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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.10.1907
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1907-10-21
- Erscheinungsdatum
- 21.10.1907
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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10908 Börsenblatt s. d. Dychn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 246, 21. Oktober 1S07. erfolgt eine tolle Schlacht, nein, ein Schlagen, bis die Männer erschöpft sich an die Wand lehnen, ein jeder wie zufällig unter einem Geweih des Försters. . . . Der Kampf tobt weiter und bringt in ziemlich verfänglicher und deutlicher Weise den Sieg des vernachlässigten Liebhabers, bis das phantastische Satyrspiel von neuem einsetzt und der ganzen Sache ein Ende macht. * Ungetreuer Buchhandlungsreiseuder. — Aus Döbeln (Sa.) berichtet unter dem 18. d. M. der Döbelner Anzeiger: Doppelte Provision verschaffte sich ein 30 Jahre alter, aus Halle a. S. gebürtiger Kaufmann, der in hiesiger Stadt Abon nenten für das Werk «Die Welt in Farben« sammelte, die Be stellung dann an zwei hiesige Buchhändler gab und sich von beiden bezahlen ließ. Der unehrliche Mensch wurde von der hiesigen Polizei festgenommen und an das Königliche Amts gericht abgeliefert. » AachkursuS für Buchhändler in Berlin. (Vgl. Nr. 244, 245 d. Bl.) — Es sei hier nochmals auf den am Freitag den 25. d. M. beginnenden Fachkursus für Buchhändler in Berlin hingewtesen: Fachkursus für Buchhändler. Vier Vorträge, an jedem Freitag, abends pünktlich 8'/, Uhr, im großen Hörsaal des Königlichen Kunstgewerbe-Museums, Prinz Albrechtstraße 7/8, Eingang vom Hof. Beginn: Freitag den 25. Oktober 1907. Die künstlerische Ausstattung des Buches. I. vr. Peter Jessen, Direktor der Bibliothek des König!. Kunstgewerbe-Museums: Die Buchkunst der alten Meister. 1. Die Drucke der alten Meister als geschichtliche Denkmäler und als Vorbilder. Gutenberg als Techniker und als Künstler. Die Inkunabeln der gotischen Zeit in Deutsch land und Frankreich; Schrift, Satz, Illustration. Die Sammlung alter Druckwerke (vormals Sammlung Hans Grisebach) in der Bibliothek des König!. Kunstgewerbe- Museums. 2. Das Buch der Renaissance. Der klassische Stil in Italien. Die deutsche Reformattonszeit und ihre Meister. Aus gänge der Renaissance und Ausblicke auf die Buchkunst des 18. Jahrhunderts. Die Hilfsmittel zum Studium der alten Vorbilder. II. Professor vr. Jean Loubier: Die neue Buchkunst in Deutschland und im Ausland- Die Beteiligung an dem Kursus ist für sämtliche Buchhändler Berlins, selbstverständlich auch für Lehrlinge, durchaus kostenlos. Die Hörerkarten werden in der Reihenfolge der Anmeldungen ausgestellt; sie berechtigen zur Teilnahme an dem Kursus und verpflichten zu regelmäßigem und pünktlichem Besuche der Vorträge. Anmeldungen zu richten an Herrn R. Thuleweit, Geschäfts führer der Bestellanstalt für den Berliner Buchhandel, Berlin IV. 66, Buchhändlerhaus. * C. Regenhardt G. m. b. H«, Verlagsbuchhandlung, Berltn-Lchäneberg. — Die Verlagsbuchhandlung C. Regen hardt G. m. b. H. in Berlin-Schöneberg teilt uns mit, daß ihr Geschäftsführer Herr Carl Regenhardt aus seiner Stellung und Tätigkeit in der Gesellschaft ausgcschieden ist, und daß Herr Wilhelm Lob eck, der seitherige Prokurist, zum Geschäftsführer ernannt worden ist. * Bibliographischer Nachlaß. — An die Neue Freie Presse (Wien) richtet ein vr. Ludwig K. die folgende Zuschrift: (Red.) -Verehrliche Redaktion! -Vielleicht darf ich Sie im Interesse des germanischen Seminars an der Wiener Universität ersuchen, der folgenden Anregung in Ihrem werten Blatt Raum zu ge währen: Im letzten Beiblatt der -Zeitschrift für Bücherfreunde« erzählt vr. Emil Horner, daß die Wiener Buchhandlung Gtlhofer L Ranschburg den gesamten Nachlaß des heute verstorbenen un glücklichen Bibliographen A. L. Jellinek, somit auch seinen un geheuren Zettelapparat erworben hat und zum Kauf anbietct. Das bibliographische Material, das in diesen Tausenden von Zetteln aufgestapelt ist, umfaßt Literatur- und Kunstgeschichte, Volks kunde, Bibliotheks- und Buchwesen, Schauspielkunst und Kultur geschichte und repräsentiert einen wahren wissenschaftlichen Schatz, den zu