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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.02.1907
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1907-02-02
- Erscheinungsdatum
- 02.02.1907
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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^ 28, 2 Februar 1907. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 1277 dagegen sind, sich zu erheben. — Auch dieser Antrag ist angenommen. Ich bitte diejenigen Herren, sich zu erheben, die dem Vorstand die erbetene Ermächtigung zur Vornahme von Änderungen in der Form der Satzung nicht erteilen wollen. Es erhebt sich niemand; auch diese Ermächtigung ist erteilt. Nunmehr kommen wir zur namentlichen Gesamtabstim mung über den Entwurf, und diese ist derart vorzunehmen, daß Sie auf die Rückseite Ihrer Eintrittskarte das Wort »Ja« oder »Nein« schreiben. Ich bitte die Stimmzähler, diese Karten dann einzusammeln. — (Pause.) — Meine Herren! Ich glaube, die schriftliche Arbeit wird beendet sein, und ich werde, vorbehaltlich des Einsammelns der Stimmkarten, in der Tagesordnung fortfahren. Ich ver schiebe die Beschlußfassung über Absatz b des Punktes 1 der Tagesordnung, bis das Ergebnis der Abstimmung vorliegt. Die Auszählung bitte ich die Herren Stimmzähler vor zunehmen. würde, wenn nicht Herr vr. Volkmann ihm damit zuvor gekommen wäre.) — Ich rufe weiter auf: Akademischer Schutzverein — Bibliothekenrabatt. Zu diesem Absatz, der die in der vorigen Hauptversamm lung beschlossenen Verkaufsbestimmungen berührt, habe ich Ihnen folgende, zum Teil erfreuliche Mitteilungen zu machen: Unmittelbar nach der außerordentlichen Haupt versammlung hat der Vorstand diese Verkaufsbestimmungen überreicht 1. dem Rat der Stadt Leipzig, 2. dem Ober bibliothekar des Reichsgerichts, Herrn Professor Schulz, und 3. Herrn Finanzminister vr. Rüger in Dresden, und zwar schriftlich mit gleichzeitig mündlicher Begründung durch Vorstandsmitglieder dem Rat der Stadt Leipzig und Herrn Professor Schulz; nur mündlich durch mich und ftrrn Jäh am 17. Januar dem Herrn Minister vr. Rüger. Das Ergebnis ist folgendes: Der Rat schreibt (18. Januar): Leipzig, am 18. Januar 1907. Punkt 3 der Tagesordnung: Geschäftsbericht über das Jahr 1906. (Abgedruckt in Nr. 26 d. Bl. vom 31. Januar 1907.) Vorsitzender: Wir kommen zu dem Geschäftsbericht über das Jahr 1906. Wie in frühern Jahren darf ich an nehmen, daß von einer Verlesung Abstand genommen wird. (Zustimmung.) Ich beschränke mich darauf, die einzelnen Spitzmarken aufzurufen, und bitte bei jedem einzelnen Absatz die Herren, die dazu zu sprechen wünschen, sich zum Wort zu melden: Zahl der Mitglieder — Glückwünsche des Vereins — Buchhändler-Lehranstalt — Bestellanstalt — Vorstand — Vertrauliche Mitteilungen — Geschäftsstelle — Otto Kieß ling-Stiftung — Hauptausschuß. Herr Böhme: Von einem Mitglied des Haupt ausschusses bin ich darauf aufmerksam gemacht worden, daß der Schlußpassus dieses Teils im Geschäftsbericht den Glauben an eine gewisse Duldsamkeit des Hauptausschusses gegenüber dem Vertrieb unzüchtiger Schriften aufkommen lassen könnte. Wir legen Wert darauf, festzustellen, daß eine solche un angebrachte Nachsicht nicht besteht. In dem uns vorgelegenen Fall haben eben die der Beschwerde beigefügten Beweis mittel dem Hauptausschuß nicht genügt, sich zustimmend zu äußern. Vorsitzender: Sie können auch in diesem Vorfall den Beweis finden, wie starke Sicherheit durch die Einrichtung des Hauptausschusses gegeben ist, etwa denkbare impulsive Handlungen des Vorstandes zu verhüten. — Ich rufe weiter auf: Wahlausschuß — Ausschuß für die Bestellanstalt — Ausschuß für Änderung der Satzungen — Platzgebrauch (Barpakete) — Sonnabend-Geschäftsschluß — Ehrengabe an den Rat der Stadt Leipzig — Sächsische Feiertage — V. Internationaler Verlegerkongreß — Leipziger Postverkehr — Verlag — Kommisstonsplatz Leipzig — Barsortiment — Sortimentsbuchhandel — Antiquariat — Musikalienhandel Herr vr. Ludwig Volkmann: Ich möchte an den Schlußpassus über Musikalienhandel die erfreuliche Mit teilung knüpfen, daß die Einigungsverhandlungen mit der Autoren-Genossenschaft in letzter Stunde zu einer Einigung geführt haben, und ich würde den Vorstand bitten, infolge dessen diesen Passus im Einverständnis mit dem Vorstand des Vereins der Deutschen Musikalienhändler abzuändern.' Vorsitzender (bemerkt, daß er nachträglich hiervon Kenntnis erhalten habe und dies hier mitgeteilt haben *) Die Änderung ist in dem Abdruck des Geschäftsberichts in Nr. 26 d. Bl. erfolgt. (Red.) An den Verein der Buchhändler zu Leipzig, hier. Auf Ihr Schreiben vom 14. dieses Monats teilen wir Ihnen hierdurch mit, daß wir damit einverstanden sind, daß die uns mit diesem Schreiben mitgeteilten -Be stimmungen für Verkäufe an das Publikum» auf die Bücherlteferungen für die Stadtgemeinde Leipzig angewendet werden, es würde also, soweit überhaupt ein Rabatt gegeben werden kann, für die Stadtbibliothek ein Rabatt von 7^ftN, für alle anderen regelmäßigen städtischen Lieferungen ein Rabatt von zu gewähren sein. Auch damit erklären wir uns einverstanden, daß diese Rabattsätze schon vom I. Januar 1907 an gelten. Der Rat der Stadt Leipzig. (gez.) vr. Tröndlin. Herr Professor Schulz schreibt (21. Januar): Leipzig, den 21. Januar 1907. An den Verein der Buchhändler zu Leipzig. Auf Ihre Zuschrift vom heutigen teile ich Ihnen mit, daß ich von dem Beschluß des Vereins der Buchhändler zu Leipzig vom 10. d. M. betreffend neue Verkaufsbestimmungen, welche vom 1. April d. I. an in Kraft treten sollen, Kenntnis genommen habe. In vorzüglicher Hochachtung (gez.) K. Schulz Oberbibliothekar bei dem Reichsgericht. Wir erfuhren über die der Reichsgerichtsbibliothek analogen Verhältnisse der in Berlin aus Reichsmitteln unterhaltenen Bibliotheken, daß diese zwar dem Rabattsatz von 7ft- Prozent nicht ausdrücklich zugestimmt, daß sie aber die mit 7^/s Prozent Rabatt ausgestellten Rechnungen an genommen und bezahlt haben. Wir Leipziger dürfen ver muten, daß die Bibliothek des Reichsgerichts es ebenso machen wird. Herr Finanzminister vr. Rüger hat sich für die Univer sitäts-Bibliothek mündlich einverstanden erklärt mit dem Rabatt von 7st,A vom 1. April an, vorausgesetzt, daß der neue Rabattsatz bis 1920 bleibe, und ferner, daß auch die Universitäts-Institute 7V-A Rabatt erhalten. Dieser letztern Bedingung kann der Verein der Buchhändler zu Leipzig selbständig nicht zustimmen, weil das den von Ihnen ange nommenen Verkaufsbestimmungen zuwiderlaufen würde und weil der Vorstand des Börsenvereins sich verpflichtet hat, keine Verkaufsbestimmungen zu genehmigen, die von den allgemein im Buchhandel festgelegten Rabattsätzen er heblich abweichen. Wir haben aber dem Börsenvereins-Vor- stand von dieser Bedingung des Herrn Ministers in unserm Schreiben Kenntnis gegeben, als wir ihn um die Ge- Börsenblatt für de» Deutschen Buchhandel. 74. Jahrgang. 169
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