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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.08.1920
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1920-08-03
- Erscheinungsdatum
- 03.08.1920
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Redaktioneller Teil. X- 171, 3, August 192». der von deutscher Seite gegen die Nachdruckei in Deutschland geführt worden ist, immer registriert und dabei die Bemühun gen der deutschen Fachverbände zum Schutz des internatio nalen Urheberrechts jederzeit anerkannt. Zu diesem Zwecke braucht, um nur die letzten dieser Ausführungen anzusühren, nur aus I« Droit O'anwni- Nr. 4 und 5 des Jahrgangs 1920 ver wiesen zu werden. Jedenfalls kann festgestcllt werden, daß die deutschen Fach verbände für den Schutz des internationalen Urheberrechts zum mindesten mit derselben Entschlossenheit eingctreten sind, wie di« gleichen Vereine der uns feindlichen Länder. Die strafrechtliche Verfolgung eines groß angelegien Nachdruck unternehmens, das sich hauptsächlich die unerlaubte Verbrei tung von musikalischen Werken aus französischem Original verlag zum Ziel gesetzt hatte, wurde für die deutschen Fach verbände dadurch erschwert, daß sie nicht die für die strafrecht liche Verfolgung notwendige Vollmacht der wirklich Geschä digten, also der französischen Verleger, erhalten konnten, durch die ein Einschreiten der Staatsanwaltschaft hätte veranlaßt Werder, können. Nach vielen Bemühungen scheinen aber nun doch die französischen Verleger, welche durch dieses Unter nehmen geschädigt worden sind, sich endlich bereit zu finden, di« besagten Vollmachten den deutschen Fachverbänden zu übergeben, die somit in die Lage gesetzt werden, den Staats anwalt zu einer Anklage gegen diese Nachdrucker zu veran lassen. Mit diesem Vorgehen der deutschen Verleger dürfte wohl jeder Vorwurf einer illoyalen Handhabung des Urheberrechts- schutzes in Deutschland als unbegründet zu erweisen sein; wir hoffen, daß es Ihnen an der Hand unserer Ausführungen ge lingen wird, auch Herrn Solberg hiervon zu überzeugen. Mit vorzüglicher Hochachtung Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, gez. Siegismund, Zweiter Vorsteher. Änderungen im Weltpostverein. Nachstehend bringen wir ein Schreiben zum Abdruck, das der Vorstand des Börsenvereins an die Handelskammer Leipzig auf deren Ersuchen um Vorschläge für Änderungen und Neue rungen im Weltpostverein gerichtet hat: Berlins«, n, 27. Juli 1920. An die Handelskammer Leipzig. Das gefällige Schreiben vom 7. Juli d. I. hat den Unter zeichneten Vorstand aufgefordert, Vorschläge für Anträge zu Änderungen und Neuerungen im Weltpostverein anzugeben. Der Vorstand dankt verbindlichst für diese Aufforderung und erlaubt sich, ihr in Nachfolgendem nachzukommen. Dem Buchhandel kommt es auf eine Änderung der Be stimmungen über den Postzeitschriftenvertrieb nach dem Aus lande an. Die ausländischen Postverwaltungen haben nach dem starken Kurssturz der Mark noch zum Friedenskurse die deutschen Bezugspreise für Zeitschriften umgerechnet, sie haben entsprechend der Umrechnung einen sehr hohen Preis von ihren Abnehmern eingezogen, selbst aber nur den deutschen Preis an die deutsche Postverwaltung zur Ablieferung an den Ver leger ansgezahlt. In der letzten Zeit ist der Umrechnungs kurs etwas herabgesetzt worden, immerhin aber noch sehr hoch. Es wird z. B. die Illustrierte Zeitung für die Blech industrie, die in Deutschland .A 5.