>^or» OsilLLLr L^rRiK«;r Lu I^«Lx»^Sg <21 Soeben ersebieni vorsotam städt. kriedriebs-kolytsolmikum rliOötbsll(^llbMt) ^ ^ E UI^SSvI Illitllli Oireklor des siädt. Llsktririlöls'iverkss ru Lötben (ilndalt) Is«Lu1L«i»s^vL^«rstuiK«L KL Lr«LSLLLLKL88 IVIit 68 Abbildungen ?t-ei3 ^ 2.50 ord-, alt 1.00 no., 1.70 bur; gebunden 3.50 ord., ^ 2.35 bür. krsiexemplurs 13 12. KLuker dieses kuokss sind: Ingenieure, lRektroteckniker, lVlonteure, lnstsllateure, Scklosser, Werkmeister, Studierende sn teckniscken llocb und lKittelscbulen, /Vlsscblnenbsu- und - lievverdescbüler, klektrlritLtsvverke, elektrotecbniscbe budriken, alle ^ngekörigen teckniscder Iruppenteile usv. leb bitte dss Werk ulten Interessenten vorrulsgsn. Zur Versendung liegt bereit: ttübiich zn Uilitkrhiitelblikbemgkskh vom 17. Mai 1S07. Mit Genehmigung des Kgl. Preußischen Kriegsministeriums unter Benutzung amtlicher Quellen von vr. Th. von Olshausen, Regierungsrat, Referent an der Nersargnngsabtcilung für Hinterbliebene im Kgl. Preußischen Kriegsministerinm. Gebunden 4.50 ^ ord., 3.35 no., 3.15 bar und 9/8. Das Handbuch zum Militärhinterbliebenengesetz dürfte auf dem Gebiete des Militärversorgungsrechts in seiner Art einzig dastehen. Es ist die erschöpfendste Darstellung der militärischen Versorgung der Hinterbliebenen aller Kriegsteilnehmer. Sämtliche während des Krieges ergangenen Verordnungen und Erlasse der Versorgungs- abteilung des Kriegsministeriums sind berücksichtigt. Aber nicht nur die Versorgung der Hinterbliebenen ist be handelt. sondern auch die zur Ausgleichung von Härten des Gesetzes gewährten widerruflichen Zuwendungen werden eingehend behandelt. Die Erläuterungen erstrecken sich auch auf das Zusammentreffen der Milttärver- sorgung mit einer Beamtenhinterbliebenenversorgung und mit den Familienunterstützungen sowie die Bewilligung von Kriegselterngeld. Die Zuverlässigkeit und Brauchbarkeit dieses Handbuchs wird dadurch gewährleistet, daß es von dem Referenten in der Versorgungsabteilung für Hinterbliebene des Kriegsministeriums unter Benutzung des amtlichen Materials verfaßt ist. Käufer des Handbuchs sind die Regierungen und Landratsämter aller Bundesstaaten, die Gemeindebehörden, die in den Städten und Gemeinden errichteten amtlichen Fürsorgestellen, die Versicherungsanstalten und -Gesell schaften, Krankenkassen usw. Für die Militärbehörden ist bet unmittelbarer Vorausbestellung auf dem Dienstwege ein Vorzugspreis festgesetzt In Kommission kann ich nur bei gleichzeitiger fester Bestellung liefern. Berlin W. 9, Linkfir. 16 Franz Vahlen