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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.01.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-01-14
- Erscheinungsdatum
- 14.01.1910
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- Deutsch
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516 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. ^ 10, 14. Januar 1910. Neuerung würde den Fernsprechverkehr zum großen Nachteil auch der deutschen Industrie sehr verteuern. Es ist zu erwarten, daß mit dieser neuen Belastung des Verkehrs dieselben Erfahrungen ge macht werden wie mit der allgemein beklagten Fahrkartensteuer, die nicht nur eine Verteuerung und Verminderung des Verkehrs, sondern eine Schädigung der Verwaltungseinnahmen gebracht hat. Der Bund der Industriellen spricht sich daher für die Bei behaltung der Pauschalgebühren aus. Er ist jedoch damit einver standen, daß bei Überbürdung eines Anschlusses, etwa bei mehr als 10 000 Gesprächen im Jahr, der Zwang zur Anbringung eines weiteren Anschlusses eintritt. Die geplante Einführung der Ge sprächsgebühr von 75 -Z für Ferngespräche auf 100 bis 250 Kilo meter, die von weiten Kreisen der Industrie und des Handels längst befürwortet wurde, ist zu begrüßen.« Verein Leipziger Sortiments- und Antiquariatsbuch händler. — Für das Jahr 1910 bilden den Vorstand die Herren: Eduard Pfeiffer, Vorsitzender, Emil Gräfe, Schriftführer, Leopold Hage mann, Kassierer und stellvertretender Schrift führer, Paul Eger, Beisitzer, Paul Beyer, Beisitzer. Gerichtsverhandlung. Die Zeichnungen zu »Petronius«. (Landgericht München I.) — Die Verlagsgesellschaft München hatte eine Neuauflage des »Petronius«, eines Sittenromans aus der römischen Kaiserzeit, übersetzt 1773 von Wilhelm Heinse, veran staltet. Zu dieser Neuauflage hatte der Kunstmaler Franz Christophe die Illustrationen geliefert. Die Polizeidirektion München erachtete sechs dieser Illustrationen in der Buchausgabe für unzüchtig und erstattete Anzeige; die Staatsanwaltschaft stellte jedoch das Verfahren gegen Christophe ein, beantragte aber die Einziehung der von ihr als unzüchtig erachteten sechs Illustrationen und des mit einer Illustration versehenen Prospekts im objektiven Verfahren. In der Verhandlung der vierten Strafkammer des Land gerichts München führte der als Sachverständiger vernommene Oberstudienrat Dr. v. Arnold aus, daß der Text des Buches, das einer der besten Sittenromane aus der römischen Kaiserzeit sei, nicht zu beanstanden sei. Die Illustrationen gäben aber keinen Begriff von dem wirklichen Inhalte und Geist des Romans und würfen auf ihn das Licht einer pikanten Lektüre. Auch seien diese Illustrationen geeignet, die Sinnlichkeit zu erregen. — Der Direktor der graphischen Sammlung in München vr. Pallmann führte jedoch in seinem Gutachten aus, daß er in den bean standeten Illustrationen nichts Unzüchtiges finden könne. Künstler hätten zu jeder Zeit das Geschlechtliche zur Darstellung gebracht, wohl von dem Grundsätze ausgehend: »vaturnlis. non 8uut> turpia«. In früheren Jahrhunderten sei dies sogar in Bibelausgaben zum Ausdruck gekommen. Der Übersetzer dieses besten Sittenromanes habe die höchste Wertschätzung des kunstsinnigen und kunst verständigen Königs Ludwig I. genossen. Um in den der Neu ausgabe beigegebenen Illustrationen etwas Unzüchtiges zu finden, müsse schon ein gewisser erotischer Sinn im Menschen vorhanden sein. Der Sachverständige würde die Illustrationen unbedenklich jungen Mädchen zur Ansicht geben. Der Staatsanwalt hielt seinen Antrag auf Unbrauchbarmachung der Illustrationen und des Prospektes aufrecht, da diese Illustra tionen geeignet seien, die Sinnlichkeit zu erregen, und gegen das normale Scham- und Sittlichkeitsgefühl verstießen. — Der Ver teidiger dagegen bat, den Antrag des Staatsanwaltes zurückzu weisen, da die beanstandeten Zeichnungen nickt unzüchtig seien. Das Urteil lautete auf Zurückweisung der staatsanwalt- schaftlichen Anträge unter Überbürdung sämtlicher Kosten auf die Staatskasse. Eine objektive Unzüchtigkeit konnte in den Illustra tionen, die von dem Buche nicht getrennt werden können, vom Gerichte nicht gefunden werden. (Münchener Neueste Nachrichten.) » Reue Bücher, Kataloge ustv. für Buchhändler. Lutbolisobe Tbeoloßie. — ^ntiguar.-UatsloF Hr. 5 cker 6uod- buncklung; IVill^ kalter (Ivb.: Otto 4Volk) ^bteilunx; ^ntiguarint in Xscliatk'eodurß;. 8". 48 8. 1428 k§rn. Sprechsaal. (Ohne Verantwortung der Redaktion: jedoch unterliegen alle Einsendungen den Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblatts.) Bücherbettel. Eine Bitte um Bücherschenkung von ungewöhnlicher Herkunft, nämlich aus Amerika, ist dieser Tage an eine Verlagsbuch handlung in Hannover und vermutlich auch an andere deutsche Verlagshandlungen gekommen. Ein »Deutsch-Amerikanischer Stadtverband« im Staate Ohio — der Name der Stadt bleibe hier verschwiegen — wendet sich an den deutschen Verlagsbuchhandel mit gedrucktem Rundschreiben, dem wir folgendes entnehmen: »Geehrte Firma! »Der endesgefertigte Deutsche Stadtverband erlaubt sich mit nachstehender Bitte an Sie heranzutreten. »Ende dieses Jahres sl909s wird hier die neuerbaute Öffent liche Freibibliothek, von welcher eine Abbildung beiliegt, eröffnet, und der Stadtverband hat es sich zur Aufgabe gestellt, in der selben auch eine Deutsche Lesehalle einzurichten, worüber die Verhandlungen mit den Behörden bereits abgeschlossen sind. Angesichts der großen deutschen Bevölkerung hier, welche sich aus eine Anzahl von ungefähr 15 000 Seelen beziffert, bedarf die kulturelle und nationale Wichtigkeit dieser deutschen Lesehalle wohl keiner weiteren Erörterung; die Notwendigkeit jedoch, die in Amerika lebenden Deutschen und deren Kinder mit deutschem Geiste, deutscher Wissenschaft und Literatur, mit den Geistesprodukten unserer deutschen Klassiker in Verbindung zu halten, ist eine immer mehr und mehr zu Geltung gelan gende Frage, welche in erster Linie durch die Angliederung deutscher Abteilungen an die hier bestehenden Öffentlichen Freibibliotheken zu erfüllen ist. »Leider fehlen den deutschen Vereinigungen die Mittel, um derartige Bibliotheken aus eigener Kraft zu errichten. Deshalb ... Die beigelegte Ansicht des Bibliotheksgebäudes zeigt ein im posantes, schloßähnliches Gebäude. Es ist wohl nicht anzunehmen, daß die an seiner Erbauung beteiligten Bauleute und Firmen zur Förderung des guten Zwecks auf den üblichen Gegenwert für ihre Leistung verzichtet haben, oder daß der Stadtverband auch nur daran gedacht hat, ihnen Uneigennützigkeit zuzumuten. Der deutsche Buchhandel unterstützt mit Freuden alle Be strebungen, die eine Förderung des Deutschtums im Auslande bezwecken; aber wie jeder Kaufmann lebt er von der Ware, die er verlaust. In dem von kaufmännischem Geiste durchdrungenen Amerika sollte man besser als anderswo wissen, daß es im schlimmsten Grade unkaufmännisch ist und in naturgemäßer Folge zur Entwertung kaufmännischer Werte führt, wenn ein Kaufmann seine Ware verschenkt. Red. Zugabe zu einer Zeitschrift bei direktem Bezüge. Ist es statthaft, daß Zeitschriften seitens des Verlegers öffentlich angeboten werden, indem den Abonnenten bei direktem Bezug ein besonderer Vorteil in Gewährung einer nicht unerheblichen Buchbeigabe zugesichert wird, der bei Bezug durch den Buchhandel wegfällt? Der uns vorliegende Fall be trifft die im Verlage für Börsen- und Finanzliteratur, Berlin, er scheinenden »Neuesten Börsen-Nachrichten«, deren Abonnenten bei direktem Jahresbezug als Gratisbeigabe »Neumanns Kurs tabellen« erhalten. Eine Aussprache wäre uns sehr erwünscht. Müller L Rühle, Hofbuchhandlung, Darmstadt. Erwiderung. Auf vorstehende Zeilen erwidern wir, daß wir allerdings bei Eingehung eines direkten Jahresabonnements auf unsere »Neueste Börsen-Nachrichten« ein Exemplar »Neumanns Cours-Tabellen« den Jahresabonnenten gratis gewähren. Wir sind leider zu dieser Maßnahme gezwungen durch das Vorgehen einer Anzahl Konkurrenzblätter, die ihrer Zeitung regelmäßig monatlich so genannte »Monats-Cours-Tabellen« gratis beifügen. Da wir übrigens unsere Zeitung im Sortimentsbuchhandel nicht führen, o glauben wir auch, daß hierdurch eine Benachteiligung irgend einer Firma nicht eintreten kann. Berlin kV. 35, den 12. Januar 1910. Verlag für Börsen- und Finanzliteratur Akt.-Ges.
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