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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.01.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-01-19
- Erscheinungsdatum
- 19.01.1910
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- Deutsch
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738 Börsenblatt I. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 14, 19. Januar 1910. Käufern des spanischen Verlages, dazu, ihren Nutzen um mehr als 80 Prozent zu erhöhen. Obgleich sie bei Werken unseres Landes eine Ermäßigung eintreten lassen, ist die Erhöhung doch immer noch weit entfernt, mäßig und gerecht zu sein. Daher entsteht die Notwendigkeit, eine Grenze zu ziehen, die alle den Bücherverkauf hindernden Mißbräuche unmöglich macht, soweit sie die Bücher zum Nachteile der Verleger verteuern. Außerdem müßten die nach Nationen gruppierten Ver leger einzeln und in ihrer Gesamtheit bezüglich der Ent wicklungsweise des Verkaufs ihrer Werke im Auslande und besonders in den spanisch-amerikanischen Ländern Maßregeln ergreifen und Vereinbarungen treffen, um diesem Übel stande abzuhelfen, der die Produktivität hindert. Die Verleger eines jeden Ausfuhrzentrums könnten an einer sicht baren Stelle des Buches den Preis für jedes Bestimmungs land angeben, indem sie dabei den Durchschnittskurs und die Unkosten in Betracht ziehen. Aus diesen Erwägungen wäre folgender Schluß zu ziehen: »Angabe des Preises eines jeden Werkes an einer sichtbaren Stelle für jedes Land, wohin es ausgeführi werden soll.« Der eigenartige Charakter der Verlagsgewerbes, das die Verbreitung der Geistesprodukle bezweckt, sowie die intime, zwischen Autoren und Verlegern bestehende Interessen gemeinschaft verpflichtet die letzteren, mit allen möglichen Mitteln dahin zu wirken, daß die geheiligten Rechte der erstercn geschützt und gewahrt bleiben. Die Konkurrenz ist zur Genüge bekannt, der gewisse beim Publikum in Gunst stehende Werke unterliegen. Die Nachdrucker werfen sogenannte Volksausgaben ans den ausländischen Markt und liefern sie dem Publikum zu be- sonders billigem Preise, indem sie sich Rechte aneignen, die ihnen nicht gehören, und aus dem Massenoerkauf zum Nach teile der betreffenden Verfasser oder ihrer Rechtsnachfolger Nutzen ziehen, lue sich dadurch einer gerechten, ihnen für ihre Geistesarbeit zukommenden Belohnung beraubt sehen. Derartige direkt den Verleger treffende Schädigungen könnten durch den Abschluß von Verträgen bezüglich des geistigen Eigentums zwischen allen Ländern vermieden werden oder auch dadurch, daß man letztere alle zum Beitritt zur Berner Konvention veranlaßt, so daß das literarische Eigen tum auf die nötigen Bürgschaften zählen kann. Das genügt aber noch nicht; den amtlichen Maßregeln müssen besondere Schritte der Verleger hmzugefügt werden; die letzteren sollten ihre Regierungen veranlassen, von ihren Vertretern'im Aus lände zu fordern, daß diese die Einhaltung der Verträge bezüglich literarischen Eigentums Überwachen, die leider so oft ungestraft bei vielen Nationen Amerikas und einigen Europas verletzt werden. Dieses besondere Vorgehen der Verleger, denen es zukommt, ihre Rechte direkt zu verteidigen, sollte noch verstärkt werden, indem man den Verlegerverbänden in den Ländern, wo das Nachdrucken in besonderer Blüte steht, empfiehlt, Organe zu schaffen, welche die begangenen Nachdrucke bekannt machen, auch genaue Auskunft über die Zahlunasfähigkeit der mit uns verkehrenden Sortimenter geben; dadurch werden sie uns Verluste ersparen, denen wir leider nur zu oft ausgesetzt sind und welche die Bücherausfuhr so sehr erschweren. Aus dem hier Gesagten wäre der folgende Schluß zu ziehen: »Abschluß von Verträgen über geistiges Eigentum zwischen allen Ländern oder deren Beitritt zur Berner Konvention.