Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.03.1912
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1912-03-13
- Erscheinungsdatum
- 13.03.1912
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19120313
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191203136
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19120313
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1912
- Monat1912-03
- Tag1912-03-13
- Monat1912-03
- Jahr1912
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
3246 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. so, 13. Mär, 1912. unter Widerspruch der Versammlung erörtert worden sei, auch heute wieder zur Sprache bringe. Er teilt mit, daß es sich um die Ablehnung eines Artikels in der »Correspon- denz« durch Herrn Junker gehandelt habe. Als Herr Lenobel sich wegen dieser Nichtaufnahme beschwert habe, hatte der Vorstand die Ablehnung durch den Redakteur gutgeheißen, da in dem Artikel Angriffe auf ein Mitglied des Festzugs komitees enthalten gewesen seien, die einen Ehrenbeleidigungs prozeß hätten nach sich ziehen können. Daß Herr Lenobel wegen dieser Angelegenheit dem Vorstand das Vertrauen entzogen habe, könne dieser mit Gelassenheit ertragen. Dem Anträge des Herrn Karafiat wird mit allen gegen Herrn Lenobels Stimme Folge gegeben. Herr vr. Breitenstein beantragt, dem Vorstand für seine Umsicht und Mühewaltung den Dank und die Anerkennung der Versammlung auszudrücken. (Geschieht.) Herr Mayer erstattet sodann den Kassabericht, von dessen Verlesung abgesehen wird, da er sich in den Händen der Anwesenden befindet und außerdem in der »Buchhändler- Correspondenz« veröffentlicht worden ist. Herr Vetter teilt mit, daß er zusammen mit Herrn Lechner die Kassa und die Bücher eingehend geprüft habe und daß beide Herren eine musterhafte, sorgsame Führung der Kassa festgestellt hätten. Er beantragt, dem Kassier den Dank und die Anerkennung auszusprechen. Herr Lenobel bemängelt den Kassabericht, weil kein Bilanzkonto oorgelegt worden sei. Herr Dachauer bemerkt, daß eine Bilanz in diesem Falle überflüssig sei, da ja der Verein kein anderes Ver mögen als das im Rechnungsabschluß dargclegte Bar vermögen habe. Herr Deuticke bemerkt, daß die im Kassabericht mit Rekapitulation überschriebenen Ausweise faktisch mit dem Bilanzkonto identisch seien. Nach einer kurzen Ausführung des Kassiers wird sodann der Antrag des Herrn Vetter einstimmig angenommen. Mit Rücksicht auf Punkt 5 der Tagesordnung wird die Besprechung des Voranschlages verschoben. Der Vorsitzende geht sodann zum dritten Punkt der Tagesordnung über und teilt mit, daß der Vorstand nach eingeholten Informationen beantrage, die Herren Wilhelm Frick in den Ausschuß, Anton Rivnaä jun. als Sektions obmann für Böhmen, Heinrich Pohlschröder als Sektions obmann für Tirol und Vorarlberg zu wählen. Er bemerkt jedoch ausdrücklich, daß die Mitglieder natürlich ganz nach freiem Ermessen die Wahl vorzunehmen hätten. Herr Heller beantragt, die Wahl per Akklamation vor zunehmen. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen, und es werden sodann die namhaft gemachten Herren per Akkla mation gewählt. Der Vorsitzende bringt dann den nächsten vom Vor stand gestellten Antrag zur Verlesung; dieser lautet: »Punkt L 3 der geltenden Verkaufsbestimmungen wird mit Gültigkeit vom 1. Januar 1912 wie folgt ab- geändert: Als Ausnahme zu Punkt 1 ist zulässig: ») Den Käufern, jedoch nur auf deren bestimmtes Ver langen, sofern die Kaufsumme mindestens 50 Kronen be trägt, ein Skonto von 5 Prozent einzuräumen, aber nur, wenn der Betrag bar auf einmal erlegt wird oder inner halb eines Jahres, auch in Raten oder in Teilbeträgen, deren Höhe dem Ladenpreis der jeweilig entnommenen Bücher entspricht und die ordnungsmäßig auf Konto verbucht worden sind. In diesem letzteren Falle ist der Rabatt bei Saldierung nachträglich gutzuschreiben. Eine Austeilung der Rabattvergütung auf die einzelnen Bezüge ist daher ausgeschlossen. Vergünstigungen, die, wenn auch indiiekt, einer Erhöhung des Rabatts gleichkommen, sind verboten, b) Jenen großen Bibliotheken, welche vom Vorstand des Ver eins der österreichisch-ungarischen Buchhändler als solche in der ,Österreichisch-ungarischen Buchhändler-Correspondenz' bezeichnet werden, einen Rabatt von 7'/, Prozent zu ge währen.« In längerer Rede führt er unter Berufung auf das in den letzten Sitzungen Gesagte und in der -Buchhändler- Correspondenz- Veröffentlichte aus, wie notwendig es wäre, die Verkaufsbestimmungen abzuändern, da sowohl der Börsen verein die Abschaffung des bisher noch gestatteten Rabatts von 10»/„ dringend fordere, da er dem Verein sonst keinen Schutz mehr gewähren könne, als auch die immer steigenden Regiekosten es dringend notwendig erscheinen lassen, daß der Sortimenter in die Lage versetzt werde, den ihm vom Ver leger gewährten Rabatt möglichst ganz für sich zu be halten. Er stellt sodann den ersten Teil des Antrages zur Diskussion. Herr Heller erklärt sich mit diesem Antrag nicht ein verstanden. Der Antrag biete zu wenig und sei geradezu eine Mißachtung aller kaufmännischen Usancen und des richtig gefaßten geschäftlichen Moments. Man möge doch endlich einmal aufhören, das Wort Skonto so zu mißbrauchen, indem man nicht wie überall bei Barzahlungen, sondern beim Schuldigbleiben von einem Skonto spreche. Die Zeiten hätten sich gewaltig geändert. Früher hätte der Sortimenter langfristige Kredite gewähren können, da er selbst solche ge habt habe und sich bei Disponierung und bei Zahlung zur Ostermesse einigermaßen hätte schadlos halten können. Heute sei langer Kredit viel seltener als ehedem, und Barzahlung sei heute auch im Buchhandel dem Ver leger gegenüber zur Regel geworden, zumal jeder Sortimenter, der zu rechnen verstehe, trachten müsse, soviel als möglich bar zu beziehen, um dadurch den erhöhten Rabatt zu erhalten. Diese Verhältnisse seien bei Stellung des vorliegenden Antrages ganz außer Berücksichtigung gelassen worden. Der Antrag sei ganz unkaufmännisch und auch in gewisser Hinsicht nicht präzis genug. Er gibt der Überzeugung Ausdruck, daß es für den Sortimenter nur einen Schutz gebe, und dies sei das radikale Mittel der völligen Abschaffung des Rabatts. Man könne ja bei Barzahlung einen Nachlaß gewähren, der dann wirklich ein Skonto wäre und mit 5»/„ festgesetzt werden könne. Auch die Jahres- rcchnung sei heute nicht mehr am Platze, man möge sie als Usance abschaffen und dafür die Vierteljahresrechnung pro klamieren. Ein weiterer Schutz des Buchhandels wäre ge geben, wenn endlich in Österreich auch Vorschriften gegen den unlauteren Wettbewerb Gesetz würden. Er habe deshalb nach erhaltener Unterstützung seitens mehrerer Kollegen soeben dem Vorsitzenden einen Antrag in diesem Sinne überreicht. Herr Müller ersucht Herrn Heller, seinen Antrag auf Abschaffung des Rabatts und Einführung eines Kassen skontos entsprechend zu sormulieren, und macht ihn auf einige Schwierigkeiten seines Antrages in der von ihm erwähnten Form aufmerksam. Herr Tachauer erinnert daran, daß der vom Vorstand heute gestellte Antrag das Ergebnis vielfacher Beratungen sei und gewissermaßen ein Kompromiß darstclle. Er bittet, den Antrag des Vorstandes in der vorliegenden Form an zunehmen und nichts Neues zu statuieren, zumal es sehr schwierig sei, einen aus der Mitte der Versammlung neu formulierten Antrag in jeder Hinsicht sofort und nach allen seinen Konsequenzen zu prüfen. Herr Meyerhofs erklärt, daß ihm der Antrag Heller sehr sympathisch sei, daß er aber in dem unbeschränkten
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder