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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.12.1907
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1907-12-23
- Erscheinungsdatum
- 23.12.1907
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19071223
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^ LS8, 23. Dezember 1907. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dlschn. Buchhandel. 13918 K 105b Absatz 3 ist zu streichen, ebenso Absatz 2 des 8 105s. Hinter dem jetzigen Absatz 3 des § 105s sind folgende Bestim mungen einzuschalten: Für alle oder einzelne Zweige des Handelsgewerbes darf neben den nach Absatz 1 zugelassenen Ausnahmen mit der jederzeit widerruflichen Genehmigung der Aufsichtsbehörde durch Beschluß eines weiteren Kommunalverbandcs oder in Ermange lung eines solchen Beschlusses durch Beschluß einer Gemeinde an Sonn- und Festtagen, mit Ausnahme des ersten Weihnachts-, Oster- und Pfingsttages, eine beschränkte Beschäftigung zu gelassen werden, und zwar: 1. für die letzten beiden Sonntage vor Weihnachten bis zur Dauer von 10 Stunden, jedoch nicht über 7 Uhr abends hinaus, 2. für drei weitere Sonn- und Festtage, an denen örtliche Verhältnisse einen erweiterten Geschäftsverkehr erforderlich machen, bis zur Dauer von 6 Stunden, jedoch nicht über 4 Uhr nachmittags hinaus, 3. für die übrigen Sonn- und Festtage bis zur Dauer von 3 Stunden, jedoch nicht über 2 Uhr nachmittags hinaus. Die auf Grund der Bestimmungen im Absatz 3 zugelassenen Beschäftigungsstunden im Handelsgewerbe sind unter Berück sichtigung der für den öffentlichen Gottesdienst bestimmten Zeit so festzusetzen, daß die Beschäftigten am Besuche des Gottes dienstes nicht gehindert werden. Die Festsetzung der Be- schästigungsstunden kann für verschiedene Zweige des Handels gewerbes verschieden erfolgen. Der Bundesrat trifft über die Voraussetzungen und Bedingungen der Zulassung der in den Absätzen 1 und 3 bezeichneten Ausnahmen und über den Um fang der Ausnahmen nähere Bestimmungen; diese sind dem Reichstage bei seinem nächsten Zusammentritt zur Kenntnis nahme mitzuteilen. 8 146 a. Statt -den aus Grund des ß 105b Absatz 2 erlassenen statutarischen Bestimmungen- ist zu setzen: »den auf Grund des K 105 s genehmigten Beschlüssen.» (Leipziger Zeitung.) * Urheberrecht- Übereinkommen Deutschlands mit Belgien und mit Italien. — Nach Zeitungsberichten hat am 19. d. M. der Bundesrat dem Übereinkommen des Deutschen Reichs mit Belgien und mit Italien betreffend den Urheberrechtsschutz an Werken der Literatur, Kunst und Photographie seine Zustimmung erteilt. * Rrmittendenfaktnr ° Vordrucke O. - M. ISO«. (Vgl. Nr. 291, 293, 294, 295, 296, 297 d. Bl.) — Weitere Eingänge: Amthor'sche Verlagsbuchhandlung, Leipzig, Carl Dülfer, Verlag, Breslau. Karl Robert Langewiesche, Düsseldorf und Leipzig (mit »Rechenknecht-). H G. Münchmeher, 8. m. b. H. in Niedersedlitz. — Handelsregister-Eintrag: Auf Blatt 11572 des Handelsregisters ist heute die Ge sellschaft H. G.Münchmeyer, Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitze in Niedersedlitz und weiter folgendes eingetragen worden: Der Gesellschaftsoertrag ist am 21. November 1907 abgeschlossen und am 3. und 5. Dezember 1907 in den 88 8 und 6 abgeändert worden. Gegenstand des Unternehmens ist der Fortbetrieb der von dem verstorbenen Verlagsbuchhändler Johannes Adalbert Fischer und sodann von dessen Erben unter der Firma H. G. MUnchmeyer in Niedersedlitz betriebenen Verlagsbuchhandlung sowie die Stein- und Buchdruckeret, die Beteiligung an Unter nehmungen gleicher Art, sowie der Betrieb aller mit diesem Handelszweige zusammenhängenden Geschäfte. Das Stammkapital beträgt zweihundertvierundvierzigtausend Mark. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch mindestens zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäfts führer und einen Prokuristen vertreten. Zum Geschäftsführer ist bestellt der Buchhändler Direktor Wilhelm Capito in Niedersedlitz. Aus dem Gesellschaftsvertrage wird noch bekannt gegeben: Die Gesellschafter Kaufmannsehesrau Charlotte Louise Emmy Schubert geb. Fischer, Friedrich Ferdinand Otto Herbert Fischer, Margarete Jda Erna Fischer und Johannes Adalbert Lothar Fischer, sämtlich in Dresden, legen auf das Stammkapital in die Gesellschaft ein das von ihnen als Erben des Verlagsbuchhändlers Johannes Adalbert Fischer unter der Firma H. G. Münch meyer in Niedersedlitz betriebene Handelsgeschäft als Ganzes mit allen Aktiven und Passiven und mit der Firma. Diese Stamm einlage wird von der Gesellschaft für den Geldwert von 244 000 ^ angenommen, wovon auf die Stammeinlage eines jeden der vor- bezeichneten Gesellschafter je 61 000 entfallen. Öffentliche Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen durch das jeweilige Amtsblatt des Königlichen Amtsgerichts Dresden. Dresden, am 19. Dezember 1907. (gez.) Königliches Amtsgericht, Abt. III. (Leipziger Zeitung Nr. 296 vom 20. Dezember 1907.) Vom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) — Vom Land gericht Essen (R.) ist am 11. September d.J. der Generaldirektor der 8witb Lrsmisr ll^xs ^Vritsr-Gesellschaft m. b. H., Richard S., wegen versuchter Erpressung zu acht Tagen Gefängnis verurteilt worden. Seine Kölner Filiale hatte an einen gewissen A. eine Schreibmaschine für 480 mit Eigentumsvorbehalt verkauft. A. war aber verschwunden, nachdem er erst einen kleinen Teil der Kaufsumme abgezahlt hatte. Darauf hatte der Angeklagte dem in Essen wohnenden Vater des A. geschrieben, er müsse seinen Sohn wegen Betrugs anzeigen, wenn nicht er, der Vater, die Rest schuld etwa bezahle. Die Revision des Angeklagten, die am 19. d. M. zur Ver handlung kam, wurde vom Reichsanwalt befürwortet. Das Reichsgericht hob das Urteil auf und verwies die Sache an das Landgericht zurück, da der Tatbestand der versuchten Er pressung nicht einwandfrei festgestellt sei. (Lentze.) Gemetusamrr Verlag im alten englischen Buchhandel. — Der unlängst hier erwähnte Artikel der »i'ortnixbtlz- ksvisv- über die Geschäftsessen der früheren englischen Buchhändler und Antiquare gibt einem Mitarbeiter von -kuölisbsrs' Lireular- Ge legenheit, auf eine andre nunmehr verschwundene Eigentümlichkeit im früheren englischen Buchhandel aufmerksam zu machen. Diese Eigentümlichkeit bestand in der Gewohnheit, daß besonders teure Bücher häufig auf gemeinsame Kosten einer größern Anzahl von Buch händlern herausgegeben wurden, die unter Umständen bis auf 200 stieg. Es kam dabei vor, daß ein Buchhändler an einer Auf lage von 3000 Stück 16'/, Stück auf seinen Verlagsaanteil übernahm, ein andrer 15 Stück von einer Auflage von 1000, usw. Diese Teilung des Verlagsrisikos unter eine größere Anzahl von Verlegern hatte natürlich eine ungemein umständliche und verwickelte Art der Ab rechnung im Gefolge, wie sie dem Geist der Neuzeit nicht mehr gemäß ist. Sie wurde fast ausschließlich bei solchen Büchern an gewandt, deren Verlag freigegeben war, deren allgemeine Beliebt heit und Verbreitung gesichert war und bei denen es sich für die Herausgeber darum handelte, eine besonders wertvolle und kost spielige Ausgabe herzustellen. Als dann später die gleiche Art Ausgaben zu weit geringerem Preise im Einzelverlag erschienen, war die gemeinsame Herausgabe unwirtschaftlich geworden und verschwand. (Nach: Lublisösrs' V7ssLI/.) * Reue Bücher, Kata oge re. für Buchhändler. Wsgs unck 2isls äsr woäsrnsn Oiobtung. Nsrausgs^sbsn von äsr U. OuNont-8obaubsrssobsn Luobbanälune in Löln a. kb. 8". 44 8. Schreibtisch-Kalender für 1908. Weihnachtsgabe des Gutenberg- Verlags in Hamburg-Großborstel. 8°. 32 S. ürösssrs und vsrtvolls ^Vsrtzs aus allsn V7isssnsobaktsn. Libliotbstzsrvorlrs. — ^ntiqu.-Latalo^ No. 164 äsr 9. 9. Nsvlcsn- bausr'sobsn Luobbanälunu 0. 8onnsv:alä in Nübinssn. 8°. 82 8. 1729 Nrn. ^.nsicbtso, 8obvar2 uoä in k'arbso. Nuxksrstiob, ltaäisrung, Nolrsobnitt, Intboxrapbis, Aquatinta, Couaobsmalsrsi. — 4,n- rsixsr No. 24 von üugo ÜsIdinA in Nünoösn. 8". 30 8. 690 Nrn. Nonatlieösr Lmrsigsr übsr Novitäten unä ^.ntiquaria aus äsm 6sbists äsr Nsäioin uoä Naturwisssnsebakt, ru bsrisbsn äurob 1812»
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