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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.02.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-02-26
- Erscheinungsdatum
- 26.02.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Redaktioneller Teil. ^ 47, 26. Februar 1914. Verbotene Druckschriften. — Illustrierter Hauskalen der für das Jahr 1914 (Verlag von C. Beiuhoff, Altona). Amts gericht Altona. Beschlagnahme. 5^. 33/14. (Deutsches Fahndungsblatt Stück 4545 vom 24. Februar 1914.) Persolilllnachrichten. Gestorben: am 12. Februar hochbctagt der frühere Buch- und Musikalien händler Herr Richard Scholl) in Breslau. Dem Verstorbenen, der seinem Bruder Hermann Scholtz viele Jahre im Betrieb der von diesem 1873 gegründeten Sortiments-Buch handlung zur Seite gestanden hatte, wurde von seinem Bruder am 11. Juli 1881 Prokura verliehen. Als nach dem Tode des letzteren das Geschäft im Jahre 1891 in anderen Besitz überging, trat Richard Scholtz aus und hat sich seitdem seinen musikalischen Neigungen gewidmet, die ihm im Breslauer musikalischen Leben eine gewisse Autorität verschafften. Gertrud Franke-Schievclbein f. — In Berlin-Lichterfelde ist dieser Tage kurz vor Vollendung ihres 63. Lebensjahres die Romanschrift stellerin Gertrud Franke, eine Tochter des Bildhauers Hermann Schie- velbein, gestorben. Von ihren der besseren Familienliteratur an- gehörenöen Werken, die meist einen philosophischen Einschlag auf weisen, nennen wir die Romane: »Kunst und Gunst« (1895), »Stark wie das Leben« (1900), »Der Gottüberwinder« (1902) und »Die Sehn süchtigen« (1904). LjMWlll. Kann die Abrechnung am Kantate-Montag im Buch händlerhause noch als zeitgemäß bezeichnet werden? Die in Nr. 44 des Börsenblattes aufgeworfene Frage, ob die Ab rechnung am Kantate-Montag noch als zeitgemäß bezeichnet werden könne, wird wohl von allen denen, die in den letzten Jahren die Ab rechnung besucht haben, einstimmig mit »nein« beantwortet werden. Die Leipziger Abrechnung verliert ja naturgemäß von Jahr zu Jahr an Bedeutung, da sich allmählich die Sortimenter daran gewöhnen, die modernen Zahlmittel in Benutzung zu nehmen; nur sollten bei deren Benutzung auch die berechtigten Wünsche der Verleger nicht unbeachtet gelassen, namenlich nicht Abzüge gemacht werden, die nicht statthaft sind. Eine Besserung bei der Leipziger Abrechnung ist in den letzten Jahren insofern erfolgt, als ein Teil der Leipziger Kommissionäre sich hat bereit finden lassen, die Zahlungen durch Schecks zu leisten, was wohl mit großer Freude von allen begrüßt worden ist. Wie verein facht ist doch die Abrechnung jetzt bei den drei großen Firmen Fleischer, Volckmar und Koehler! Wie lange mußte man früher warten, bis man an die Reihe kam, während jetzt kaum soviel Sekunden vergehen wie früher Minuten. Aber dieses Entgegenkommen finden wir noch nicht bei allen Kommissionären. Viele lassen es sich nicht nehmen, den Betrag in Gold und Silber umständlich auf den Tisch des Hauses zu zählen, und erschweren unbedingt dadurch die schnelle Abwicklung, ganz abgesehen davon, daß trotz allerVorsichtZahlungsdifferenzen nicht aus geschlossen sind; schlimmer aber noch, wenn die Herren verspätet zur Stelle sind, wenn die Zahlzettel nicht mitgebracht sind, ganz besonders aber, wenn ihnen mitten in der Abrechnung die Mittel ausgehen und erst Ergänzung geholt werden muß. Alle diese Ubelstände ließen sich wohl vermeiden, wenn sämtliche Leipziger Kommissionäre den Willen hätten, Abhilfe zu schaffen, und unseres Erachtens müßte sich ein Ausweg finden lassen. Den Verlegern liegt doch nur daran, die Zahl zettel frühzeitig zu erhalten, d. h. also am Montag. Wenn nun bereits am Sonnabend der Austausch zwischen den Kommissionären stattfände, so hätte jeder Verleger am Montag nur nötig, zu seinem Kommissionär zu gehen und dort die Avise in Empfang zu nehmen. Die Verrechnung unter den Kommissionären könnte ebenso stattfinden, wie sie acht Tage später bei den Nachzüglern stattfindet. Unser Herr Erster Vorsteher hat schon zu wiederholten Malen bewiesen, daß er durchzusetzen ver mag, was er als notwendig erkannt hat. Er könnte sicher auf den Dank aller derer rechnen, die seit Jahren die Börse besuchen, wenn er ihnen zu Ostern 1915 eine Abrechnung verschaffte, die mit dem veral teten Zopf nichts weiter gemein hätte, als daß sie am Kantate-Montag stattfäudc. Ein Auswärtiger, der seit 28 Jahren die Börse besucht hat. Sind Register Bände-? Ich lieferte ein »Deutsches Reichs- und Preußisches Gesetzbuch« (Verlag von Brucr L Eo. in Berlin), das laut Ankündigung 7 Bände umfaßt. Tatsächlich umfaßt der Text der Reichsgesetze nur 3 Bünde und einen Negisterband, derjenige der Preußischen Gesetze 2 Bände und einen Registerband. Der Besteller verweigert die Abnahme, weil die Angaben beim Verkauf, wonach das Werk 7 Bände umfaßt, hin sichtlich der Bandzahl seiner Ansicht nach den Tatsachen nicht ent sprechen. Ich bitte deshalb um Äußerungen darüber, ob die nicht zu entbehrenden Sachregister als besondere Bände (4 und 7) des Werkes, ohne daß sic im Prospekt oder in den Ankündigungen über das Werk als solche genannt werden, beim Verkauf bezeichnet werden dürfen, ob ich also Abnahme fordern kann, oder ob die Sachregister auch daun, wenn sie einen wesentlichen Bestandteil des Werkes bilden, ausdrücklich als R e g i ster b än d e bezeichnet werden müssen. 8. 8. 3um Entwurf eines Zugendschutzgesetzes. <Vgl. Nr. 42, 44, 45 u. 4S.> Zu derselben Zeit, da die Elberfelder Handelskammer mich zu einem Gutachten über den Entwurf des »Jugendschutzgesetzes« auf forderte, kam mir das Börsenblatt vom 23. Februar mit dem Ham burger Brief in die Hände, in dem Herr Pape denselben Gegenstand streift. Ich will hier gleich bemerken, daß ich in meinem Gutachten an die Handelskammer energisch gegen diese neue Novelle zur Gewerbe ordnung Stellung genommen und gebeten habe, die Handelskammer möchte an geeigneter Stelle sich gegen diesen Gesetzentwurf aussprechen. Herr Kollege Pape meint freilich in seinem Briefe: Wir Buchhändler sollten uns nicht an dem Geschrei über Bevormundung und Fesselung der Kunst beteiligen, aber ich halte doch dafür, daß es unbedingt not wendig ist, wenn wir der Gefahr, die in diesem Gesetzentwurf für uns Buch- und Kunsthändler liegt, offen ins Auge sehen und uns dagegen wehren, soweit es in unsern Kräften steht. Ich bin mir bewußt, in den langen Jahren meiner geschäftlichen Selbständigkeit mich von allem fern gehalten zu haben, was auf die Sinnlichkeit meines Publikums oder die Verführung der Jugend hin zielte, aber trotz alledem bin ich nicht verschont geblieben von zum Teil anonymen Zuschriften, die mit mehr oder weniger Schroffheit die so fortige Entfernung gewisser Bilder aus meinem Schaufenster forderten. Ich erinnere mich noch sehr lebhaft eines Falles, da die Polizei, auf gestachelt durch einen Lehrer, die Entfernung einer Reihe von Bildern von mir verlangte, wogegen ich ganz energisch und damals mit Erfolg protestierte. Es handelte sich um Bilder von Hans von Marees, dem großen Elberfelder Künstler, dem erst ein später Nachruhm geworden ist, und den man heute zu den größten deutschen Meistern zählt. Es wird Herrn Pape interessieren, daß es sich gar nicht um weibliche, sondern um männliche nackte Gestalten handelte. Ich bin nun sehr im Zweifel, ob ich damals durchgedrungen wäre, wenn der jetzige Ent wurf schon Gesetz gewesen, denn es wären sicher Zeugen ausgetreten, die in dem Ausstellen dieser Bilder eine »sittliche Gefährdung der Jugend« gesehen und behauptet hätten, daß ich auf diese Weise »Ärgernis« gegeben hätte. Die Redaktion dieses Blattes hat bereits in Nr. 42 auf die Be denklichkeit dieses Gesetzentwurfes für die Praxis hingewiesen, sich allerdings mit der Tendenz des Entwurfes einverstanden erklärt. Ich möchte aber auch auf die Bedenklichkeit der Tendenz Hinweisen, die dahin geht, die Schaustellung von Kunstgcgenständen lediglich nach dem Eindruck zu beurteilen, die sie auf die Jugend machen. Herr Pape freilich schätzt die Kunst überhaupt nicht hoch ein. Er eignet sich das Wort an, daß ein Volk auch ohne Kunst gesund und tüchtig sein kann, und meint, daß Kinder »glücklicherweise« weder Kunstverständnis noch Kunstgeschmack hätten und dieses sich ihnen auch nicht anerziehen lasse. Ich möchte meinen lieben Kollegen darauf aufmerksam machen, daß schon vor 120 Jahren der große Friedrich Schiller Briefe über die ästhetische Erziehung des Menschen geschrieben, Briefe, die noch heute sehr lesenswert sind, ja auf unsere Zeit erst recht zutreffen. Schiller hält die Kunst für eines der kostbarsten Güter des Menschen. Er fordert aber auch für die Kunst eine gewisse Freiheit, und diese Freiheit sehe ich gefährdet durch solche Gesetze. Die Entscheidung darüber, was die Jugend sittlich zu gefährden und Ärgernis zu geben imstande ist, wird stets dem subjektiven Er messen des einzelnen unterworfen sein. Durch Gesetze, die mit solchen vagen Begriffsbestimmungen operieren, kann selbst dem ernsten, sitt lich ehrenfesten Geschäftsmann ein Strick gedreht werden und eine unerträgliche Belästigung des Geschäfts eintreten. Ich richte daher an den Vorstand des Börsenvereins die dringende Bitte, gegen diesen Gesetzentwurf durch eine Eingabe an den Reichstag Stellung zu nehmen. Elberfeld, den 24. Februar 1914. Beruh. Hartmann. » eretn der Deutschen V»chh«ndlcr zu Leipzig, Deutsche-.- "'„ch.'i.indlerchüie. ttetakti«» »nt Ex»etiti»n: Seip^g, Gerichtsweg 26 (vuchhSnblerhauöi. 324
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