Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.01.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-01-27
- Erscheinungsdatum
- 27.01.1910
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19100127
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191001272
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19100127
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1910
- Monat1910-01
- Tag1910-01-27
- Monat1910-01
- Jahr1910
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
die darin zum Ausdruck gelangende Freudigkeit, die überaus feinsinnige Auflösung der Masse durch die organische Angliederung der Erker und Türme so wirksam zum Ausdruck gebracht ist, wird ihm erst Ulbrichs Arbeit vermittelt haben. Dabei gibt er keineswegs ausschließlich besonders charakteristische Bausormen mit größter Treue wieder, vielmehr für jeden architektonischen und landschaftlichen Vorwurf weiß er die diesem entsprechende Stimmung zu finden. So läßt er uns das ernste Stadtmotiv der »Partie am Dom« an einem trüben Wintertage sehen und erhöht durch die Tagesstimmung wesentlich den diesem Motiv inne wohnenden ernsten, erhabenen Charakter. Wie markig und kraft voll weiß er durch kräftige Sonnenbeleuchtung die schlichten und doch so charaktervollen Linien des in der Nähe des Domes gelegenen »Kapitelhauses« zur Geltung zu bringen, wie fesselnd erscheint das Bild von der »Werderbrücke mit Blick auf die Universität-, wo die Gestaltung des Universitätsgebäudes nur durch die tonige Silhouette wirkt; wieviel erzählt uns die un- gemein malerische »Partie an der alten Ohle«, die uns auch an Gustav Freytags »Soll und Haben« erinnert, von dem Jahr hunderte zurückliegenden Breslauer Leben, welchen anheimelnden Erdenwinkel schildert er mit dem alten »Topfkram-, und welcher Poesie weiß er durch seine von herbstlicher Landschaft umgebene »Mauritiuskirche« Ausdruck zu geben! Dieses Blatt trägt ein »Nsmsnto mori« von ergreifender Innerlichkeit zur Schau. Als wundervolle Städte- und Landschaftsbilder sind auch »Burgfeld mit Blick auf die Elisabethkirche« und die »Überschwemmung bei Zedlitz« zu werten. Zu den bedeutsamsten Schöpfungen, die aus Ulbrichs schaffensfroher Hand hervorgegangen sind, gehören auch die herr lichen Architekturbilder aus Rom und aus Norddeutschland: Das »I?orum romanum« und der »Titusbogen in Rom«, die machtvolle »Marienburg«, das »Rathaus mit Artushof in Danzig«, das »Königsschloß zu Königsberg« und das »Rathaus und die Markt kirche in Hannover«. In den beiden aus der Frühzeit seines künstlerischen Schaffens stammenden Blättern: »Ein Heldengrab« und »Der Sturm« ist zwar noch nicht die Freiheit und Sicherheit der Nadelführung wie in seinen späteren Arbeiten zu erkennen, aber von fesselndem Eindruck sind die beiden Bilder trotzdem, denn sie besitzen einen außergewöhnlichen Stimmungsgehalt. Angesichts der stattlichen Reihe bewundernswerter Radierungen dürfen wir uns der Hoffnung hingeben, noch manches schöne Blatt aus der Hand Hugo Ulbrichs hervorgehen zu sehen. Ernst Kiesling. Kleine Mitteilungen. Internationaler Postgiroverkehr. — Der internationale Postgiroverkehr wird am 1. Februar d. I. eröffnet. Er umfaßt das Deutsche Reich, Österreich, Ungarn und die Schweiz. Die Einzelheiten und Ausführungsbestimmungen sind folgende: Es handelt sich nicht um einen eigentlichen Scheckverkehr, sondern vielmehr um einen Überweisungs- oder Postgiroverkehr. Aufträge zu Barauszahlungen werden im Verkehr mit dem Aus lande nicht ausgeführt. Jeder Inhaber eines Scheckkontos bei einem deutschen Postscheckamt kann von seinem Konto Beträge auf ein Scheckkonto bei dem Postsparkassenamt in Wien oder der Postsparkasse in Budapest oder den Schweizerischen Postscheck bureaus überweisen oder umgekehrt. Das Verfahren ist sehr einfach. Zu den Überweisungsauf trägen nach dem Auslande benutzen die Kontoinhaber dieselben Formulare, Giropostkarten, Überweisungs-, Scheckformulare, wie im inländischen Verkehr. Das Konto, auf dem der überwiesene Betrag gutgeschrieben werden soll, muß mit Nummer und aus ländischem Amt, bei dem das Konto geführt wird, angegeben werden. Der Betrag kann sowohl in der Markwährung als in der Währung des Bestimmungslandes angegeben werden. Der Vordruck ^ und H wird dann einfach handschriftlich geändert. Im Verkehr mit der Schweiz dürfen die Ausschnitte der Giro postkarten, der Überweisungsformulare und der Scheckformulare in Kartenform vom Auftraggeber zu Mitteilungen an den Empfänger benutzt werden, dagegen nicht im Verkehr mit Wien und Pest. Der internationale Verkehr wird ausschließlich von den Scheck ämtern wahrgenommen. Eine Mitwirkung der Postanstalten findet nicht statt. Den Verkehr mit dem Auslande werden die Ämter Berlin, Leipzig und Karlsruhe, mit Wien und Pest außer dem noch das Scheckamt Breslau wahrnehmen. Im Verkehr mit Wien und mit Pest vermittelt das Scheckamt Berlin auch den ausländischen Verkehr der Ämter Köln, Danzig und Hamburg, das Amt Leipzig den der Ämter Frankfurt a. M. und Hannover. Im Verkehr mit der Schweiz vermittelt Berlin auch die Über weisungen von Danzig, Leipzig auch von Breslau, Karls ruhe auch von Köln, Frankfurt, Hamburg und Hannover. In der Schweiz sind die Postscheckbureaus Basel, Bern und Zürich als Vermittlungsämter für den Verkehr mit den deutschen Postscheckämtern bestimmt. Basel, Bern und Zürich vermitteln den Verkehr mit den Ämtern des Reichspostgebiets, Basel und Zürich mit den bayrischen Ämtern, Zürich mit Stuttgart. Der Kurs, nach dem die Überweisungen von Deutschland nach Wien, Pest und der Schweiz in die fremde Währung um gerechnet werden, wird vom Reichspostamt möglichst so fest gesetzt, daß er für einige Zeit unverändert bleiben kann. Maß gebend sind im Verkehr mit Österreich die Notierungen der Börsen in Berlin und in Wien für Wechsel, im Verkehr mit Ungarn die Börsen von Berlin und Pest, im Verkehr mit der Schweiz die Börse in Berlin und die Schweizerische National bank in Bern. Aus beiden Notierungen wird das arithmetische Mittel gebildet. Der so berechnete Kurs wird einheitlich den täglichen Abrechnungen zwischen allen beteiligten Verwaltungen zugrunde gelegt. Die Zahlungen der Postverwaltungen erfolgen für die Reichs post auf das Reichsbank-Girokonto der Generalpostkasse in Berlin, für die bayrische Postverwaltung auf das Girokonto der Post bezirkskasse in München bei der Königlichen Filialbank in München, für Württemberg auf das Reichsbank-Girokonto der Posthauptkasse in Stuttgart, für das Postsparkassenamt in Wien auf sein Giro konto bei der Österreichisch-Ungarischen Bank, ebenso für Pest, während Zahlungen für die schweizerische Verwaltung auf ihr Konto bei der Schweizerischen Nationalbank in Bern zu leisten sind. An Gebühren wird für Überweisungen nach dem Auslande von dem Konto-Inhaber, der den Auftrag erteilt, eine Gebühr von i/g vom Tausend des überwiesenen Betrages erhoben. Die Gebühr für jede Überweisung wird auf volle 5 -H aufgerundet und beträgt mindestens 20 -H. Für die Überweisungen vom Auslande werden keine besonderen Gebühren erhoben. Die Überweisungen nach und von dem Auslande werden den Buchungen zugezählt, für die bei mehr als 600 Buchungen die Zuschlaggebühr von 7 H berechnet wird. Die österreichischen, ungarischen und schweizerischen Verzeich nisse der Scheckkonto-Jnhaber können durch Vermittlung der deutschen Postscheckämter bezogen werden. Der Preis für das österreichische Verzeichnis einschließlich der Nachträge beträgt 1 ^ 80 -H, für das ungarische einschließlich der Nachträge 2 ^ 65 und für das schweizerische 60 -ß. Der Postgiroverkehr umfaßt somit die großen Gebiete des Deutschen Reiches, Österreichs, Ungarns und der Schweiz. Es ist zu hoffen und anzunehmen, daß auch andere Länder einen Post scheckverkehr einrichten und damit ein internationaler Giroverkehr von weiterem Umfange ermöglicht wird. (Nach: Leipziger Tageblatt.) Zu derselbe» Angelegenheit gibt das Schweizerische.Handels amtsblatt folgendes bekannt: Internationaler P 0stgiroverkehr.—Die schweizerische Postverwaltung hat mit den deutschen Postverwaltungen (Reichs post, Bayern und Württemberg), der Verwaltung des k. k. öster reichischen Postsparkassenamtes in Wien und der Verwaltung der k. ungarischen Postsparkasse in Budapest ein Übereinkommen betreffend einen gegenseitigen Postgiroverkehr abgeschlossen, das am 1. Februar 1910 in Kraft treten wird. Auf Grund dieses Übereinkommens kann vom genannten Zeitpunkte an jeder Inhaber einer Postscheckrechnung in der Schweiz Beträge auf eine Postscheckrechnung in Deutschland, Österreich und Ungarn überweisen, und auf dem gleichen Wege können in den letztgenannten Ländern Überweisungen zu gunsten von Postscheckrechnuugen in der Schweiz gemacht werden. Diese Überweisungen sind in beliebig hohem Betrage zulässig. Bare Einzahlungen können in der Schweiz auf eine Post scheckrechnung im Auslande nicht gemacht werden; dagegen kann
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder