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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.01.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-01-14
- Erscheinungsdatum
- 14.01.1910
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- LDP: Zeitungen
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19100114
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1910
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^ 10, 14. Januar 1910. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. 515 (Bunzlau, Freiwaldau, Naumburg a. Q., Muskau), iu Anhalt (Coswig) usw. »Ähnlich verhält es sich mit dem grauen Geschirr (dem so genannten Steinzeug). Dieses wird glasiert durch Hineinwerfen von Salz in den Brennofen im letzten Stadium des Brandes. Dieses wird bei der hohen Temperatur des Brennens zersetzt und bildet mit dem Ton an der Oberfläche der Gefäße ebenfalls einen glasigen bleifreien Überzug. »Es sind also diese beiden vorgenannten Geschirrarten nach jeder Richtung hin zu jeglichem Gebrauch als gesundheitlich un schädlich anerkannt. »Wenn nun durch gegenteiligen Lehrstoff Kindern in der Schule falsche Ansichten beigebracht und durch sie in die Haus haltungen getragen werden, so ist dies so recht geeignet, unsere Branche, bzw. Fabrikation zu schädigen. »Wir bitten daher Hochlöbliche Verlagshandlungen, bei einer Neuauflage der Lehrbücher die Jrrtümer über Tonwaren zu berichtigen. Nähere Auskunft gibt eventuell der Direktor der Königlichen keramischen Fachschule zu Bunzlau, Herr l)r. Pukall. »Hochachtungsvoll Die Freie Töpserinnung von Freiwaldau, Bez. Liegnitz. I. A.: (gez.) Robert Richter.« Verlag Femiua G. m. b. H. in Berlin. — Handels- register-Eintrag: Berlin. In das Handelsregister ö des Unterzeichneten Gerichts ist am 5. Januar 1910 folgendes eingetragen worden: Nr. 7322. Verlag Femina Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sitz: Berlin. Gegenstand des Unternehmens: Über nahme und Fortführung der illustrierten Monatsschrift »Die Frau und ihre Zeit«. Betrieb sonstiger Verlagsgefchäfte jeder Art, Er werb gleichartiger oder ähnlicher Unternehmungen, Beteiligung an solchen, Übernahme von deren Vertretung. Das Stammkapital beträgt 24000 Geschäftsführer: Kaufmann Carl Gehring in Berlin. Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit be schränkter Haftung. Der Gesellschaftsvertrag ist am 15. Dezember 1909 festgestellt. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer und einen Prokuristen vertreten. Außer dem wird hierbei bekannt gemacht: Öffentliche Bekannt machungen erfolgen im Deutschen Reichsanzeiger. Es bringen in die Gesellschaft ein: 1. Kaufmann Carl Gehring in Berlin, 2. Chefredakteur Arthur Brehmer in Groß-Lichter- felde das ihnen gehörige Unternehmen »Die Frau und ihre Zeit« nebst den gesamten auf die bezeichnet« Monatsschrift be züglichen Rechten und Pflichten aus Verträgen, insbesondere auch das Recht auf Fortführung des Titels »Die Frau und ihre Zeit«, die Rechte aus den sämtlichen Verträgen mit den Abonnenten, Mitarbeitern und Inserenten, einschließlich der gesamten Bestände an Propagandamaterial, fertigen Jahrgängen und dergleichen, und zwar nach dem Stande vom 1. Januar 1910 unter Ausschluß der Passiva zum festgesetzten Werte von 20 000 -kt, wovon auf die Stammeinlagen angerechnet werden bei 1: 13 333,33 bei 2: 6 686,67 ^t. Berlin, den 5. Januar 1910. (gez.) Königliches Amtsgericht Berlin-Mitte. Abteilung 122. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 8 vom 11. Januar 1910.) Lüddeutsche «erlagSanstalt Fr. Weber L Lomp., «. m. b. H. in Karlsruhe. — Handelsregister-Eintrag: Karlsruhe, Baden. Bekanntmachung. In das Handelsregister lj Band II O.