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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.08.1920
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1920-08-02
- Erscheinungsdatum
- 02.08.1920
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1920
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Nr. 170 (R. 108). MNKr-llKwWÄ / / 4 IUI llNMsi- Erscheint werLtSglich.! geschlossen, weitere Exeinv SeschästssteNe oder bei Poftüberweisung innerhalb des Heut- jj Dörsenverslns zahlen sür eigene Anzeigen 75 Hs. f. scheu Reiches so Mark halbjährlich. Mchtmitglieder im n ^/, 6.250M-, >'2 6. ISS M-, -/.6.65M., Stellengesuche werden Deutschen Reiche zahlen sür jedes Exemplar 80 Mark halb- N mit 40 Df. die Seile berechnet. 2n dem illustr. Teil: s. Mital. jährlich. Rach dem Ausland erfolgt Lieferung über Leipzig N d. Hörsenvereins >/, 6.110 M.. >/,, S- 210 M.. >/, S. 4<X) M., oder durch Kreuzband, an Mchtmitglieder In dicjem Falle;; f. Mchtmitgl. ISO M., 350 M-. S50 M. ML T.-S- Dell, werden gegen 7.50 Mark Zuschlag für jedes Exemplar. ;; nicht angenommen. ^ Deiderssit. Erfüllungsort ist Leipzig. Rationierung d. DSrssnblattraumes, sowie -Preissteigerungen, auch ohne besond.Mitteilung im Einzelsall jederz. Vorbehalten. äWLWLBW Leipzig, Montag August 87. Jahrgang. Redaktioneller Teil. An unsere Mitglieder. Im Anschluß an die Bekanntmachung des Vorstandes des Börsenvereins vom 17. Juli 1920, veröffentlicht im Börsen blatt Nr. 162 vom 23. Juli, hat der Vorstand des Deutschen Verlegervereins unter gleichzeitiger Bekanntgabe seines Beschlusses in der Tagespresse das anschließend abgedruckte Rundschreiben an seine Mitglieder versandt. Zur Aufklärung des Sachverhalts teilen wir folgendes mit: Der Vorstand des Börsenvereins hatte Vertreter der nach der Notstandsordnung anzuhörenden Fachgruppen zum Zwecke einer Besprechung über eine durch die Verteuerung der Bllcherpreise notwendig gewordene Abänderung der Notstands ordnung für den 16. Juli 1920 einberufen, und zwar ohne daß ein hierauf gerichteter Antrag des Verlegervereins-Vorstandes Vorgelegen hätte. Diese Besprechung sollte erst Klarheit schaffen, inwieweit die einzelnen Gruppen des Buchhandels einen Abbau der Notstandsordnung unter Berücksichtigung der gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse für notwendig und durchführbar hielten. Schon aus diesem Grunde hatte der Vorstand des Börsenvereins keine Veranlassung, die Verhandlungen mit der Vor legung eines bestimmten Vorschlags zu eröffnen, wie ihn der Vorstand des Deutschen Verlegervereins vermißt. Sobald hierüber die Interessentenkreise zu Worte gekommen waren, haben jedoch zwei Mitglieder des Börsenvereinsvorstands mit dessen Zu stimmung Richtlinien für einen Abbau des Sortimenter-Teuerungszuschlags vorgelegt. Der Vorstand des Deutschen Verleger vereins hat sich an den daran anknüpfenden mehrstündigen Verhandlungen, in denen die Bedenken des Sortiments gegen einen allzu weit gehenden Abbau erörtert wurden, beteiligt. Hierauf zogen sich die Verleger-Vertreter zu einer kurzen Sonder beratung zurück und ließen dann durch den Mund des Verlegervereins-Vorstandes eine Erklärung (s. nachstehendes Verleger- rundfchreiben Zeile 17 bis 27) verkünden. Diese Erklärung mutzte nach allem Vorangegangenen um so mehr überraschen, als sie kaum mit einem Worte auf die unter Mitwirkung der Verlegervertreter geförderten mehrstündigen Verhandlungen einging, vielmehr den Eindruck erweckte, als ob sie in der Hauptsache bereits vor Eintritt in die Verhandlungen in allen Einzelheiten festgelegt worden war. Die darin enthaltenen weitgehenden Forderungen mußten aber auch Befremden erwecken, weil der Vorstand des Deutschen Verlegervereins nicht nur dem Vorstand des Börsenvereins, sondern auch dem Neichswirtschaftsministerium gegenüber noch Ende April die Notwendigkeit eines 207»igen Tcuerungszuschlags anerkannt hatte. Die Vertretung des Sorti ments erklärte weitere Verhandlungen auf dieser Grundlage für aussichtlos. Danach wurde vom Vorstand des Deutschen Verlegervereins ohne weitere Erörterung zum Ausdruck gebracht, er werde, wenn nicht auf Grund der von ihm ausgestellten Wünsche ein Beschluß des Börsenvereins-Vorstandes erfolge, bet seinen Mitgliedern und in der Öffentlichkeit dafür eintreten, daß die von ihm als notwendig betrachteten Maßnahmen zur Durchführung gelangen (siehe nachstehend abgedrucktes Rund schreiben des Verlegervereins Zeile 30 bis 33). Der Vorstand des Börsenvereins nahm nun allerdings an, nach den Traditionen des deutschen Buchhandels werde der Verlegervereins-Vorstand diese Drohung für den Fall nicht verwirklichen, daß seinem Wunsche, den sofortigen Abbau des Sortimenter-Teuerungszuschlags in die Wege zu leiten, tatsächlich in weitem Maße entsprochen würde. Er hat dem gemäß, im wesentlichen im Einvernehmen mit den Vertretern des Sortiments, die Bekanntmachung vom 17. Juli 1920 im Bör senblatt Nr. 162 vom 23. Juli erlassen, die nach seiner Überzeugung die vorgetragenen berechtigten Wünsche des Verlags erfüllt, darüber hinaus dem Verlag sogar in einer Weise entgegenkommt, die sich mit den berechtigten wirtschaftlichen An sprüchen des Sortiments kaum vereinbaren läßt. Entgegen dieser Erwartung hat der Vorstand des Deutschen Verlegervereins am 24. Juli das anschließend wiedergegebene Rundschreiben versandt und sofort in die Öffentlichkeit gebracht. Damit hat sich der Vorstand des Deutschen Verlegervereins unzweideutig über die Notstandsordnung hinweggesetzt, die eine Aufhebung oder Änderung der gemeinsam beschlossenen Regelung dem Vorstand oder der Hauptversammlung des Börsenvereins vorbehält. Jede Erörterung über die formale und materielle Rechtmäßigkeit dieser offenen Absage erscheint indes dem Vorstand des Börsenvereins im Augenblick unfruchtbar. Er betrachtet es selbst gegenüber dem eigenmächtigen Vorgehen eines Organs des Börsenvereins nach wie vor als seine Pflicht, weiterhin auf einen Ausgleich der widerstreitenden Interessen im Wege einer gegenseitigen Verständigung bedacht zu sein, um die Geschlossenheit des Buchhandels und die bewährte Organisation für die Vertretung seines Standes vor Öffentlichkeit und Behörden zu erhalten. Dem Vorstand des Börsenvereins erscheint es nicht angezeigt, für die Erörterung der innerhalb des Börsenvereins zu entscheidenden schwerwiegenden Fragen dem Verlegerverein auf dem von ihm eingeschlagenen Wege zu folgen und die Tagespresse hinzuzuziehen.
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