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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.01.1907
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1907-01-02
- Erscheinungsdatum
- 02.01.1907
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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so ist dies eine für den Buchhandel sehr wichtige Feststellung.« Endlich habe ich darauf hingewiesen, wohin weitere prozessuale Vorstöße sich zu richten hätten. Daß in eine sachliche Prüfung des Urteils vom Reichsgericht nicht eingetreten werden konnte, habe auch ich beklagt. Das einzige, was ich nicht angeführt habe, weil es mir entbehrlich schien, ist, daß die sachliche Prüfung seitens des Reichs gerichts ausgeschlossen war, weil der Revisionskläger den nach Z 546 ZPO. erforderlichen Wert des eignen Vermögens interesses nicht hat Nachweisen können. Das ist freilich das Unbefriedigende am Ausgang dieses Streitfalls. Wie dem gegenüber Beer in einer Fußnote sagen kann: »Dieser Schein wird noch verstärkt durch einen Aufsatz von Prager im Börsenblatt der Buchhändler (1906 S. 9466). Prager erfaßt übrigens die von ihm kritisierten Ansichten Köhlers, des Reichsgerichts und des Gesetzes so wenig, daß ein Eingehen auf seine Ausführungen an dieser Stelle überflüssig erscheint, zumal er der durch das Urteil des Reichsgerichts geschaffenen Rechtslage gegenüber ratlos und resigniert dastehl«, muß ich dem Urteil Anderer überlassen, um so mehr, als der Rat bereits in dem Reichsgerichtsurteil gegeben ist. Von dem weitern Inhalt der Nummer gebe ich die Über schriften: »Bücher und Bücherpreise«) »Aus dem Buchhandel« (darunter: Büchers Denkschrift als Lehrbuch! »In den Vorlesungen der Handelshochschule zu Berlin als »Lektüre: Der Deutsche Buchhandel und die Wissenschaft von Karl Bücher und die Gegenschriften. Aussprache darüber«. Also nicht nur Bücher ist das »Lehrbuch«, sondern auch die Gegen schriften, Herr Redakteurs; »Aus dem Rechtsleben.« » Das Reichsamt des Innern hat den zweiten Teil einer Denkschrift über das Kartellwesen*) veröffentlicht, der auch für den Buchhandel mancherlei Wissenswertes bietet. Namentlich die Entscheidungen des Reichsgerichts, die auf Seite 33— 140 abgedruckt sind, bilden eine dankenswerte Zusammenstellung, bringen sie doch auch die Entscheidungen, die in buchhändlerischen Schleuderprozessen ergangen sind. Bedauerlich ist freilich, daß die Entscheidungen erster und zweiter Instanz nicht zum Abdruck gelangt sind, die meistens viel schwerer zu beschaffen sind, als die bereits bekannten Reichsgerichtsentscheidungen.**) Die Denkschrift selbst umfaßt folgende Abschnitte: I. Verschiedene Arten der Kartellorgani sation. II. Rechtsgültigkeit der Kartellvereinbarungen. III. Auflösung und Ausscheiden. IV. Verhältnis der Kartelle zu Dritten. V. Zeugnisverweigerung über die Preisfestsetzungen der Kartelle. VI. Strafgesetzliche Vorschriften. Die Denkschrift beschränkt sich darauf, ein knappes Bild zu geben, das wesentlich zur Information der Reichsrags mitglieder dienen sollte, wird aber auch den Interessenten zu diesem Zweck gute Dienste tun. » » « Unter dem Titel: »Kontradiktorische Verhand lungen über Deutsche Kartelle«***) haben die Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin »die Ergebnisse der Verhand lungen über das Weißblechverkaufskontor, den Stahlwerks verband, den Verband deutscher Druckpapierfabriken und *) Denkschrift über das Kartellwesen. Bearbeitet im Reichs amt des Innern. Zweiter Teil. Fol. Berlin 1906, Carl Heymanns Berlag. 