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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.11.1907
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1907-11-13
- Erscheinungsdatum
- 13.11.1907
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19071113
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12104 Börsenblatt f. d. Dtschn, Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 265, 13. November 1-87. graphen- und Telephonbctrieb mit 19,3 Prozent, der gemeinsame Betrieb mit l,8 Prozent. In den Ausgaben ist das Verhältnis: 20,5, 4,6, 74,9 Prozent. Das »pragmatische- Personal zählte am Schlüsse des Jahres 1906 887 (886) Beamte; im statusmäßigen Personal gab es Beamte 4628 (4481), Bedienstete 8843 (8649); im nichtstatusmäßigen Personal 6382 (6398) Beamte, 3541 (3624) Bedienstete; in Summa: 11 765 Beamte und 12 273 Bedienstete. Das Telegraphen- und Telephonarbeiterpersonal bestand durchschnittlich aus 250 Vor arbeitern, 198 ständigen und 1021 unständigen Arbeitern. Alte Plakate. — Das Germanische Museum in Nürnberg hat dem Verband Berliner Spezialgeschäfte für seine im Februar 1908 stattfindende »Ausstellung, umfassend Geschäftsaus stattung und Reklame-, (Augur) seine Beteiligung mit einer um fangreichen Sammlung alter Anschlag-Zettel angemeldet. Auch das Königliche Kunstgewerbe-Museum in Dresden, das Märkische Provinzial-Museum in Berlin, sowie verschiedene andre staatliche, städtische und Privat-Sammlnngen haben die Überlassung der in ihrem Besitz befindlichen alten Plakate zugesagt, so daß die ge nannte Ausstellung zum ersten Male eine Übersicht der Anschlag zettel vom Beginn des 16. Jahrhunderts bis heute zeigen wird. Die Geschäftsstelle der Ausstellung befindet sich Berlin IV. 8, Leipzigerstraße 111, III. (Papierzeitung.) »Neue Bücher, Kataloge re. für Buchhändler» Musterbibliothek. Illustriertes Verzeichnis empfehlenswerter Werke, die den Grundstock einer jeden Büchersammlung bilden. Vorrätig oder bestellbar in jeder Buchhandlung. 8°. 80 S. Leipzig und Wien, Verlag des Bibliographischen In stituts. Ls.rs.rioa. — Lntiguar.-Katalog von Luobbolr: in Vlünoüsn. 8°. 33 8. 1003 dirn. Lsrwgnistilr. Dsil III: Osutsolis Literatur von Oostbss Docks bis Lvr degsnrvart. OiaisLtäiobtuvgsn. klaobtra^. Vusrvabl von ^sitsoüriktsn unä Lammslrrsrirsn aus äem Ossawtßjsbists äsr Litsrgtur. —- ^entigugrigts-ügtgloA Ho. 310 äsr Luoü- bancklung Oustgv Looir 6. m. b. L. in LsipmA. 8". 128 8. «o. 6736—10241. Nstsoroiogis. — ^ntigu.-Katalog klo. 363 von Ilsinriob Ksrlsr in Lim. 8°. 10 8. 308 dlrn. Litsrgrisobsr IVsibnaobtsbatalog. 20. ckabrgang 1907. Usraus- gsgsbsn von K. K. Kosblsr, Lgrsortimsnt in Lsiprng. Lsx.-8". 120, 191, 56 8. m. ^bbiläungsn u. Lsilagsn in Karbsn- äruelr-IIwSLblag. Osutsobs üssobiobts, bssoncksrs 8axonioa. — Katalog Ho. 125 von L Kobarä Llusllsr in Ilalls g/8. 8". 43 8. 1188 kirn. Kataloge äsr Lar - 8ortimsnts L. Vololrmar in Lsiprig unck Lsrlin, L. 8taaolrmann in Lsipmg, ^Ibsrt Koob L Oo. in Ltuttgart. a) Lagsr-Vsrrsiobnis 1907/08 von K. Volobwar in Lsipmg unck Lsrlin unä L. Ltaaobmann in Lsiprig. ^usgabs -V: Lsgsr in Lsiprig unck Lsrlin. Vusgabs auk Oünnckruobxapisr. ^usgsgsbsn im Obtobsr 1907. Lsx.-8". VIII, 19, 1142 8. u. 159 8 Rsgistsr. b) Lagsr-Vsrrsiobnis 1907/08 von L. Vololrmar in Lsipmg u. Lsrlin, L. 8taaolrmann in Leipzig u. ä.Ibsrt Koob L 6o. in 8tuttgart. ^.usgabs L: Lager in Leipzig unä 8tuttgart. ^usgabs auk Oruobpapisr. Lsx.-8°. VIII, 19, 1142 8. u. 159 8. Rsgistsr. o) Oasselbs auk 8obrsibpapisr. Lrairtisobs Dbeologis. Lreckigtsn. Katsobsss. — ^ntigu.-Katalog I4o. 85 von Ilsinriob 8oböningb in Nünstsr i/IV. 8". 62 8. 1619 kirn. Ilivlaäuvg unä Lsstoränung rum 50. 8tiktungsksst äes »Krsbs«, Vorsins jüngsrsr Luebbäncklsr in Lsrlin. 4". 4 8. in karbig illustriertem Ilmsoblag. Lsuaruaa lltrouuoi, vAannavo zmpanxouia uo neuaru (Bücher- Chronik der Hauptverwaltung in Angelegenheiten der Presse) St. Petersburg, Kontor der Redaktion des »Regierungsboten-. (Ikpanuroxi>oinoiilli>iä Lborsmn). (Auch zu beziehen durch A. S. Suworin, die Gesellschaft M. O. Wolfs und die Gesell schaft N. P. Karbasnikow.) Gr. 8°. 