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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.02.1910
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- 1910-02-01
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- 01.02.1910
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<vi- Popert) kaum warten Da scheint es wirklich rein praktisch das Beste, den Rückverweisungsantrag anzunehmen. Ich würde das persön lich tun mit allem Zutrauen auf endgültigen Erfolg. Denn ich habe es wohl bemerkt, wie die Stimmung des Hauses während meiner Rede umgeschlagen ist; ich weiß, daß jetzt sehr viele — ausgenommen vielleicht sogar nur die, die sich direkt als, ich will einen sehr ehrenden Ausdruck brauchen, als Gefolgsleute von 8r. Wolsfson und 8r. Philipp! eingeschworen fühlen — nicht mehr Lust haben, mit der Jurisprudenz der genannten beiden Herren sin diesem Falle) zu gehen. Ich scheue den Kampf um die einzelnen Anträge durchaus nicht, aber ich sage auch als fairer Mann: Ich habe nichts dagegen, wenn wir die Sache im Ausschuß nochmals prüfen. Zum Schluß noch eins! Herr 8r. Wolsfson hat durchaus recht, wenn er glaubt, daß weit über die Grenzen Hamburgs hinaus die Entscheidung, die wir in dieser Sache fällen, von Bedeutung ist. Die Giftindustrie, die unsere Jugend bedroht, fürchtet einen Schlag von unserm Vorgehen, einen Schlag, der weit über die Grenzen Hamburgs hinaus wirken wird. Unermeßlich würde der Jubel sein bei allen Fabrikanten von Schmutz- und Schundliteratur, wenn die Hamburgische Bürger schaft die Ziffer I des Ausschußantrages und alle ihre Ersatz anträge ablehnte. Ich bin der Überzeugung, der gesunde Sinn unserer Bevölkerung will das nicht; er will nicht — um Herrn vr. Wolffsons Worte zu gebrauchen—, daß unsere Hamburgische Bürgerschaft eine Berühmtheit erlangt, um die sie kein deutsches Parlament beneiden wird. M. H.! Jede gute Sache muß sich durchsetzen gegen lebens fremde Theorien und juristische Zwirnsfäden. (Heiterkeit.) Ich glaube, die Hamburgische Bürgerschaft wird stark genug sein, sich jene erdrückenden Theorien von der Brust zu wälzen und diese Zwirnsfäden, mit denen man ihr den freien Atem verschnüren will, zu zerreißen. (Bravo!) Präsident. Die von Herrn 8r. Popert gestellten Ab änderungsanträge lauten: a. zu dem Anträge von 8r. Mönckeberg und Genossen: 71. die Worte »unter Ablehnung der Ziffer I oer Ausschuß anträge beziehungsweise des Antrages von 8r. Povert und Genossen« fallen weg; 8. hinter die Worte »zum Zwecke eines besseren Schutzes der Jugend« werden hineingefügt die Worte »gegen die Schmutz- und Schundliteratur.« b. zu dem Eventualantrage von 8r. Hermann M. Popert, Krause, Pape, 8. Rode, Ruwolt, M. Callenberg: Absatz 2 des Antrages erhält den folgenden Wortlaut: »Ein Vorgehen der Polizeibehörde ans Grund dieser Bestimmung ist nur zulässig, nachdem durch eine besondere Behörde sestgestellt ist, daß die Voraussetzungen der Bestimmung vorliegen. Diese Behörde besteht aus zwei Senatsmitgliedern nnd drei von der Bürgerschaft auf sechs Jahre gewählten Mitgliedern.« o. Sowohl zu Ziffer 1 des Ausschußantrags als auch zu Ziffer l des Eventualantrags von 8r. Hermann M. Popert, Krause, Pape, 8. Rode, Ruwolt, M. Callenberg beantrage ich: ^) die Worte »daß in die hamburgische Straßenordnung der folgende § S2a eingestellt werde« fallen weg; 8) hinter den Worten »an öffentlicher Straße ausgelegt werden« wird eingefügt: »Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 60 oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft«, ck. Für den Fall, daß sowohl die Ziffer 1 des Ausschußantrags als auch der Eventualantrag von 8r. Hermann M. Popert, Krause, Pape, 8.Rode, Ruwolt, M. Callenberg, als auch end lich die beiden Anträge von Wolfhagen abgelehnt werden sollten, beantrage ich: Die Bürgerschast beschließt und ersucht den Senat um seine Mitgenehmigung, daß folgendes Gesetz erlassen werde: »Schriften, die zur Schmutzliteratur oder zur Schund literatur zu rechnen sind, und ebenso Abbildungen oder Darstellungen gleichen Charakters, dürsen weder auf öffentlicher Straße, noch in Schaufenstern oder sonstigen Aus lagen an öffentlicher Straße ausgelegt werden. Eine Schrift, Abbildung oder Darstellung kann nicht wegen ihres politischen, religiösen oder konfessionellen Charakters als unter die Bestimmung des Absatzes 1 sollend angesehen werden. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 60 ^ oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft.« Für den Fall, daß auch dieser Antrag abgelehnt werden sollte, beantrage ich dessen Annahme unter Einfügung des folgenden Absatzes 2: »Ein Vorgehen der Polizeibehörde auf Grund dieser Bestimmung ist nur zulässig, nachdem durch eine besondere Behörde festgestellt ist, daß die Voraussetzungen der Be stimmung vorliegen. Diese Behörde besteht aus zwei Senats mitgliedern und drei von der Bürgerschaft auf 6 Jahre ge wählten Mitgliedern.« Nach dem mir vorliegenden Stenogramm ist während der Rede des Herrn 8r. Popert aus der Versammlung heraus der Ausdruck gefallen: »Das ist zu jämmerlich!« Das ist unparlamen tarisch. Ich rüge diesen Ausdruck nachträglich. — Das Wort hat Herr 8r. Wolsfson. vr. Wolsfson. (Unruhe und Vertagungsrufe.) Meine Herren! Ich würde es für ein großes Unrecht gegen mich halten, wenn Sie in diesem Moment die Debatte vertagen wollten. (Sehr richtig! — Unruhe.) Wenn Sie sich nicht vertagen wollen, so hören Sie mich ruhig an. Ich sehe es ein, daß die Versammlung keine Neigung hat, noch sehr lange hier zu bleiben und große Reden zu hören. Ich werde mich daher, so schwer es mir wird, bemühen, mich den vielen gegnerischen Reden gegenüber auf möglichst wenige Worte zu beschränken, und nur einen ent scheidenden Punkt aus diesen Reden herausgreifen. Da ich mich, verehrter Herr Krause nicht vier Monate lang präparieren kann und da es außerdem unendlich schwierig ist, aus allen Reden den springenden Punkt herauszufinden, so müssen Sie es mir nicht verargen, wenn meine Disposition nicht so gut ist, wie Sie es verlangen können. Ich will zunächst ein ganz nüchternes Wort sagen und bitte Sie, von all dem Pathos, das Sie heute abend gehört haben, zu abstrahieren. Ich habe mich, und ich glaube, ich darf auch sür Herrn 8,-. Philippi sprechen, auf das energischste dagegen zu wehren, daß fortdauernd unsere Opposition gegen die Ausschußanträge so dargestellt wird, als ob sie aus Mangel an Interesse an der Frage, die uns beschäftigt, herrühre. Ich habe, da ich keine Redensarten zu machen liebe, am Beginn meiner ersten Rede erklärt, daß ich mich auf diese Frage, bei der man natürlich das höchste Pathos entfalten kann, gar nicht weiter einlassen werde, sondern einfach hervorheben wolle, daß auch mein dringender und innigster Wunsch dahin geht, daß es gelingen möge, die Krankheit unserer Be völkerung zu heilen. Diese Erklärung hätte man, wie sie gutgläubig gegeben ist, annehmen müssen, und es ist durchaus — unrichtig, will ich einmal sagen, daß hier namentlich der letzte Redner es immer so dargestellt hat, als ob meine Opposition daraus ent springe, daß ich dem Übel, das wir hier heilen wollen, gleich gültig und kalt gegenüberstehe. Und ferner will ich noch das Folgende bemerken: Es ist unbegreiflich — und in diesen Fehler sind Herr Pape und Herr 8r. Popert verfallen —, daß die Herren des Ausschusses so wenig klar über die Anträge sind, die der Ausschuß gestellt hat. Ich würde mit Freuden den Anträgen meine Zustimmung erteilt haben (wie ich, glaube ich, schon in der vorigen Sitzung gesagt habe), wenn die Anträge wirklich die Schund- und Schmutzliteratur träsen. Aber davon ist in den Ausschuß- anträgen garnicht die Rede. M. H.! Bejubeln Sie es doch nicht, wenn ein Redner das Gegenteil behauptet, sondern sehen Sie mit ruhigem objektivem Blick die Ausschußanträge an. Die Ausschußanträge wenden sich nicht gegen die schlechten Bücher, sondern lediglich gegen Bücher — einerlei, ob sie sür die Jugend oder Erwachsene geschrieben sind —, wenn sie die Phantasie der Jugend überreizen. Wie kann man da behaupten, daß, wenn die Ausschußanträge zum Beschluß erhoben würden, der Richter erklären würde, ein Buch wie »Emilia Galotti« oder ein Buch, das die Vorgänge auf dem Gebiete des Geschlechts lebens darstellt, würden durch das Gesetz nicht getroffen. Herr 8r. Popert sagt: »Die Richter sehen nicht auf den Wortlaut des Gesetzes, sondern auf die Motive, die Gerichte werden den Aus schußbericht lesen und danach ihr Urteil fällen«. M. H! Das tut
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