Freitag, den 2. August 1912. Umschlag zu 178. Die Deutschnationale Buchhandlungsgehilfenschaft ladet die Kollegen vom Buchhandel zum Beitritt in den Deutschnationalen Handlungsgehilfen-Verband ein, um in und mit ihm für eine Verbesserung der Lage der Standesgenossen— der eigenen Lage — zu wirken und den Mitgliedern einen wirtschaftlichen Kalt in den Wechselfällen des Lebens zu bieten. Der Deutsch- nationalen Buchhandlungsgehilfenschaft gehört ohne weiteres jeder im Buch- Handel oder in verwandten Zweigen beschäftigte Gehilfe ohne örtlichen Sonder beitrag an, der Mitglied des D. L. V. ist. Der D. L. V. umfaßt z. Zt. > 25OOOMitglieder, darunter etwa ZOOOvomBuchhandelundverwandtenGeschäftszweigen« Stellenvermittlung für den Buchhandel. Die Versicherung gegen Stellenlosigkeit Als größter kaufmännischer Verein der Welt, wie infolge seiner vielseitigen Beziehungen zum Gesamthandel, ist der D. L. V. in der Lage, dem Buchhandel und verwandten Zweigen zur Besetzung offener Stellen geeignete Gehilfe» für Laden, Kontor, Lager, Reise, Versand, Buch führung, Abschluß, deutschen und fremdsprachigen Bricfverkehr, Verstellung, Vertrieb, Aus lieferung, Kurzschrift, Maschinenschreiben, Anzeigen-, Mahn- und Klagewesen usw. kostenfrei in Vorschlag zu bringen und strebsame Gehilfen ln gulberufenen Geschäftshäusern unterzu- brinaen. (Reueintretende Mitglieder haben bei Benutzung der Stellenvermittlung M 2.— als Ersah für notwendige Auslagen zu zahlen.) Man verlange kostenfreie Zusendung der erforderlichen Papiere zur Besetzung oder Erlangung einer offenen Stelle. gewährt schon nach zweijähriger Mitgliedschaft klagbares Recht aus Rente. Die Löhe der Renten richtet sich nach der Dauer der Mitgliedschaft; sie beginnt mit 42 Mk. monatlich (Mindestdauer der Rentenzahlung bis zu Z Monaten) und steigt mit weiteren Milgliedsjahren nach und nach bis zum Löchstbelrage von ISO Mk. monatlich (Rentendezug bis zur Löchst- dauer von 12 Monaten). Die Stellenlosenkafse ist dem Kaiser!. Aufsichtsamt für Privat- verstcherung unterstellt und ist die erste und einzige Slellenlosen-Verficherung ihrer Art. Bisher ausgezahlte Renten über 600000 Mk.I Kein Sonderbeitragl Die Unterstühungskaffe bietet den Mitgliedern in Fällen dringender und unverschuldeter Not, nach Verbandszugehörigkeit Lilfe und Darlehn. (Bisher ausbezahlt: 95Ü0V Mark). zweijähriger Die Sparkaffe Die Deutschnatio nale Kranken- und Begräbniskaffe (°sk) gewährt Freizügigkeit für ganz Europa und befreit ihre Mitglieder von der Zwangszugehörigkeit zu Orts-, Gemeinde- und Betriebskrankenkaffen. Kein Kassenarzlzwang. Löchftleistung: 26 Wochen freie ärztliche Behandlung, Arznei und Heilmittel, 52 Wochen 28 Mk. wöchentliches Krankengeld, Z7S Mark Begräbnisgeld. — Mitgliederzahl: 2ü ü0l>. — Vermögen: 28V vov Mark. Summe der Kaffenleistungen feit 1899: rund 2 Millionen Mark. — Satzungsauszüae und Anmeldevordrucke umsonst. Daneben ist den »erheirateten Mitgliedern noch durch eine besondere Familien-Kranken- Änterstühungskasse gleichfalls bei voller Frei. Kinder in die segensreiche Einrichtung einer Krankenverfi Aufnahmeuntersuchung. Nähere Unterlagen für diese Verlangen kostenfrei. eil im Deutschen Reiche, Gelegenheit geboten, auch Frau und einer Kra )erun sami! >g einzubeziehen. Keine ärztliche lienversicherung ebenfalls auf Weitere Einrichtungen: Rechtsschutz, Auskunftei, Abteilung für Lehrlinge, " .... en", Vor Studien- und Ferienfahrten, Bund für Wanderpflege »Die fahrenden Gesellen", Vortragsabende, Höhere Handels-Lehr- anstalt, Unterrichts- und Fortbildungsgelegenheiten, Ausbildung zu Unterrichtsleitern und Rednern, Büchereien, standesgemäßen und gesellschaftlichen Anschluß in 1ZVV Ort« vereinen des In- und Auslandes usw. auf Verbandssatzungen, Papiere der buchhändlerischen oder kaufmännischen Stellenvermittlung, Satzungen der Verbandskrankenkasse wie der Familien-Kranken-Unterstühungskaffe, Anfragen sowie Beitrittserklärungen find zu richten an die Geschäftsstelle der promeiläOeli. sträße >o. veuttchnslionalen üuchtflmfilungrgeWfenlchsfl, Leiprlg.