142 S. **) Hierauf hat schon Ltefmann in der Sozialen Praxis 1906, Nr. 34, in seinem Aufsatz: »Die deutsche Rechtsprechung und die Kartelle nach der Denkschrift der Reichsregierung- aufmerksam gemacht. "') Gr. 8°. Berlin 1906. Druck von Paß L Garleb, G. m. b. H. 35 Seiten. den Buchhändlerbörsenverein« zusammengestellt. Den Äußerungen über letzteren mögen hier einige Worte gewidmet werden. Der Börsenverein der Deutschen Buchhändler hat in der umfangreichen Kartellliteratur auffallend wenig Be achtung gefunden, obgleich er nicht nur das älteste Kartell ist, sondern auch einen hochinteressanten, vielleicht für die ganze Kartellentwicklung typischen Werdegang hinter sich hat und heute eine Organisation besitzt, die an Konsequenz und Festigkeit die aller andern Kartelle übertrifft. Ich will die Frage, ob Kartell oder nicht, hier nicht noch einmal aufwerfen; ich meine aber doch, daß für den Kartell charakter des Börsenvereins, der so oft bestritten ist, den auch Voelker in seiner Einleitung zu den Kontradiktorischen Verhandlungen bestritten hat, wenigstens etwas hätte an geführt werden sollen. Es folgt eine Geschichte der Organisation des Buch handels, die im ganzen einwandfrei, im einzelnen aber zu Widerspruch Veranlassung gibt. So behauptet der Verfasser, daß der Kommissionsverkehr in Leipzig den Verleger in den Stand setze, statt mit 6000 Sortimentern nur mit 60 oder 70 Firmen zu verkehren, »da die Kommissionäre das vom Verleger Erhaltene an ihre Auftraggeber verteilen«, ebenso »verkehre der Sortimenter statt mit 2000 Verlegern nur mit seinem Kommissionär direkt«. Ob der Verfasser nicht weiß, daß die Verleger direkt an die Sortimenter senden und direkt mit ihnen abrechnen, ebenso wie die Sortimenter mit den Verlegern, und die Kommissionäre lediglich die fix und fertig gepackten und an ihre Kommittenten adressierten Pakete, in einen Ballen verpackt, diesen zuführen, kann ich natürlich nicht sagen, daß aber ein Nichtbuchhändler den angezogenen Satz falsch auffassen muß, ist doch nicht zu bestreiten. Sodann wird angeführt, daß ein Redner bei den kontradiktorischen Ver handlungen den Rabatt auf 28 Prozent des Umsatzes berechnet habe, und hinzugefügt, daß dabei von der Vergünstigung ab gesehen sei, die die Verleger in Freiexemplaren liefern. Auch dies ist unrichtig. Da der normale Rabatt, namentlich bei wissenschaftlichen Büchern, 25 Prozent beträgt, kann die durch schnittliche Erhöhung nur aus dem Barrabatt und den Frei exemplaren hervorgehen. Abgesehen von diesen Versehen, die allerdings bedauerlich sind, wird das Schriftchen manchem Nichtbuchhändler einen ziemlich klaren Einblick in das Ge triebe des Buchhandels geben. * * Daß es dem Sortimentsbuchhandel nicht gut geht, ist unbestritten, und seit Jahren mühen sich Verleger wie Sorti menter, Mittel und Wege zu finden, dieser Not abzuhelfen. Namentlich der so wichtige Novitätenvertrieb geht von Jahr zu Jahr zurück, sehr zum Schaden des Verlags, weil die Spesen des Sortimenters in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen. Selbst bei größeren Firmen, sogar bei Spezialgeschäften wird der Nutzen an den L cond. bezogenen Büchern von Jahr zu Jahr geringer. Das Märchen, daß der Sortimenter bei den s, cond. bezogenen Werken mit dem Gelds des Verlegers arbeite, gehört in die buchhändlerische Kinderstube und ist auch dort nicht mehr zu verwerten. Wie aber helfen? Der Ver lag »Die Funken« hat einen interessanten Versuch gemacht, auf dessen Erfolg man gespannt sein kann. Dieser Verlag gibt dem Sortimenter das Recht, die zur Ostermesse zu remittierenden Bücher mit einem Spesenaufschlag von 5»/g zu remittieren: trägt also 5»/o der Vertriebsspesen Wird dies helfen? Auch im dänischen Buchhandel regt sich das Sortiment. Es verlangt 25°/<, Rabatt als Minimum; künftig soll er aber 300/<, auf bei Erscheinen vollständige Bücher, 350/g auf alle in Heften erscheinende Bücher, sowie Zeitschriften, deren Nummer weniger als 1 Krone kostet, 400/,^ bei Heften zu 10 Ore betrogen. Freiexemplare werden 7 6 Exemplare, 3*
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