beheben vor allem heimischen Kräften Vorbehalten bleiben sollte, denen zugleich die Fortsetzung von Jellineks Lebenswerk obliegen müßte. In der Germanistenjugend unserer Universität würden sich genug solcher Kräfte finden, die vereint leicht die Arbeit bewältigen könnten, welche einen Einzigen unrettbar dem geistigen und physischen Untergang entgegentreiben muß. Das Seminar für deutsche Philologie an unserer Universität, dessen Bibliothekar Jellinek selbst einmal gewesen ist, sollte daher in die Lage versetzt werden, dieses Zettelmaterial anzukaufen und es unter Hofrat Minors trefflicher Leitung im eigenen, wie im Interesse anderer zu verwerten und zu vermehren. — Für Ihre große Liebenswürdigkeit dankt im voraus Ihr hochachtungsvoll ergebener vr. Ludwig K.- * Unwirksame Kündigung. — Den -Blättern für Rechtspflege- entnimmt das Leipziger Tageblatt den folgenden Fall der Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung mangels genügender Deutlichkeit der Willenskundgebung: Ein Kaufmann übertrug einer Reklamegesellschaft die An bringung eines auf sein Geschäft bezüglichen Plakats in einigen Wagen der Straßenbahn gegen Zahlung eines gewissen in monat lichen Raten zu entrichtenden Betrags. Der Vertrag lief vom 4. Oktober 1904 auf zwei Jahre, und es wurde vereinbart, daß das Vertragsverhältnis sich auf weitere zwei Jahre verlängern sollte, wenn nicht drei Monate vor Ablauf Kündigung erfolgte. Der Kaufmann kam im Februar 1906 mit einer Ratenzahlung in Verzug und schrieb am 13. Februar 1906 an die Gesellschaft einen Brief, in dem er um Stundung bat und wörtlich weiter schrieb: -Gleichzeitig wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mich von dem Vertrage entbinden würden, um weitere Ratenzahlungen zu ersparen, da für mich diese Reklame gar keine Wirkung hat.- Die Gesellschaft er widerte in einem Schreiben vom 16. Februar 1906, daß sie zwar die erbetene Stundung gewähre, den Kaufmann jedoch zu ihrem Bedauern von dem Vertrage nicht entbinden könne. Die Raten wurden nur bis zum 4. Oktober 1906 bezahlt. Als die Gesellschaft Klage auf Zahlung erhob, wandte der Be klagte ein, der Vertrag sei mit dem 4. Oktober 1906 abgelaufen, da das Schreiben vom 13. Februar als Kündigung aufgefaßt werden müsse. Dieser Ansicht trat das erkennende Gericht nicht bei und ver neinte das Vorliegen einer rechtswirksamen Kündigung aus fol genden, von dem Berufungsgericht gebilligten, in den -Blättern für Rechtspflege- Nr. 6 publizierten Gründen: Zweck der Kündigung ist die Verständigung des Vertrags gegners von dem Aufhebungswillen des kündigenden Teiles. Sie soll den Gegner rechtzeitig in den Stand setzen, seine Maß nahmen für den Zeitpunkt des Vertragsablaufes zu treffen. Dieser Zweck wird aber nur erreicht, wenn die Kündigungserklärung den Kündigungswillen so klar zum Ausdruck bringt, daß der Gegner über die Absicht des Erklärenden, den Vertrag zu lösen, nicht irgendwie im Zweifel sein kann. Die Kündigung muß, um wirksam zu sein, bestimmt und definitiv erklärt werden, und nur diejenige Kündigung ist gültig, auf die sich der andere Teil ver lassen kann. Demgemäß hat sich der Verkehr daran gewöhnt, regelmäßig eine gesetzlich oder vertragsmäßig erforderliche Kündi gung mit ausdrücklichen Worten auszusprechen, und ist von vorn herein nicht geneigt, eine zweideutige, bedingte oder sonst ver klausulierte Erklärung als Kündigung gelten zu lassen. Der Be klagte hätte drei Monate vor Vertragsablauf in nicht mißzuver- stehender Weise kündigen müssen. Aus der Erklärung des Beklagten im Briefe vom 13. Februar 1906 konnte die Klägerin nicht dessen definitive Entscheidung über die Aufhebung oder Fort dauer des Vertrags entnehmen. * Eine persische Buchhandlung. — Von den Einrichtungen und dem Betrieb einer persischen Buchhandlung hat unlängst die »kovus äll Nouäs Nusulman» eine interessante Darstellung gegeben. Es ist die -Terbiyete-(-Erziehungs)-Buchhandlung, eine im Jahre 1314 (1898) gegründete Buchhandlung, die heute die größte in Tauris ist und in ihren Einrichtungen unfern euro päischen Buchhandlungen am nächsten kommt. Wie diese, so enthält auch sie außer der landläufigen Literatur auch fremde
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