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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.12.1907
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1907-12-21
- Erscheinungsdatum
- 21.12.1907
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- Deutsch
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Aufführung, eiugesührt. Unterstellt man eine vom Gesetz fingierte Bevollmächtigung des Komponisten, so ist zwar diese, weil nur im Interesse der Veranstalter der Auf führung bestimmt, den Dispositionen und dem Widerruf des Textdichters entzogen; aber in allen übrigen Be ziehungen bleibt das Urheberrecht des Textdichters völlig unberührt. Insbesondere bestimmt sich seine Dauer lediglich nach den in seiner Person liegenden Verhältnissen (tz 29 des Gesetzes). Der Fall des 8 30 des Gesetzes, daß dasselbe Urheberrecht mehreren gemeinschaftlich zu steht, liegt nicht vor. Vielmehr haben sowohl Text dichter als Komponist jeder sein eigenes Urheberrecht. Die Anwendung der Vorschrift des 8 28 setzt aber gerade das Nebeneinanderbestehen der beiden selbständigen Ur heberrechte des Textdichters und des Komponisten voraus. Nur für diesen Fall trifft die oben angegebene ratio legis zu. Erlischt das Urheberrecht des einen oder des andern, so ist für die fernere Anwendung des §28 Absatz 2 kein Raum. »Im vorliegenden Falle ist, wie unbestritten, das Urheberrecht des Komponisten erloschen. Das Urheberrecht des Übersetzers, welches hinsichtlich seiner Dauer lediglich nach tzß 5, 29 des Gesetzes zu beurteilen ist, besteht noch. Nach 8 11 Absatz 2 des Gesetzes bedarf daher der Be klagte der Einwilligung des Übersetzers. Der Übersetzer hat seine Rechte au die Klägerin abgetreten. Der Klage anspruch ist daher begründet.« — Durch diese klaren und unzweifelhaften Ausführungen des höchsten deutschen Gerichtshofs ist auch die Frage des Aufführungsrechts an der Oper »Carmen« und ähnlicher Opern, deren Komponisten frei, deren Textdichter und Über setzer aber noch geschützt sind, ein für allemal endgültig ent schieden. (Red.) Japanische Druükunst. Nach einem Vortrag von Professor vr. )ur. Hanns von Weißenbach im Leipziger Faktorenvereiu. Die japanische Kunst ist nach Inhalt und Wesen eine völlig andre als die unsrige. Die Bildhauerei als hohe Kunst fehlt fast ganz, Marmor existiert dort nicht. Die Architektur ist wegen der fortwährenden Erdbeben eine Holzarchitektur. So konzentriert sich die ausgesprochen künstlerische Begabung auf die Malerei. Allein auch diese ist aus einer reinen Flächen-, also dekorativen Behandlung nicht recht heraus gekommen. Die Linienperspektive kam erst ca. 1800 auf, und die Luftperspektive ersetzte man durch dazwischengeschobene Wolken. Der Shintoismus, die Staatsreligion, lieferte keine Gestalten, die zur Andacht stimmen konnten. Bei der ange borenen Geschicklichkeit der Japaner mußte eine auf so realem Boden stehende Kunst das ganze Volksleben durchdringen und alle Gewerbe beherrschen. Und so ist denn auch jeder Lack arbeiter, Erzgießer, Ziseleur, Sticker, Weber in seinem Arbeits gebiet ein Künstler. Freilich darf die japanische Kunst nicht mit dem kritischen Maßstabe gemessen werden, den wir etwa an Museums- und Ausstellungs-Ölgemälde anzulegen ge wohnt sind. Der Japaner kennt nur die Wasserfarben, mii etwas Hausenblase und Öl versetzt. Die Tusche spielt eine große Rolle, um so mehr, als er Bleistift und schwarze Kreide nicht kennt. In keinem Lande hat sich die Schwarz-Weiß- Malerei zu gleich hohem Ansehen emporgeschwungen. Der Japaner schätzt den künstlerischen Wert der Skizze. In seiner harmlosen Natur freut er sich über jeden glücklichen Geistes blitz eines Künstlers, wenn er den in der flüchtigsten Skizze liegenden Gedanken nur halbwegs sich deuten kann. Das Publikum ist völlig zufrieden mit der