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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.06.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1909-06-15
- Erscheinungsdatum
- 15.06.1909
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- Deutsch
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135. 15. Juni 1209. Nichtamtlicher Teil. SLrjrutiaN j. l>. Ltjchu. Vuch-andet 7159 aber ist es. daß selbst die wenigen bestehenden Bibliotheken einen starken Rückgang aufweisen. In der Provinz Catania gab es im Jahre 1893 neun Bibliotheken; von ihnen besteht heute keine mehr. Denselben Rückgang lassen die anderen Provinzen erkennen; in Caltanissetta ist die Zahl von fünf auf zwei gesunken, die zu sammen über nur 1180 Bände verfügen; in Girgenti von sechs auf drei mit 4500 Bänden, in Messina von acht auf drei mit 1115 Bänden, in Palermo von fünfzehn auf drei mit 5804 Bänden und in Siracusa von vier auf eins mit 759 Bänden. Nur in Trapani ist dank den Stiftungen Nasis die Zahl der Bibliotheken von sechs auf neun gestiegen, die heute insgesamt über 15324 Bände ver fügen. Im ganzen ist die Zahl der Bibliotheken auf Sizilien in den letzten siebzehn Jahren von 63 auf 21 gesunken, die zusammen 28682 Bände umfassen. Mehr als die Hälfte dieses Bestandes entfällt allein auf Trapani. *Über die Infektionsgefahr durch Bücher. — Daß bei der Benutzung vielgelesener, durch viele Hände gegangener Bücher die Gefahr der Verbreitung ansteckender Krankheiten besteht, ist durch sorgfältige Versuche festgestellt worden. Über die Infektions gefahr durch Bücher und ihre Beseitigung hat kürzlich im »Zentralblatt für Bibliothekswesen« der Vorsteher der Bücherei der Kaiser Wilhelm-Akademie in Berlin, Professor Or. weck. Hiller, interessante und beachtenswerte Mitteilungen gemacht. Als durch Bücher übertragbar kommen in erster Linie in Betracht die Tuberkulose, sodann die Diphtheritis, Scharlach, Masern und Pocken. Aber auch die Gefahr der Übertragung von Geschlechts krankheiten (Gonorrhöe, Syphilis) ist nach Hiller nicht ausge schlossen, wiewohl Fälle hiervon noch nicht mitgeteilt worden sind. Bei den akuten Infektionskrankheiten haben Du Cazal und Catrin nach den Mitteilungen der »Vnnalss äs l'Institut ks.st.sur« die Übertragbarkeit durch Bücher festgestellt, weitere Versuche von A. Krauß haben diesen Befund bestätigt, ebenso hat I. Mitulescu im Berliner Institut für Infektionskrankheiten unter Robert Kochs Leitung von 97 benutzten Büchern (Romanen, Novellen, Zeit schriften), die das Kuratorium der Berliner Volksbibliotheken und Lesehallen dem Institut zur Untersuchung übergeben hatte, durch Uberimpfung von schmutzigen Papierstückchen oder wässerigen Aus zügen solcher auf Meerschweinchen in der großen Mehrzahl der Bücher Bazillen der Tuberkulose, des malignen Odems uud der Septichämie aufgefunden. Die Bestände der Leihbibliotheken mit Unterhaltungslektüre und der Volksbibliotheken sind naturgemäß vorzugsweise der Gefahr der Infektion ausgesetzt; bei den stark be nutzten Büchern solcher Sammlungen ist daher Vorsicht durchaus am Platze. Sie sollten bei dem Übergang von einer Hand in die andere stets mit einem reinen Umschlag versehen werden, und der Leser sollte nach jedesmaligem Gebrauch des Buches sich mit Seife die Hände waschen. In gut geleiteten Volksbibliotheken werden auch bereits dem Leser die Bücher in einem sauberen Umschlag eingehändigt. In den wissenschaftlichen Bibliotheken ist die Gefahr der Übertragung von Krankheiten im allgemeinen nicht sehr groß. Vorsicht ist aber auch hier geboten bei tuberkulösen bzw. lungenkranken Benutzern und bei Familien, in denen an steckende Krankheiten herrschen. Hiller fordert, daß in diesen Fällen die Benutzer vor der Rückgabe zur Desinfektion der Bücher verpflichtet werden und die Benutzungsordnungen einen entsprechenden Paragraphen enthalten sollten. Ein Glück ist es, daß fast alle parasitären Krankheitserreger, die wir bis jetzt kennen, eine begrenzte Lebensdauer haben und in an getrocknetem Zustande in drei Wochen bis zu fünf Monaten ab sterben. Bücher, die etwa ein halbes Jahr unbenutzt geblieben sind, kann man daher im allgemeinen als keimfrei und ungefähr lich betrachten. Dieselbe Ansteckungsgefahr wie durch vielbenutzte Bücher droht natürlich auch durch die Dienstbücher und Akten von Behörden. An ein Desinfektionsmittel für Bücher sind nun zwei Anforderungen zu stellen: zunächst muß es die Krankheits keime sicher abtöten und sodann das Buch, Druck und Papier, unbeschädigt lassen. Nach Hiller sind zwei Verfahren als