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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.01.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-01-24
- Erscheinungsdatum
- 24.01.1910
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Erscheint täglich außer Sonn- und Festtags und wird nur an Buchhändler abgegeben. Jahrespreis sür Mitglieder des Börsenvereins ein Exemplar 10 weitere Exemplare zum eigenen Gebrauch je 15 für Nichtmitglieder 20 bei Zusendung unter Kreuzband (außer dem Porto) 5 mehr. Beilagen werden nicht angenommen. Beiderseitiger Erfüllungsort ist Leipzig. Anzeigen: die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum 30Psg.; Mitglieder des Börsenvereins zahlen sür eigene Anzeigen 10 Pfg., ebenso Gehilfen für Stellengesuche. Die ganze Seite umsaßt 252 dreigespaltene Petitzeilen. Die Titel in den Bücherangeboten und Büchergesuchen werden aus Borgis gesetzt, aber nach Petit berechnet. Rabatt wird nicht gewährt. Nr. 18. Leipzig, Montag den 24. Januar 1910. 77. Jahrgang. Amtlich Börsenverein der Deutschen Buchhändler ;u Leipzig. 81. Auszug ans der Registrande des Vorstandes. 10. Dezember 1909. Nr 3250. Wie im Börsenblatt Nr. 63 vom 18. März 1909 bekannt gegeben ist, be absichtigt das Permanente Bureau in Bern ein Internationales Jahrbuch derjenigen Firmen anzulegen, die entweder fremdsprachliche Literatur importieren, oder die Literatur ihres Landes nach dem Ausland expor tieren, sowie ferner derjenigen Verleger, die Übersetzungen aus fremden Sprachen verlegen. Da die erste Umfrage vielfach nicht beachtet worden ist, wird der Fragebogen dem nächst zum zweiten Male versandt werden. Sollten Firmen, die ein Interesse daran haben, daß sie in dem »Internationalen Jahrbuch« verzeichnet sind, hierbei übergangen sein, so wollen sie den Fragebogen von der Geschäfts stelle des Börsenvereins verlangen. 15. Dezember 1909. Nr 3325. Der Vorstand des Börsen vereins hat ani 11. März 1909 das Auswärtige Amt ersucht, durch Vorstellung bei der kaiserlich russischen Regierung darauf hinzuwirken, daß die russische Zollverwaltung sich mit der Auffassung des deutschen Buchhandels über Halbfranzbände nicht in Widerspruch setze. Nach Z 178 des russischen Zolltarifs gelten gebundene, gedruckte Bücher, mit Ausnahme von Halbfranz bänden als zollfrei. Eine Anmerkung dazu verweist auf eine Verfügung vom Jahre 1891, die auch heute noch in Kraft ist (vgl. russischer Zolltarif 0. 91 Nr. 24 902) Danach sind als Nichthalbfranzbände nur solche anzusehen, deren Rücken aus Paope, wenn auch mit Papier beklebt, besteht. Es ist leicht ersicht lich, daß die russische Zollverwaltung, auf dem Boden ihrer Auslegung stehend, fast alle ge bundenen deutschen Bücher als zollpflichtig be handelt. Denn der »Poppband«, den die russische Regierung nicht als Halbfranzband an sieht, wird von deutschen Verlegern fast gar nicht in den Handel gebracht. Daburch wird aber der deutsche Buchhandel, der die Haldfranz- bände von seiner Auffassung aus beurteilt und dementsprechend beim Export von gebundenen Büchern nach Rußland deren Zollfreiheit an nimmt, sehr benachteiligt. Börsenblatt sür ix» Deutschen Buchhandel. 77. Jahrgang. er Teil. Das Auswärtige Amt hat auf die erwähnte Eingabe erwidert, daß Einwendungen gegen das russische Zollzirkular Nr. 24 902 vom Jahre 1891, das zur Erläuterung des Begriffs »Halb- frauzband« dient, mit Aussicht auf Erfolg nicht erhoben werden könnten, da es gegen vertrags mäßige Abmachungen nicht verstoße. Eine Prüfung des Wortlautes der einschlägigen Bestimmungen habe aber ergeben, daß die deutsche Übersetzung »Halbfranzband« der frag lichen Stelle des russischen Tarifs und des betr. Zollzirkulars den russischen Ausdruck unzutreffend wiedergebe. Unter letzterem verstehe man in Ruffland einen gewöhnlichen, mit nicht besonderer Sorgfalt angefertigten Einband, insbesondere den Einband von Schulbüchern, die in Rußland meist mit einem schmalen Rücken aus geringwertigem Leder gebunden wist den. Nach Auskunft des Auswärtigen Amtes würden weitere Ermittelungen über die Art und Ausführung der unter dem russischen Ausdruck verstandenen Einbände an gestellt, um eine zutreffende deutsche Definition zu finden. Auch seien bei der russischen Regierung Schritte eingeleitet worden, die auf eine Ab änderung d s Zollzirkulars Nr. 24 902 von 1891 abzielen. Über den Erfolg wird später Mitteilung erfolgen. Erschienene Wenigkeiten des deutschen Buchhandels. (Mitgeteilt von der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung.) f vor dem Preise — nur mit Angabe eines Nettopreises eingeschickt, b — das Werk wird nur bar gegeben. n vor dem Einbandspreis — der Einband wird nicht oder nur ver kürzt rabattiert, oder der Rabattsatz vom Verleger nicht mitgeteilt. Bei den mit n.n. u. n.n.n. bezeichneten Preisen ist eine Gebühr für die Besorgung berechtigt. Preise in Mark und Pfennigen. Charon - Verlag, Oe. Otto zur Linde in Großlichtcrfelde. I-Isd, das, v. Roland u. llai,er llarl. Wie es uns vorliszt in Dand- sekriktsn dee 12. u. 13. dabrb. in altkranrös. 8praobs, dsnteeb v. IVern. LebvÄrtLÜoptk. 1.—5. 'I'ans. (7, XOlX 8.) ^r. 8". '10. 2. 25 Wilhelm Ernst <L Lohn in Berlin. Oes^lus, Hr.-InA. Ouclrv.: Dis Vbeorie de» Drsbst,roin-4.s/neüron- rnokors in der sinLebsi^ön 8obaltunA u. Ibis experimentelle klacbprütnnA. (71 8. m. 22 Lbbildxn. n. 3 Vak.) Dsx.-8". '10. 3. 20 125
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