Skizze; daher ist die Kunst der Umrißmalerei das Ideal der großen Malerschulen. Alles liegt in der Idee und der flotten Pinselführung. Diese wird durch die Pinselhaltung wesentlich begünstigt; man faßt den Pinsel in der Mitte oder am Ende, setzt frei auf und trifft die Bildfläche stets senkrecht. Die Skizze aber führt dazu, nicht das vorliegende Exemplar der Tier- oder Pflanzenwelt mit all seinen jeweiligen Eigenheiten und Abnormitäten zu verewigen, sondern in ihm die prägnantesten Eigenschaften, die der ganzen Gattung charakteristisch sind, zum Ausdruck zu bringen. So gelangt der Japaner in Verbindung mit seiner scharfen Naturbeobachtung zu einer Stilisierung der Naturformen, von der unsere Zeichner noch immer viel lernen können. In drei Formen treten nun die Kunstschöpfungen haupt sächlich vor die Augen des Publikums. Zuerst im Kakemono (hängende Sache), dem Rollbild. Rechteckige Bilder aus Seide oder Papier, meist im Verhältnis von 1:3, an den schmalen Seiten mit Stäbchen versehen, die an der Wand aufgehängt werden. Damit sie glatt herunterhängen, ist der untere Stab stärker und mit Seidenquasten verziert. Von diesen besaß der wohlhabendere Hausherr eine Reihe, die er dann wechselnd aufhängte. Malereien, die nicht an der Wand offen aufgehängt, sondern dem Beschauer in die Hand gegeben werden sollten, erhielten die Form der Makimono (gerollte Sache), d. h. oft bis 50 Fuß lange aufgerollte Streifen, die man, um sie zu sehen, ab- und wieder aufrollte. Sie waren meist aus Papier, an den Enden mit Stäbchen als Handhaben versehen und wurden mit seidenen Schnüren zusammengebunden. Der Titel wurde ohne jeden Zierat, nur Inhalt und Künstler angebend, als schmaler Zettel oben auf die gebundene Rolle aufgeklebt. Der Bequemlichkeit halber legte man diese langen Rollen harmonikaförmig zu sammen, woraus das bekannte Klappbuch »Oribon« in Art der Leporelloalbums entstand. Durch die Zollscherereien beim Export veranlaßt, heftete man die Oribons zusammen und klebte den Titel auf die letzte Umschlagseite, wo eben das japanische Buch anfängt. Dies gab den ersten Anlauf zu einem Titelblatt. Von einer »Errungenschaft« der europäischen Industrie hat sich Japan bisher freizuhalten gewußt, und zwar vom sogenannten »holzfreien« (?) Papier. Die Leichtigkeit aller japanischen Papiere verblüfft geradezu, ebenso wie ihre Zähigkeit und Unzerreißbarkeit. Es wird hergestellt aus dem Bast des Papiermaulbeerbaums und andrer Pflanzen. Infolge seiner Weichheit und Schmiegsamkeit — denn es ist ungeleimt — und seiner seidenartig glänzenden Oberfläche ist es für den Druck ganz besonders geeignet und hat sich für Kunstdruck schon seit Rembraudts Zeiten auch bei uns eingebürgert. Für Bleistiftzeichnungen taugt es freilich nicht, da man auf ihm nicht radieren kann. Alle Anregung für Kultur und Kunst kam für die Japaner aus China, so das Abdrucken von Schrifttafeln, das seit 764 n. Ehr. in China nachweisbar ist. Der an sich primitive Holztafeldruck, den wir schon seit ca. 1470 veiließen, genügte bei der Eigentümlichkeit der Schrift und der Gewandtheit im Holzschneiden vollständig. Erst in neuerer Zeit fand unser Buchdruck mit beweglichen Typen Eingang. Das erste national-japanische Druckwerk ist das Geschichtswerk Ni-hon-gi, das, im achten Jahrhundert verfaßt, erst im sechzehnten Jahrhundert durch den Druck allgemein zugänglich gemacht wurde. Heldensagen, Gedichte, Theater stücke, Novellen gaben von nun an den japanischen Druckern gute Gelegenheit, ihre Kunst zu entfalten. Der Text (das Originalmanuskript) w>rd auf dünnes, durchsichtiges Papier mit dein Pinsel ausgezeichnet Dies wird dann mit der be malten Seite auf einen Holzstock (meist Kirsch-, und zwar Langholz) geklebt und nachgeschnitten. Druckfehler oder 1808*
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