-Z. 76 wurde heute eingetragen: Firma und Sitz: Süddeutsche Verlagsanstalt Fr. Weber L Comp., Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Karls ruhe. Gegenstand des Unternehmens: Der Verlag von Druck schriften aller Art, insbesondere von Fachzeitschriften und die Fort führung des bisher von Franz Weber unter der Firma Süddeutsche Verlagsanstalt Franz Weber in Karlsruhe betriebenen Verlags geschäfts (mit der Zeitschrift für die deutsche Bau-, Kunst- und Maschinenschlosserei — Süddeutsche Schlosserzeitung). Die Gesell schaft darf Unternehmungen mit ähnlichen Geschäftszwecken er- werben, sich an solchen Unternehmungen beteiligen und sie vertreten. Stammkapital 26 000 Geschäftsführer: Karl Vitz, Kaufmann, Karlsruhe. Der Gesellschaftsvertrag ist am 29. Dezember 1909 sestgestellt. Ist nur ein Geschäftsführer und kein Prokurist vor handen, so vertritt der Geschäftsführer allein die Gesellschaft. Sonst ist zur Vertretung der Gesellschaft die Unterschrift zweier Geschäftsführer oder eines Geschäftsführers und eines Prokuristen erforderlich. Der Übergang der bisher im Betriebe des Geschäfts des Franz Weber begründeten Verbindlichkeiten ist bei der Über nahme des Geschäfts durch die Gesellschaft ausgeschlossen. Der Gesellschafter Franz Weber, Redakteur in Karlsruhe, bringt das bisher von ihm unter der Firma: Süddeutsche Verlagsanstalt Franz Weber betriebene Verlagsgeschäft, namentlich den Verlag der oben bezeichneten Fachzeitung, alle Geschäftseinrichtungs sachen und alle Außenstände in die Gesellschaft ein mit einem Gesamtwerte von 20 500 die Gesellschaft übernimmt von der persönlichen Schuld des Franz Weber an die Firma I. I. Reiff hier die aus 18. Januar d. I. fällig werdende Teil summe von . 20 OM ^ Rest . . 500 so daß die Stammeinlage des Gesellschafters Franz Weber voll ständig geleistet ist. Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen durch die Karlsruher Zeitung. Karlsruhe, den 5. Januar 1910. (gez.) Großh. Amtsgericht. VI. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 9 vom 12. Januar 1910.) * Remittendenfaktur-Bordrucke V.-M. 1ÜL«. (Vgl 1909, Nr. 301—304, 1910, Nr. 1—9 d. Bl.) — Weiter eingegangen sind Vordrucke von folgenden Firmen: Deutscher Kolonial-Berlag (G. Meinecke), Berlin, Fritz Eckardt Verlag, Leipzig, Friedrich Engelmann, Leipzig. Alfred Kröner Verlag, Leipzig, C. C. Meinhold's Söhne, Dresden, Paul Parep, Berlin, Justus Perthes, Gotha. vr. Walther Rothschild, Berlin. E. Schweizerbart'sche Verlagsbuchhandlung Nägele 6? vr. Sproeßer, Stuttgart. Wilhelm Süsserott, Berlin, Vossische Buchhandlung, Berlin. In Österreich verboten. — Das k. k. Landesgericht Wien als Preßgericht hat mit dem Erkenntnisse vom 7. Januar 1910 Pr. XXXV 376/9/3, auf Antrag der k. k. Staatsanwaltschaft erkannt daß der Inhalt des Druckwerkes: »Der Moloch des Militarismus. Ein Mahnwort an alle Welt von Erasmus Redivivus«, erschienen im Verlagsmagazin, Zürich 1894, in seiner Gänze das Vergehen nach § 302 St.-G- begründe, und es wird nach H 493 St.-P.-O. das Verbot der Weiterverbreitung dieser Druckschrift ausgesprochen, die von der k. k. Staatsanwalt schaft verfügte Beschlagnahme nach § 489 St.-P.-O. bestätigt und nach 8 37 Pr -G- auf die Vernichtung der saisierten Exemplare erkannt. Wien, am 7. Januar 1910. (Amtsblatt zur Wiener Zeitung Nr. 7 vom II. Januar 1910.) * Fernsprechgebühren. — Der Gesamtvorstand des »Bundes der Industriellen« hat mit Einstimmigkeit folgende Erklärung gegen die dem Reichstage erneut vorgelegte Fernsprechgebühren. Ordnung angenommen: »Gegen den abermals eingebrachten Entwurf der Fernsprech. gebühren-Ordnung macht der Bund der Industriellen erneut die Bedenken geltend, die er schon in früheren Eingaben und Re solutionen ausgesprochen hat. Der Bund der Industriellen stellt fest, daß in den Kreisen seiner Mitglieder der Widerspruch gegen die geplante Beseitigung der Pauschgebühren und die ausschließ, liche Erhebung von Grund- und Gesprächsgebühren gerade in neuerer Zeit mehr und mehr gewachsen ist. Denn die geplante
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