1907, Nr. 16 (vom 27. Oktober a. St.). Erscheint wöchentlich einmal. (Vgl. Börsenblatt 1907, Nr. 180, 192, 244, 248, 258, 259.) Sprechsaal. (Ohne Verantwortung der Redaltton: jedoch unterliegen alle Einsendungen den Bestimmungen über die Verwaltung de« Börsenblatt«.) Konknrs-Nemittenden. (Vgl. Nr. 250, 258 d. Bl.) Die Ausführungen des Herrn F. Kuhnhardt in Nr. 258 des Börsenblatts sind nur zum Teil zutreffend. Um die Kollegen vor Schaden zu bewahren, möchte ich die rechtliche Seite hier kurz darlegcn. Wenn Herr Kuhnhardt sagt: »Ohne Zweifel ist der Sorti menter an die Bestimmungen der Buchhändlerischen Verkchrs- ordnung gebunden, und diese Bestimmungen müssen auch vom Ver walter eines Konkurses respektiert werden«, so ist dies nur in seinem ersten Teil richtig. Der Konkursverwalter ist an diese Bestimmungen nur dann gebunden, wenn er in den zweiseitigen Vertrag, der zwischen Verleger und Sortimenter durch die Liefe rung von Büchern in Kommission geschlossen ist, eintritt. tz 17 der Konkursordnung lautet: -Wenn ein zweiseitiger Vertrag zur Zeit der Eröffnung des Konkursverfahrens von dem Gemeinschuldner und von dem andern Teile nicht oder nicht vollständig erfüllt ist, so kann der Konkurs verwalter an Stelle des Gemeinschuldners den Vertrag erfüllen und die Erfüllung von dem andern Teile verlangen.- Er kann in den Vertrag eintreten; er braucht es aber nicht, kann also ohne Rücksicht auf die Verkehrsordnung dem Verleger das Kommissionsgut unfrankiert zurücksenden. Verpflichtet zu einer solchen Rücksendung ist er überhaupt nicht, wohl aber zur Aussonderung des Kommissionsgutes, voraus gesetzt, daß der Gläubiger die Aussonderung beantragt, bzw. zu diesem Aussonderungsbegehren berechtigt ist. Laut ß 43 der Konkursordnung bestimmen sich die Ansprüche auf Aussonderung nach den außerhalb des Konkursverfahrens geltenden Gesetzen. In Frage kommt hier H 985 des Bürgerlichen Gesetzbuchs: -Der Eigentümer kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen.- Eigentümer des Kommissionsguts ist der Vcleger, und zwar solange der Sortimenter die Ware nicht verkauft hat. Mit dem Verkauf geht das Eigentum der Ware auf den Sortimenter über, und er überträgt es auf seinen Käufer. Im Falle eines Kon kurses liegt also die Sache so: Verkauftes Kommissionsgut ist aus dem Besitz des Sorti menters in sein Eigentum übergegangen; der Verleger hat dafür einen Anspruch an die Masse. Das nicht verkaufte Kommissions gut bleibt Eigentum des Verlegers und muß ihm auf sein Aus sonderungsbegehren ausgefolgt werden*). Verpflichtet ist der Konkursverwalter nur zu der Ausfolgung und kann beanspruchen, daß der Verleger das Kommissionsgut abfordern läßt. Sendet er also das Gut nach Leipzig, so ist dies schon ein Entgegenkommen. Da die Masse aber für derartige Kosten nicht aufzukommen hat, so können die Frachtkosten nur zu Lasten des Verlegers fallen. Zum Eintritt des Konkursverwalters in den zweiseitigen Vertrag zwischen Verleger und Sortimenter möchte ich noch be merken, daß ein solcher Eintritt z. B. dann erfolgt, wenn der Konkursverwalter im Interesse der Masse das Geschäft fortführt, um es zu verkaufen oder auch dem Gemeinschuldner zu erhalten. In solchem Falle pflegt der Konkursverwalter zu erklären, daß er das nichtoerkaufte Kommisstonsgut zur weiteren Fortführung des Geschäfts behält und daß die Masse für während der Zeit des Konkurses verkaufte Bücher zum vollen Nettopreise aufkommt. Ein gleiches ist der Fall bei dem Konkurse eines Verlegers. Auch hier ist der Konkursverwalter nicht verpflichtet, in die zwei seitigen Verträge zwischen Verleger und Sortimenter einzutreten; vielmehr ist er berechtigt, das Kommissionsgut sofort zurückzuver langen, und ebenso, Zahlung zu beanspruchen. Würde ein Sorti menter sich auf die Verkehrsordnung berufen und Remittenden und Zahlung zur Ostermesse leisten wollen, so würde er damit wenig Glück haben. Eine Klage des Konkursverwalters und das demnächstige Urteil des Gerichts würde ihn belehren, daß für den Konkursverwalter die Verkehrsordnung eine Geltung nicht hat. R. L. Prager. *) Ein Formular zur Geltendmachung eines Aussonderungs-- anspruchs unk zugleich zur Anmeldung von Konkursforderungen ist von dem Deutschen Verlegerverein hergestellt worden; zu Gesicht ist mir dieses Formular noch nicht gekommen.
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