber verpflichtet werden könne, für seine Angestellten eine Freiheitsstrafe zu verbüßen, ebensowenig könne er zur Bezahlung einer seinem Bediensteten auferlegten Steuer strafe verhalten werden. Der Verwaltungsgerichtshof hob auch in Ansehung der Steuerstrafenvorschreibung die angefochtene Entscheidung der Finanz-Landesdirektion als ungesetzlich auf. In der Motivierung des Erkenntnisses hob der Vorsitzende hervor, daß es keine ge setzliche Bestimmung gebe, wonach der Dienstgeber für die seinen Angestellten auferlegte Steuerstrafe zu haften habe. Vom Ooäs civil. — Das große Werk der Napoleonischen Gesetzgebung, der 6oäs civil, dessen Hundertjahrfeier vor einigen Wochen in Paris festlich begangen worden ist, soll jetzt einer Revision unterzogen werden. Der Justizminister Herr Balls hat in Ausführung der Absicht, die er in seiner Festrede angedeutet hat, nunmehr eine Kommission mit dem Aufträge betraut, in den bürgerlichen Gesetzbüchern des Auslands und in den Verhand lungen der französischen Kammern nach juristischen Ergebnissen zu forschen, die einen Fortschritt der Gesetzgebung bedeuten und in den 6ocls civil ausgenommen zu werden verdienen. Der Kommission gehören mehrere Senatoren und Deputierte, außerdem auch die Schriftsteller Marcel Prsvost und Paul Hervieux an. Aus dem Antiquariat. — Die umfangreiche Vüchersamm- lung des verstorbenen Herrn Rabbiners Or. Tobias Cohn in Potsdam (viele Judaica und Hebraica umfassend) ist in den Be sitz des Antiquariats von Joseph Jolowicz in Posen über gegangen. Heinrich von Kleist als Verleger. (Vgl. Nr. 279 d. Bl.) — In Ergänzung und Berichtigung der Anmerkung auf Seite 10 818 d. Bl. zu dem Aussatze von Tony Kellen: »Heinrich von Kleist als Verleger« sei hier folgendes nachgetragen, was uns von unterrichteter Seite mitgeteilt wird: (Red.) Die -Abendblätter« von Heinrich von Kleist sind nicht ver schollen, wohl aber außerordentlich selten. Sie erschienen unter dem Titel »Berliner Abendblätter« im Jahre 1810 und 1811 im Verlage von I. E. Hitzig, Berlin, später in dem des Kunst- und Industrie-Comptoirs, Berlin. Es befinden sich von dieser Zeit schrift ein vollständiges Exemplar in Berliner Privatbcsitz und drei einander ergänzende unvollständige Exemplare auf der Königlichen Bibliothek zu Berlin, der Universitätsbibliothek in Leipzig und der Fidei-Kommiß-Bibliothek des Grafen Jork auf Schleibitz. Eine ausführliche bibliographische Bearbeitung der -Abendblätter« mit Nachweis der gesamten Literatur findet sich in deni Werke »Bibliographisches Repertorium« (I. Band: Zeit schriften der Romantik) in Verbindung mit Professor O. F. Walzel herausgegeben von Or. M. H. Houben, Spalte 144—212 (Berlin 1904, B. Behr's Verlag). Guter Lesestoff zur Massenverbreitung. — Das Komitee für Massenverbreitung guter Volkslitcratur, dessen Vor sitzender der Herzoglich Braunschweigische Gesandte Freiherr v. Cramm in Berlin ist, hat vor einiger Zeit, um mit der Herstellung bekömmlicher Geistesnahrung für das Volk den Anfang zu machen, in Verbindung mit einem Verleger die Ver öffentlichung der beiden Bändchen »Deutsche Dichtung der Neu zeit« und »Deutsches Skizzenbuch« veranlaßt, die eine durch die Verfasser selbst getroffene Auswahl des Besten und Volkstüm lichsten aus der zeitgenössischen Literatur enthalten und vermöge der Unterstützung des Komites zu einem ungewöhnlich niedrigen Preise dargeboten werden. Viele Tausende dieser unter dem Titel »Münchs Hausschatz» zusammengefaßten Bändchen sind bereits verbreitet, und ihr Inhalt soll fortdauernd so viel als möglich verbessert werden. Immerhin wenden sie sich an einen Leserkreis, der über ein gewisses Maß von Bildung verfügt, und sind auch schon ihrer äußern Erscheinung nach nicht geeignet, die zurzeit in den breiten Massen ganz überwiegend gelesenen Liefe rungsromane von bekanntem Zuschnitt zu verdrängen. Dies aber erscheint dem Komitee als das wichtigste Ziel, und so sieht es seine Hauptaufgabe darin, daß es auf dem Wege der Kolportage unterhaltenden Lesestoff besonders fesselnder Art in genau der selben Weise, wie das mit den Kolportageromanen geschieht, in allen Gegenden des deutschen Sprachgebiets Haus für Haus verbreiten läßt. Die Tendenz soll weder parteipolitisch noch konfessionell sein, wohl aber die Förderung sittlich-religiöser und gut deutscher Gesinnung im Auge behalten. Zur Er langung geeigneter Romanmanuskripte ist schon ein Preis ausschreiben (mit Preisen von 18 000, 12 000 und 8000 ^) in 1441
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