« L. »Versendung eines Rundschreibens an die Buchhändler- Verbände und Empfehlung, in allen fremden Ländern Ver treter zu ernennen, die beauftragt sind, die Nachdrucke geistigen Eigentums zu überwachen und über die Kcedit- oerhältnisse der Sortimenter Auskunft zu geben.« Man würde ferner nicht weniger wichtige Vorteile er langen, wenn man eine Ermäßigung der Einfuhrzölle in allen Ländern, besonders aber für den amerikanischen Markt herbeiführte und eine absolute Zollfreiheit in den Ländern erlangte, wo eine solche nicht besteht. Das gilt besonders für fremde Bücher, die in der Sprache des Ursprungslandes gedruckt sind, wobei auf den Zweck der Werke und den Ein fluß Rücksicht zu nehmen wäre, den das Buch in jeder Hin sicht auf Bildung und Fortschritt der Völker aus übt. Dieses unzweifelhaft höchst wichtige Ergebnis würde großen Einfluß auf die Entwicklung der Bücher- Ansfuhr haben, und deshalb schlage ich den folgenden Be schluß vor: »Ermäßigung der Einfuhrzölle und Beseitigung der selben auf fremde Bücher, die in der Sprache des Ur sprungslandes gedruckt-sind.« Die weniger bedeutenden Aufträge müssen gleichfalls die Aufmerksamkeit des Verlegers finden, nicht nur ihres eiucnen Wertes wegen, sondern auch weil sie ebenfalls Werke unter dem Publikum verbreiten und bekannt machen und weil sie eine Grundlage für künftige, bedeutendere Geschäfte bilden können. In Hinsicht auf den Export selbst liegt ein Haupt hindernis in der Schwierigkeit und häufigen Unsicherheit des Inkassos und der Erschwerung der Sendung selbst; diese Nachteile könnten dadurch beseitigt werden, daß man einen Nachnahmedienst für die durch die Post geschickten Pakete entrichtet und das Maximalgewicht der letzteren auf 3 Kilo im internationalen Verkehr festsetzt mit Ausnahme der Fälle, wo es sich um einen einzigen Band handelt, denn in einem solchen Falle sollte das Gewicht unbeschränkt sein, wenn nicht die Bände großen Formats dieses Exportmittels wie bisher entraten sollen. In Anbetracht dieser Erwägungen schlage ich dem Kon greß folgenden Beschluß vor: »Gesuch um Einrichtung eines Nachnahme-Dienstes für Pakete, die mit der internationalen Post versandt werden, um Festsetzung des Maximalgewichtes für Pakete auf wenig stens 3 Kilo und um Zulassung eines unbeschränkten Ge wichtes für diejenigen, die nur einen einzigen Band ent halten « Unter den Faktoren, die zur Erhöhung des Verkaufes beitragen und infolgedessen die Ausfuhr fördern sollten, ist unzweifelhaft das Inserieren der wichtigste; hierunter verstehe ich ausschließlich Anzeigen in den weitverbreiteten Zeitungen, sowie Aushängen von Plakaten in den Schau fenstern der Buchhandlungen; aber eine andre Art Reklame, die wirksamere Resultate zeitigen muß, da sie den Produzenten mit dem Konsumenten, den Verleger mit dem Publikum in Verbindung bringt, ist die direkte Versendung von Prospekten an alle Personen, die sich sür die zu verbreitenden Werke interessieren könnten. Was die Ausfuhr anbetrifft, so ist diese Art Reklame infolge der Höhe der auf solche Sendungen anzuwendenden Drucksachen-Tarife unmöglich. Deshalb besteht nach meiner Ansicht die Notwendigkeit, von den betreffenden Regierungen Spezialtarife für die internationale Versendung von Buch händler-Prospekten zu erlangen; ich glaube, daß diese Tarife den Preis von einem viertel bis halben Centime für je 10 Gramm als Grundlage haben müßten. Das würde ein internationales Bekanntmachungs-Verfahren erleichtern, das unter den heurigen Bedingungen unmöglich ist, und man würde gleichzeitig zum großen Teile den Mißbrauch von Spekulanten umgehen, von dem wir vorher gesprochen haben, denn der Verleger könnte im Prosvekt den Preis fldes
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