3122 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Amtlicher Teil. ^ 58, 11. März 1912 Aus dem Vrrwslkungs-Ausschuffr des Deutschen Vuchhändlerhsuse» scheiden aus die Herren: Heinrich Wallmann in Leipzig, Karl Wrisser in Leipzig. Beide Herren können satzungsgemäß wieder gewählt werden. Im Amte verbleiben die Herren: Karl W. Hierscmann in Leipzig, Karl Franz Kochler in Leipzig, Fr. Lampe-Vischer in Leipzig, Carl Linnemann in Leipzig. Mit dem Beinerken, daß nur solche Wahlvorschläge Berücksichtigung in der durch das Börsenblatt zu veröffentlichenden Zusammen stellung der Wahlvorschläge finden können, welche spätestens vier Wochen vor der Hauptversammlung an die Geschäftsstelle gelangt sind, und mit der höflichen Bitte, möglichst nur solche Wahlkandidaten in Vorschlag zu bringen, von denen anzunehmen ist, daß sie an den Sitzungen und Arbeiten des betreffenden Amtes teilzunehmen gewillt sind, ersucht der Wahl-Ausschuß die verchrlichcn Vorstände, die Wahlvorschläge auf dem versandten Formular bis späteste«« den 6. April d. I. an die Geschäftsstelle des Börsenvereins in Leipzig, Deutsches Buchhändlerhaus, einzusenden. Gleichzeitig richtet der Wahl-Ausschuß an die verehrlichen Vereine die Aufforderung, Vollmachts - Formulare für Stimmvertretungen in der diesjährigen Hauptversammlung in der benötigten Anzahl von der Geschäftsstelle zu verlangen. Gemäß A 9 der Geschäftsordnung wird noch besonders daraus aufmerksam gemacht: 1) daß die Mitgliedschaft im Börsenverein aus der Person, nicht auf der Firma beruht, die Formulare also mit dem Namen, höchstens mit Zusatz der Firma zu zeichnen sind; 2) daß laut Satzungen (Z 17, Schlußabsatz) nur Mitglieder eines vom Vorstände des Börsenvereins anerkannten Vereins ihre Stimmen, und zwar nur auf Mitglieder desselben Vereins, übertragen können; 3) daß Mitglieder eines Ortsvereins, die gleichzeitig Mitglieder eines Kreisvcreins sind, ihr Stimmvertretungsrecht durch den Kreisverein auszuüben haben; 4) daß die Stimmvertretung für die Wahlen und alle auf der Tagesordnung der betreffenden Hauptversamm lung stehenden Gegenstände mit Ausnahme der Beschlußfassung über Änderung der Satzungen (Satzungen Z >7, Absatz ck) statthaft ist; 5) daß kein Mitglied mehr als sechs Abwesende vertreten darf (ebenda); 6) daß persönlich am Orte der Hauptversammlung anwesende Mitglieder nur in Krankheitsfällen ihre Stimme übertragen dürsen; 7) daß zur Gültigkeit einer Vollmacht gehört: a) Benutzung des Börsenvereins-Formulars, b) eigenhändige Unterschrift des Mitglieds, das vertreten sein will, v) Beglaubigung dieser Unterschrift durch den betr. Vereins-Vorstand, ä) Vorlage spätestens am Tage vor der Hauptversammlung (Satzungen H 17, Absatz ä); 8) daß der Vorstand jedes Vereins die Vollmachten seiner Mitglieder zu sammeln und mit übersichtlichemVerzeichnisse, zu welchem das Börsenvereins-Formular zu benutzen ist, an die Geschäftsstelle des Börsenvereins zu senden hat.*) Leipzig, den 8. März 1912. Hochachtungsvoll Der Wahl-Ausschutz des Vörsenvereins der Deutschen Buchhändler. l)r. E. Ehlermann, Vorsitzender. *) Dringend gebeten wird, die Vollmachten möglichst lange vor dem äußersten Termin einzureichen, da am Tage vor Kantate eine Prüfung zahlreicher Vollmachten völlig unmöglich ist.