brauch bar befunden, nämlich die Desinfektion mit feuchter heißer Luft von 80° und 60A relativer Feuchtigkeit und die Des infektion mit unter Vakuum strömenden Formaldehyd- Wasserdämpfen von niedriger Temperatur. Das elftere ist das einfachere und billigere und kommt für Bibliotheken zunächst in Betracht. Der Apparat zur gleichzeitigen Desinfektion von sechs bis zehn Büchern stellt sich bei einer Berliner Firma auf 1246 für vier bis sechs Bücher auf 990 In England und Amerika ist die obligatorische Bücherdesinfektion bei ansteckenden Krankheiten bereits vielerorts angeordnet, und die Bibliotheks verwaltungen werden von den bei der Polizei eingegangenen Meldungen über ansteckende Krankheiten in Kenntnis gesetzt. In Wien sind durch amtliche Verfügung vom 12. Mai 1903 die Be zirksärzte gehalten, die bei den Desinfektionen der Wohnungen Vorgefundenen Bücher mit zu desinfizieren, sofern sie nicht ver nichtet werden sollen. Das Kuratorium der Berliner Bolksbiblio- theken und Lesehallen hat dafür gestimmt, die stärker beschmutzten Exemplare der Bücher zu verbrennen. Bei einer Volksbibliothek, die fast nur über moderne und leicht ersetzbare Literatur verfügt und für die das Neueste gerade das Beste ist, läßt sich gegen ein solches Verfahren nichts einwenden, für eine wissenschaftliche Bi bliothek wird es nur in einzelnen Fällen anwendbar sein. Hier ist es Pflicht des verantwortlichen Leiters, die Bücherbestände möglichst vor dem raschen Untergange zu bewahren. Es muß einmal offen ausgesprochen werden, daß heute in Deutschland von manchen Bibliotheken gegen diese Pflicht sehr gesündigt wird. Eine Sammelwut und die Sucht, mit möglichst hohen Benutzungs ziffern in der Statistik glänzen zu können, haben heute vielfach den Blick dasür getrübt, daß es eine der vornehmsten Aufgaben des Bibliothekars ist, die Geistesschätze zu bewahren und in einigermaßen anständigem Zustande aus die Nachwelt zu bringen. »Gcsetzesverkiindigung. — Die zur Ausgabe gelangte Nummer 30 des Reichsgesetzblatts enthält unter Nr. 3318 das Gesetz, betreffend Änderungen des Gerichts verfassungsgesetzes, der Zivilprozeßordnung, des Gerichtskosten gesetzes und der Gebührenordnung für Rechtsanwälte, vom I. Juni 1909. ^Biblisches Institut in Rom. — Für das Studium der Heiligen Schrift ist in Rom eine Fakultät begründet worden. Nach einem Briefe des Heiligen Stuhles vom 7. Mai, den der »Osssrvstors kows.no« veröffentlicht, soll der Unterricht Geschichte, Archäologie, Geographie, orientalische Sprachen, Auslegung usw umfassen. Der Besuch der Fakultät soll italienischen und aus ländischen Priestern gestattet sein. Schenkung. — Die Verlagsfirma G. Freytag L Berndt in Wien hat anläßlich ihres 30jährigen Bestehens den von ihr herausgegebenen »Wandplan der inneren Stadt Wien« für sämt liche öffentliche Volksschulen Wiens gespendet. (Wiener Zeitung.) Akademie-Preise. — Bei der letzten Preisverteilung der ^osäewis äss luseriptions st ösilss-Ksttrss in Paris hat den ersten G obert-Preis Delachenal für seine Geschichte Karls V. von Frankreich, den zweiten Gobert-Preis Caillet für seine Ge schichte der Beziehungen der Gemeinde Lyon zu den Königen Karl VII. und Ludwig XI. erhalten. — Bon dem Saintour- Preis haben erhalten der Abbs Roussel 1600 Frcs. für die Übersetzung des ks.ws.z'a.na, der k. Antonin Janssen 500 Frcs. für sein Werk »Oouturass äss Vradss au ps./s äs Naab«, Macler 500 Frcs. für seinen Katalog der armenischen und persischen Handschriften der Nationalbibliothek und Francois Martin 500 Frcs. für seine Übersetzung des Buches Herrsch aus dem Äthiopischen. — Von dem Bordin-Preis haben erhalten Edmond Doutts 1000 Frcs. für sein Werk »kcks.Ais et i-sU^ion ckans I'Vtrigus äu Xorä«, General de Beylis 500 Frcs. für sein Werk »Kn Lalas. äss 8sni Hainrusä«, de Genouillac 500 Frcs. für die »14s.tsris.ux pour ssrvir ä 1'tristoirs äs Is. sooists surusrieuns«, Clement Huart 600 Frcs. für »Kss ealiigrapiiss st Iss winiaturistss äs l'Orisut wusulwan« und Lafuma 500 Frcs. für seine Über setzung des Zohar. (Internat. Wochenschr. für Wissenschaft usw.) Die Vorgeschichte des »Eulenspicgel«. — Aus der dies jährigen Tagung des hanseatischen Geschichtsvereins in Münster i. W. machte Prof. Schröder-Göttingen interessante Angaben über die Vorgeschichte des alten Volksbuchs »Der Eulenspiegel«. Das Braunschweiger erste Exemplar des Buches, das auf un gefähr 1500 zu setzen ist, ist bekanntlich unwiederbringlich verloren gegangen. Von ihm existieren Straßburger Nachdrucke von 1515
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