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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.01.1907
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1907-01-02
- Erscheinungsdatum
- 02.01.1907
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19070102
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190701024
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19070102
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- Public Domain Mark 1.0
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1907
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d) die Erzeugnisse aller anderen Staaten in deutscher oder einer toten Sprache. 8 9. Von der Aufnahme ausgeschlossen sind: a) alle Artikel, die nicht innerhalb eines halben Jahres nach ihrer Ausgabe an die I. C. Hinrichs'sche Buchhand lung eingesandt worden sind, auch wenn sie früher noch nicht im Buchhandel vertrieben wurden; Zeitschriften müssen innerhalb vier Wochen eingeschickt worden sein, b) alle außerhalb des Deutschen Reiches, Oesterreich-Ungarns und der deutschen Schweiz erscheinenden Werke in einer andern als der deutschen oder einer toten Sprache, welche ihre Aufnahme in der ausländischen Bibliographie des Börsenblattes finden, o) bereits verzeichnet gewesene Werke, die ohne jede Ver änderung des Titels, der Jahreszahl, des Vorwortes und des Textes, oder in Form von Bänden, Lieferungen oder komplett von neuem ausgegeben werden, ä) verklebte Werke, falls sie der I. C. Hinrichs'schen Buch handlung in diesem Zustande zugehen, s) Kommissionsartikel mit aufgeklebter oder vermittelst Stempels aufgedruckter Firma, falls dieselben bereits einmal von einer andern Firma eingesandt und in das Verzeichnis ausgenommen worden sind,*) k) Preislisten und Musterbücher, sofern sie nicht einen selb ständigen Gegenstand des Handels bilden, 8) Kataloge, falls dieselben nicht einen selbständigen literarischen oder künstlerischen Wert haben (z. B. gewöhnliche Verlags-, Antiquariats-, Auktions kataloge), b) Kunstblätter und Kunstwerke ohne begleitenden oder er läuternden Text, i) Musikalien, Ir) als Prämien unberechnete Bücher, Bilder u. s. w., l) Artikel, die ihrer Natur nach einen Zusammenhang mit der literarischen Industrie nicht erkennen lassen (z. B. verschiedene Arten Spiele), m) alle politischen Tagesblätter, v) Bücher und Kunstwerke unzüchtigen Inhalts. 8 10. Verweigert die I. C. Hinrichs'sche Buchhandlung die Auf nahme irgend eines Werkes, so hat sie dem betreffenden Ein sender sofort Nachricht zu geben; demselben steht der Beschwerde weg an den Ausschuß für das Börsenblatt offen. Nur Mitglieder des Börsenvereins können Anspruch auf Berücksichtigung ihrer eingelegten Beschwerden erheben. Diese Bestimmungen gelten nur für die Aufnahme der Neuigkeiten im Börsenblatte. *) Nur dem Verleger oder Kommissionsverleger einer Schrift steht das Recht zu, sie an die I. C. Hinrichs'sche Buchhand lung zur Aufnahme des Titels einzusenden. Der bloße Besitz einer Anzahl von Exemplaren berechtigt dazu nicht. (Beschluß des Vor standes vom 6. November 1890.) Der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung steht das Recht zu, einen Nachweis für Berechtigung zur Einsendung erbringen zu lassen. Bestimmungen über die Aufnahme in das Verzeichnis der erschienenen MMe» SMk» WlalikOM. z >- Alle Neuigkeiten und Fortsetzungen des deutschen Musikalien handels sind an Herrn Friedrich Hofmeister in Leipzig, Querstraße 13, sofort bei Erscheinen behufs Aufnahme in das Verzeichnis der »Erschienenen Neuigkeiten des deutschen Musi kalienhandels« im Börsenblatte für den Deutschen Buchhandel mit der Bezeichnung »Für das Neuigkeiten-Verzeichnis« in einem Exemplare unverlangt einzusenden. Herr Friedrich Hofmeister haftet für diese Einsendungen in demselben Umfange und in derselben Weise, wie Sortiments handlungen für die ihnen zugehenden Neuigkeiten des deutschen Musikalienhandels. 8 2. Jede aufzunehmende Neuigkeit muß bei der Anfertigung des Verzeichnisses im Originale vorliegen; einfache Titeleinsen dungen bleiben ohne Berücksichtigung. 8 3- Die Neuigkeiten sind berechnet zu senden und werden be rechnet zurückgesandt. Die Rücksendung erfolgt in der Regel allmonatlich. Auf besonderen, auf der Begleitfaktur zu be zeichnenden Wunsch findet die Rücksendung alsbald nach der Aufnahme in das Verzeichnis statt. 8 4. Die Veröffentlichung des Verzeichnisses erfolgt in der Regel wöchentlich, falls hinreichendes Material vorhanden ist. 8 5. In das Verzeichnis werden die eingesandten Neuigkeiten dem Wortlaute ihres Titels entsprechend ausgenommen. Außerdem werden Format und Ladenpreis vermerkt. 8 6- Die Einsendungen müssen von Fakturen begleitet sein, die genaue Angaben über den Ladenpreis und den Netto preis in laufender Rechnung enthalten. 8 7- Zur Aufnahme sind berechtigt: a) sämtliche in den Staaten des Deutschen Reiches, Oester reich-Ungarns und in der Schweiz erscheinenden musi kalischen Neuigkeiten; b) alle wichtigen zum Eingang in Deutschland berechtigten Neuigkeiten ausländischer Verleger, wenn diese mit dem deutschen Musikalienhandel in direkter und regelmäßiger Verbindung stehen, indem sie in deutscher Währung rechnen und über Leipzig verkehren. 8 8. Von der Aufnahme sind ausgeschlossen: s.) Musikstücke von bloß lokalem Interesse; b) Kommissionsartikel, wenn die Firma des Einsenders auf dem Titel nicht gedruckt, oder wenn sie nur auf geklebt ist; e) Musikstücke, deren Text unzüchtigen Inhalts ist.
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