Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.02.1907
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1907-02-06
- Erscheinungsdatum
- 06.02.1907
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19070206
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190702061
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19070206
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1907
- Monat1907-02
- Tag1907-02-06
- Monat1907-02
- Jahr1907
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Zollbehandlung bei Einfuhr »ach Serbien. (Vgl. 1908, Nr. 18, 148, 234, 282 d. Bl.) — Kataloge, Preiskurante, Adreß bücher, ferner Kursbücher (sogenannte Kondukteure). Modeblätter (Journale), Rundreisekarten und ähnliche Drucksachen sind nach Nr. 473 des Allgemeinen Tarifs zollfrei zu behandeln, auch wenn sie im Text oder im Anhang Zeichnungen, Bilder oder Karten enthalten, sofern sie in weichem Einband oder broschiert (auch in Bogen) eingehen und auf beiden Seiten des Papiers der artig bedruckt und paginiert sind, daß später nur Zusammenlegen und Falten in Buchform erforderlich ist. Alle diese Gegenstände unterliegen, wenn sie in festem Ein band eingehen, bei Anwendung des Allgemeinen Zolltarifs gemäß Anmerkung 1 zu Nr. 476 einem nach dem Gesamtgewicht der Bücher zu berechnenden Zuschläge von 30 v. H. des Zolls, dem der Ein band an sich unterliegen würde. Wird der Vertragstarif mit dem Deutschen Reiche angewendet, so beträgt der Zollsatz 20 Dinar für den Doppelzentner. Geschäftsbücher und Kalender mit nicht lite rarischem Inhalt sind nach Tarif Nr. 470 (100 Frcs. die 10 000 kx) zu verzollen. Einbanddecken, Pappschachteln und sonstige Umschließungen, in denen Muster ohne Wert eingehen, sind, sofern sie nicht augenscheinlich von den gebräuchlichen derartigen Umschließungen abweichen, gleichwie auch die Muster selbst, zollfrei zu lassen. Aus Packpapier hergestellte Vordrucke und Muster aller Art, auch mit Kopfdruck, die nicht dem Monopol unterliegen, sind bei der Einfuhr nach Tarif 450 (15 Francs die 100 üx, bezw. wenn ungebleicht, ungefärbt und nicht geglättet, 8 Francs die 100 kx) zollpflichtig, und zwar nach der Anmerkung zu dieser Nummer mit einem Zuschläge von 50 v. H. Sind die gedachten Formulare jedoch aus Schreib-, Druck- oder anderm Papier her gestellt, wie solches in Nr. 451 des Zolltarifs vorgesehen ist, so unterliegen sie der Verzollung nach Nr. 451 Ziffer 4 (50 Francs die 100 leg). Selbstverständlich sind alle Formulare mit Verzierungen, Buntdruck, Vergoldung, Versilberung usw. nach Nr. 459 des Tarifs (300 Francs die 100 kx) zu verzollen. (Deutsches Handelsarchiv.) Rückgang der franzSfischen Sprache. — Es hat eine Zeit gegeben, in der die französische Sprache die verbreitetste der Welt war. Heute ist sie nicht allein durch die englische Sprache aus dieser Stellung verdrängt, sondern auch hinter die deutsche zurückgetreten, und sie befindet sich in einer Periode fortgesetzter Einbuße an Terrain. Der Pastor Rep hat sich mit dieser Erscheinung, die natürlich für den Einfluß der französischen Kultur in der Welt von der höchsten Be deutung ist, beschäftigt. Nach seiner Schätzung sind die Frankologen, worunter er die Menschen versteht, deren Muttersprache Französisch ist, im Laufe des 19. Jahr hunderts von rund 31'/z Millionen auf 53 Millionen ge stiegen. Aber in derselben Zeit ist die Zahl der Anglologen von 20flg auf 136 Millionen gewachsen und die Zahl der Germanologen von 30 auf 83 Millionen. Zugleich hat auch die Verbreitung der andern Sprachen, besonders des Spanischen, entsprechend zugenommen. Di« französische Sprache ist also als Weltsprache auf den dritten, vielleicht selbst auf den vierten Platz herabgedrückt. Welches sind die Gründe dieses Rückgangs? Zuerst und vor allem natürlich das absolut und relativ bedenklich langsame Wachstum der französischen Rasse. Dazu aber kommt die Schwäche der französischen Auswanderung, die weit hinter der andrer Länder zurückbleibt. So zählte man 1890 in den Vereinigten Staaten von Nordamerika 2^ Millionen in Deutschland geborene Einwohner, dann 900 000 in England ge borene, 478 000 in Schweden geborene, 322 000 in Norwegen geborene, 242 OM in Schottland geborene und nur 113 OM in Frankreich geborene. Wenn nun auch, wie leider zugegeben werden muß, der Franzose seine Sprache hartnäckiger festhält als der