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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.01.1907
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1907-01-02
- Erscheinungsdatum
- 02.01.1907
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- Deutsch
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10 Nichtamtlicher Teil pW 1, 2. Januar 1907. einen Ladenpreis von über 35 Millionen vorstellen, daß der Reisebuchhandel seinen Höhepunkt überschritten hat und daß er nur lebensfähig bleiben kann, wenn er lernt, sich mit seinen Ansprüchen zu bescheiden. Ob dies möglich ist, ent zieht sich allerdings meiner Kenntnis. » * **) ***) » Von Paul von Gizpckis »Aufwärts aus eigener Kraft«*) hat die Verlagshandlung eine Buchhändler-Aus gabe erscheinen lassen, die dem Buchhandel warm empfohlen sei Der Verleger leitet die Ausgabe mit einem Geleit wort ein, in dem es heißt: »Mehr noch wie jeder andre Stand braucht der Buchhandel Männer von Energie, eisernem Fleiß und gediegener Bildung. Der Verfasser ist ein hervorragender Ethiker und Pädagog, der es verstanden hat, die Erziehung zur Mannhaftigkeit als eine Pflicht, die Arbeit als Macht, als Bedürfnis für den Menschen zu er weisen, den Wert der Entschlossenheit, der Beharrlichkeit und Sparsamkeit seinen Lesern darzulegen. Es ist eine Pflicht, Erfolge zu erringen, »Faulheit und Feigheit« dürfen uns nicht auf halbem Weg stehen bleiben lassen, der »Erfolg ist ein Gesundbrunnen der Seele, welcher ihr zugleich Er quickung und neue Kraft zum Kampf verleiht«. (S. 113.) Der »Kunst zu sparen« ist ein Kapitel gewidmet, das der heutigen Jugend zweimal zu lesen empfohlen sei. »Wie fängt man es an, zu sparen?« wird manchem zeigen, wie gar nicht so schwer das ist, auch wenn das Einkommen nur klein ist, wenn man versteht, Einnahme und Ausgabe in ein richtiges Verhältnis zr setzen Der »Wert des Geldes« wird erörtert: »Das Streben nach Geld wird für den Mann von Charakter nicht die herrschende Leidenschaft des Lebens sein. Geld wird ihm nur das Mittel zum Erwerb höherer Güter bleiben, eine Etappe der aufwärts steigenden Bahn seines Lebens«. (S. 153.) Ich habe nur einiges herausgegriffen, um die Reich haltigkeit des Inhalts zu zeigen und meine Empfehlung zu begründen. Hoffentlich ist sie für viele Veranlassung, nähere Bekanntschaft mit diesem Buch zu machen. * * Am 15. Oktober 1905 feierte die Firma F.A. Brockhaus das Jubiläum ihres hundertjährigen Bestehens. Denjenigen, denen es vergönnt gewesen ist, diesem »Fest der Arbeiter«, wie es Albert Brockhaus mit Recht nannte, beizuwohnen, werden diese Tage unvergeßlich sein. Ein bürgerliches Ge schlecht, in seinen heutigen Vertretern noch gerade so kraft voll, so pflichtbewußt wie seine Begründer, ein Haus, nach hundert Jahren noch immer vorwärtsstrebend und die durch eigne Arbeit errungene Stelle an der Spitze des deutschen Buchhandels wahrend, ein Arbeiterstamm, durch jahrzehntelange Arbeit mit den Leitern in Treue verbunden, das darf einen deutschen Buchhändler stolz machen; denn wo solche Bäume wachsen und gedeihen, da ist die Vor machtstellung des deutschen Buchhandels noch lange gesichert. Eine schöne Erinnerungsgabe hat der Senior-Chef des Hauses, Or. Eduard Brockhaus, den Teilnehmern in seinem Buche: »Die Firma F. A. Vrockhaus 1805—1905« darge boten, die hier schon mehrfach gewürdigt worden ist. Es kann dies aber nicht oft genug geschehen; denn ich kenne kaum ein Buch, das man wärmer, namentlich den Jüngern des Buch handels empfehlen könnte. Sie werden einmal daraus er sehen, daß treuer, ausdauernder Arbeit der schließliche Erfolg niemals fehlt, zweitens, daß die Hälfte des Genies der Fleiß ist, endlich aber, daß ebensolche Arbeit erforderlich ist, um das Erworbene festzuhalten. Eine weitere Erinnerungs- *) Aufwärts aus eigener Kraft. Ein Buch vom neuen Adel in neuer Gestalt (zweite Auflage) von Paul von Gizycki. 8°. Berlin 1907, Ferd. Tümmlers Verlagsb. 342 S. Lwd. 5 Buchhändler-Ausgabe 1 ^ 50 gäbe hat die Firma den Teilnehmern in einem Heft*) ge stiftet, in dem die Feier, die gehaltenen Reden, die Glück wünsche, die Namen der Teilnehmer für spätere Zeiten sest- gelegt werden. Ein Verzeichnis von Schriften über die Firma macht den Schluß. Ich hoffe, dieses Heft noch oft vornehmen und mich der schönen Tage erinnern zu können. Vor kurzem ist Nr. 2 des Akademischen Korrespondenz blatts*") erschienen. Obgleich sein Inhalt nicht gerade sehr aufregend ist, will ich doch eine kurze Inhaltsangabe geben. »Barsortiment und Bucheinbände« behandelt den Einband der Barsortimenter und den der Verleger, be hauptet, daß die Einbandpreise der Verleger sündhaft hoch seien, indem Ziffern gegeben werden, die man nicht kontrol lieren kann, da die nötigen Titel dazu fehlen. Aber ergänzt man sich selbst hierzu diesen und jenen Titel und kann man für diesen und jenen Fall dem Urteil eine Berechtigung nicht absprechen, so ist die Verallgemeinerung doch sicher nicht am Platze. Bei der verschiedenen Absatzfähigkeit der Bücher und der dadurch bedingten Zahl der Einbände, die der Verleger auf einmal binden lassen kann, ist ein gleichmäßiger pro zentualer Zuschlag zum Herstellungspreise ausgeschlossen. Ferner ist zu berücksichtigen, daß ein Zuschlag zum Her stellungspreise verschieden sein muß bei Büchern, die ge bunden ö, cond., und solchen, die nur fest oder gar nur bar ge geben werden, obgleich zuzugeben ist, daß zuweilen solche Verleger die höchsten Einbandpreise rechnen, welche gebundene Exemplare nur gegen Barzahlung abgeben. Aber auch da müßte einer Verurteilung eine genaue Beurteilung des Falles und der Kalkulation vorausgehen. Der Aufsatz wendet sich auch gegen den neuen »Tascheneinband« F. Volckmars und gibt der Firma recht, wenn sie in einem Prospekt äußert, »solche Bücher eigneten sich nicht dazu, in den Bücherschrank gestellt zu werden«. Da dieser Taschenband wohl nur eine Phase ist, die vielleicht jetzt schon überwunden ist, kann auch ich darüber hinweggehen. »Der feste Ladenpreis der Bücher« beschäftigt sich mit dem Urteile des Oberlandesgerichts Naumburg und den beiden Reichsgerichtsurteilen, die in diesem Blatt bereits ausführlich erörtert worden sind, ferner mit dem Kohler- schen Aufsatze im Archiv f. bürgerliches Recht Bd. 29 S. 140, der hier ebenfalls schon besprochen worden ist. Der Verfasser, Professor Beer in Leipzig, findet, daß »das Naumburgsche Urteil von einem Teil des Buchhändlerstandes wie eine definitive Lösung einer wichtigen Frage kritiklos hingenommen (worden ist), trotzdem das Urteil noch nicht die Rechtskraft beschritten hatte«. — Ich weiß mich von dieser kritiklosen Hinnahme frei, habe ich doch ausdrücklich ausgesprochen*'*): »Zu einer Weh klage über den Ausgang des Prozesses (König) ist aber für den Buchhandel ebensowenig Grund wie zu einem Triumphgeschrei über das Naumburger Urteil. Weder hat dieses letzte den unbe dingten Schutz des Ladenpreises sichergestellt, noch das Urteil vom 16. Juni ihn illusorisch gem acht Das gegen ihn (König) lautende Urteil beruht darauf, daß er einen Schaden nicht nachgewiesen hat, nicht Nachweisen konnte, während im Falle Reclam ein solcher nachgewiesen wurde und deshalb tz 826 des Bürgerlichen Gesetz-Buchs zur Anwendung kommen konnte. Wenn im Falle Reclam das Reichsgericht ausgesprochen hat, »daß auch die Beeinträchtigung einer bloß tatsächlichen Erwerbsaussicht, z. B. des Kund schaftsverhältnisses«, eine Schädigung darstellen kann, *) Das hundertjährige Jubiläum der Firma F. A. Brockhaus am 15. Oktober 1905. Als Handschrift gedruckt. 8°. Leipzig, F. A. Brockhaus, 1906. 121 S. **) Korrespondenzblatt des Akademischen Schutzvereins. Jahrg.I, Nr. 2. Leipzig, den 15. Noo. 1906. ***) Börsenblatt f. d. D. Buchh. 1906 Nr. 228, 1. Okt.
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