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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.02.1907
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1907-02-13
- Erscheinungsdatum
- 13.02.1907
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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Alfred Nrumann Ftr»a«zverlag in Berlin. 1705 t^suinLnns Loursts-bslisn 1906. 5 ^ 50 <^. S. Lchottlarnder'ö Lchles. Verlags-Anstalt in Berlin, v 1 *kloräsu, 6stüblskolnö<1is. 3 xsd. 4 W. Lpeman« in Berlin u. Stuttgart. 1702 -Das Museum». Lief. 20. H. Spoerri in Pisa. 1705 Ssrtini, Introäurions ul 1a üeomstria. prossttiva äsxli ipsrspari, oon apxsnäios suils 6urvs al^ebriobs s loro sin^olurita. 14 I. Ehr. Herrn Tanchnitz in Leipzig. 1708 *8omm«rksl<1t, kd^sikaiisLils Lristalloxraxbis. 6sd. 6 ^k. Alfred ltnger in Berlin. 1706 *Lartlsid, Lraktisobs lbobntabellsn. Llsins ^usxabe. 4. ^uü. 6sb. 2 E. Ungleich in Leipzig. 1708 *Sohm, Kirchengeschichte. 15. Ausl. 3 geb. 4 Wilhelm Weicher in Leipzig. 1703 Leonhard, Der deutsche Aufsatz auf der Mittelstufe. 2. Ausl- Kart. 1 ^ 25 H. Verbotene Druckschriften. Durch Beschlüsse des Amtsgerichts Berlin-Mitte, Abtlg. 128 vom 28. Januar und 6. Februar 1S07 sind Band 1, 2 und 3 der Sammlung »Chaiselongue- Geschichten«, Verlag Amüsant, Berlin kl. 24, wegen Vergehens gegen ß 184 Nr. 1 St.-G.-Bs. beschlagnahmt. Berlin, 7. Februar 1907. (gez.) K. Staatsanwaltschaft beim Landgericht I. (Deutsches Fahndungsblatt Stück 2398 vom 11. Februar 1907.) Nichtamtlicher Teil Gesamtüberblick über die Vorgänge auf urheberrechtlichem Gebiete in den Zähren 1904, 1905 und 1906.*) Von Prof. Ernst Nöthlisberger-Bern. (Fortsetzung aus Nr. 33, 34 d. Bl.) Frankreich. 1. Vertragsrecht. Wenn wir bei diesem Lande die vertragsrechtlichen Veränderungen vorausnehmen, so hat dies seinen guten Grund in der außergewöhnlichen Expansions kraft der französischen Diplomatie auf diesem Gebiete. Als Ausfuhrland pur sxosllsiios sucht Frankreich mit bewunderns werter zäher Energie überall im Auslande die Interessen seiner Autoren und Künstler zu wahren. In diesem Bestreben sind auch alle Interessentenkreise einig, die in dem sogenannten 8^uäio»t äss soviäts, littärsirss st artistiguss pour la protsetiou äs 1» propribts iutsllsotuslls einen mit der Regierung in stetem Kontakt stehenden vor züglich geschulten Organismus zur Propaganda und Begut achtung gebildet haben. Autoren, Verleger, Industrielle, Rechtsgelehrte arbeiten in dieser im französischen Buchhändler hause, dem Osrvls äs 1» lübrairis, in Paris untergebrachten Gewerkschaft einträchtig und in vorbildlicher Weise zusammen. Freilich führt die manchmal nur zu ausschließliche Betonung französischer Interessen auch zu Rückschlägen, die nicht nur Frankreich, sondern die Gesamtheit schädigen. Ein typisches Beispiel hierfür sind die Vorgänge in Cuba. Diese Insel hatte mit dem Mutterland Spanien von 1888 bis zur Beendigung des spanisch-amerikanischen Krieges (11. April 1899) zur Berner Union gehört, und so hatte der schweizerische Bundesrat die kubanische Regierung, nachdem dort konsolidierte Verhältnisse eingetreten waren, eingeladen, wieder der Union beizutreten. Gleichzeitig aber wurde von Frankreich ein Sondervertrag, der ihm die günstigeren Bestimmungen der französisch-spanischen Literar- konvention auch in Cuba gesichert hätte, zur Unterhandlung vorgeschoben. Gegen diese Konvention richtete sich nun be sonders die Opposition der kubanischen Presse, die eine zu S. den »Überblick» über die frühern Jahre Börsenblatt 1902, Nr. 10, 12, 14; 1903, Nr. 240, 242, 243, 244, 245, 248. große Einschränkung der Benutzungsfreiheit in Preßange- legenheiten befürchtete. Das Ergebnis war, daß der kubanische Senat weder den französischen Sondervertrag ratifizierte, noch daß Cuba der literarischen Union beigetreten ist, wäh rend es ohne weitere Schwierigkeiten den Anschluß an die gewerbliche Union vollzog. Das Bessere ist hier entschieden der Feind des Guten gewesen. In den mit Siam anzuknüpfenden Verhandlungen will nun das Syndikat sich mit der Erreichung des Anschlusses an die Union begnügen. Erfolgreicher sind, wie wir sahen, im Jahre 1903 die Verhandlungen mit Deutschland gewesen, die mittels Noten austausch zur völligen Anerkennung des Übersetzungsrechts im gegenseitigen Verkehr sowie zur Ausarbeitung eines die Berner Übereinkunft an Liberalität übertreffenden kurzen Sondervertrags geführt haben. Mit Ecuador hatte Frankreich am 9. Mai 1898 einen Literarvertrag geschlossen. Seither wurde der am 30. Juni 1900 Unterzeichnete Vertrag zwischen Spanien und Ecuador am 15. Januar 1905 in Kraft gesetzt, und da er in einzelnen wenigen Punkten günstiger ist als der mit Frankreich ab geschlossene, so erwirkte letzteres Land am 2. Juli 1905 von Ecuador einen Zusatzvertrag, der die Meistbegünstigung fest setzt; dieser Vertrag ist von Ecuador schon am 9. Oktober >905 bestätigt worden, von den französischen Kammern aber noch nicht. Mit Rußland wurde, da ein besondrer Literarvertrag nicht zu erreichen war, nach dem Beispiel Deutschlands am 15./28. September 1905 ein Handelsvertrag geschlossen und am 7./20. Februar 1906 vollzogen; darin wird von Ruß land der Abschluß eines Literarvertrags auf spätestens Ende Februar 1909 versprochen. In der französischen Kammer wurde am 12. Februar 1906 von einem Ab geordneten bei Behandlung des Handelsvertrags der Wunsch ausgesprochen, diese dreijährige Frist möchte auf eine ein jährige herabgesetzt und der Vertrag ausdrücklich auch auf die musikalischen und dramatischen Werke ausgedehnt werden. Dieser Wunsch ist begreiflich, wenn man sich vergegen wärtigt, daß auf russischen Theatern im Jahre 1904 un gefähr 2800 Stücke gespielt wurden, von denen nicht weniger als etwa 2000 von französischen Dramatikern herrührten (500 von Russen, 218 von Deutschen usw.) und daß ein einziges Theater in Petersburg den fremden Autoren
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