Umschlag zu ^ 59. Montag, den 12. März 1917. ——, »»^ 4."» V *4. V ^>. .4' "4. .4""». 4- , .--4 . .. . ... .-!-.. . ' .* -* -» " ' " * ' .: E "» » — ^ Iek VliAlttidliliigs-Gehllseii-Vereiil Gegründet 1833, mit dem Rechte einer juristischen Persönlichkeit Gegründet 1833, mit dem Rechte einer juristischen Persönlichkeit zu WM ladet die Buchhandlungs-Gehilfen Leipzigs, die dem Vereine noch nicht angeschlossen sind, erneut zum Beltntt ein. peremszwecke: 1. wöchentliche, dem geselligen Verkehr gewidmete Vereinsabende u. 2. Monatliche Hauptversammlungen, in denen die Angelegenheiten d sp ch , ^ schlüsse gefaßt und berufliche Fragen erörtert werden. 3. Vorträge und Unterrichtskurse. . ^ 4. Unterhaltung der dem Verein gehörigen, etwa 10 000 Lände umfasse E- 5. Unterhaltung der Unterstützung--, pensions-, Witwen- und Waisen- und Begrabmszuschußtasse, sowie der angegliederten Krankenkasse. Mfnahmebe-ingungen: Ordentliches Mitglied kann jeder in Leipzig oder in den Vororten angestellte Luchhandlungs gehilfe, oder jeder nach 8 59 des H.-G.-B. im Luchhandel Angestellte werden. ^ Zur Aufnahme sind erforderlich: 1. Lin an den Vorstand zu richtendes schriftliches Gesuch, Aus füllung des Anmeldescheines und Nachweis der Buchhandlungsgehilsenschaft bzw. emer dreijährigen buchhändlerischen Tätigkeit im Sinne von 8 59 des H.-G.-L.; 2. Besuch eines veremsabends vor der Aufnahme,- 3. Empfehlung durch ein Mitglied des Vereins. Pflichten -er Mitglieder: Förderung der Vereinszwecke, Befolgung der Satzungen, der satzungsgemäßen Beschlüsse der Haupt versammlungen und deren Besuch, Entrichtung eines Eintrittsgeldes von M. 3.—, bzw. M. 5.— bzw. M. 10.— und eines einmaligen Beitrages von M. 1.— zur Bibliothek, pünktliche Zahlung des viertel jährlichen Beitrages von M. 4.50. Rechte -er Mitglieder: Beteiligung an den Vereinsveranstaltungen. kostenlose Benutzung der etwa 10 000 Lände umfassenden Bücherei. Nutznießung folgender Hilfskassen: s) Unterstützungskasse: Gewährt an Mitglieder im Falle der Not Unterstützungen. Zahlte während des gegenwärtigen Krieges bisher an Mitglieder und deren Angehörige rund 10 200.— Mk. Unterstützungsgelder aus. d) Pensionskasse: Gewährt nach zehnjähriger Mitgliedschaft eine jährliche Pension bis zu 600.— Mk. Derzeitiges Stamm- und Reservekapital 35 000. bzw. 12 200. Mk. c) Witwen, und Waisenkasse: Gewährt nach zehnjähriger Mitgliedschaft zurzeit an Witwen jährlich 125.- Mk., an Waisen 25. Mk., an Doppelwaisen 50. Mk. Derzeitiges Stammkapital 57 400. Nk., Reservekapital 41 800.— Mk. ck) Begräbniszuschußkasse: Nur für Mitglieder, die der früheren, 1893 vom Verein abgesonderten Krankenkasse angehören. e) Krankenkasse (anerkannte Ersatzkasse): Steht unter besonderer Verwaltung, ist aber nur Mit gliedern des Vereins zugänglich, befreit vom Beitritt zur Grtskrankenkasse und gewährt gegen einen vierteljährlichen Beitrag von 5.— Mk. außer freier ärztlicher Behandlung und Arznei ein wöchentliches Krankengeld von 18.— Mk., sowie ein Begräbnisgeld von 100.- bzw. 140.- Mk. Diese ganz außerordentlichen Leistungen werden gewährt bei einem vierteljährlichen Beitrag von nur Mark 4.50. Zuschriften oder Anmeldungen durch den Kommissionär des Vereins, Herrn Zranz Wagner, oder mittelbar nach der Platostraßc 1^ (Briefkasten im Treppenhaus«: der Buchhändler-Lehranstalt) erbeten un- / >. / »»» 7 «i. »»» /