Deutsche, so gibt doch die mehr als zwanzigfache Überlegen heit des deutschen Elements eine sichere Gewähr dafür, daß der Einfluß der deutschen Sprache in Nordamerika jedenfalls stärker sein muß, als der der französischen. Das Französische genießt noch heute vielfach den Vorzug, als die feine Umgangssprache der Gebildeten aller Länder angesehen zu werden; aber als Welt sprache ist es bereits jetzt tatsächlich vom Deutschen überholt. (Leipziger Tageblatt.) Pers onalnachrichten. Auszeichnung. — Der Verlagsbuchhändler Herr Wilhelm Süsserott in Berlin wurde vor einigen Tagen wiederum von Seiner Majestät dem Kaiser durch eine längere Ansprache aus gezeichnet. (Red.) Gestorbe«: am 4. Februar nach längerem Leiden Herr Friedrich Westermann, Mitinhaber und Seniorchef des geachteten großen Verlagshauses George Westermann in Braun schweig. Herr Friedrich Westermann war am 1. September 1873 seinem Vater George Westermann als Mitinhaber des am 21. März 1838 gegründeten Verlags- und später hinzugekommenen Buchdruckerei geschäfts zur Seite getreten. Nach dem am 7. September 1879 erfolgten Tode des Vaters übernahm er in gemeinsamer Prokura mit Herrn Robert Brandt (der ihm seitdem treu zur Seite gestanden hat) die Leitung des großen Geschäfts als Vertreter der Erben. Am 1. Januar 1889 übernahm er den Alleinbesitz der Handlung. Am 1. Mai 1899 trat ihm sein Sohn Georg als Teilhaber der Firma zur Seite. Das ihm vom Vater überkommene Erbe hat er treu und umsichtig gepflegt, gefördert und gemehrt. Den sehr gewachsenen Ansprüchen der Gegenwart ist er mit Ausmerksamkeit gefolgt. Er hat das große Geschäft nach vielen Richtungen erweitert, den alten Verlag in neue Bahnen geführt und die große Bedeutung und den Ruf seines Hauses über frühere Zeiten hinaus gemehrt. — Ehre seinem Andenken! (Sprechsaal.) Zum Anzeigenverkehr. (Vgl. Nr. 24 d. Bl.) Ehrlicher Leistung gebührt reelle Gegenleistung. Ein Abdruck bestellter und bezahlter Inserate auf losen Blättern ohne jedwede Kennzeichnung des betreffenden Blattes ist als vollgültige Aus führung erteilten Jnsertionsauftrags, eingegangenen Vertrags nicht anzusehen. Der Zweck eines Inserats ist erstens, daß es allen Lesern einer Zeitschrift vor Augen geführt wird, zweitens möglichst lange sichtbar ist und dadurch wirkt. Bei den einer Zeitschrift lose bezw. ohne Kennzeichnung beiliegenden Blättern treffen aber die er wähnten Bedingungen und Voraussetzungen nicht zu. Solche Blätter können auf dem vielverzweigten Weg zum Abonnenten sehr leicht verloren gehen; vielfach, wenn auch nur bei einzelnen Exemplaren, wird ihre Beifügung auch bereits in der Buchbinderei, Versandstelle usw. übersehen. Gibt ein Inserent Anzeigen auf, dann will er damit zum gesamten Leserkreise eines Blattes sprechen. Er nimmt dabet natürlich als selbstverständlich an, daß der Inseratenteil eng mit der betreffenden Zeitschrift verbunden ist und dadurch seine An zeigen unbedingt und ständig dem Leser vor Augen gelangen. Liegt ihm nicht so viel daran, daß seine Bekanntmachung ständig wirkt, daß auch gesehen wird, in welcher Zeitschrift die Anzeige erscheint, dann wird er eventuell dem Blatte eine besondere eigene Beilage beifügen, durch die er zum Publikum spricht. Er wird sich dann aber selbstverständlich bewußt sein, daß ein gewisser Teil dieser Beilage nicht in die Hände der wirklichen Leser des frag lichen Blattes kommt. Liegt der Fall einmal so, daß sämtliche Anzeigen nicht in dem vorgesehenen Raum der Zeitschrift unterzubringen sind, dann ist zwar ein Einstellen und Drucken derselben auf einem besondern Blatt wohl statthaft; dieses Blatt muß dann aber als Bestandteil der betreffenden Zeitschrift unbedingt kenntlich gemacht werden durch Angabe von Titel, Nummer, Datum rc., was hauptsächlich bei nicht gehefteten Zeitschriften der Fall sein muß. Bei ge hefteten Zeitschriften ist zwar der Titelaufdruck rc. nicht nötig, das betreffende Einzelblatt muß dann aber gleich den übrigen Bogen der Zeitschrift eingeheftet oder angeklebt werden, damit es eben nicht verloren gehen kann. Daß solche Jnseratbeilagen, seien sie nun lose oder befestigt beigegeben, auch textlichen Inhalt aufweisen müssen, wird man rechtlich nicht beanspruchen können. Dies wäre meine Ansicht, die ich über die gestellte Frage habe. Halle a/S. Adelbert Kirsten.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder