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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.12.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-12-19
- Erscheinungsdatum
- 19.12.1910
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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293, 19. Dezember 1910. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt >. d. Dtschn. Buchhandel. 15691 dem Briefe seine Aufmerksamkeit zu widmen und behuss recht zeitiger Beförderung auch den Bestimmungsort ins Auge zu fassen, um so mehr, als er ja auch die stattgehabte Ver gleichung des Briefes mit dem Verzeichnisse in letzterem zu vermerken hatte. Die Berufung darauf, daß der Be stimmungsort auf dem Briefe undeutlich geschrieben ge wesen sei, kann ihn nicht entschuldigen; zwar ist bei der Unauffindbarkeit des Kuverts die Richtigkeit dieses Vorbringens nicht aufgeklärt; allein gerade wenn die Adresse un deutlich gewesen wäre, hätte der Beamte besonderen Grund zu genauer Prüfung gehabt; die Worte »Hamburg« und »Mannheim« sind so verschieden, daß sie bei einiger Vorsicht nicht zu ver wechseln sind. Hiernach hat der Beklagte, auch wenn man den Maßstab des pslichtgetreuen Durchschnittsbeamten anlegt, durch den von ihm begangenen Verstoß die von einem solchen zu erwartende Sorgfalt verletzt. Wollte der Beklagte behaupten, daß kraft besonderer Umstände und Verhältnisse ihm solche Ent- schuldigungsgründe zur Seite stehen, die seinen Verstoß nicht als ein Verschulden erscheinen lassen, so war es seine Sache, diese Umstände darzulegen. Die allgemeine Berufung aus große Ge schäftslast und auf die Eilbedürftigkeit der Sachen reicht hierzu nicht aus. Das Reichsgericht hob daher das Urteil des Oberlandes gerichts auf und verurteilte den Beklagten S. zur Zahlung von SO 9S <Z nebst Zinsen und zur Tragung sämtlicher Kosten. (Aktenzeichen: III SS3/09.) Der Nobelpreis und das Friedensbureau in Bern. — Der Vossischen Zeitung wird aus Bern berichtet: Eine Depesche aus Christiania brachte die Nachricht, daß der Nobelpreis im Betrage von etwa 200 000 Frcs. dem Inter nationalen Permanenten Friedensbureau in Bern zuerkannt worden sei. Das ist eine glückliche Verwendung des Preises. Das 1892 gegründete Berner Friedensbureau ist in drei bescheidenen Zimmern untergebracht. Sein erster Sekretär und Leiter war der vor einigen Jahren in Bern verstorbene verdienstvolle Friedensfreund Elie Ducommun. Ducommun hat nie einen Centime für die vielen Dienste und den Zeitauf wand bezogen, die er dem Friedensbureau widmete. Seinen Unterhalt hatte er von der Stelle, die er als Generalsekretär bei der früheren Jurasimplonbahn-Gesellschaft bekleidete. Nach seinem Tode wurde Nationalrat Kr. Gobat (Bern), der auch das inter parlamentarische Friedensbureau in Bern leitet, zum Sekretär des permanenten Friedensbureau ernannt; er hat das Amt bisher ebenfalls unentgeltlich besorgt. Das Berner Welt- sriedensbureau verfügt über ein Budget von bloß 8000—9000 Fr., infolgedessen ist es in seiner Tätigkeit sehr beengt. Einzig die Schweiz, Dänemark und Schweden leisten alljährliche bescheidene Beiträge an das Bureau. Unter diesen Umständen hat die Zuteilung des Nobelpreises an das Berner Friedensbureau bei den schweizerischen Friedensfreunden große Freude bereitet. Or. Gobat, Sekretär des permanenten Friedensbureaus, trägt sich mit dem Gedanken, den Friedensvereinen der verschiedenen Länder eine bessere Organisation zu geben, damit sie für die Friedensidee eine ersprießlichere Propaganda entfalten können. Herr Gobat hält dafür, der größte Friedensverein jedes Landes sollte sich als Vorort konstituieren. Der Vorort jedes Landes sollte dann die einzelnen Friedensvereine des betreffenden Landes leiten und sie zur Tätigkeit im Sinne des Friedensgedankens anspornen. Das Friedensbureau in Bern würde sich seinerseits mit den Vororten der einzelnen Länder in Verbindung setzen und ihnen die erforderlichen Anregungen und Vorschläge unterbreiten. Das Balzac-Museum irr Paris. — Ein Museum in Ver legenheit ist das Balzac-Museum in Paris. Es befindet sich in der stillen Rue Raynouard in Passy in einem Hause, das der berühmte Romanschriftsteller bewohnte und wo er seine be kanntesten Werke schrieb. Dieses historische Haus soll der Nach- Welt erhalten werden, und man richtete darin ein kleines Museum mit zahlreichen Erinnerungen an Horrors de Balzac ein. Aber das Museum geriet in Geldnot. Der Konservator Roy- aumont konnte die Miete nicht bezahlen, und die Haus besitzerin, ein Fräulein Barbier, bei deren Mutter Bal zac wohnte, verklagte ihn wegen des um 6 Monate rück ständigen Mietzinses. Der Richter gewährte glücklicherweise einen Aufschub, und mittlerweile ist dem Museum noch ein anderer Hoffnungsstrahl ausgegangen. Der bekannte Verleger Jean Gillequin will nicht nur die rückständige Miete bezahlen, sondern.auch für die Erhaltung des Museums sorgen, indem er zu diesem Zwecke ein Konsortium von Kunstfreunden gebildet hat. Gleichzeitig veranstaltet er, um sein Werk zu sichern, eine neue Volksausgabe der gesamten Arbeiten Balzacs. Die Buchhandlung des BerbandcS der Ärzte Deutsch lands. (Vgl. Nr. 290 d. Bl.) — In der Berliner klinischen Wochenschrift Nr. SI vom 19. Dezember 1910 veröffentlicht deren Verleger folgende Erklärung an den Verband der Arzte Deutschlands zur Wahrung ihrer wirtschaftlichen Interessen in Leipzig. In Nr. 48 der »Aerztlichen Mitteilungen« wird die Tatsache, daß meine Firma ihre geschäftlichen Beziehungen zur Buchhand- lung des L- W. V. gelöst habe, in objektiv unrichtiger Weise und mit nicht mißzuverstehender Tendenz einer Besprechung unter zogen. Demgegenüber erkläre ich: 1. Die Lösung der geschäftlichen Beziehungen zur Buchhand- lung des L. W. V- ist nicht freiwillig, sondern auf Anord nung des Buchhändler-Börsenvereins erfolgt, der für uns Buchhändler den »Wirtschaftlichen Verband« repräsentiert und deshalb von uns in gleicher Weise Befolgung feiner Anordnungen erwarten darf, wie sie der L. W. V. von den ihm angeschlossenen Ärzten in wirtschaftlichen Dingen mit Recht verlangt. 2. Die Anordnung des Börsenvereins trifft nicht bloß die Verbandsbuchhandlung der Ärzte, sondern in gleicher Weise eine große Anzahl anderer »Verbandsbuchhandlungen«. Laut Verfügung des Börsenvereins sind alle diese Verbandsbuch handlungen nicht als »buchhändlerische Betriebe« zu be trachten, es ist ihnen die Benutzung der Vereinsanstalien zu versagen, und es soll ihnen entweder gar nicht oder nur mit beschränktem Rabatt geliefert werden. 3. Diese Anordnung richtet sich, wie schon aus Ziffer 2 her vorgeht, in keiner Weise gegen den L. W. V. als solchen sondern nur gegen ein geschäftliches buchhändlerisches Unternehmen des Verbandes, von dem der Gesamtbuch handel doch wohl mit vollem Recht verlangen darf, daß, wenn es alle Vergünstigungen und Vorteile der Organisation genießt, es auch seine Statuten und Verkehrsordnungen innehält. 4 Die eigentlichen Aufgaben des L. W. «., nämlich die wirtschaftliche Hebung des ärztlichen Standes, habe ich jederzeit lebhaft unterstützt, wie schon daraus hervorgeht, daß ich in jeder Nummer der in meinem Berlage er scheinenden Berliner klinischen Wochenschrift die »Cavete- Tafel« des L- W. V. kostenlos ausnehme — auch heute noch, nach Abbruch der Beziehungen zu der Buchhandlung des Verbandes — und alle »Streikbrecher-Annoncen«, welche als solche zu erkennen sind, aus dieser Wochenschrift vollkommen ausschließe. Nach dieser Darlegung darf ich erwarten, daß die Angaben in Nr. 48 der »Aerztlichen Mitteilungen« in loyaler Weise richtig gestellt werden. Berlin, den 16. Dezember 1910. August Hirschwald. Ortsgruppe Essen des Börsenvereins der Deutschcn Buchhändler. — Die neu gegründete Ortsgruppe Essen (vgl. Nr. 289 d. Bl.) hat uns ein Plakat vorgelegt, das an den dortigen Plakatsäulen angeschlagen ist. Auf einem Bücherstoß ein krähender Hahn, die Rücken der Bücher zeigen in kräftiger weißer Schrift aus dunkelblauem Grunde die Worte: »Schenkt zu Weihnachten Bücher! Ortsgruppe Essen des Buchhändler- Börsenvereins«. Darunter die zehn Firmen, die, wie wir in Nr. 289 berichtet haben, zu der Ortsgruppe zusammen getreten sind. Ein uns gleichzeitig zugekommenes Blatt der Essener Bolks- zeitung vom IS. Dezember d. I. belehrt darüber, daß die Figur des Hahnes nicht willkürlich gewählt ist. Das Blatt schreibt: »Das 2033°
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