— vierteljährlich kostet, in der Schweiz zu Fr. 4.95 durch die Post Vertrieben. Dieses Verfahren der ausländischen Postverwaltungen gibt zweierlei Schäden. Einmal werden auf diese Weise die'Zeitschriften zum Teil zu einem Preise im Auslande angeboren, der dem Absatz hinderlich ist, zum andern zieht die ausländische Postverwal- 88« tung zu ihren Gunsten einen Betrag ein, der nicht an den deut schen Verleger gelangt und daher nicht zur Niedrighaltung der Jnlandpreise, wozu er notwendig gebraucht werden würde, verwandt werden kann. Die deutschen Zeitschriftenverleger können allein beur- teilen, welcher Preis für ihre Zeitschriften im Auslande ange messen ist. Ihnen muß es daher zustehen, diesen Preis zu bestimmen. Es muß aber auch sichergestellt sein, daß sie diesen Preis abzüglich gewisser für die Postverwaltung notwendiger Risiko-Abschläge ausgezahlt erhalten. Durch Festsetzung eines Preises in Markwährung ist dieses Ziel nicht erreichbar. Bei der zurzeit bestehenden steigenden Tendenz des Markkurses könnten derartige Markpreisc sehr schnell zu hoch werden und deshalb im Auslande absatzschädigend wirken. Außerdem würde die Umrechnung für den ausländischen Bezieher in die Hand der ausländischen Postverwaltung gelegt sein, aus die hinsichtlich der Risikosicherungen, die sie für notwendig hält, kein Einfluß genommen werden könnte. Als einzig gangbarer Weg bleibt daher die Bildung eines Preises in der Währung der verschiedenen Ausländer. Der Verleger müßte gleich zeitig mit dem deutschen Preise für das Inland für jedes dem Weltpostverein angeschlossene Ausland einen Preis in dessen Währung festsetzen. Genau wie für das Inland müßte auch für diese Ausländer eine vierteljährliche, zum mindesten aber halbjährliche Änderungsmöglichkeit des Preises dem Verleger Vorbehalten bleiben. ES wird dann erreicht, daß die Zeit schrift im Ausland« zu dem Preise angeboten wird, zu dem sie der Verleger selbst für konkurrenzfähig und angemessen bezahlt hält. Das Risiko liegt in diesem Falle bei der deut schen Postverwaltung. Sie muß darauf bedacht sein, daß sie an den deutschen Verleger eine Summe auszahlt, die sie bei der Abrechnung mit der ausländischen Postverwaltung selbst hereinbekommen wird. Es dürfte zu erwägen sein, im Verkehrsbeirat der Reichs postverwaltung einen Valuta-Ausschuß zu bilden, der bei der Festsetzung des Risiko-Abschlags gutachtlich zu hören wäre und für die Verhinderung übermäßig hoher Risiko-Abschläge be sorgt sein müsse. Da die ausländische Postverwaltung den Betrag von ihren Beziehern am Beginn des Quartals einziehen wird, die Ab rechnung mit dem Verleger seitens der deutschen Postverwal tung aber erst am Schlüsse des Quartals erfolgt, wird das Risiko auf ein Mindestmaß herabgesetzt. Um dem Verleger das erforderliche Betriebskapital in die Hand zu geben, müßte aber auch in diesem Falle wie beim Jnlandpostvertrieb die Gewährung von Teilzahlungen während des Quartals seitens der Postverwaltung angeordnet bleiben. Mit vorzüglicher Hochachtung Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, gez. Siegismund, Zweiter Vorsteher. Verband der Kreis- und Ortsvereine im Deutschen Buchhandel. Stenographischer Bericht über die Verhandlungen der 42. ordentlichen Abgeordnete,iversanrmlung am Sonnabend, den 1. Mai 1920, nachmittags 3 Uhr, im Deutschen Buchhändlerhause zu Leipzig. Tagesordnung, 1. Jahresbericht des Vorstandes. 2. Rechnungslegung für das abgelaufene Jahr, erstattet vom Schatzmeister. g. Antrag auf Entlastung des Vorstandes. 4. Festsetzung des Jahresbeitrages auf den Kopf der Mitglieder der Verbände für 1SLV/L1. 5. Voranschlag für das neue Nechnungsjahr.
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